Es lagen keine Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung vor. Am 18.10. und 19.10.2024 fand die diesjährige Klausurtagung statt. Unter anderem wurde über die Themen Mobilität, Forsteinrichtung, Haushalt, Planungen/ Maßnahmen vorberaten und informiert.
2.1. Beschlussfassung
2.1.1. Erweiterung/Modernisierung der Kläranlage Horgen, Neubau Rechenhalle mit Gebäude Schneckenhebewerk, Umbau best. Rechenhalle, Neubau Lagerhalle
Zweckverband Abwasserreinigung Eschachtal, Rathausstraße 2, 78658 Zimmern
Der ZV Abwasserreinigung besteht seit 1973 und hat folgende Verbandsmitglieder: Dunningen, Eschbronn, Königsfeld, Niedereschach, Schramberg, Villingen-Schwenningen und Zimmern o.R. In den Jahren 2017/2018 wurde der Faulturm saniert, hier wurde bereits deutlich, dass die Anlage zu klein ist. In den Jahren 2021/2022 wurde mit der Erweiterung und Sanierung der Kläranlage begonnen. Im Herbst 2023 wurde hierzu ein Förderantrag gestellt. Aktuell liegt noch kein Bewilligungsbescheid vor, daher wurde sicherheitshalber ein neuer Antrag gestellt. Da sich die Förderrichtlinien geändert haben, muss abgewartet werden, wie hoch die Förderung ausfallen wird. Im nächsten Jahr ist eine Besichtigung mit dem neuen Gremium geplant.
Die bauplanungsrechtliche Beurteilung richtet sich nach § 35 BauGB. Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und ist nach § 35 Abs. 1 Ziffer 3 BauGB privilegiert.
Der Gemeinderat erteilte einstimmig das Einvernehmen gem. § 36 BauGB.
2.2. Kenntnisnahme
2.2.1. Neubau Carport
Zimmern, Horgener Straße 6/2, Flst. 1623/3
Die bauplanungsrechtliche Beurteilung richtet sich nach dem Bebauungsplan „Waagrain III 1. Änderung“. Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans. Der Gemeinderat nahm den Tagesordnungspunkt 2.2.1. zur Kenntnis.
Die Forsteinrichtungserneuerung wurde intensiv an der Klausurtagung vorgestellt und vorberaten, weshalb keine erneute Vorstellung im Gremium erfolgte. Die anwesende Jägerschaft war bereits im Vorfeld in einer Veranstaltung über die Ergebnisse informiert worden.
Die Forsteinrichtung ist die mittelfristige naturale Steuerung und Kontrolle von Forstbetrieben. Im öffentlichen Wald wird die Forsteinrichtung i.d.R. alle zehn Jahre erneuert. Sie besteht aus drei Teilen:
Die Forsteinrichtung setzt die Ziele des Waldbesitzers unter Berücksichtigung des Landeswaldgesetzes in operationale Vorgaben für die einzelnen Waldbestände um. Sie dient damit der nachhaltigen Sicherung aller Waldfunktionen. Das Forsteinrichtungswerk ist ein fachlicher Vorschlag, über den der Waldeigentümer entscheidet. Die Zielsetzung wurde im Vorfeld der Forsteinrichtungsplanung von der Gemeinde Zimmern o. R. formuliert. In der Klausurtagung des Gemeinderats wurde von Frau Berger, RP Freiburg, Forstdirektor Kapahnke und Förster Schäfer das Forsteinrichtungswerk ausführlich vorgestellt.
Dem Forsteinrichtungsplanung 2024-2033 wurde einstimmig zugestimmt.
Der Forstbetriebsplan wurde im Zuge der Vorstellung der Forsteinrichtung bei der Klausurtagung des Gemeinderats am 18.10.2024 vorgestellt. Es wird mit einem Ergebnis von + 5.000 € gerechnet. Die Zahlen wurden in den Entwurf des Haushaltsplans 2025 aufgenommen.
Dem Forstbetriebsplan 2025 wurde einstimmig zugestimmt.
