Aus den Rathäusern

Aus dem Gemeinderat am Dienstag, 18.02.2025

1. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse Es lagen keine Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung vor. 2....
Wildensteiner Straße Horgen
Wildensteiner Straße HorgenFoto: Gemeinde

1. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Es lagen keine Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung vor.

2. Bauangelegenheiten

2.1. Beschlussfassung

2.1.1. Anbau Schuppen an bestehendes Wohngebäude
Flözlingen, Glaffenäcker 2, Flst. 119/2

Die planungsrechtliche Beurteilung richtet sich nach dem Bebauungsplan „Glaffenäcker I, 3. und 4. Änderung“. Es liegt eine Befreiung vor.

Das Gremium stimmte der Befreiung einstimmig zu und erteilte das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.

3. Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung "Wildensteiner Straße" in Horgen

- Aufstellungsbeschluss
- Billigung Planentwurf
- Beschluss zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Der Ortschaftsrat Horgen hat in öffentlicher Sitzung am 18.09.2023 zum TOP 2.3 „Voranfrage zur Machbarkeit von Baurecht, Horgen, Wildensteiner Straße, Flst. 2130/4“ folgenden Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat gefasst: „Das Gremium befürwortet eine Bebauung für Wohnzwecke auf dem Flst. 2130/4 (jetzt neu 2130/5) und beauftragt die Verwaltung, eine Vereinbarung mit dem potentiellen Bauherrn über die erforderlichen Schritte zu treffen, um hier Baurecht zu schaffen. Der Gemeinderat fasste am 28.09.2023 hierzu den Beschluss.

Der Gemeinde Zimmern ob Rottweil liegt eine informelle Bauvoranfrage im Ortsteil Horgen vor. Aktuell existiert im vorliegenden Bereich kein Bebauungsplan, Bauvorhaben sind folglich nach § 34 bzw. 35 BauGB zu beurteilen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Bauvoranfrage und der Tatsache, dass auch in Zukunft mit derartigen Anfragen zu rechnen ist, soll eine Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung aufgestellt werden. Sie soll den Rahmen für eine maßvolle Innenentwicklung dieses dörflich geprägten Bereichs festlegen und die bauplanungsrechtliche Grundlage für eine rechtssichere Beurteilung künftiger Bauvorhaben bilden. Aufgrund der bereits gegenüberliegenden Bebauung kann das Flst. 2130/5, für welches eine entsprechende Anfrage vorliegt, noch dem Innenbereich zugeordnet werden.

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Horgen im Bereich der Wildensteiner Straße im südlichen Gemeindegebiet. Der geplante Geltungsbereich der Satzung mit einer Gesamtfläche von 1,27 ha beinhaltet die Flurstücke (ganz und in Teilen) 6, 7/1, 7/2, 8, 10, 630, 719, 1647/7, 2128/1, 2129/1, 2129/2, 2129/3, 2129/4, 2130/1, 2130/3, 2130/4 und 2130/5.

Die Satzung gliedert sich entsprechend in zwei Bereiche:

Das „Vereinfachte Verfahren“ gemäß § 13 BauGB wird angewendet. Das Flurstück 2130/5 kann in Teilen mit einer Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Ziffer 1 und 3 dem Innenbereich zugeordnet werden. Bei den Flächen innerhalb der Klarstellungssatzung handelt es sich um Bereiche, die bereits innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB) befinden. Diese werden, wie der Name schon sagt, klarstellend mit der Planung dem Innenbereich zugeordnet.

Der Gemeinderat stimmte den folgenden Beschlussvorschlägen einstimmig zu:

Das Verfahren zum Erlass einer Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Wildensteiner Straße“ wird gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 3 BauGB eingeleitet (Aufstellungsbeschluss).

Der Entwurf der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung mit Begründung und planungsrechtlichen Festsetzungen in der Fassung vom 28.11.2024 werden gebilligt.

Die Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i. V. mit § 13 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.

4. Vergabe Zimmererarbeiten für die Unterbergstraße 27

Die Gemeinde Zimmern plant die Sanierung der Flüchtlingsunterkunft in der Unterbergstraße 27 in Horgen. Die obengenannten Arbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Kostenberechnung: 68.000,00 €. Zum Submissionstermin am 11.02.2025 wurde zwei Angebote fristgerecht eingereicht.

Nach formaler Prüfung der Angebote gemäß VOB A, § 16 sind alle Angebote zu werten.

