TOP 1: Bekanntgaben
Aus der letzten nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 27.11.2025 waren keine Beschlüsse öffentlich bekannt zu geben.
TOP 2: Einwohnerfragen
Eugen Haugg bedankte sich für die Auszeichnung mit dem Bundesverdienstkreuz und den schönen Abend im Rahmen der Feierlichkeiten.
TOP 3: Haushaltsplanung 2026
Entwurf der Haushaltssatzung
Die Verwaltung hat den Entwurf der Haushaltssatzung 2026 mit Haushaltsplan eingebracht. Die wichtigsten Einzelpositionen sowie größere Abweichungen im Ergebnishaushalt sowie die geplanten Investitionsmaßnahmen wurden umfassend erläutert. Wie bereits in der mittelfristigen Finanzplanung des Vorjahres erwartet, hat die finanzielle Schieflage der Kommunen mit zeitlicher Verzögerung auch die Gemeinde Rechberghausen erfasst. Wie erwartet konnte kein ausgeglichener oder gar positiver Ergebnishaushalt vorgelegt werden. Der Entwurf des Ergebnishaushalts weist ein negatives ordentliches Ergebnis von -374.400 € aus, im Vorjahr konnte noch ein positives Gesamtergebnis von 56.100 € veranschlagt werden. Trotz des von der Verwaltung eingeschlagenen bzw. fortgesetzten Sparkurses enthält der Haushaltsplan auch wieder größere Positionen im Bereich der Unterhaltung der Gebäude und kommunalen Infrastruktur. Als größte Einzelposition in diesem Bereich wurde im Bereich der Straßenunterhaltung ein weiterhin erhöhter Planansatz von 195.000 € veranschlagt, um im Zuge des Breitbandausbaus durch private Leitungsträger Synergieeffekte nutzen und begleitende Gehwegsanierungen durchführen zu können.
Im Finanzplanungszeitraum wirken sich auch künftig weiterhin sowohl die allgemein schwierigen Rahmenbedingungen bei den Kommunalfinanzen als auch die zuletzt gestiegene eigene Steuerkraft negativ im kommunalen Finanzausgleich aus, so dass auch in den Finanzplanjahren 2027 – 2029 aus heutiger Sicht jeweils mit einem negativen Ergebnishaushalt gerechnet werden muss.
Im Finanzhaushalt konnte ein Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts in Höhe von 739.400 € (Vorjahr: 1.025.900 €) veranschlagt werden, dieser Wert entspricht der früheren Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt. Mit diesem Wert kann die ordentliche Tilgung in Höhe von 145.800 € sicher aus dem laufenden Betrieb erwirtschaftet werden, darüber hinaus stehen für Investitionen immerhin 593.600 € (Vorjahr: 867.600 €) aus selbst erwirtschafteten Mitteln zur Verfügung.
Den geplanten Auszahlungen für Investitionen von 4.788.900 € stehen geplante Einzahlungen von 2.526.300 € gegenüber. Der Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit von -2.262.600 € Euro kann mit 593.600 € aus im Ergebnishaushalt erwirtschafteten Mitteln gedeckt werden. Eine Kreditaufnahme wurde von der Verwaltung im Jahr 2026 aufgrund eines mehr als ausreichenden Bestands an liquiden Mitteln nicht veranschlagt. Die restliche Deckung im Finanzhaushalt erfolgt durch eine veranschlagte negative Änderung des Finanzierungsmittelbestandes in Höhe von -1.669.000 € (Vorjahr: -1.213.100 €). Bei einem erwarteten Bestand der liquiden Mittel zum 01.01.2026 von rund 5 Mio. € ist diese „Rücklagenentnahme“ gesichert.