In der Klausurtagung wurde der Gemeinderat ausführlich zu den einzelnen Themen informiert:
Eine Mitfahrbank ist eine im öffentlichen Raum aufgestellte Sitzbank mit einem besonderen Zweck: Durch das Platznehmen auf dieser Bank signalisieren die Wartenden, dass sie auf eine spontane, kostenlose Mitfahrgelegenheit im PKW zu einem bestimmten Ziel hoffen. Bereits in den Jahren 2017/2018 wurden dazu Grundsatzbeschlüsse in den Ortsteilen gefasst. Diese wurden bisher nicht zur Umsetzung gebracht, da die Erfahrungen anderer Orte zeigten, dass das Angebot auf wenig Nachfrage in der Bürgerschaft stößt. Die Gründe für das mangelnde Interesse an Mitfahrbänken sehen andere Gemeinden im guten Angebot des öffentlichen Nahverkehrs, der dort in der Hauptverkehrszeit im Stundentakt fährt. Zudem sei die Mitnahmemöglichkeit eher zufällig als verlässlich, was bei festen Terminen problematisch werden kann. Auch Sicherheitsbedenken wurden angeführt. Nun wurde die Idee dennoch neu aufgegriffen und (weitere) Bänke sollen gestellt oder beschildert werden. Zusätzlich sollen digitale Ergänzungsmöglichkeiten geprüft werden.
Seit Herbst 2020 können in Horgen 20 E-Scooter direkt beim Reifenservice Kovacic ausgeliehen werden. Möglich machte dies ein LEADER-Kleinprojekt.
Die Firma ZEUS, die bereits in Rottweil und Deißlingen E-Scooter vermietet, würde ihr Angebot auf Zimmern o. R. erweitern. Grundsätzlich bestand in der Klausurtagung Interesse. Die detaillierte Vorstellung und Beratung im Gremium werden in einer der kommenden Sitzungen erfolgen.
Mit der Einführung des neuen Mobilitätsservices PENDLA APP konnte Zimmern o. R im Oktober 2022 als erste Gemeinde im Landkreis ihren Bürgerinnen und Bürgern eine einfache und datenschutzkonforme Plattform bieten, um Fahrgemeinschaften zu bilden. Die Plattform ist auch auf der Homepage der Gemeinde verlinkt. Derzeit befinden sich 129 Nutzer auf der Plattform, 16 Fahrgemeinschaften wurden gegründet. Pro Tag werden so 1.455 km gespart und es sind 30 Fahrzeuge weniger unterwegs- Zwischenzeitlich sind einige weitere Gemeinden im Landkreis dabei (u.a. auch Deißlingen, Rottweil, Schramberg), so dass die Reichweite verbessert wurde.
In Zimmern o.R. sind derzeit drei Ladestandorte (E-Ladestellen) gelistet. Der Standort in der Ortsmitte ist in Kooperation mit der EnRW entstanden, weitere Standorte werden geprüft, u.a. ein Standort in Horgen. Zusätzlich gibt es neu den Standort am Rathaus in Zimmern o.R., bei dem auch das E-Car-Sharing betrieben wird.
Beim Deer-E-Car-Sharing kann die Fahrt mit einem E-Fahrzeug von einem beliebigen Standort gestartet und das Fahrzeug an jedem anderen Deer-Standort wieder abgebeben und beendet werden. Alles rein elektrisch und mit 100 % Ökostrom. Das Projekt wurde pausiert, bis weitere Nachbargemeinden und Städte ebenfalls ihr Interesse bezeugt haben, da das Sharing-System nur erfolgreich angenommen werden kann, wenn das Fahrzeug auch am Zielort abgestellt und Stehzeiten nicht bezahlt werden müssen. Zwischenzeitlich sind mit Schramberg auf der einen und bald auch Rottweil auf der anderen Seite gute Vernetzungsmöglichkeiten am Entstehen. Aufgrund von technischen Problemen musste die Einweihung mit Startschuss nochmals verschoben werden und erfolgt nun am 22. November 2024. Der Ortsteil Horgen hat in seinen Haushaltsberatungen bereits einen Antrag auf Ausbau einer E-Car-Ladestelle beantragt. Die weitere Beratung erfolgt aufgrund des nicht öffentlichen Angebots der Fa. Deer zunächst nich töffentlich.
