
Gemeinderat Kurt Scherfer hat sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat beantragt. Gemäß § 31 (1) GemO in Verbindung mit § 16 (1) GemO kann ein Mitglied sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat aus wichtigen Gründen verlangen. Ein wichtiger Grund liegt unter anderem vor, wenn der Bürger das 67. Lebensjahr vollendet hat (§ 16 (1) Ziffer 6 GemO). Die Voraussetzungen zum Ausscheiden von Herrn Scherfer aus dem Gemeinderat liegen somit vor.
Dem Antrag von Gemeinderat Kurt Scherfer auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat wurde einstimmig stattgegeben. Er scheidet somit mit sofortiger Wirkung aus dem Gremium aus.
- Feststellung von Hinderungsgründen für den Eintritt in den Gemeinderat nach § 29 GemO
- Verpflichtung von Frau Judith Bodmer
Aufgrund des Ergebnisses der Kommunalwahl am 09.06.2024 ist Frau Judith Bodmer die nächste Nachrückerin in den Gemeinderat. Hinderungsgründe gemäß § 29 (1) GemO liegen bei Frau Bodmer offensichtlich nicht vor. Frau Bodmer hat schriftlich erklärt, dass keine Hinderungsgründe vorliegen.
Frau Judith Bodmer legte ihr Gelöbnis ab und wurde von Bürgermeisterin Carmen Merz in der Sitzung verpflichtet.
Es wurde vom Gremium einstimmig festgestellt, dass bei Frau Judith Bodmer kein Hinderungsgrund gemäß § 29 GemO für den Eintritt in den Gemeinderat vorliegt. Frau Judith Bodmer rückt in den Gemeinderat nach.
Es lagen keine Bürgerfragen vor.
Im November 2024 hat der Gemeinderat die beiden MTWs für die Feuerwehr Flözlingen und Horgen als Fahrzeugneubeschaffung mit je 70.000 € in den Haushalt 2025 aufgenommen.
Bis dahin waren Gebrauchtfahrzeuge vorgesehen. Bei einem Alter von mehr als 5-10 Jahren war kein Zuschuss vorgesehen. Über einen Zuschuss wurde zu diesem Zeitpunkt nicht gesprochen.
Nach Beschluss des Haushaltes wurden im Anschluss von Feuerwehrkommandant Scherfer und Kämmerer Weiss die Möglichkeiten einer Förderung nach der ab 01.01.2025 gültigen Z-Feu (Zuwendungen für das Feuerwehrwesen) geprüft, mit dem Landratsamt besprochen und entsprechende Anträge auf je 22.000 € am 12.02.2025 gestellt. Vom Gemeindetag wurde zu diesem Zeitpunkt bereits darauf hingewiesen, dass es durch die landesweite standardisierte Sammelbeschaffung von Löschfahrzeugen dort höhere Förderbeträge geben wird.
Diese Anträge wurden nun leider „aufgrund der Haushaltslage des Landes“ negativ beschieden.
In der letzten Gemeinderatssitzung am 03.06.2025 wurde beschlossen, die beiden Fahrzeuge ohne Zuschuss zu bestellen. Zum einen läuft die Angebotsfrist ab, zum anderen wird nicht davon ausgegangen, dass die Gemeinde im kommenden Jahr einen positiven Bescheid erhält.
5.1. Beschlussfassung
5.1.1. Nutzung Garage und Teil des Erdgeschosses für Verein
Horgen, Niedereschacher Straße 29, Flst. 2/2
Die planungsrechtliche Beurteilung richtet sich nach § 34 BauGB. Ein Vereinsvertreter vom Cannabis Social Club Rottweil stellte die Vereinsarbeit vor und beantwortete Fragen zum Vorhaben.
Das Einvernehmen gemäß §§ 34, 36 BauGB wurde bei 10 Gegenstimmen, 9 Stimmen dafür und 4 Enthaltungen aufgrund derselben Ablehnungsgründe der letzten Sitzung nicht erteilt. Es wird davon ausgegangen, dass das Einvernehmen durch das Landratsamt ersetzt wird.
5.1.2.Bauvoranfrage: Errichtung einer privaten Pferdehaltung im Außenbereich: Weideflächen und Offenstall mit Freilauf
Zimmern, Schmelzeweg 12, Flst. 1197/2
Die planungsrechtliche Beurteilung richtet sich nach § 35 BauGB.
Das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wurde abgelehnt, bei 17 Stimmen für die Ablehnung, 2 Stimmen dagegen und 4 Enthaltungen. Ablehnungsgründe: etwaige Hinderung für künftige Wohnentwicklung.
