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Beteiligung der Stadtwerke Ettlingen GmbH an der BAVA Ettingen GmbH Die Stadt wird sich am Vergabeverfahren des Abfallwirtschaftsbetriebs des Landkreises...

Beteiligung der Stadtwerke Ettlingen GmbH an der BAVA Ettingen GmbH

Die Stadt wird sich am Vergabeverfahren des Abfallwirtschaftsbetriebs des Landkreises um die Verwertung der Bioabfallmengen bewerben für die künftige Erzeugung von Biogas mittels Bioabfallvergärungsanlage (BAVA). Der Gemeinderat stimmt mit großer Mehrheit zu.

Für den Fall, dass die Stadt den Zuschlag erhält, braucht es eine Betriebsgesellschaft, die ihren Sitz in Ettlingen hat und deren Unternehmensgegenstand Planung, Bau und Betrieb der BAVA sowie die Verwertung und Vermarktung des erzeugten Biogases sein wird. Die Geschäftsanteile werden anteilig am Gesellschaftsstammkapital, das 50.000 Euro beträgt, zu 40 Prozent (oder 20.000 Euro) von den Stadtwerken Ettlingen, zu 40 Prozent von der BBEK Energie GmbH und zu 20 Prozent von den Stadtwerken Karlsruhe getragen. Der Gemeinderat stimmte diesem Punkt ebenso zu wie dem Entwurf des Gesellschaftsvertrags der BAVA Ettlingen GmbH.

Außerdem nahm der Gemeinderat die Wirtschaftlichkeitsberechnung mit entsprechendem Finanzierungskonzept der BAVA Ettlingen GmbH zur Kenntnis.

Zum Hintergrund: Der Standort für eine künftige Vergärungsanlage könnte die derzeitige Grünabfallsammelstelle mit Minidrom nahe der BAB 5 sein (die Redaktion berichtete mehrfach), die Flächen gehören der Stadt; dem dort ansässigen Verein wurde die Pacht bereits gekündigt, er darf dort jedoch noch weiter ansässig sein, bis zu einer bestimmten Frist bevor der Bau beginnt.

Gemäß der Machbarkeitsstudie wird die Anlage auf eine Kapazität von 50.000 Tonnen an Grün- und Bioabfällen ausgelegt. Die Grünabfallsammelstelle nebst Wertstoffhof könnte bestehen bleiben. Eine Bioabfallvergärungsanlage würde maßgeblich dazu beitragen, dass die Stadt bis 2040 Treibhausgasneutralität erreicht.

Bei der Vergärung von 50.000 Tonnen an Grünschnitt und Bioabfall entstehen rund 4,2 Mio. Kubikmeter Biomethan, via Blockheizkraftwerke könnten damit rund 18 Mio. kWh Strom und 20 Mio. kWh Wärme erzeugt werden. Dies entspricht dem Jahresverbrauch an Strom von 5.200 Haushalten bzw. an Wärme von 1.300 Haushalten.

Die Investitionen für eine solche Anlage, Biogasaufbereitung und Netzeinspeisung, liegen bei rund 26 bis 30 Mio. Euro inkl. Planungs- und Genehmigungskosten. Die technische Nutzungsdauer beläuft sich auf 20 Jahre. Einfluss- und Risikofaktoren für die Wirtschaftlichkeit sind die Investitionskosten, die Stoffstrommengen, die Höhe der Annahmeentgelte sowie der Erlöspreis für das Biomethan.

Bei einer Eigenkapitalquote der BAVA Ettlingen GmbH von 30 Prozent ergibt sich für die SWE eine Kapitaleinlage von bis zu 3,9 Mio. Euro, zur Absicherung der Fremdkapitalanteile entfallen auf die SWE 8,4 Mio. Euro direkt und 2,1 Mio. Euro an mittelbarer BBEK-Einlage. Somit muss eine Sicherheitsleistung von 10,5 Mio. Euro von der SWE oder der Stadt als deren Gesellschafterin aufgebracht werden. Das Regierungspräsidium hat die Genehmigung einer Ausfallbürgschaft in Höhe von 80 Prozent von dieser Summe in Aussicht gestellt unter bestimmten Voraussetzungen wie z. B. der Gemeinderatsbeschluss. Das planungs- und baurechtliche Verfahren läuft, die Lage der Grundstücke erforderte die Aufstellung eines Bebauungsplans im Regelverfahren. Der Flächennutzungsplan wurde parallel geändert. Durchführungsvertrag und Satzungsbeschluss waren vom Gemeinderat im Dezember 2024 gebilligt worden.

Eine Ausschreibung des Abfallwirtschaftsvertriebs für die Verwertung von Bio- und Grüngutabfällen erfolgte bislang nicht, man rechnet für das zweite Quartal 2025 damit. Davon hängt nun alles Weitere ab, kommt der Zuschlag und läuft auch alles Weitere wie geplant, könnte die BAVA ab 2029 im Volllastbetrieb laufen.

Zustimmung gabs vom Gemeinderat für die Befreiung des Geschäftsführers der SWE Ettlingen GmbH von den Beschränkungen des § 181 BGB, vorbehaltlich der Zustimmung durch den Aufsichtsrat, dabei geht es um Rechtsgeschäfte; zudem wurde die Geschäftsführung der Stadtwerke bevollmächtigt, redaktionelle Anpassungen und Änderungen nicht wesentlicher Art des Gesellschaftsvertrags ohne erneute Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung vorzunehmen.

Für Erschließungsflächen und Grunderwerb „Schleifweg/Kaserne Nord“: Kredit und Ausfallbürgschaft

Zustimmung erteilte der Gemeinderat einem Finanzierungskredit der Landesbank Baden-Württemberg LBBW an die GkB Gesellschaft für kommunale Baulandentwicklung in Höhe von 2,5 Mio. Euro. Er dient der Finanzierung der kommunalen Aufwendungen wie Grunderwerb und Erschließung kommunaler Flächen des Baugebiets „Schleifweg/Kaserne Nord". Zustimmung gab es auch für die Übernahme einer Ausfallbürgschaft zugunsten der GkB gegenüber der Landesbank zur Absicherung der o.g. Kreditlinie. Die Gesellschaft ist der Entwicklungsträger, sie hatte Ende Oktober 2023 im Vergabeverfahren den Zuschlag erhalten. Alle Einzelheiten regelt ein Vertrag. Durch die Erschließungsfinanzierung können die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Erschließung kommunaler Flächen außerhalb des Haushalts der Stadt finanziert werden.

Die Bürgschaftsübernahme muss noch durch das Regierungspräsidium genehmigt werden. Danach kann die Bürgschaftserklärung vollzogen werden.

Erscheinung
Amtsblatt Ettlingen
Ausgabe 23/2025
von Stadt Ettlingen
05.06.2025
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