Der ÖPNV ist Aufgabe des Landkreises. Der Aufgabenbereich des Nahverkehrsamtes umfasst die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung im Landkreis mit Verkehrsleistungen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Die Angebote des ÖPNV belaufen sich auf den Regiobus, Stadtbus, Eschachtallinie, RufBus (Stadtbus) und Anrufbus (Landkreis). Nach Aussage des Landkreises ist ein gutes Angebot für Zimmern ob Rottweil vorhanden. In der Klausurtagung wurde das Angebot und die Rahmenbedingungen durch Herrn Wiest und Herrn Jarecki der Firma Stadtbus ausführlich erläutert. An schulfreien Tagen, Samstagen und Sonn- und Feiertagen bestehen bereits stündliche Fahrgelegenheiten. An Schultagen gibt es unter der Woche noch Lücken. Um das ÖNPV Angebot zu verbessern, erarbeitet die Firma Stadtbus ein Angebot für die Gemeinde, um eine Stundentaktung auch während der Schulzeiten zu ermöglichen. Ein weiteres Angebot wird erarbeitet, um die Busanbindung bis in die Ortsmitte sicherzustellen.
Nach einer kurzen Diskussion wurde in der Sitzung die Anfrage an die Firma Stadtbus erweitert. Die Busanbindung des Rufbusses (letzter Halt Steinhäuslebühl) soll nicht nur bis zur Ortsmitte ausgeweitet werden, sondern bis zum Friedrichsplatz Rottweil. Sofern die Angebotseinholung Kosten mit sich bringt, wird auf das Angebot verzichtet und die Anfrage, wie in der Klausurtagung besprochen, ausschließlich auf die Ausweitung der Ortsmitte (ohne Umstieg) begrenzt. Die Erstellung des Angebots für die Ausweitung in die Ortsmitte kann nach Angaben der Firma kostenfrei berechnet werden. Die Beratung hierzu erfolgt danach in einer separaten Sitzung.
Die vom Landkreis angebotene Förderung Abbau von Barrieren wurde von Zimmern o.R. beim Umbau der Haltestellen in der Rathausstraße in Anspruch genommen. Diese Haltestelle wird seit der vom Gemeinderat beschlossenen Verlegung der Haltestelle vor der Schule auch von den Schülern der GWRS Zimmern genutzt.
Außerdem wird eine eigene Seite mit den entsprechenden Verlinkungen zum Thema Mobilität erstellt.
Anfang 2025 werden die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 versendet. Diese basieren erstmals auf dem neuen Landesgrundsteuergesetz (LGrStG), mit dem die Erhebung der Grundsteuer neu geregelt wurde. Das Land Baden-Württemberg hat die Rechtsprechung im LGrStG umgesetzt und für das Grundvermögen (Grundsteuer B) ein modifiziertes Bodenwertmodell gewählt. Die konkrete Grundsteuer ergibt sich aus der Multiplikation des Grundsteuermessbetrags mit dem Hebesatz.
Umsetzung in Zimmern ob Rottweil
Seit dem 01.01.2022 gelten in der Gemeinde folgende Hebesätze:
Dies führt zu folgenden Beträgen:
Die jährliche (planerische) Steigerung i. H. v. ca. 20.000 € ergibt sich durch die Veranlagung von Neubauten. Festzustellen sind ab 2025 Verschiebungen von der Grundsteuer A zur Grundsteuer B, die auf der „Umgliederung“ der landwirtschaftlichen Wohngebäude zur Grundsteuer B beruhen. Diese können jedoch betragsmäßig nicht gefasst werden. Da die Grundsteuer A gerade einmal 3 % des Gesamtaufkommens ausmacht und etwa 2 % der Summe der neuen Messbeträge, wird vorgeschlagen, die Hebesätze zukünftig in gleicher Höhe festzusetzen. So sind die Auswirkungen der Verschiebungen ohne Belang. Es wurden ermittelt, wie hoch der Hebesatz nach der neuen Bewertung der einzelnen Grundstücke sein müsste, damit am Ende wieder gleichviel in der Gemeindekasse eingenommen werden kann als vorher (Aufkommensneutralität).
Bei der Grundsteuer B sind – lt. Finanzamt – nur noch unter 25 Fälle offen. Somit können die aktuellen Messbeträge als (aktuell) aussagekräftige Berechnungsbasis herangezogen werden. Bei der Grundsteuer A stehen noch einige Veranlagungen aus. Es werden hier betragsmäßig jedoch keine großen Veränderungen erwartet. Zum aktuellen Zeitpunkt ergibt die Summe der Messbeträge 324.297 € (davon 6.199 € GrdSt A).
Unter Berücksichtigung des geplanten Grundsteueraufkommens 2025 i. H. v. 1.094.000 € müssten somit folgende Hebesätze erhoben werden:
Grundsteuer A: rechnerisch 337 v.H. (bisher: 370 v.H.)
