In der letzten nichtöffentlichen Sitzung am 08.04.2025 wurden außerplanmäßige Haushaltsmittel für das 750-jährige Jubiläum in Höhe von 15.000 € genehmigt.
2.1. Beschlussfassung
2.1.1. Nutzung Garage und Teil des Erdgeschosses für Verein
Horgen, Niedereschacher Straße 29, Flst. 2/2
Der Tagesordnungspunkt 2.1.1. wurde zu Beginn der Sitzung abgesetzt. Die Fristen können trotz Vertagung der Thematik eingehalten werden.
2.1.2. Neubau Einfamilienhaus
Horgen, Parkstraße 29, Flst. 156/13
Die planungsrechtliche Beurteilung richtet sich nach dem Bebauungsplan „Hanfgarten III“. Es liegen Befreiungen vor. Ein einstimmiger Empfehlungsbeschluss aus Horgen wurde erteilt.
Der Gemeinderat stimmte den Befreiungen einstimmig zu und erteilte das Einvernehmen gem. § 36 BauGB.
2.1.3. Garagenaufstockung
Flözlingen, Glaffenäcker 11, Flst. 125/12
Die planungsrechtliche Beurteilung richtet sich nach dem Bebauungsplan „Glaffenäcker I, 3. und 4. Änderung“. Es liegt eine Befreiung vor. Ein einstimmiger Empfehlungsbeschluss aus Flözlingen wurde erteilt.
Das Gremium erteilte einstimmig das Einvernehmen gem. § 36 BauGB und stimmte der Befreiung zu.
2.1.4. Errichtung Gartenhaus
Zimmern, Am Waagrain 11, Flst. 1965
Die planungsrechtliche Beurteilung richtet sich nach dem Bebauungsplan „Waagrain III, 1. Änderung“. Es liegt eine Befreiung vor.
Das Gremium erteilte einstimmig (bei vier Enthaltungen) das Einvernehmen gem. § 36 BauGB und stimmte der Befreiung zu.
2.1.5. Antrag auf Befreiung: Änderung Baufenster, Versetzung Garage, Verschiebung Baufenster zur Grundstücksgrenze bis auf gesetzlichen Abstand
Zimmern, Hansjakobstraße, Flst. 64/1
Die planungsrechtliche Beurteilung richtet sich nach dem Bebauungsplan „Hansjakobstraße I“. Bevor ein Bauantrag eingereicht wird, möchte der Grundstückseigentümer abklären, ob die o.g. Änderungen umgesetzt werden können. Es liegen Befreiungen vor.
Der Gemeinderat stimmte den Befreiungen einstimmig zu und erteilte das Einvernehmen gem. § 36 BauGB.
2.2. Kenntnisnahme
2.2.1. Abbruch von zwei Anbauten des Wirtschaftsgebäudes; Anbau mit zwei Wohneinheiten; Umbau Wohnhaus zu zwei Wohneinheiten
Flözlingen, Bergstraße 11, 78658 Zimmern
Die planungsrechtliche Beurteilung richtet sich gem. § 34 BauGB.
Zu diesem Bauvorhaben erteilte bereits der Gemeinderat im digitalen Umlaufverfahren das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB, nachdem der Ortschaftsrat Flözlingen seinen Empfehlungsbeschluss am 10.04.2025 fasste. Anlass der Dringlichkeit war, dass für das betroffene Kulturdenkmal ab dem 12.04.2025 ein Sonderförderprogramm startete, welches sehr begrenzt dotiert und vergeben wird.
2.2.2. Umnutzung vom ehemaligen Billard-Café zu Shisha-Bar und Schank- und Speisewirtschaft mit Außenküche
Zimmern, Flözlinger Straße 51, Flst. 1832
Die planungsrechtliche Beurteilung richtet sich nach dem Bebauungsplan „Industriegebiet II, 1. Änderung“. Es werden keine baulichen Veränderungen vorgenommen.
Das Gremium nahm den Tagesordnungspunkt 2.2.2. zur Kenntnis.
Der Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung abgesetzt, da der Flug von Herrn Reitemeier (E-Scooter Fa. ZEUS) gecancelt wurde. Die Thematik wird nun in der Juni-Sitzung von ihm vorgestellt.
Die Thematik wurde bereits am 08.04.2025 vorgestellt. Danach wurde in den Ortschaftsratssitzungen darüber abgestimmt und beraten.