- Offenlagebeschluss
Herr Rikken vom Büro Gfrörer GmbH & Co. KG aus Empfingen stellte das Projekt dem Gremium vor.
Das Plangebiet befindet sich am südwestlichen Rand des Gewerbegebiets „Steinhäuslebühl“ der Gemeinde Zimmern ob Rottweil und grenzt dort im Westen an die Fläche der Bundesautobahn A 81. Im Norden schließen die bestehenden Gewerbeflächen des kunststoffverarbeitenden Betriebs an die geplante Erweiterungsfläche an. Im Osten und Süden geht die Fläche in landwirtschaftliche Grün- und Ackerlandflächen über. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens mit einer Gesamtfläche von 0,73 ha beinhaltet die Flurstücke (ganz und in Teilen): 1710, 1742, 1743/3, 1756, 1773, 1774, 1775, 1776, 1785.
Der aktuelle Betriebsstandort eines seit vielen Jahren in Zimmern ob Rottweil ansässigen kunststoffverarbeitenden Betriebes ist im Laufe der Zeit zu klein geworden. Die gute Auftragslage und das damit verbundene betriebliche Entwicklungskonzept machen eine Expansion unumgänglich. Die Gemeinde Zimmern ob Rottweil unterstützt die geplante Betriebserweiterung südlich angrenzend an die bestehenden Gewerbeflächen des Unternehmens. Geplant sind neben einer Betriebs- und Produktionshalle auch kleinere Außenlagerflächen. Mit dem vorliegenden Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung und Standortsicherung eines kunststoffverarbeitenden Betriebes geschaffen werden.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde vom 21.10.2024 bis 22.11.2024 durchgeführt, die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte vom 18.10.2024 bis 22.11.2024. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden dem Gremium vorgelegt und mit Abwägungsvorschlägen versehen. Ein förmlich gefasster Abwägungsbeschluss wird am Ende des Verfahrens vor dem Satzungsbeschluss gefasst. Auf Grund der eingegangenen Anregungen und Bedenken musste der Bebauungsplanvorentwurf – neben kleineren Ergänzungen und Anpassungen – insbesondere in folgenden Punkten geändert werden.
Zeichnerischer Teil:
Planungsrechtliche Festsetzungen:
Örtliche Bauvorschriften:
Begründungen:
Der Gemeinderat stimmte dem Entwurf des Bebauungsplans „Industriegebiet II 3. Änderung“ in Zimmern einstimmig zu und hat den Entwurf bestehend aus den Planungsrechtlichen Festsetzungen, den Örtlichen Bauvorschriften und dem Zeichnerischen Teil (jeweils in den Fassungen vom 17.06.2025) sowie den Anlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen bzw. zu veröffentlichen und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen beschlossen. Gemäß dem städtebaulichen Vertrag, werden die Kosten vollumfänglich an den Verfahrensinhaber weitergegeben.
7.1. Vergabe des Gewerks Prallwand
Vergabe Nr. Zi. 10/2025
Die Gemeinde Zimmern o.R. errichtet eine Dreifeldsporthalle auf dem Baugrundstück in der Siegfried-Hattler-Straße 2. Das Untergeschoss und Treppenhaus der Sporthalle werden in Stahlbetonbauweise erstellt, die übrigen oberirdischen Bauteile in Holzbauweise. Die überbaute Fläche des Neubaus beträgt knapp 1.800 m² mit einer BGF von ca. 3.000 m² und einem BRI von ca. 20.000 m³. Das Bauamt der Gemeinde Zimmern hat gemeinsam mit dem beauftragten Architektenbüro BJW ARCHITEKTEN • FREIE ARCHITEKTEN PART MBB die Arbeiten europaweit ausgeschrieben.
Die obengenannten Arbeiten wurden am 29.04.2025 öffentlich ausgeschrieben.
Kostenberechnung Gewerk Stand 12.09.2023: 316.775,00 €.
Bepreistes LV mit Marktpreisen vom 20.02.2025: 362.685,82 €
Zum Submissionstermin am 05.06.2025 wurden vier Angebote fristgerecht eingereicht. Nach formaler Prüfung der Angebote gemäß VOB A, § 16 sind alle Angebote zu werten.