Grundsteuer B: rechnerisch 337 v.H. (bisher: 360 v.H.)
Zum aktuellen Zeitpunkt sind der Gemeinde weder in der Grundsteuer A noch in der Grundsteuer B alle neuen Grundsteuermessbeträge vom Finanzamt übermittelt worden. Bei anderen (offenen) Fällen kann es auch noch zu einer Reduktion des Messbetrags kommen. Nicht berücksichtigt wurden (zudem) z.B.
Das bedeutet, dass mit einer gewissen Unschärfe zu rechnen ist, die dann nach Vorliegen aller Messbeträge ggf. ab 2026 korrigiert werden muss.
Ab dem Jahr 2025 besteht für Kommunen durch § 50a LGrStG die Möglichkeit, einen gesonderten Hebesatz für unbebaute, baureife Grundstücke festzusetzen. Dafür müssen jedoch städtebauliche Gründe vorliegen. Mit dieser sog. „Grundsteuer C“ können die Kommunen Anreize schaffen, Baulücken zu beseitigen, indem für diese Grundstücke ein entsprechend höherer Steuersatz festgesetzt wird. Der Gemeindetag Baden-Württemberg empfiehlt allerdings zunächst von der Erhebung der Grundsteuer C abzusehen und Erfahrungen mit dem neuen Hebesatzniveau, sowie der bereits durch die neue Grundsteuer B steigenden Belastung für unbebaute, aber baureife Grundstücke zu sammeln. Aus den genannten Gründen schlägt die Verwaltung vor, zunächst keine Grundsteuer C zu erheben.
Das Finanzministerium hat ein Transparenzregister der aufkommensneutralen Hebesätze der Grundsteuer B der Kommunen des Landes freigeschaltet. Für die Gemeinde Zimmern ob Rottweil wird über das Portal eine Hebesatzbandbreite von 306 bis 338 vom Hundert für die Grundsteuer B ausgegeben (Stand: 29.10.2024).
Die Verwaltung schlägt vor, die Hebesätze für die Grundsteuer A und B auf 335 v.H. festzusetzen. Eine Veränderung der Hebesätze um einen Prozentpunkt bedeutet Mehr- oder Mindererträge von rund 3.200 €.
Der Gemeinderat hat die vorgelegte Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer mit einem Hebesatz von 335 v.H. mehrheitlich beschlossen.
- Erste Beratung des Haushaltsplanentwurfs
- Anträge zum Haushalt
Derzeit wird von der Kämmerei der Haushaltsplanentwurf unter Berücksichtigung der aktuellen Rahmenbedingungen und der zur Verfügung stehenden Daten, v. a. im Bereich Steuern und Umlagen, aufgestellt. Berücksichtigt werden konnten schon die Prognosen der „Novembersteuerschätzung“. Hauptsächlich wurde der Anteil an der Einkommensteuer um rund 200.000 € nach unten korrigiert. Die Gewerbesteuer wurde von aktuell rund 7,1 Mio. € mit 6,3 Mio. € für 2025 eingeplant. Vom Finanzministerium Baden-Württemberg wurden vor wenigen Tagen die Orientierungsdaten für 2025 veröffentlicht und konnten in den Entwurf eingearbeitet werden.
Der erste Entwurf weist nun ein positives ordentliches Ergebnis in Höhe von +584.000 € aus. In der Sitzung wurde mit der Beratung der Antragsliste bzw. der Diskussion über die Projekte/Maßnahmen begonnen. Im Bereich des Ergebnishaushalts wurden in der Sitzung weitere Projekte und Maßnahmen mit Aufwendungen i. H. v. 141.000 € in den Haushaltsplan aufgenommen. Von der Antragsliste wurden Investitionen i. H. v. 995.000 € beschlossen.
Da zum jetzigen Zeitpunkt in der Liste der Anträge zum Haushalt 2025 noch Beträge fehlen, werden in der Gemeinderatssitzung am 10.12.2024 die fehlenden Zahlen nachgereicht bzw. die Beratung fortgesetzt und der Haushaltsplan soll dann insgesamt beschlossen werden.