Der Ortschaftsrat Stetten lehnte den Lärmaktionsplan und die Maßnahmen für den Ortsteil Stetten ab und hat daher den Empfehlungsbeschluss abgelehnt. Die Verwaltung schlägt in Absprache mit dem Planungsbüro vor, den Entwurf des Lärmaktionsplans dennoch unverändert offenzulegen und den abgelehnten Empfehlungsbeschluss als Stellungnahme zu werten und diese im Rahmen der TÖB Beteiligung zu bewerten.
Aus Sicht der Verwaltung erhält die Stettener Bevölkerung dadurch die Möglichkeit, sich für oder gegen die Maßnahme zu äußern und auf der anderen Seite können auch die Träger öffentlicher Belange (TöB) (u. A. Straßenverkehrsamt und Straßenbauamt) sich zu der Maßnahme äußern.
Im Rahmen der Abwägung erhält dann der Ortschaftsrat noch mal die Möglichkeit, sich mit den eingegangenen Rückmeldungen auseinanderzusetzen und diese abzuwägen.
Auch der Gemeinderat erhält im Rahmen der Abwägung ein klareres Bild.
Der Ortschaftsrat Flözlingen und der Ortschaftsrat Horgen stimmten dem Lärmaktionsplan und den Maßnahmen für ihre Bereiche zu und erteilten die entsprechenden Empfehlungsbeschlüsse.
Der Gemeinderat stimmte nach kurzer Diskussion folgendem Beschlussvorschlag mehrheitlich (bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung) zu:
1. Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Lärmaktionsplans nach §47d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) mit dem Ziel, Maßnahmen zur Verringerung des Umgebungslärms, insbesondere des Straßenverkehrslärms, festzulegen und umzusetzen.
2. Als Auslösewerte für die Festlegung von Lärmminderungsmaßnahmen werden entsprechend den Empfehlungen des Landes Baden-Württemberg LDEN 65 dB(A) und LNight 55 dB(A) festgelegt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekannt zu geben.
4. Der vorliegende Entwurf des Lärmaktionsplan Zimmern o.R. (4. Runde) vom März 2025 wird
zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, gemeinsam mit dem beauftragten Büro Modus Consult Gericke GmbH & Co. KG das weitere Verfahren zu betreiben und die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange zu hören und um Stellungnahme zu bitten.
Ende Mai wird nun die Anhörung der Öffentlichkeit (Amtsblatt, Homepage und Auslage im Rathaus) sowie die der Träger öffentlicher Belange erfolgen. Nach 30-tägiger Auslegungsfrist werden die Stellungnahmen vom Büro Modus Consult Gericke GmbH & Co. KG aufbereitet und mit Abwägungsvorschlägen versehen.
Die Gemeinde Zimmern o.R. errichtet eine Dreifeldsporthalle auf dem Baugrundstück in der Siegfried-Hattler-Straße 2. Das Untergeschoss und Treppenhaus der Sporthalle werden in Stahlbetonbauweise erstellt, die übrigen oberirdischen Bauteile in Holzbauweise. Die überbaute Fläche des Neubaus beträgt knapp 1.800 m² mit einer BGF von ca. 3.000 m² und einem BRI von ca. 20.000 m³. Das Bauamt der Gemeinde Zimmern hat am 27.02.2025 gemeinsam mit dem beauftragten Architektenbüro BJWARCHITEKTEN • FREIE ARCHITEKTEN PART MBB die Arbeiten europaweit öffentlich ausgeschrieben.
Kostenberechnung Gewerk Stand 12.09.2023: 84.520 €.
Bepreistes LV mit Marktpreisen vom 20.02.2025:122.993,64 €
Zum Submissionstermin am 14.04.2025 wurden sieben Angebote fristgerecht eingereicht. Nach formaler Prüfung der Angebote gemäß VOB A, § 16 sind alle Angebote zu werten.
Die Prüfung ergab folgendes Bild:
Bieter | Gesamtsumme brutto | |
Wirtschaftlichstes Angebot: Firma Egon Haist GmbH aus 72270 Baiersbronn | 107.488,06 € | |
Anzahl abgegebener Angebote: | 7 | |
Preisspanne: | Günstigstes Angebot 107.488,06 € | Teuerstes Angebot 215.749,08 € |
Die finanziellen Mittel sind im Haushaltsplan beim Produkt 424101eingestellt.