Die Prüfung ergab folgendes Bild:
Bieter | Gesamtsumme brutto | |
Wirtschaftlichstes Angebot: Firma Karl Braun aus 72221 Haiterbach | 487.682,23 € inkl. 19 % MwSt. | |
| Anzahl abgegebener Angebote: | 4 | |
| Preisspanne: | Günstigstes Angebot 487.682,23 € | Teuerstes Angebot 870.224,63 € |
Aufgrund einer vorherigen Submission einer anderen Sporthalle, bei der das Architekturbüro BJW beteiligt ist, war das höhere Submissionsergebnis zu erwarten. Dennoch können die Kosten über die Minderkosten bisheriger Vergabepakete gedeckt werden.
Aus der Mitte des Gremiums wurde ein Antrag auf Prüfung der ausgeschriebenen Fliesenarbeiten, sowie die Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten auf Nachverhandlung oder Veränderung der Ausschreibung gestellt. Diesem Antrag stimmte der Gemeinderat einstimmig, bei einer Enthaltung zu. Außerdem soll der Arbeitskreis Neubau Dreifeldsporthalle wieder einberufen werden.
Nach einer intensiven Diskussion wurde wie folgt abgestimmt.
Das Gewerk „Prallwand” wurde einstimmig an die Firma Karl Braun aus 72221 Haiterbach vergeben. Die Vergabesumme beläuft sich auf 487.682,23 € inkl. 19 % MwSt.
7.2. Vergabe des Gewerks Trennvorhang
Vergabe Nr. Zi. 11/2025
Die obengenannten Arbeiten wurden am 29.04.2025 öffentlich ausgeschrieben.
Kostenberechnung Gewerk Stand 12.09.2023: 118.296,00 €.
Bepreistes LV mit Marktpreisen vom 20.02.2025: 101.001,25 €
Zum Submissionstermin am 05.06.2025 wurden fünf Angebote fristgerecht eingereicht. Nach formaler Prüfung der Angebote gemäß VOB A, § 16 sind alle Angebote zu werten.
Die Prüfung ergab folgendes Bild:
| Bieter | Gesamtsumme brutto | |
Wirtschaftlichstes Angebot: Firma Diaplan Innenausbau, aus 83395 Freilassing | 101.711,60 € inkl. 19 % MwSt. | |
| Anzahl abgegebener Angebote: | 5 | |
| Preisspanne: | Günstigstes Angebot 101.711,60 € | Teuerstes Angebot 125.033,30 € |
Das Gewerk „Trennvorhang” wurde einstimmig an die Firma Diaplan Innausbau, aus 83395 Freilassing vergeben. Die Vergabesumme beläuft sich auf 101.711,60 € inkl. 19 % MwSt.
7.3. Vergabe des Gewerks Sporthalleneinrichtung
Vergabe Nr. Zi. 12/2025
Die obengenannten Arbeiten wurden am 29.04.2025 öffentlich ausgeschrieben.
Kostenberechnung Gewerk Stand 12.09.2023: 163.863,00 €.
Bepreistes LV mit Marktpreisen vom 20.02.2025: 144.225,55 €
Zum Submissionstermin am 05.06.2025 wurden zwei Angebote fristgerecht eingereicht. Nach formaler Prüfung der Angebote gemäß VOB A, § 16 sind alle Angebote zu werten.
Die Prüfung ergab folgendes Bild:
Bieter | Gesamtsumme brutto | |
Wirtschaftlichstes Angebot: Firma Gotthilf Benz Turngerätefabrik GmbH + Co. KG 71364 Winnenden | 141.668,87 € inkl. 19 % MwSt. | |
Anzahl abgegebener Angebote: | 2 | |
| Preisspanne: | Günstigstes Angebot 141.668.87 € | Teuerstes Angebot 149.680,15 € |
Das Gewerk „Sporthalleneinrichtung” wurde einstimmig an die Firma Gotthilf Benz Turngerätefabrik GmbH + Co. KG, aus 71364 Winnenden vergeben. Die Vergabesumme beläuft sich auf 141.668,87 € inkl. 19 % MwSt.
7.4. Vergabe des Gewerks Trafostation
Vergabe Nr. Zi. 06/2025
Die obengenannten Arbeiten wurden am 10.04.2025 öffentlich ausgeschrieben.
Bepreistes LV mit Marktpreisen: 298.824,02 €
Zum Submissionstermin am 05.06.2025 wurden vier Angebote fristgerecht eingereicht. Nach formaler Prüfung der Angebote gemäß VOB A, § 16 sind alle Angebote zu werten.
