In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 27.05.2025 wurden folgende Tagesordnungspunkte behandelt:
(Die nachfolgend genannten Vorlagen können auf der Homepage der Stadt Plochingen unter plochingen.gremien.info eingesehen werden.)
1. Radschnellwegbrücke BW17 - Wettbewerblicher Dialog
- Vergabe
(Vorlagen-Nr. 084/2025)
Bei 12 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen folgender Beschluss:
1. Die Vergabe der Radschnellwegbrücke BW17 wird zurückgestellt.
Bei 19 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen folgender Beschluss:
2. Die Stadt Plochingen lehnt die Vorzugstrasse durch den Bruckenwasen ab und spricht sich dafür aus, dass das RP Stuttgart in Abstimmung mit den Städten Wernau und Plochingen die B10-Trasse bis zur Planungsreife entwickelt.
2. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
"Eisenbahnstraße/Güterbahnhof, westlicher Teil - 1. Änderung"
- Aufstellungsbeschluss
(Vorlagen-Nr. 082/2025)
Einstimmiger Beschluss:
Der Aufstellungsbeschluss wird gefasst. Die Aufstellung erfolgt nach § 13a BauGB im
beschleunigten Verfahren.
3. Sitzung der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Plochingen-Altbach-Deizisau am 23.06.2025
- Vorberatung -
Einstimmiger Beschluss:
Die Vertreter der Stadt Plochingen in der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Plochingen werden beauftragt, bei den einzelnen Tagesordnungspunkten entsprechend den Beschlussvorschlägen abzustimmen.
4. Vorstellung der Ämter
- Stadtkämmerei -
Kenntnisnahme der Mitglieder des Gemeinderates.
5. Erprobung nach § 11 Kindertagesbetreuungsgesetz
- Stand entsprechender Überlegungen bei der Stadt Plochingen -
- Geschäftsordnungsantrag
(Vorlage-Nr. 085/2025)
Kenntnisnahme der Mitglieder des Gemeinderates.
6. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
Der Gemeinderat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 01.04.2025 der Änderung des Gesellschaftervertrages der Neckarhafen Plochingen GmbH zugestimmt.
Der Ausschuss für Verwaltung und Wirtschaft hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 06.05.2025 beschlossen, dass der im Haushaltsplan der Stadt Plochingen enthaltene Mietzuschuss an den Eigenbetrieb Wohnen in Höhe von 60.000 € ab dem Haushaltsjahr 2025 statt an den Eigenbetrieb an die Stadtbau Plochingen GmbH & Co. KG gewährt wird. Sollte das Objekt Brühlstraße 10, 12 der Stadtbau zukünftig auf den Eigenbetrieb Wohnen übergehen, geht auch der Zuschuss wieder mit über.