Gemeinderat

Aus dem Gemeinderat am Dienstag, 03.06.2025

1. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse In der letzten nichtöffentlichen Sitzung am 06.05.2025 wurden keine Beschlüsse...
Sicherung Eschachwanderweg
Sicherung EschachwanderwegFoto: Bauamt

1. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

In der letzten nichtöffentlichen Sitzung am 06.05.2025 wurden keine Beschlüsse gefasst.

2. Bauangelegenheiten

2.1. Beschlussfassung

2.1.1. Nutzung Garage und Teil des Erdgeschosses für Verein
Horgen, Niedereschacher Straße 29, Flst. 2/2

Die planungsrechtliche Beurteilung richtet sich nach § 34 BauGB.

Nach einer intensiven Diskussion wurde das Einvernehmen gemäß §§ 34 und 36 BauGB bei 14 Gegenstimmen, 9 Stimmen dafür und 2 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

2.2. Kenntnisnahme

2.2.1. Nutzungsänderung von Einliegerwohnung zu Praxis für Osteopathie
Stetten, Hölderlinstraße 8, Flst. 708/2

Die planungsrechtliche Beurteilung richtet sich nach dem Bebauungsplan „Stumpen“.

Das Gremium nahm den Tagesordnungspunkt zur Kenntnis.

2.2.2. Umbau Dachgeschoss, Neubau Dachgaube
Zimmern, Heerstraße 22, Flst. 1187

Die planungsrechtliche Beurteilung richtet sich nach § 34 BauGB. Das Vorhaben entspricht der Dachgauben-Satzung.

Das Gremium nahm den Tagesordnungspunkt zur Kenntnis.

3. Vorstellung eines gewerblichen E-Scooter-Verleihsystems

Bürgermeisterin Merz begrüßte zum Tagesordnungspunkt 3 Herrn Reitemeier von der Fa. ZEUS. Er stellte dem Gremium das gewerbliche E-Scooter-Verleihsystem vor.

Das irische Start-up „ZEUS Scooters“ ist bereits in Kommunen im Umkreis, wie beispielsweise Rottweil, Deißlingen, Villingen-Schwenningen und Tuttlingen erfolgreich tätig. Das Einsatzkonzept basiert auf einem hybriden Betriebs- und Parkmodell, welches genau definierte Geschäftsbereiche (Fahrzonen), Parkverbotszonen (z. B. Grünflächen) und Fahrtverbotszonen (z. B. Fußgängerzonen) beinhaltet und sowohl im Kernort als auch in den Teilorten zum Einsatz kommen kann. Zur Nutzung der Fahrzeuge ist eine vorherige Anmeldung via App erforderlich. Den Nutzern stehen verschiedene Preismodelle (Abrechnung nach Einzelfahrten, Abo-Modelle etc.) zur Verfügung. Vor Fahrtantritt sind die Nutzer dazu angehalten, sich mit den Regeln und den örtlichen Gegebenheiten vertraut zu machen. Insbesondere gilt das Augenmerk dem ordnungsgemäßen Abstellen der Fahrzeuge, ohne den Verkehr und öffentliche Wege und Durchgänge sowie private Flächen zu beeinträchtigen. Sofern die E-Scooter nicht ordnungsgemäß abgestellt werden, läuft die Fahrt weiter und der Nutzer muss für die Kosten aufkommen.

Für die Gemeinde Zimmern o.R. entstehen dabei keine Kosten. Dem Gremium wurden drei verschiedene Optionen vorgestellt:

Option 1:

In Abstimmung zwischen Verwaltung und ZEUS Scooters werden Parkzonen für die Gemeinde Zimmern o.R. festgelegt. Die Scooter dürfen ausschließlich auf den gekennzeichneten Flächen abgestellt werden.

Option 2:

Das Abstellen der Scooter wird nicht eingeschränkt, sodass die Scooter auf allen Gemeindeflächen in Zimmern o.R. abgestellt werden dürfen, mit der Ausnahme von Parkverbotszonen (Vergleich Deißlingen und Rottweil).

Option 3:

Einführung des E-Scooter-Verleihsystems wird abgelehnt.

Nach einer kurzen Diskussion hat der Gemeinderat die Option Nr. 2 vorbehaltlich der Zustimmung der Ortschaftsräte mehrheitlich bei 7 Gegenstimmen und 18 Stimmen dafür beschlossen. Es soll nun eine Testphase erfolgen. Die Ergebnisse werden nach der Sommerpause analysiert.