Die Prüfung ergab folgendes Bild:
Bieter | Gesamtsumme brutto | |
Wirtschaftlichstes Angebot: Firma Baur EnergieTechnik GmbH 88471 Laupheim | 309.293,13 € inkl. 19 % MwSt. | |
| Anzahl abgegebener Angebote: | 4 | |
| Preisspanne: | Günstigstes Angebot 309.293,13 € | Teuerstes Angebot 406.866,11 € |
Das Gewerk „Trafostation” wurde einstimmig an die Firma Baur EnergieTechnik GmbH aus 88471 Laupheim vergeben. Die Vergabesumme beläuft sich auf 309.293,13 € inklusive MwSt.
Die Gemeinde Zimmern o.R. führt gemeinsam mit dem beauftragten Architekten Franz Bob die Sanierung der Turn- und Festhalle Zimmern o.R. durch. Die entsprechenden Arbeiten wurden am 02.06.2025 öffentlich ausgeschrieben. Zur Abgabe eines Angebots wurden 19 geeignete Bieter aufgefordert. Die Kostenberechnung (Stand: 2025) beläuft sich auf 130.000 €.
Zum Submissionstermin am 24.06.2025 wurden fünf Angebote fristgerecht eingereicht. Nach formaler Prüfung der Angebote gemäß VOB A, § 16 sind alle Angebote zu werten.
Die Prüfung ergab folgendes Bild:
Bieter | Gesamtsumme brutto | |
Wirtschaftlichstes Angebot: Firma Holz & Bautechnik Martin Kopp aus Sulgener Str. 65, 78733 Aichhalden | 139.904,47 € | |
| Anzahl abgegebener Angebote: | 5 | |
| Preisspanne: | Günstigstes Angebot 139.904,47 € | Teuerstes Angebot 192.176,16 € |
Es wird eine diffusionsoffene Unterdeckbahn vorgesehen, um ein Eindringen von Wasser über die gesamte Bauzeit auszuschließen. Eine Hallenschließung am Abend und am Wochenende kann dadurch verhindert werden, so dass die Vereine kaum Beeinträchtigung haben. Dies verursacht Mehrkosten in Höhe von 6.300 €.
Die Zimmer- und Holzarbeit für die Sanierung des Turn- und Festhalle Zimmern o.R. wurden einstimmig an die Firma Holz & Bautechnik Martin Kopp aus Sulgener Str. 65, 78733 Aichhalden vergeben. Die Vergabesumme beträgt 139.904,47 €.
Im Haushaltsplan 2024 wurden für die Sportplatzpflege der Rasenplätze in Horgen und Zimmern Zuschussmittel für die Anschaffung von Rasenmährobotern bereitgestellt. Man ging von einem Kaufpreis i. H. v. jeweils 27.000 €. Es war geplant, dass jeweils ein Drittel von den Vereinen, durch einen WLSB-Zuschuss und von der Gemeinde finanziert wird.
Die Rasenmähroboter sind seit diesem Frühjahr im Einsatz. Der Preis der Anschaffung je Rasenmähroboter lag bei 17.555 € (ohne MwSt.). Dafür gab es je Verein vom WLSB einen Zuschuss i. H. v. 5.266 €. Somit sind rund 12.300 € nicht durch diese Zuschüsse gedeckt. Die Vereine haben nun, „trotzdem“ die Auszahlung der bereitgestellten Zuschussmittel in voller Höhe beantragt. Im Haushaltsplan wurden 2 x 9.000 € - wie beantragt - bereitgestellt.
Aus der Mitte des Gremiums wurde ein Antrag auf Einschränkung der Nutzung der Rasenmähroboter gestellt, sodass bei Dämmerung und nachts kein Betrieb stattfinden darf.
Der Antrag wurde bei 12 Gegenstimmen, 6 Stimmen dafür und 5 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Außerdem wurde ein Antrag auf Nachrüstung von Ultraschallsensoren, tiefliegenden Schürzen und abgeschirmten, kurzen Klingen zum Schutz der Tiere gestellt, sofern dies nicht bereits bei der Anschaffung berücksichtigt wurde.
Der Antrag wurde bei 14 Gegenstimmen, 5 Stimmen dafür und 4 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Nach einer kurzen Diskussion wurde wie folgt abgestimmt. Die im Haushalt bereitgestellten Mittel sollen beiden Vereinen mit je 9.000 € freigegeben werden. Der Gemeinderat stimmte dem Beschlussvorschlag mit 4 Gegenstimmen, 14 Stimmen dafür und 5 Enthaltungen mehrheitlich zu.
