Der Gemeinderat sprach sich in seiner Januar-Sitzung einstimmig für die Dachgauben-Satzung für Weingarten aus. Die Satzung regelt, wo in Weingarten welche Art von Dachgauben gebaut werden dürfen.
Mit der Satzung soll es möglich werden, Dachgauben auch in Bereichen zu bauen, in denen dies bisher nicht erlaubt war. Die Satzung regelt auch Art, Größe und Anzahl, damit ein einheitliches Ortsbild gewahrt bleibt. So darf die Summe der Dachaufbauten und -einschnitte jetzt maximal sieben Zehntel der Fassadenbreite betragen. Als Dachgauben sind zulässig: Schlepp-, Satteldach, Dreiecks- und Flachgeneigte Dachgauben. Dazu kommen Quergiebel und Zwerchhäuser. Solardachziegel sind erlaubt.
Mit der Dachgauben-Satzung will die Gemeinde erreichen, dass die Schaffung von neuem Wohnraum, vor allem in Bestandsgebäuden, erleichtert wird. Denkmalgeschützte Gebäude sind von der Satzung nicht betroffen. (fri)