Auch im Finanzplanungszeitraum hat die Verwaltung auf den Ansatz einer Kreditaufnahme verzichtet. Dies war insbesondere deshalb möglich, weil die Verwaltung bereits in den Jahren 2026, 2027 und 2028 den Einsatz der voraussichtlich zu erwartenden Mittel von rund 3,5 Mio. € bereits in den Jahren 2026, 2027 und 2028 vollständig veranschlagt hat. Trotz des vollständigen Ansatzes der Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes wird gemäß der vorgelegten mittelfristigen Finanzplanung der Bestand der liquiden Mittel am Ende des letzten Finanzplanjahres (2029) unter die vorgeschriebene Mindestliquidität rutschen. Sofern sich im Finanzplanungszeitraum keine signifikanten Verbesserungen auf der Einnahmeseite ergeben, müssten dann entweder einzelne Investitionsmaßnahmen in der Finanzplanung zurückgestellt werden oder alternativ eine Finanzierung über Kreditaufnahmen in Erwägung gezogen werden.
Der Gemeinderat hat den Entwurf der Haushaltssatzung zur Kenntnis genommen. In der nächsten Sitzung des Gremiums am 15.01.2026 sind die Haushaltsreden der Gemeinderatsfraktionen und Gruppierungen geplant und der Gemeinderat hat die Möglichkeit, Anträge zur Haushaltsplanung zu stellen.
TOP 4: Eigenbetrieb Wasserversorgung Rechberghausen (WVR)
Entwurf des Wirtschaftsplans 2026
Auch der Entwurf des Wirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb Wasserversorgung wurde von der Verwaltung eingebracht. Die Verwaltung hat die wichtigsten Änderungen im Vergleich zum Vorjahr und die geplanten Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen erläutert. Den geplanten Auszahlungen für Investitionen von 397.800 € stehen geplante Einzahlungen von 2.800 € gegenüber. Zur Finanzierung des Finanzierungsmittelbedarfs aus Investitionstätigkeit in Höhe von -395.000 € ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 389.000 € veranschlagt worden. Im Erfolgsplan musste ein Fehlbetrag von -54.300 € veranschlagt werden (Vorjahr: -600.500 €). Dieser veranschlagte Fehlbetrag resultiert aus der Fortsetzung bzw. Fertigstellung der im Jahr 2025 begonnenen Erneuerung des zweiten Wasserbehälters im Hochbehälter Bühl (86.000 €) und Erneuerung der Schaltschränke im Pumpwerk und in beiden Hochbehältern (146.800 €). Die veranschlagten Umsatzerlöse in Höhe von 785.700 € (Vorjahr: 585.800 €) beinhalten bereits die unter TOP 7 beschlossene Erhöhung des Wasserzinses. Im Liquiditätsplan musste eine negative Veränderung des Finanzmittelbestandes von -35.500 € veranschlagt werden (Vorjahr: -592.600). Zur Finanzierung dieses Betrages sowie zur Zwischenfinanzierung der Investitionsmaßnahmen sind verstärkt Kassenmittel des Gemeindehaushalts in Anspruch zu nehmen. Hierfür wurde ein Höchstbetrag für Kassenkredite mit 1.150.000 € veranschlagt.
Im Finanzplanungszeitraum wird aufgrund der Erhöhung des Wasserpreises und nach Abschluss der großen Unterhaltungsmaßnahmen wieder mit Jahresüberschüssen gerechnet, die zur Finanzierung der künftigen Investitionsmaßnahmen beitragen werden.
Der Gemeinderat hat den Entwurf des Wirtschaftsplans zur Kenntnis genommen. In der Sitzung am 15.01.2026 hat auch hier der Gemeinderat Gelegenheit, sich zum vorgelegten Entwurf zu äußern und Anträge zum Wirtschaftsplan einzubringen.
TOP 5: Kanalsanierung in der Graf-Degenfeld-Straße
Vergabe
Der Kanal im Bereich der Graf-Degenfeld-Straße 41 bis 49 ist in die Jahre gekommen und muss erneuert werden. Die Arbeiten wurden zwischenzeitlich beschränkt ausgeschrieben. Im Rahmen der Ausschreibung wurden fünf Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zur Angebotseröffnung lagen drei Angebote zwischen 156.556,38 € und 180.655,99 € brutto vor. Das wirtschaftlichste Angebot wurde mit 156.556,38 € von der Firma ASTRA aus Schwäbisch Gmünd eingereicht. Die Gesamtkosten (ohne Ingenieurhonorar) lagen bei der Kostenschätzung bei 159.745,60 € brutto. Das Ingenieurhonorar liegt bei rund 13 % der Baukosten, also schätzungsweise bei 20.352,33 € brutto. Die Gesamtkosten (mit Ingenieurhonorar) liegen bei einer Beauftragung der Firma ASTRA bei 176.908,71 € brutto.
