Gemeinde Neidenstein
74933 Neidenstein
Aus den Rathäusern

Aus dem Gemeinderat

Kurz-Informationen aus der Sitzung vom 29.04.2025 Zusammensetzung des Gemeinderates Es wurde festgestellt, dass bei Frau Merit Klenk keine Hinderungsgründe...

Kurz-Informationen aus der Sitzung vom 29.04.2025

Zusammensetzung des Gemeinderates
Es wurde festgestellt, dass bei Frau Merit Klenk keine Hinderungsgründe für den Eintritt in den Gemeinderat vorliegen. Frau Klenk rückt in den Gemeinderat für Arno Ziegler nach. Sie wurde in der Sitzung von Bürgermeister Gobernatz zur Übernahme des Ehrenamtes verpflichtet und zum Mitglied im Verwaltungsausschuss sowie zur Vertreterin im Technischen Ausschuss benannt.

Bebauungsplanentwurf „Areal Gärtnerei Volk“

Das Ratsgremium hat bereits im Oktober 2024 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes einschließlich der Örtlichen Bauvorschriften hierzu gefasst. Mit der Aufstellung eines verbindlichen Bauleitplanes soll das bisher als Gärtnerei genutzte Areal in der Bahnhofstraße im Sinne der Innenentwicklung einer Wohnbebauung zugeführt werden. Der Stadtplaner Herr Glup gab einen Zwischenbericht zum Planungsstand. Hierbei erläuterte er vordringliche Themenfelder (Schallschutz, Betrachtung der Verkehrsanbindung der Erschließungsstraße, Lage im Hochwassergebiet etc.) und nannte hierzu wesentliche Punkte aus den Stellungnahmen im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeits-/Behördenbeteiligung. Ein Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan und der Örtlichen Bauvorschriften im November 2025 ist bei weiteren zielführenden Beratungen denkbar.

Bebauungsplan Epfenbacher Berg III, 1. Änderung

Der Gemeinderat hat den Bebauungsplan „Epfenbacher Berg III – 1. Änderung“ und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften als jeweils selbständige Satzung beschlossen (Verweis – Amtliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in dieser Amtsblatt-Ausgabe). Ziel und Zweck der 1. Änderung, so die Stadtplanerin Frau Schnurpfeil, ist die Zulässigkeit von Stützmauern, um eine bessere Ausnutzbarkeit der in Hanglage befindlichen Baugrundstücke und deren Gärten/Freianlagen zu ermöglichen. Parallel dazu erfolgte eine Anpassung in den planungsrechtlichen Festsetzungen zur „Begrünung von Dächern“, wonach Überdachungen von Terrassen von der Begrünungspflicht ausgenommen werden. Zudem entfiel der Hinweis auf Sichtdreiecke in der Planzeichnung.

Bauanträge/Beteiligungsverfahren

Zur Umnutzung einer Scheune in ein Wohnhaus in der Bahnhofstraße sowie zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport in der Straße Burgblick wurde das gemeindliche Einvernehmen bzw. die Zustimmung erteilt.

Bekanntgaben/Unterrichtungen

Die Informationen des Vorsitzenden umfassten die Bekanntgabe der Haushaltsverfügung des Kommunalrechtsamtes zur Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025, die Bekanntgabe eines in nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlusses zum Weiterverkauf eines Bauplatzes, die Mitteilungen zum Baustand und Bauverlauf der Tiefbau- und Straßenbaumaßnahmen in der Blumenstraße und im Seerain, des Seilparcours im unteren Schulhof der Burgdorfschule sowie verschiedene Kurzhinweise zu Beauftragungen und Beteiligungen nebst Terminhinweise zu Veranstaltungen und dem Sitzungsdienst.

Der Gemeinderat tagt wieder, öffentlich am 27. Mai.

Kommunale Politik ist Politik vor der Haustüre – Besuchen Sie doch mal wieder eine Sitzung des Gemeinderates.

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Ausgabe 19/2025

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von Gemeinde Neidenstein
09.05.2025
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