Auf Basis der zukünftigen Erfahrungen können die Regelungen regelmäßig – bei Bedarf auch kurzfristig - angepasst und fortgeschrieben werden. Die Vereinbarung könnte beiderseits mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

4. ÖPNV-Anbindung Eschachtal-Rottweil

Der Gemeinderat hat sich zuletzt in der Sitzung am 18.03.2025 mit der Thematik befasst. Zwischenzeitlich haben sich nun auch alle Ortschaftsräte mit dem Thema auseinandergesetzt und sich dazu geäußert.

Dem Gremium wurden in der Vorlage die aktuellen ÖPNV-Anbindungen vom Eschachtal nach Rottweil und zurück aufgezeigt. Die Verbindungen zwischen dem Eschachtal und Rottweil über Zimmern werden werktags durch die Buslinien 49 S (an Schultagen), Linie 49 (Rufbus, in den Ferienzeiten und am Samstag) sowie den Linien 1 und 40 (Zimmern-Rottweil) abgedeckt. Ergänzend steht außerhalb der regulären Fahrzeiten ein Anrufbus (Linie 9009) zur Verfügung.

Zwischenzeitlich (am 22.05.2025) hat die Verwaltung erfahren, dass vom Landratsamt aktuell eine große Mobilitätsumfrage zur Fortschreibung des Nahverkehrsplanes durchführt wird.

In der Pressemitteilung zur Umfrage heißt es:

Wie bewegen sich die Menschen im Landkreis Rottweil tagtäglich fort? Welche Orte sind ihnen wichtig? Gibt es Verbesserungspotential auf dem Weg zur Arbeit, zu Freunden oder zum Verein? Der Landkreis Rottweil will es genau wissen und ruft alle Bürgerinnen und Bürger auf, vom 19.05.2025 bis 27.06.2025 an der Online-Umfrage teilzunehmen.

Der örtliche Nahverkehr betrifft uns alle - und genau deshalb wollen wir auch alle einbinden, sagt Landrat Dr. Wolf-Rüdiger Michel. Die Ergebnisse der Umfrage fließen in den Prozess zur Fortschreibung des Nahverkehrsplanes ein. Dieser legt fest, wie sich der Busverkehr im Landkreis in den kommenden Jahren entwickeln soll - und wie er besser an die Bedürfnisse der Menschen angepasst werden kann. Vor allem auch jener, die bisher Auto fahren.

Die Umfrage ist kurz, verständlich und dauert nur wenige Minuten. Gefragt wird z. B. wie oft jemand Bus fährt, wie gut die Verbindungen sind und welche Ziele wichtig sind – vom Arbeitsplatz übers Einkaufen bis zum Freibad. Der Slogan der Aktion bringt es auf den Punkt: „Wohin willst du - und wie kommst du hin?“ Deshalb wird in der Umfrage auch nach Wegen gefragt, die mit dem Auto zurückgelegt werden, es sollen sich also wirklich alle Bürgerinnen und Bürger angesprochen fühlen. Die Umfrage wurde so gestaltet, dass die Teilnahme für alle Einwohnerinnen und Einwohner im Landkreis möglich ist. Unter folgendem Link kann die Umfrage abgerufen werden: www.landkreis-rottweil.de/wohin

Die Ergebnisse der Umfrage des Landkreises werden den Kommunen zur Verfügung gestellt.

Die Verwaltung schlug vor, die Ergebnisse der Mobilitätsumfrage des Landkreises abzuwarten, bevor weitere Beschlüsse gefasst werden. Die Gemeinde wird den Fragebogen im Amtsblatt und auf der Homepage bewerben.

Das Gremium stimmte dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

5. Vergabe Heizungsinstallationen für das Objekt Unterbergstraße 27

Die Gemeinde Zimmern o.R. plant die Sanierung der Flüchtlingsunterkunft in der Untergerbstraße 27 in Horgen in Eigenregie. Ursprünglich wurde eine Hackschnitzel- bzw. Pelletheizung vorgesehen, da von einem höheren Energiebedarf ausgegangen wurde. Mittlerweile wurde die Firma Bau- und Energieberatung Aue mit der Erstellung eines Energetischen Sanierungsfahrplans (iSFP) beauftragt, um die Sanierungsmaßnahmen zielgerichtet und energieeffizient umzusetzen. Dem Gremium wurde der Einsatz einer Wärmepumpe im Vergleich zu einer Pelletheizung vorgestellt.