Die Schlosserarbeiten wurden einstimmig an die Firma Egon Haist GmbH aus 72270 Baiersbronnvergeben. Die Vergabesumme beträgt 107.488,06 €.
Die Gemeinde Zimmern o.R. plant die Sanierung bzw. den Austausch des Pflasterbelags in der Zimmerner Ortsmitte. Die obengenannten Arbeiten wurden am 24.03.2025 öffentlich ausgeschrieben.
Kostenberechnung: 80.000,00 €.
Zum Submissionstermin am 28.04.2025 wurden sieben Angebote fristgerecht eingereicht. Nach formaler Prüfung der Angebote gemäß VOB A, § 16 sind alle Angebote zu werten.
Die Prüfung ergab folgendes Bild:
Bieter | Gesamtsumme brutto | |
Wirtschaftlichstes Angebot: Firma Clemens Müller GmbH&Co KG aus 72459 Albstadt | 44.227,80 € | |
Anzahl abgegebener Angebote: | 7 | |
Preisspanne: | Günstigstes Angebot 44.227,80 € | Teuerstes Angebot 62.910,42 € |
Die finanziellen Mittel in Höhe von 80.000 € sind im Haushaltsplan beim Produkt 541001 eingestellt.
Die Pflasterarbeiten wurden einstimmig an die Firma Clemens Müller GmbH KG aus 72459 Albstadt vergeben. Die Vergabesumme beträgt 44.227,80 €.
Bürgermeisterin Merz informierte das Gremium, dass die Öffnung des Eiswagens nun doch zum Gehweg und nicht zum Parkplatz vorgesehen wurde. Die Gemeinde hatte ursprünglich vorgesehen, den Eiswagen auf dem Postparkplatz mit der Verkaufsseite in Richtung Rottweil auszurichten. Grundlage dafür waren technische Anforderungen an die Versorgungsanschlüsse und die Vermeidung von Stolperstellen. Nachträglich brachte die Betreiberin jedoch einen anderen Verkaufswagen bzw. zwei Verkaufswägen zum Einsatz, was eine Anpassung der Aufstellung erforderlich machte. Die seitliche Aufstellung hätte einerseits einen größeren Platzverbrauch und andererseits wäre ebenfalls ein Podest durch die Betreiberin aufgestellt worden. Eine vollständige Barrierefreiheit konnte aufgrund baulicher Gegebenheiten in beiden Varianten nicht erreicht werden. Durch die jetzige Aufstellung mit Zugang vom Gehweg konnte die Verkehrssicherheit für die Besucherinnen und Besucher nochmals verbessert werden. Die aktuelle Anordnung wird zunächst als Testphase betrachtet. Aus der Bürgerschaft wurde bereits eine positive Rückmeldung an das Gremium weitergegeben.
Im Wohnbaugebiet „Glaffenäcker III“ können von der Gemeinde noch 6 Einfamilienhausgrundstücke/ Zweifamilienhausgrundstücke zugeteilt werden. Das Bewerbungsverfahren beginnt am 12. Mai 2025 und endet am 11. Juni 2025. Die Eröffnung des Bewerbungsverfahrens mit den entsprechenden Fristen wird am 11. Mai 2025 im Amtsblatt und auf der Homepage öffentlich bekannt gemacht.
Für das Vergabeverfahren gelten die vom Gemeinderat am 06.07.2021 beschlossenen Vergaberichtlinien und Kriterien, welche auf der Homepage der Gemeinde Zimmern ob Rottweil veröffentlicht sind.
Die Regelung aus § 6, Abs. 6.1, Ziffer b) der o. g. Vergaberichtlinien zum Wiederkaufsrecht zugunsten der Gemeinde wird wie folgt geändert bzw. konkretisiert:
Es (das Wiederkaufsrecht) kann ausgeübt werden, wenn der Käufer oder sein Erbe:
b.) „nicht selbst innerhalb bis zum 30.06.2027 nachhaltig mit dem Bau eines Gebäudes beginnt und dieses Gebäude nicht bis zum 31.12.2028 fertig gestellt hat …“
Alt: b.) nicht selbst innerhalb von 18 Monaten nach Besitzübergang des Kaufgrundstücks und Freigabe der Erschließungsanlagen für den öffentliche Verkehr, nachhaltig mit dem Bau eines Gebäudes beginnt und dieses Gebäude nicht innerhalb von 3 Jahren ab Baubeginn fertig gestellt hat oder
Für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren ist eine Finanzierungsbestätigung in Höhe von 500.000,- € vorzulegen. Wie beim letzten Vergabeverfahren wird, nach Mitteilung des Zuschlagsbeschlusses für einen Bauplatz, den Interessenten je 8 Wochen Zeit für eine Zu- oder Absage gegeben. Bei einer Zusage wird eine Reservierungsgebühr i. H. v. 1.000 € erhoben, die beim Kauf verrechnet wird. Die Beschlussfassung über die Zuteilung soll in der Ortschaftsratssitzung am 30. Juni 2025 erfolgen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen, werden diese Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung gefasst. Der abschließende Ortschaftsratsbeschluss über die Zuteilung wird in der Folge - unter Wahrung der Interessen der Zuteilungsberechtigten - offengelegt. Ein einstimmiger Empfehlungsbeschluss aus Flözlingen wurde erteilt.
