Der Gemeinderat der Stadt Schwetzingen hat in seiner jüngsten Sitzung eine Anpassung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer beschlossen. Die geänderte Hebesatzung tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft.
Die beschlossenen Änderungen im Überblick:
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke): Erhöhung des Hebesatzes von 300 auf 400 Prozent.
Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke): Senkung des Hebesatzes von 460 auf 240 Prozent.
Gewerbesteuer: Der Hebesatz bleibt unverändert bei 420 Prozent.
Die Anpassungen für die Grundsteuer A und B erfolgen aufkommensneutral, das heißt, das Gesamtsteueraufkommen der Stadt bleibt auf dem Niveau von 2024. Dennoch kann es durch die neue Berechnungssystematik zu individuell unterschiedlichen Steuerbelastungen kommen. Insbesondere größere unbebaute Grundstücke oder Einfamilienhäuser werden stärker belastet, während Grundstücke mit mehreren Wohneinheiten und Gewerbegrundstücke entlastet werden. Die Grundsteuerreform sei notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 die bisherigen Bewertungsgrundlagen für verfassungswidrig erklärt hatte, das teilt die Stadtverwaltung mit. Die neue Berechnungssystematik soll eine gerechtere Besteuerung sicherstellen. Das Land Baden-Württemberg hat für die Grundsteuer B ein eigenes Bodenwertmodell entwickelt.
Ab dem 1. Januar 2025 erhöht sich der Gebührensatz für die Schmutzwassergebühr von bislang 2,85 Euro/cbm Abwasser auf 3,21 Euro/cbm Abwasser. Die Niederschlagswassergebühr bleibt hingegen unverändert bei 0,71 Euro/qm versiegelter Fläche.
Die Anpassung der Schmutzwassergebühren sei laut Stadtverwaltung notwendig, um die gestiegenen Kosten für Sanierung und Betrieb des Klärwerks zu decken. Die Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung müssten zu 100 Prozent über Gebühreneinnahmen gedeckt werden. Der Gemeinderat hat außerdem eine Erhöhung der Gebühren für öffentliche Leistungen beschlossen. Die überarbeiteten Regelungen treten zum 1. Januar 2025 in Kraft. Die Erhöhung sei notwendig, um den gestiegenen Kosten Rechnung zu tragen. Dabei seien neben Personalkosten auch Sach- und Gemeinkosten neu berechnet worden. (pm/red)