Das Stromnetz im Bereich Unterbergstraße wurde im Jahr 2024 erneuert. Dadurch ist eine Wärmepumpe eine gute Alternative zur Hackgutheizung. Wärmepumpen sind in der Regel effizienter, da sie Wärme aus der Umgebung (Luft, Erde oder Wasser) nutzen und nur einen kleinen Anteil an elektrischer Energie für die Umwälzpumpe und Kompressoren benötigen. Eine Pelletanlage ist zwar günstiger in der Anschaffung als eine Wärmepumpe, benötigt aber mehr Platz und ist aufwendiger in der Wartung und Unterhaltung.

Die Heizungsinstallation wurde beschränkt ausgeschrieben. Drei Firmen wurden angefragt, zwei Firmen haben ein Angebot abgegeben. Eine Firma hat ein Angebot für eine Pelletheizung und Wärmepumpe unterbreitet.

Die Prüfung ergab folgendes Bild:

BieterGesamtsumme brutto

Wirtschaftlichstes Angebot:

Firma Uwe Flaig aus

78655 Seedorf

79.880,81 €
Anzahl abgegebener Angebote:3 (von 2 Firmen)
Preisspanne:

Günstigstes Angebot

79.880,81 €

Teuerstes Angebot

116.576,52 €

Die finanziellen Mittel wurden im Haushaltsplan in Höhe von 970.000 € beim Produkt 314007 Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber eingestellt.

Der Auftrag für die Installation der Wärmepumpe wurde einstimmig, bei einer Enthaltung, an die Firma Uwe Flaig aus 78655 Seedorf vergeben. Die Vergabesumme beträgt 79.880,81 €.

6. Vergabe der Tief- und Straßenbauarbeiten für den Ausbau Mühlhöfle

Die Gemeinde Zimmern o. R. plant die Sanierung und den Vollausbau 1 BA. Immelwiesen / 2 BA. Mühlhöfle mit Straßen- und Kanalarbeiten. Die Maßnahme wurde gemeinsam mit dem beauftragten Planungsbüro Gfrörer Ingenieuren, Hohenzollernweg 1, 72186 Empfingen erstellt und öffentlich ausgeschrieben.

Kostenberechnung: 817.458,60 €. Zum Submissionstermin am 15.05.2025 wurden zwei Angebote fristgerecht eingereicht. Nach formaler Prüfung der Angebote gemäß VOB A, § 16 sind alle Angebote zu werten.

Die Prüfung ergab folgendes Bild:

BieterGesamtsumme brutto

Wirtschaftlichstes Angebot:

Firma Gebr. Stumpp GmbH & Co.KG

aus 72336 Balingen

708.796,34 €
Anzahl abgegebener Angebote:2
Preisspanne:

Günstigstes Angebot

708.796,34 €

Teuerstes Angebot

732.189,36 €

Für dieses Projekt wurden im Haushaltsplan 770.000 € eingestellt.

Die Tief- und Straßenbauarbeiten für den Ausbau Mühlhöfle werden an die Firma Gebr. Stumpp GmbH & Co.KG aus 72336 Balingen vergeben. Die Vergabesumme beträgt 708.796,34 €.

7. Anschaffung eines Baggers für den Bauhof

Der Bauhof der Gemeinde Zimmern o. R. nutzt derzeit für die anstehenden Arbeiten einen Leihbagger. Dieser ist mittlerweile in die Jahre gekommen und zudem sehr Wartungsanfällig. Für größere Grabarbeiten kann der Bauhof zukünftig auf einen anderen Leistungsstarken Leihbagger zurückgreifen, dennoch soll für die kleineren und laufenden Arbeiten ein Minibagger angeschafft werden.