Der Gemeinderat hat der Eröffnung des Bewerbungs- und Vergabeverfahrens für 2 eigengenutzte Baugrundstücke (Festlegung durch Beschluss des Ortschaftsrats) im Wohnbaugebiet „Glaffenäcker III“ unter den genannten Bedingungen einstimmig zugestimmt. Die Zuständigkeit für den Zuteilungsbeschluss gem. § 4 Nr. 12 der Vergaberichtlinien wird auf den Ortschaftsrat Flözlingen übertragen.
Im Wohnbaugebiet Zimmern-Ost, Teil IV“ können von der Gemeinde noch 4 Einfamilienhausgrundstücke/Zweifamilienhausgrundstücke zugeteilt werden. Das Bewerbungsverfahren würde am 12. Mai 2025 beginnen und endet am 11. Juni 2025. Für das Vergabeverfahren gelten die vom Gemeinderat am 06.07.2021 beschlossenen Vergaberichtlinien und Kriterien, welche auf der Homepage der Gemeinde Zimmern ob Rottweil veröffentlicht sind.
Die Regelung aus § 6, Abs. 6.1, Ziffer b) der o. g. Vergaberichtlinien zum Wiederkaufsrecht zugunsten der Gemeinde wird geändert bzw. konkretisiert (siehe Tagesordnungspunkt 7).
Für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren ist eine Finanzierungsbestätigung in Höhe von 550.000,- € vorzulegen. Wie beim letzten Vergabeverfahren wird, nach Mitteilung des Zuschlagsbeschlusses für einen Bauplatz, den Interessenten je 8 Wochen Zeit für eine Zu- oder Absage gegeben. Bei einer Zusage wird eine Reservierungsgebühr i. H. v. 1.000 € erhoben, die beim Kauf verrechnet wird. Die Beschlussfassung über die Zuteilung soll in der Gemeinderatssitzung am 1. Juli 2025 erfolgen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen, werden diese Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung gefasst. Der abschließende Gemeinderatsbeschluss über die Zuteilung wird in der Folge - unter Wahrung der Interessen der Zuteilungsberechtigten - offengelegt.
Aus der Mitte des Gremiums wurde folgender Antrag gestellt:
Die Vergabe soll auf das Jahr 2026 verschoben werden.
Das Gremium stimmte dem Antrag mehrheitlich (bei sechs Enthaltungen und einer Gegenstimme) zu. Das Verfahren wurde auf das kommende Jahr verschoben.
9.1. Ersetzung Einvernehmen – Zinkenstraße, Flst. 112, Stetten
Die Baurechtsbehörde hat zum Bauvorhaben Zinkenstraße, Flst. 112, Stetten (Teilabbruch und Neubau des bestehenden Schuppens) das Einvernehmen des Gemeinderates ersetzt.
10.1. Ärztezentrum Zimmern o.R.
Ein Gremiumsmitglied führte aus, dass Herr Dr. Mauch (Ärztezentrum Zimmern o.R) in naher Zukunft aufhören wird. Ein Nachfolger gibt es seines Wissens noch nicht. Die Attraktivität der Gemeinde könnte darunter leiden. Für Kinderärzte gäbe es bestimmte Fördermöglichkeiten, so das Ratsmitglied. Das Ratsmitglied erkundigte sich, was von Seiten der Gemeinde diesbezüglich getan werden kann.
Bürgermeisterin Merz führte aus, dass die Thematik bekannt sei und Gespräche stattgefunden haben. Der Gemeinderat wird entsprechend informiert.
Leonie Gapp, Schriftführerin