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Kurzbericht über die Sitzung des Gemeinderates vom 31. Juli 2025 TOP 1.a Neugestaltung "Brunnenwasen" und...

Kurzbericht über die Sitzung des Gemeinderates vom 31. Juli 2025


TOP 1.a

Neugestaltung "Brunnenwasen" und "Schloßplatz"

  1. Bemusterungen

Bürgermeister Albrecht berichtet, dass die Neugestaltung beider Projekte schon weiter vorangeschritten ist.

Nach kurzer Diskussion beschließt das Gremium über die verschiedenen Bau- teile, welche für die Weitergestaltung genutzt werden sollen.

TOP 1.b

Neugestaltung "Brunnenwasen" und "Schloßplatz"

  1. Toilettenhäuschen

Bürgermeister Albrecht verweist auf die vorliegenden Sitzungsunterlagen in welchen die Pläne der Zimmerei Reger sowie eine Kostenberechnung angefügt ist.


Zu den angebotenen 69.055,25 € kommen noch die Sanitär- und Fliesenleger- arbeiten mit circa 20.000,-- € und 25.000,-- €.

Insgesamt ist also mit Kosten in Höhe von circa 114.000,-- € zu rechnen.

Einsparpotenziale in Höhe von circa 6.000,-- € wären denkbar (statt Biber- schwanzziegel normale Ziegel, geringere Wärmedämmung beim Dach, statt Rollläden satiniertes Glas, weniger Aufwand bei den Malerarbeiten).

Die Verwaltung gibt zu bedenken, dass es einen Zuschuss aus dem Landessa- nierungsprogramm nur noch bis zum 30. April 2026 gibt.

Auf Nachfrage bezüglich der Nutzungszeiten schlägt Bürgermeister Albrecht eine Nutzung tagsüber sowie bei Veranstaltungen vor. Dies trifft auf allgemeine Zustimmung.

Dem Gremium ist es wichtig, dass die Dämmung nochmals thematisiert wird, sodass Schimmel vorgebeugt werden kann.

Nachdem alle offenen Fragen geklärt sind, wird einstimmig beschlossen, den Auftrag grundsätzlich an die Zimmerei Reger zu vergeben. Die Einsparpotenzia- le sollen nochmals geprüft und durch die Verwaltung beachtet werden.

TOP 2

Bürgerfragestunde

Bürgermeister Albrecht stellt fest, dass es keine Fragen seitens der Einwohnerschaft gibt.

TOP 3

Bauangelegenheiten


- Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Rosenstraße 24

Bürgermeister Albrecht verweist auf die Sitzungsunterlagen. Diese enthalten die erforderlichen Unterlagen in der vorliegenden Bauangelegenheit.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Große Äcker II“.

Es ist geplant eine Traufhöhe von 684,58 m üNN auszuführen, das sind 0,43 m mehr als im Bebauungsplan vorgesehen (684,15 m üNN). Hierfür ist eine Be- freiung erforderlich, § 31 Abs. 2 BauGB. Das Einvernehmen ist notwendig, § 36 BauGB.

Der Gemeinderat erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB und stimmt der Befreiung zu.

TOP 4

Antrag der Narrenzunft Wellendingen e.V. auf Investitionszuschuss

Bürgermeister Albrecht berichtet, dass die Narrenzunft Wellendingen e.V. mit E-Mail vom 23. Mai 2025 einen Antrag auf Investitionszuschuss (siehe Anlage „Antrag“) stellt.

Laut Kostenschätzung entstehen Aufwendungen in Höhe von circa 30.000,-- €.

Die Narrenzunft Wellendingen e.V. hat innerhalb der letzten drei Jahre keinen Zuschus- santrag gestellt.

Die genannten Investitionen stehen mit der Zielsetzung und der Aufgabenerfüllung im Einklang und werden im Sinne der Vereinsförderregelung anerkannt.

Die Förderhöhe beträgt 25% der Investitionskosten abzüglich sonstiger Zuschüsse. Ge- deckelt ist jedoch die Förderhöhe bei 7.500,-- €.


Der Gemeinderat beschließt einstimmig, der Narrenzunft Wellendingen e.V. nach Vorlage der Rechnungen eine Investitionsförderung in Höhe von maximal 7.500,-- € zu gewähren.

Die Fördermittel werden im kommenden Haushaltsjahr 2026 bereitgestellt und ausbezahlt.

TOP 5

Feuerwehrhaus Wilflingen

- Vergabebeschlüsse

Bürgermeister Albrecht verweist auf die vorliegenden Sitzungsunterlagen, in welcher die verschiedenen Vergabevorschläge in Sachen „Erweiterung Feuer- wehrhaus Wilflingen“ vermerkt sind.

Mit zwei Gegenstimmen, werden die Vergaben der Arbeiten an den jeweils wirt- schaftlichsten Bieter erteilt.

TOP 6

Antrag auf Asphaltierung von Spazierwegen

- Kostenschätzung

Bereits in der Sitzung am 10. April 2025 hat sich der Gemeinderat mit dem An- trag auf „Asphaltierung von Spazierwegen“ befasst.


