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Unter dem Vorsitz von Bürgermeister Bartzsch trafen sich die Gemeinderäte zu der turnusmäßigen Sitzung am 1. Juli 2025 im Ratssaal des Bürger- und...

Unter dem Vorsitz von Bürgermeister Bartzsch trafen sich die Gemeinderäte zu der turnusmäßigen Sitzung am 1. Juli 2025 im Ratssaal des Bürger- und Rathauses. Folgende Punkte wurden diskutiert und beschlossen:

Jahresabschluss der Gemeinde Murr 2024 (Feststellungsbeschluss)

Bürgermeister Bartzsch berichtete, dass die Gemeinde nun alle Jahresabschlüsse der letzten Jahre seit der Umstellung auf das neue Haushaltsrecht vorgelegt habe und wieder auf dem aktuellen Stand sei. Frau Zink erläuterte den Abschluss und wies auf das positive ordentliche Gesamtergebnis in Höhe von ca. 2,4 Millionen Euro hin, das der unerwartet hohen Gewerbesteuer zuzuschreiben wäre. Dadurch konnte ein negativer Jahresabschluss vermieden werden.

Der Gemeinderat genehmigte den Jahresabschluss 2024 der Gemeinde Murr gemäß § 95 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und stimmte den außer- und überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gemäß § 84 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg zu.

Jahresabschluss der Wasserversorgung für das Jahr 2024

Frau Zink erläuterte den Abschluss, der mit der Steuerberatungsgesellschaft bakertilly aus Stuttgart erstellt wurde. Der Verlust in Höhe von 115.574,17 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Die Materialkosten sowie die übrigen betrieblichen Aufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr erheblich gestiegen.

Der Gemeinderat stimmte dem Jahresabschluss 2024 der Wasserversorgung Murr, dargestellt in der Gewinn- und Verlustrechnung, der Bilanz und dem Anlagennachweis, zu. Zudem wird der Jahresverlust auf neue Rechnung vorgetragen.

Bebauungsplan „Langes Feld V – Erweiterung, 1. Bauabschnitt“ (Aufstellungsbeschluss, Änderung des Geltungsbereiches)

Bürgermeister Bartzsch informierte über das Bebauungsplanverfahren, das der Gemeinderat ursprünglich bereits am 31. März 2020 begonnen hatte. Nun hätte man alle offenen Punkte gelöst und könne den Bebauungsplan vorantreiben, damit baureife Gewerbegrundstücke entstehen können. Frau Apfelbach erörterte den Aufstellungsbeschluss des. 1. Bauabschnittes mit dem Hinweis, dass die Eigentümer des Grundstückes Im Langen Feld 18 erweitern möchten und dieses daher in den Bebauungsplan integriert werde.

Der Gemeinderat stimmte der Aufstellung des Bebauungsplans „Langes Feld V – Erweiterung, 1. Bauabschnitt“ entsprechend des vorgelegten Lageplans vom Büro FPZ Zeese in Stuttgart zu.

Anordnung der Baulandumlegung für das Gebiet des Bebauungsplans „Langes Feld V - Erweiterung, 1. Bauabschnitt“

Frau Apfelbach informierte über die geplante Neuordnung des 1. Bauabschnittes mittels eine Baulandumlegung und wies daraufhin, dass der Bebauungsplan mehr Grundstücke einschließen würde als die Umlegung. Nachdem die Fläche nun freigeräumt sei, könne auch die geplante Baulandumlegung beginnen. Der Gemeinderat stimmte der Anordnung der Baulandumlegung zu.

Bebauungsplan „Schul- und Sportzentrum, 4. Änderung“ (Entwurfsbeschluss)

Bürgermeister Bartzsch erwähnte, dass der Gemeinderat am 29. April 2025 beschlossen hat, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Frau Apfelbach erläuterte, dass die dortige geplante Unterbringung der Grundschulkinderbetreuung Grundlage der Änderung sei. Das Baufenster würde soweit erhalten bleiben, nur die Dachform und die Höhe des Gebäudes würden verändert werden.

Der Gemeinderat beschloss den Entwurf des Bebauungsplanes „Schul- und Sportzentrum, 4. Änderung“, gefertigt vom Planungsbüro FPZ Zeese, Stuttgart.

Verschiedenes

Auf Antrag von „Die Grünen/Bündnis 90“ berichtete Gemeinderätin Mohr-Essig, dass man für eine fahrradfreundlichere Gemeinde sei. Sie wies auf die Hindenburgstraße hin, die sehr fahrradfahrunfreundlich ist und deshalb Alternativen geschaffen werden müssten. Es gäbe am Ortsrand gute Möglichkeiten zum Fahren, aber innerorts plädiere sie für eine Fahrradstraße oder Ähnliches. Bürgermeister Bartzsch erwähnte, dass sicherlich der gesamte Gemeinderat für eine Verbesserung des Fußgänger- und Radverkehrs sei, die rechtlichen Grundlagen, insbesondere die Straßenverkehrsordnung, solche Maßnahmen aufgrund der Gegebenheiten in Murr (z.B. vorhandene Straßenbreiten, nahezu überall Tempo 30-Zonen) überwiegend nicht zulassen würden.

Nach reger Diskussion lehnte der Gemeinderat den Antrag mehrheitlich ab.

Erscheinung
Nachrichtenblatt Gemeinde Murr
NUSSBAUM+
Ausgabe 27/2025
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