10.1. Kreisfeuerwehrzeltlager
Das Kreisfeuerwehrzeltlager fand erfolgreich statt. Bürgermeisterin Merz dankte ausdrücklich Andreas Roth und seinem Team sowie allen Helferinnen und Helfern innerhalb und außerhalb der Feuerwehr für ihren Einsatz.
10.2. Altkleidercontainer
Der Markt im genannten Bereich ist derzeit stark angespannt. Insbesondere Fast-Fashion-Produkte lassen sich vielfach nicht mehr verwerten. Die bisherigen Absatzmärkte sind weitgehend eingebrochen. Zudem hat die EU-Richtlinie, anstatt für mehr Klarheit und Nachhaltigkeit zu sorgen, vielerorts zu erheblicher Verunsicherung geführt. In einigen Landkreisen wurden Altkleidercontainer deshalb bereits vollständig abgebaut. Auch in Zimmern o.R. verursachen die Container zunehmend Aufwand und werden zum Teil als illegale Müllablage missbraucht.
Der Anbieter in Zimmern o.R. wird seine Container jedoch weiterhin zur Verfügung stellen und betreuen. Bisher hat die Gemeinde für das Aufstellen der Container eine Pacht in Höhe von 3.400 € erhalten, auf diese Einnahme soll jedoch verzichtet werden, um den Fortbestand der Sammlung zu sichern.
10.3. Zimmerner Dorffest 2025
Bürgermeisterin Merz lädt alle herzlich zum diesjährigen ZDF vom 26. - 27.07.2025 ein. Am Sonntag findet anlässlich des 750-jährigen Gemeindejubiläums um 14:00 Uhr ein Kinderumzug statt. Demnächst wird dies in der Zeitung beworben, außerdem wird dem Gremium in der nächsten Sitzung ein kurzes Update aus dem Arbeitskreis gegeben.
Aus der Mitte des Gremiums wurden folgende Anfragen gestellt
11.1. Gemeindeeigene Defibrillatoren
Die gemeindeeigenen Defibrillatoren sollen öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Gemeinde Zimmern o.R. hat derzeit fünf Defibrillatoren, drei davon sind nicht öffentlich zugänglich.
Hauptamtsleiter Klingler führte aus, dass hierfür bereits ein Angebot vorliegt. Pro Gerät würden Kosten in Höhe von 700 € für eine Umrüstung der Geräte auf die Gemeinde zukommen. Bürgermeisterin Merz führte aus, dass bisher nur die Geräte in Stetten und Flözlingen öffentlich zugänglich sind, die restlichen Defibrillatoren sollen zeitnah umgerüstet werden. In diesem Zuge sind auch Schulungen für die Bevölkerung geplant. Die Gemeinde besitzt bereits seit 2012 Defibrillatoren, dies sei sehr vorbildlich, so Merz.
11.2. Stettener Straße
In Zimmern o.R. existieren zwei Straßen mit dem Namen „Stettener Straße“. Um Fehlleitungen von Einsatzkräften zu vermeiden, soll die Straße im Bereich Steinhäuslebühl umbenannt werden.
11.3. Altkleidercontainer
Ein Ratsmitglied äußerte Bedenken zur o.g. Thematik. Die Container sollten öfter geleert werden. Bürgermeisterin Merz führte aus, dass die Container zukünftig vermutlich nicht öfter geleert werden. Man sei froh, dass die Container in der Gemeinde Zimmern o.R. überhaupt bestehen bleiben. Der Bauhof muss bereits jetzt regelmäßig für Ordnung an den entsprechenden Stellen sorgen. Die Thematik betrifft nicht nur Zimmern o.R., hier sei der Landkreis gefragt, damit eine gemeinsame Lösung gefunden wird, so Merz.
11.4. Beteiligung Schulbausanierungskosten
Der aktuelle Stand zur o.g. Thematik.
Bisher fanden keine Gespräche dazu statt, so Merz. Die betroffenen Gemeinden wurden über die Kosten informiert und angefragt, ob sie bereit sind, diesbezüglich Gespräche zu führen. Dies insbesondere, damit keine Fristen verfallen. Generell wurden zu diesem Thema unter den Gemeinden noch keine weiteren Gespräche geführt.
11.5. WC-Situation bei Veranstaltungen
Ein Ratsmitglied befürwortet die Anschaffung eines gemeindeeigenen WC-Wagens für alle Vereine.
Ob ein Bedarf tatsächlich besteht, soll durch das Ratsmitglied nochmals geprüft werden, da die Wägen auch ausgeliehen werden können.