Da der Bagger im Schnitt 2-3 Einsätze in der Woche hat, lohnt sich aus Sicht des Bauhofs und der Verwaltung die Anschaffung eines Minibaggers. Derzeit werden viele externe Dienstleister für diese Arbeiten beauftragt. Neben Grabarbeiten für Rohrbrüche werden Bagger auf den Friedhöfen (Abbau der Gräber + humusieren von Flächen, …), in den öffentlichen Anlagen und für Grünflächen bei Objekten (humusieren von Flächen sowie für Grab- und Pflanzarbeiten, …), auf der Erddeponie und im Bereich der Straßenunterhaltung für vielerlei Arbeiten verwendet. Auch für Probeschürfe im Rahmen von Bauvorhaben wird ein Bagger eingesetzt. Durch einen eigenen Bagger können viele Arbeitsstunden von externen Dienstleistern eingespart und durch den Bauhof erledigt werden. Durch die Anschaffung werden zudem einige Arbeiten leichter und effizienter durchführbar. Für den Transport des Baggers gibt es bereits einen Anhänger im Bauhof. Vor allem am Wochenende ist die Einsatzfähigkeit des Bauhofs für Rohrbrüche deutlich erhöht.

Der Bauhofleiter Herr Husch hat bereits eine Vorauswahl getroffen, mit mehreren Händlern Kontakt aufgenommen und sich drei Angebote geben lassen. Die Verwaltung würde vom Erwerb eines gebrauchten Baggers gerne Abstand nehmen, da die Befürchtung im Raum steht, dass das Gerät in wenigen Jahren sehr wartungsintensiv wird, auch ist die Leistung und die Ausstattung im Vergleich zu den anderen Bietern nicht sonderlich gut. Im Haushaltsplan 2025 wurden 36.000 € für die Anschaffung eines Baggers eingestellt. Bieter Nr. 3 ist in der Region ansässig und könnte hier auch den Service auf kurzem Wege darstellen. Außerdem verfügt das Fahrzeug über einen Lasthaken, inkl. Überlastwarnanlage und Rohrbruchsicherungen am Ausleger, die die Sicherheit des Fahrzeuges erhöhen. Daher ist der Preisunterschied von 1.368,50 € vertretbar.

Der Arbeitskreis Fahrzeugbeschaffung Bauhof empfiehlt dem Gemeinderat die Anschaffung des Kubota Minibaggers KX 019-4GL (für 37.663,50 €) und den Kauf bei der Firma Böhrer Baumaschinen GmbH, 74731 Waldbürn (Standort Villingendorf). Das Gremium stimmte dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

8. Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020

Das Neue Kommunale Haushaltsrecht (NKHR) wurde bei der Gemeinde Zimmern ob Rottweil gem. Gemeinderatsbeschluss vom 10.12.2019 zum 01.01.2020 eingeführt. Wesentlicher Bestandteil des neuen Haushaltsrechts ist das Drei-Komponenten-Modell, welches aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Bilanz (Vermögensrechnung) besteht. Die Bilanz beinhaltet die Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) und ist nach den Regelungen des Gemeindehaushaltsrechts aufzustellen. Die einzelnen Bilanzpositionen sowie die zugrunde gelegten Bewertungsmethoden wurden dem Gremium näher erläutert. Mit Umstellung auf das NKHR hat jede Gemeinde erstmalig eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Diese ist vom Gemeinderat festzustellen.

Für Rückfragen und „Sichtung der Ergebnisse“ wurde (stundenweise) das Büro iiB und die Schüllermann – Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH beauftragt. Die Schüllermann – Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH hat die Eröffnungsbilanz zuletzt noch (auf Plausibilität) geprüft. In der Gemeinderatssitzung vom 10.12.2019 wurde die „Dokumentation zur Erfassung und Bewertung des kommunalen Vermögens und der Sonderposten“ mit den bis dato ermittelten Vermögenswerten vorgestellt. In der Folge wurden Veränderungen und Korrekturen durch die Finanzverwaltung nacherfasst. Die ausgewiesenen Beträge auf den jeweiligen Bilanzpositionen sowie die angewandten Bewertungsmethoden im Rahmen der rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten wurden ebenfalls dem Gremium ebenfalls vorgestellt.

Der Gemeinderat stellte die vorgestellte Eröffnungsbilanz der Gemeinde Zimmern ob Rottweil zum 01.01.2020 gemäß § 95 b Abs. 1 Satz 2 GemO i. V. m. Artikel 13 Abs. 5 Satz 2 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts einstimmig fest.

9. Bekanntgaben und Verschiedenes

9.1. Sicherung Eschachwanderweg

Bauamtsleiter Kunz informierte das Gremium über die abgeschlossenen Arbeiten zur Sicherung des Eschachwanderwegs. Die Sanierung erfolgte durch die Firma Nacken und wurde von der Stadt Rottweil beauftragt. Anstelle von 10.000 € muss die Gemeinde Zimmern o. R. nun ca. 9.500 € bezahlen.