Der Gemeinderat beauftragte die Firma ASTRA aus Schwäbisch Gmünd mit der Kanalsanierung in der Graf-Degenfeld-Straße zu 156.556,38 € brutto.
TOP 6: Betriebliches Gesundheitsmanagement
Beratung über die Einführung von EGYM Wellpass
Die Gemeinde Rechberghausen bietet ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bereits seit mehreren Jahren im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements verschiedene Gesundheitsangebote an. Als weiterer Baustein wurde vorgeschlagen, den Zugang zu vielfältigen Sport- und Gesundheitsangeboten über den EGYM-Wellpass durch einen finanziellen Zuschuss des Arbeitgebers attraktiver zu gestalten.
EGYM-Wellpass ist ein Netzwerk von über 10.000 Sport- und Gesundheitseinrichtungen in Deutschland und Österreich. Dazu zählen Fitness- und Yogastudios, Schwimmbäder, Kletter- und Boulderhallen sowie Functional-Training-Anbieter. Zusätzlich erhalten die Beschäftigten über die Wellpass-App Zugang zu Online-Kursen, individuellen Ernährungsprogrammen, Live-Kursen sowie geführten Achtsamkeits- und Meditationsübungen.
Der Gemeinderat lehnte die Einführung von EGYM-Wellpass zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der derzeit schlechten Haushaltssituation ab.
TOP 7: Eigenbetrieb Wasserversorgung Rechberghausen
Kalkulation der Grund- und Verbrauchsgebühren und Änderung der Wasserversorgungssatzung
Die Verwaltung hat die Kalkulation der Grund- und Verbrauchsgebühren vorgestellt. Diese war erforderlich, da aufgrund der hohen Unterhaltungskosten (Erneuerung zweiter Wasserbehälter im Hochbehälter Bühl, Erneuerung der Technik in den Tiefbrunnen und Pumpstation) das bisher festgesetzte Entgelt nicht mehr kostendeckend war. Zudem hat sich aufgrund dieser und der in den Vorjahren durchgeführten große Unterhaltungsmaßnahmen (Erneuerung erster Wasserbehälter im Hochbehälter Bühl, Erneuerung Wasserbehälter Oberhausen) beim Eigenbetrieb Wasserversorgung ein hoher negativer Kassenmittelbestand (voraussichtlich -653.600 € zum 01.01.2026) ergeben.
Die Verwaltung hat daher eine Erhöhung des Verbrauchspreises von bisher 2,20 € auf 2,90 € (netto zuzüglich 7 % Umsatzsteuer) bei gleichbleibenden Grundgebühren vorgeschlagen. Trotz dieser deutlichen Gebührenerhöhung wird der Wasserpreis in Rechberghausen auch künftig etwa auf dem Niveau des Landkreisdurchschnitts liegen. Die Mehrbelastung für eine Musterfamilie (Jahresverbrauch 130 m³, 1 Wasserzähler) wird bei rund 97 € im Jahr liegen, das sind gerundet ca. 24 € im Quartal bzw. 8 € im Monat.
Aufgrund der Gebührenerhöhung war auch eine Änderung der Wasserversorgungssatzung erforderlich, in diesem Zuge wurden auch gleich Empfehlungen zur Preisangabenverordnung sowie die erforderlichen Anpassungen für die Einführung der digitalen Funkwasserzähler berücksichtigt.
Der Gemeinderat stimmte der Erhöhung der Grund- und Verbrauchsgebühren gemäß dem Vorschlag der Verwaltung und der Änderung der Wasserversorgungssatzung zu. Auf die öffentliche Bekanntmachung der Änderung der Wasserversorgungssatzung in diesem Schurwaldboten wird verwiesen.