TOP 1: Bekanntgaben
Aus der letzten nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 09.10.2025 waren keine Beschlüsse öffentlich bekannt zu geben.
TOP 2: Einwohnerfragen
Es wurden keine Fragen gestellt.
TOP 3: Erneuerung des Kanals in der Graf-Degenfeld-Straße
Freigabe der Ausschreibung
Der Kanal auf Höhe der Graf-Degenfeld-Straße 43 – 49 ist in die Jahre gekommen und muss erneuert werden. Im Rahmen der Maßnahme sollen außerdem Leerrohre für den Ausbau von Glasfaser verlegt werden.
Für die Erneuerung des Kanals ist mit Kosten von 126.648,13 € brutto und für die Verlegung von Leerrohren mit Kosten von 33.097,47 € brutto zu rechnen. Dazu kommt das Ingenieurhonorar mit rund 20.766,93 € brutto (rund 13 % der Baukosten). Somit ist mit Gesamtkosten von 180.512,53 € brutto zu rechnen.
Der Gemeinderat gab die Ausschreibung zur Erneuerung des Kanals in der Graf-Degenfeld-Straße frei uns beauftragte das Ingenieurbüro VTG Straub mit der Planung und Begleitung der Maßnahme.
TOP 4: Sanierung von Brücken
Beschluss über die weiteren Maßnahmen
Im Rahmen der regelmäßig durchzuführenden Brückenprüfungen wurde festgestellt, dass sich insbesondere die Fußgängerbrücke vor dem Haupteingang des Landschaftsparks Töbele sowie die Fußgängerbrücke zwischen der Horbenstraße und dem Edeka in einem sehr schlechten Zustand befinden. In einem ersten Schritt soll die Brücke zwischen der Horbenstraße und dem Edeka im kommenden Jahr erneuert werden.
Die Kostenschätzung für die Sanierung der Brücke liegt bei 361.760 € brutto.
Für die Sanierung von Brücken können im Rahmen des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) Fördermittel beantragt werden. Für die Sanierung einer Brücke über ein untergeordnetes Gewässer wie den Marbach kann die Gemeinde bis zu 50 % der Investitionskosten als Förderung erhalten.
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, einen Förderantrag für die Sanierung der Brücke zwischen der Horbenstraße und dem Edeka für das Programmjahr 2026 zu stellen. Die Verwaltung wurde außerdem mit der Ausschreibung der Maßnahme beauftragt, sobald der Förderbescheid eingegangen ist. Des Weiteren wurde das Ingenieurbüro VTG Straub mit der Planung und Begleitung der Maßnahme beauftragt.
TOP 5: Bausache:
Erneuerung des Dachstuhls und Verbreiterung der Dachgaube
Jahnstraße 10
Im April 2025 hat sich der Gemeinderat mit dem Bauvorhaben Jahnstraße 10 befasst. Das Gebäude Jahnstraße 10 sollte umgebaut und aufgestockt werden. So war vorgesehen den zweigeschossigen Flachdachanbau um ein weiteres Geschoss aufzustocken. Die Gaube an der Südseite sollte erweitert bzw. zum Zwerchgiebel umgebaut werden. Unter Bezugnahme auf den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Westlich der Schillerstraße“ und der Beschluss einer Veränderungssperre wurde das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben in der Sitzung vom 10.04.25 versagt.
Nun hat die Bauherrschaft geänderte Pläne vorgelegt. Demnach soll nun auf die Aufstockung des Flachdachanbaus verzichtet werden. Das Gebäude soll energetisch saniert, der Dachstuhl erneuert und die Gaube an der Südseite verbreitert werden. Hierfür wird die Baugenehmigung und eine Ausnahme von der Veränderungssperre beantragt.
Eine Ausnahme von der Veränderungssperre kann zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
Der Gemeinderat beschloss, für die geänderte Planung das Einvernehmen für eine Ausnahme von der Veränderungssperre zu erteilen.
TOP 6: Bauanfrage:
Errichtung einer Terrassenüberdachung
Schillerstraße 10
Nachdem der Bebauungsplan und die Veränderungssperre öffentlich bekannt gemacht wurden, informierten sich mehrere Bürger über die Inhalte und Rahmenbedingungen der Verfahren. Die Bauherrschaft der Schillerstraße 10 möchte westlich vom Gebäude eine Stahlkonstruktion errichten, über welche eine Markise geführt werden soll, um die dortige Terrasse zu beschatten.
Eine Ausnahme von der Veränderungssperre kann zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
Der vorgesehene Standort der Beschattung befindet sich mittig im Grundstück, unmittelbar am bestehenden Gebäude, so dass es sehr naheliegend ist, den Standort als überbaubare Grundstückfläche zu definieren. Zudem handelt es sich nicht um eine dauerhafte Überdachung. Die Stahlkonstruktion dient als Rankgerüst, die Markise wird bei Bedarf aus- und auch wieder eingefahren.
Der Gemeinderat beschloss, die Ausnahme von der Veränderungssperre in Aussicht zu stellen und ermächtigte die Verwaltung, das Einvernehmen nach Einreichung des förmlichen Antrages zu erteilen.
TOP 7: Bauanfrage:
Garagenerweiterung
Hölderlinweg 7
Nachdem der Bebauungsplan und die Veränderungssperre öffentlich bekannt gemacht wurden, informierten sich mehrere Bürger über die Inhalte und Rahmenbedingungen der Verfahren. Die Bauherrschaft der Hölderlinstraße 7 möchte die bestehende Garage erweitern. Die Bestandsgarage soll einen Anbau in Richtung Hölderlinstraße erhalten. Das Dach der Bestandsgarage mit geplanter Erweiterung soll dann zu 30 % begrünt und zu 70 % mit Photovoltaikmodulen belegt werden.
Eine Ausnahme von der Veränderungssperre kann zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
Die geplante Garage hält einen Abstand von 0,5 m zur Straße ein, was seitens der Verwaltung als zwingend notwendig erachtet wird. Bei Flachdächern wird seit Jahren eine extensive Dachbegrünung gefordert.
Der Gemeinderat beschloss, die Ausnahme von der Veränderungssperre in Aussicht zu stellen. Das gesamte Dach soll begrünt werden.
TOP 8: Rückblick auf die Jugendveranstaltungen
Im Rahmen der Jugendpartys kamen viele Kinder und Jugendliche in den Schlosskeller, um gemeinsam zu feiern. Dabei teilten die Kinder und Jugendlichen viele kreative Ideen und ehrliche Rückmeldungen für ihren Wohnort mit. Viele Kinder und Jugendliche wünschen sich mehr Shoppingmöglichkeiten sowie günstigere Preise. Außerdem wünschen sich die Kinder und Jugendlichen mehr Treffpunkte. Ein Schwimmbad/Freibad, einen Maientag/Dorffest sowie ein Gymnasium wären ebenso wünschenswert. In Rechberghausen gefällt den Kindern „alles“, ihre Freunde, die Parkanlagen, der Bolzplatz und die Schulen.
Im kommenden Jahr sollen die Rückmeldungen der Kinder und Jugendlichen im Rahmen von verschiedenen Workshops aufgearbeitet werden. Anschließend sollen immer im Wechsel in einem Jahr eine Jugendparty und im folgenden Jahr ein Workshop stattfinden.
Der Gemeinderat nahm den Bericht zur Kenntnis und stimmte der Vorgehensweise zu.