9.2. Bauarbeiten in der Ortsmitte

Vom 16.06.2025 bis 27.06.2025 wird die Ortsmitte aufgrund der Sanierung des Straßenbelags voll gesperrt. Es wird eine örtliche Umleitung geben, wie bei der letzten Pflastersanierung.

9.3. Zuschuss Heizung Kita Stetten

Bei der Gemeinde ging ein Zuschussbescheid in Höhe von 73.885 € für die Heizung in der Kita in Stetten ein.

9.4. 30 Jahre Jugendfeuerwehr und Kreisjugendzeltlager in Horgen

Vom 27.06.2025 - 29.06.2025 findet anlässlich des 30-jährigen Jubiläums der Jugendfeuerwehr ein kreisweites Zeltlager in Horgen mit rund 300 Kindern- und Jugendlichen und rund 100 Betreuern statt.

9.5. Aktueller Stand Dreifeldsporthalle

Die Betonarbeiten wurden abgeschlossen, mit den Holzbauarbeiten wurde begonnen. Aktuell kann der Zeitplan mit einer Verzögerung von ca. 2 Wochen eingehalten werden.

9.6. Anfrage zum Ärztezentrum Zimmern o. R.

Die Formulierung zur o. g. Thematik der letzten Gemeinderatssitzung hat für Unruhe gesorgt. Die Thematik wurde daraufhin auf Wunsch der Praxis im Amtsblatt richtiggestellt. Herr Dr. Mauch wird erst in 3-5 Jahren aufhören, so lange wird die Praxis weitergeführt. Es werden aktuell Gespräche hinsichtlich einer Nachfolge geführt, hierbei sei man zuversichtlich.

Zur Ärzteversorgung generell wird man sich bei der Klausurtagung intensiver beschäftigen, so Bürgermeisterin Merz.

Das Gremiumsmitglied wies daraufhin, dass seiner Ansicht nach, seine im Pressebericht der letzten Sitzung zitierte Aussage nicht richtig wiedergegeben wurde. Er wollte, dass die nächsten drei Jahre hinsichtlich der Ärzteversorgung gut genutzt werden. Auch bei Herrn Dr. Mauch habe er dies richtiggestellt. Er legte weiter seine Gründe für einen sofortigen Austritt aus dem Gremium dar und verließ den Sitzungsraum.

9.7. Mobilität

- Vom 27.06.2025 bis 17.07.2025 wird die Gemeinde wieder beim Stadtradeln mitmachen.

- PENDLA wird auf Ende Juni gekündigt (App für Pendler um Fahrgemeinschaften zu bilden), da die Nachfrage nicht sehr hoch war. Auch die umliegenden Gemeinden werden die Zusammenarbeit mit PENDLA beenden.

- Mehrere Gemeinden wollen das Car-Sharing der Firma Deer nutzen, dazu wird den Gemeinden ein neues Netzwerkangebot erstellt, um ggf. auch die Ortsteile anbinden zu können.

- Es wurde ein Angebot zur Aufstellung von E-Ladesäulen in Zimmern o. R. eingereicht. Sobald weitere Informationen bekannt gegeben werden können, wird das Gremium wieder informiert.

9.8. Schließung Turn- und Festhalle

Vom 18.08.2025 bis voraussichtlich 05.10.2025 muss die Turn- und Festhalle in Zimmern o. R. aufgrund Sanierungsarbeiten geschlossen werden. Angefangen wird mit der Dämmung des Dachs. Die Vereine und betroffenen Einrichtungen wurden entsprechend informiert. Ein Gremiumsmitglied bat darum, bei solchen Schreiben auch informiert zu werden, da er entsprechend angesprochen werde.

10. Anfragen

10.1. Baustelle Ortsmitte

Ein Ratsmitglied erkundigte sich, ob die Baustelle in der Ortsmitte angekündigt war.

Bauamtsleiter Kunz erläuterte, dass es sich um eine Baustelle der Fa. Telekom handelt. Es werden Glasfaseranschlüsse angebracht.

Dreifeldsporthalle
Dreifeldsporthalle.Foto: Bauamt
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Amtsblatt der Gemeinde Zimmern ob Rottweil
NUSSBAUM+
Ausgabe 24/2025
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