Nussbaum-Logo
Gemeinderat

Aus dem Gemeinderat

Mehr Wohnraum, neue Ehrungsordnung, Millionen und mehr Der Gemeinderat Schwetzingen hat in seiner Sitzung vom 11. März mehrere Beschlüsse gefasst. Einstimmig...

Mehr Wohnraum, neue Ehrungsordnung, Millionen und mehr

Der Gemeinderat Schwetzingen hat in seiner Sitzung vom 11. März mehrere Beschlüsse gefasst. Einstimmig votierte das Gremium unter anderem für mehr Wohnraum in der Rheintalstraße, eine neue Ehrungsordnung sowie die Annahme einer Millionen-Stiftung.

Um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen, macht die Stadt von dem sogenannten Bauturbo-Paragraphen des Baugesetzbuchs Gebrauch. Für neun Grundstücke in der Rheintalstraße, die bislang kaum wirtschaftlich bebaubar waren, werden Befreiungen von den bisherigen Bebauungsplanvorgaben erteilt.

Vorgesehen sind unter anderem eine höhere Bebauungsdichte, flexiblere Gebäudeformen und bis zu vier Wohneinheiten pro Gebäude. Nach Berechnungen der Verwaltung könnten auf den betroffenen Grundstücken statt bislang maximal 18 künftig rund 36 Wohneinheiten entstehen.

„Ensemble Pfötnerhäuschen“

Zudem hat der Rat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Ensemble Pförtnerhäuschen" gefasst. Das denkmalgeschützte, sanierungsbedürftige Gebäude auf dem Gelände des früheren Bundesbahnausbesserungswerks Süd soll als Vinothek mit Weinhandel und Gastronomie genutzt werden. Ein moderner Ergänzungsbau als Bürogebäude ist ebenfalls geplant.

Mit einer neuen Ehrungsordnung, die zum 1. April in Kraft tritt, bündelt die Stadt künftig alle städtischen Auszeichnungen. Neu eingeführt wird eine Ehrenamtsmedaille, mit der jährlich bis zu zehn Personen für besonderes freiwilliges Engagement ausgezeichnet werden können. Vorschläge können bis zum 30. September eines jeden Jahres eingereicht werden.

Büchner-Haase-Stiftung

Ebenfalls bestätigt wurde die Annahme der neu gegründeten Büchner-Haase-Stiftung als rechtlich unselbstständige Treuhandstiftung der Stadt. Das Stiftungsvermögen beläuft sich auf rund 5,2 Millionen Euro. Die Erträge sollen dauerhaft für gemeinnützige Zwecke eingesetzt werden – vorrangig für Jugend und Sport sowie Seniorenhilfe.

Die Verwaltungsgebührensatzung wird zum 1. April 2026 aktualisiert, um neue gesetzliche Vorgaben aus der Novellierung des Baugesetzbuchs von 2025 umzusetzen. (pm/red)

Erscheinung
Schwetzinger Woche
Ausgabe 12/2026
von Stadtverwaltung SchwetzingenRedaktion NUSSBAUM
16.03.2026
Orte
Schwetzingen
Kategorien
Aus den Rathäusern
Gemeinderat
Kommunalpolitik
Politik