8.1. Bürgermeisterwahl 2025
Hauptamtsleiter Klingler berichtete, dass die Bundestagswahl voraussichtlich auf den 23.02.2025 terminiert werde. Es stellt sich die Frage, ob die Bürgermeisterwahl, welche aktuell auf den 09.03.2025 terminiert ist, auch auf den 23.02.2025 verlegt werden sollte. Die Verwaltung kann sich eine Verlegung des Wahltermins vorstellen, so dass die beiden Wahlen an einem Termin stattfinden würden und man so diverse Synergieeffekte erzielen könnte. Am Stellenausschreibungstermin (13.12.2024) würde sich nichts ändern. Das Einreichungsfristende wäre dann am 27.01.2025 (bisher 10.02.2024). Vorab müssten noch Gespräche mit der Rechtsaufsicht geführt werden. In der Dezembersitzung des Gemeinderats könnten dann die neuen Beschlüsse gefasst werden.
Das Gremium befürwortete diesen Vorschlag, der entsprechende Beschluss soll vorbereitet werden.
8.2. 25-jähriges Jubiläum INKOM
Am 30.10.2024 fand der Festakt zum 25-jährigen INKOM Südwest Jubiläum mit Ehrung von Bürgermeister a. D. Emil Maser statt. Frau Merz bedankte sich bei allen Beteiligten und richtete Grüße von Herrn Maser aus.
8.3. Wundine on Wheeels
Die Thematik wurde bereits in der Klausurtagung vorgestellt. Der Antrag für ein mobiles Schwimmbad wurde gestellt. Sofern dem Antrag zugestimmt wird, soll das mobile Schwimmbad direkt an der GWRS Zimmern o.R. aufgestellt werden.
8.4. Termin Autobahnpolizei Zimmern o.R.
Kürzlich besuchte Bürgermeisterin Merz die Autobahnpolizei Zimmern o. R. Erfreulicherweise sind nun finanzielle Mittel für die Erweiterung und Sanierung eingestellt und der Bau soll im Herbst 2025 beginnen. So kann auch die Polizeihundestaffel künftig in Zimmern untergebracht werden.
8.5. Mehrkosten Neubau Dreifeldsporthalle
Beim Aushub für die neue Dreifeldsporthalle wurden auf der Südseite Asbestplatten entdeckt. Da es sich um einen Gefahrstoff handelt, wurden die Platten besonders entsorgt. Die Entsorgung lief über das Landratsamt Rottweil und verursachte Mehrkosten in Höhe von mindestens 150.000 Euro. Wer die Asbestplatten illegal entsorgt hat, konnte nicht ermittelt werden.
8.6. Baustelle Immelwiesen
Da während der Straßensanierung Immelwiesen von Seiten der Telekom weiterhin keine Rückmeldung zur Speedpipeeinsetzung (Glasfaser) kam, obwohl das Interesse anfangs mitgeteilt wurde, hat die Gemeinde Zimmern o.R. Leerrohre verlegt, um die Straße nicht erneut aufreißen zu müssen. Die Gemeinde versucht weiterhin Verhandlungen mit der Telekom zu führen, damit die Speedpipes in die vorgesehenen Leerrohre eingesetzt werden können und die Straße nicht erneut aufgerissen werden muss.
8.7. Fördermittel Seniorenarbeit
Die Gemeinde Zimmern o.R. wurde in das Förderprogramm aufgenommen und erhält einen Zuschuss in Höhe von 13.000 € für die Seniorenarbeit. Die Fördermittel decken die Personalkosten, sowie die Nebenkosten und werden automatisch jährlich verlängert.
Aus der Mitte des Gremiums wurden folgende Anfragen gestellt:
9.1. Müll Flözlinger Straße
Der Müllberg in der Flözlinger Straße wird immer größer.
Der Besitzer und neue Pächter haben der Gemeinde zugesichert, den Müll zu beseitigen. Nach der letzten Gemeinderatssitzung wurden nochmals Gespräche geführt. Zum Zeitpunkt der Sitzung war der Müll bereits entsorgt.
9.2. Schachtablauf Fliederweg/ Alte Straße
Der Schachtablauf im Fliederweg/ Alte Straße sei verstopft, außerdem schaut ein Kabel aus der Erde.
Dies werde man sich anschauen. Das Thema sei bekannt, u.a. ist auch hierfür die Telekom verantwortlich. Für solche Meldungen kann grundsätzlich gerne das Formular „Mängelanmeldung“ genutzt werden.
Leonie Gapp, Schriftführerin