Zwischenzeitlich liegt der Verwaltung diese Kostenschätzung vor.

Bei der Schätzung sind unbelastete Bodenverhältnisse vorausgesetzt. Bei geo- gen belastetem Boden kann dies entsprechende deutliche Mehrkosten verursa- chen.

Der Gesamtpreis liegt danach bei mindestens 352.000,-- €, vermutlich höher.

Das Gremium ist sich einig, dass der Antrag aufgrund des Kosten-Nutzen- Verhältnisses abgelehnt wird.

TOP 7

Ortsdurchfahrt Wellendingen

- Geschwindigkeitsbeschränkung

Bürgermeister Albrecht erklärt, dass wegen der Umleitung aufgrund der Sper- rung von Teilen der B27 über Wellendingen, die Verwaltung beim Straßenver- kehrsamt die Ausweisung der Ortsdurchfahrt in eine Tempo 30 - Zone bean- tragt und bewilligt bekommen hat.

Gleichzeitig wurde nochmals ein Vorstoß beim Landratsamt unternommen, dauerhaft über eine Geschwindigkeitsbeschränkung nachzudenken.

Die innerörtliche Regelgeschwindigkeit beträgt 50km/h. Um davon abzuwei- chen, ist eine konkrete Rechtsgrundlage erforderlich, insbesondere auf einer Landesstraße (L434) und einer Kreisstraße (K5545), welche eine wichtige Ver- kehrsfunktion haben. Hier kann nur unter bestimmten Voraussetzungen von der Regelgeschwindigkeit abgewichen werden. Erforderlich ist eine qualifizierte Gefahrenlage, also eine Gefahrenlage, die das allgemeine Risiko einer Beein- trächtigung erheblich übersteigt.

In der umliegenden Gemeinde sind die Geschwindigkeitsbeschränkungen meist aufgrund des Lärmschutzes nachgewiesen worden.


Eine Beschränkung aufgrund von Lärmschutz setzt ein Lärmschutzgutachten voraus. Hier gibt ein Gremiumsmitglied zu bedenken, dass dies bei eventuellen neuen Vorschriften regelmäßig erneut werden muss.

Des Weiteren berichtet Bürgermeister Albrecht, dass jährlich 3 Millionen Fahr- zeuge aufgewiesen werden müssen, welche die Straße befahren. Diesen Wert erreicht die Gemeinde Wellendingen nicht.

Die Gemeinde könnte daher einen Lärmaktionsplan aufstellen und ein Lärm- schutzgutachten erstellen lassen.

Zum Schluss möchte Bürgermeister Albrecht nochmals betonen, dass auf der Kreisstraße zwischen den beiden Fußgängerüberwegen eine Beschränkung möglich sein könnte, da hier eine erhöhte Gefahrenlage besteht. Hier wären das Straßenbauamt und die Polizei am Verfahren zu beteiligen.

Der Vorschlag die Einwohnerschaft mit Hilfe einer Umfrage zu beteiligen wird aufgegriffen. Dies sehen Teile des Gremiums als kritisch an, da hier möglicher- weise sehr subjektiv geurteilt wird.

Nach einigen Wortmeldungen wird die Verwaltung vorerst beauftragt, bei einschlägigen Gutachterbüros Angebote zu einem Lärmschutzgutachten einzuholen. Wenn hier die Kosten genauer beziffert werden können, wird der Gemeinderat über eine Beauftragung entscheiden.

TOP 8

Annahme von Spenden

- 2. Quartal 2025

Bürgermeister Albrecht verweist auf sämtliche Spenden, welche durch die Ge- meindeverwaltung Wellendingen im 2. Quartal 2025 eingeworben wurden. Der Gemeinderat muss diesen Spenden gemäß Gesetz zustimmen und diese ge- nehmigen.

Der Gemeinderat genehmigt die Annahme sämtlicher der in den Anlagen der Sitzungsvorlage aufgelisteten Spenden.


TOP 9

Haushaltszwischenbericht

- 2. Quartal 2025

Der Haushaltszwischenbericht 2. Quartal 2025 ist als Anlage der Sitzungsvor- lage beigefügt.

In aller Kürzer berichtet Bürgermeister Albrecht über die Gewerbesteuer, wel- che weiterhin gesunken ist. Von weiteren neuen Projekten im Jahr 2026 wird abgeraten.

Der Gemeinderat nimmt den Haushaltszwischenbericht 2. Quartal 2025 zur Kenntnis.

TOP 10

Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

  • Schuppengebiet

Seitens des Gremiums wird nochmals die Erörterung des Schuppengebiets angeregt. Die Verwaltung wird sich erneut mit der Naturschutzbehörde in Verbindung setzen.

  • Retentionsbecken

Auf Nachfrage berichtet Vorsitzender Albrecht, dass beim Retentionsbecken ausge- mäht wird, sodass die Funktionalität gewährleistet ist.


TOP 11

Bekanntgabe der in der letzten nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse

In der letzten nichtöffentlichen Sitzung wurden keine Beschlüsse gefasst.

Erscheinung
exklusiv online
von Gemeinde Wellendingen
05.08.2025
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