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Bei einem Bauantrag für die Erweiterung einer landwirtschaftlichen Halle galt es für uns abzuwägen, da im Bereich Obere Bonholzwiesen vom Kronehof an...
Schild Überholverbot für Zweiräder
Überholverbot für ZweiräderFoto: Geier

Bei einem Bauantrag für die Erweiterung einer landwirtschaftlichen Halle galt es für uns abzuwägen, da im Bereich Obere Bonholzwiesen vom Kronehof an der Stuttgarter Straße bis zum Eichenhof bereits sehr viel Fläche überbaut ist, mit landwirtschaftlich genutzten Hallen. Dieser Bereich ist Landschaftsschutzgebiet und für eine Versiegelung durch Bebauung werden zwar Ausgleichsmaßnahmen durch Baumpflanzungen oder Ähnliches verlangt, jedoch keine Entsiegelung anderer Flächen. Aus unserer Sicht ist nur die Entsiegelung einer alternativen Fläche eine wirkliche Ausgleichsmaßnahme. Wir haben dennoch zugestimmt, da nach der neuen Landesbauordnung die Errichtung einer PV-Anlage auf dem Hallendach vorgeschrieben ist und somit ein wichtiger Beitrag für eine CO2-neutrale Energieerzeugung geleistet wird.

Für die Sanierung Altes Rathaus hat die Verwaltung mit einer wesentlich höheren Förderung gerechnet. Da nur 100.000 Euro Förderung bewilligt wurden statt 350.000 Euro, entsteht ein Defizit von 250.000 Euro. Zur Gegenfinanzierung wurden nicht benötigte Haushaltsmittel vorgeschlagen, die für die Errichtung des Solarparks Reißhalde vorgesehen waren. Wir haben dem zugestimmt, da das Rathaus ein wichtiges und aktiv genutztes Gebäude mit Denkmalschutz ist und momentan keine Alternative Gegenfinanzierung möglich ist. Jedoch haben wir bereits mitgeteilt, dass wir diese Summe im kommenden Haushalt für Maßnahmen zur Erlangung der Klimaneutralität für erforderlich halten.

Nachgefragt:

Wir haben beim Ordnungsamt angefragt bezüglich des Radschutzstreifensentlang der Echterdinger Straße, ob die Beschilderung „Überholverbot für Zweiräder“ noch ergänzt wird in der Kurve ab dem Panorama aufwärts und ob eine Wiederholung der Fahrbahnmarkierung mit Radsymbolen sowohl bergauf als auch bergab angebracht wird. In der Bahnhofstraße erfolgt die Wiederholung des Symbols alle 50 m. Dann ist auch eindeutig, dass Parken hier nicht erlaubt ist. Frau Vanes, die Ordnungsamtsleiterin, sagte uns zu, dies zu klären.

Mirjam Geier

Erscheinung
Stadtnachrichten Waldenbuch
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Ausgabe 39/2025
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