Die Prüfung ergab folgendes Bild:

BieterGesamtsumme brutto

Wirtschaftlichstes Angebot:

Firma Reiner Haas

aus 78658 Zimmern ob Rottweil

78.327,58 €
Anzahl abgegebener Angebote:2
Preisspanne:

Günstigstes Angebot

78.327,58 €

Teuerstes Angebot

87.467,38 €

Die finanziellen Mittel sind im Haushaltsplan eingestellt.

Nach einer kurzen Information zum Bauvorhaben wurden die Zimmererarbeiten einstimmig an die Firma Reiner Haas aus 78658 Zimmern ob Rottweil vergeben. Die Vergabesumme beträgt 78.327,58 €.

5. Beteiligung an den Kosten für die Uferbefestigung/Sanierung Wanderweg im Bereich Wildenstein-Bruckwiese

Der Wanderweg unterhalb des Heusteigstegs (Wildenstein) ist auf der Rottweiler Seite teilweise unterspült worden. Da die Eschach auf der Markung Horgen liegt und der Wanderweg auf der Markung Rottweil, hat Herr Buck von der Stadt Rottweil angefragt, ob die Gemeinde Zimmern sich an der Sanierung der Uferböschung beteiligen würde. Hier handelt es sich um einen beliebten Wanderweg der von beiden Gemeinden gerne benutzt wird. Einen Bestandteil des Wanderweges ist auch der Heusteigsteg, dieser musste vor Jahren erneuert werden, hier hat sich die Stadt Rottweil ebenfalls beteiligt.

Die Ausspülung zieht sich über 12 m - 14 m entlang des Wanderweges.

Der Standort und die Lage der Ausspülung an der Eschach:

Die Gesamtkosten belaufen sich laut Angebot auf ca. 38.000,- Euro.

Nach einer kurzen Diskussion beschloss das Gremium mehrheitlich, bei zwei Gegenstimmen eine Beteiligung in Höhe von maximal 10.000.- Euro überplan-/außerplanmäßigen Kosten an der Sanierung.

6. Bekanntgaben und Verschiedenes

6.1. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 und Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung Zimmern ob Rottweil für das Wirtschaftsjahr 2025

Mit Schreiben vom 10.02.2025 wurde vom LRA für den Gemeindehaushalt und den Eigenbetrieb die Gesetzmäßigkeit bestätigt und die Verpflichtungsermächtigungen genehmigt. Es erfolgte dabei ein Hinweis auf die noch fehlende Eröffnungsbilanz und die Jahresabschlüsse. Diese werden voraussichtlich im April 2025 fertiggestellt.

6.2. Ausfallhaftung der Gemeinde Zimmern o.R. zum 31.12.2024

Bürgermeisterin Merz informierte das Gremium über den aktuellen Stand der Ausfallhaftung im Rahmen der bestehenden Förderdarlehen für den Bau von Wohnhäusern an Privatpersonen zum 31.12.2024 bei der L-Bank Baden-Württemberg. Die Summe der bewilligten Darlehensbeträge beläuft sich auf 1.397.556,54 € (Vorjahr 1.600.289,90 €). Die Restschuld der Darlehen beträgt 605.407,78 € (Vorjahr 665.597,02 €).

6.3. Zuschuss für die Sanierung des „Alten Schulhauses Horgen“

Der Zuschuss aus der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ für die Sanierung des „Alten Schulhauses Horgen“ wurde mit dem BAFA abgerechnet. Es wurden 55.483 € ausbezahlt. Nur wenige eingereichte Kosten wurden nicht anerkannt = - 160 € Förderung. Ursprünglich wurden 61.330 € bewilligt. Allerdings fielen die entsprechenden (förderfähigen) Kosten geringer aus.

6.4. Abrechnung Wildschadensausgleichskasse

Der Gemeinde wurde die Abrechnung der Wildschadensausgleichskasse vorgelegt, an der sich Landwirte, Jäger und die Gemeinde beteiligen. Im Jahr 2024 gab es zwei Schadensfälle. So wurden 2.107,50 € ausbezahlt. Der Kassenstand zum 16.01.2025 beträgt 10.369,80 €. Bürgermeisterin Carmen Merz bedankte sich bei Herrn Riedmüller für die Kassenführung.

6.5. Pachtvertrag mit dem Hundesportverein

Der Pachtvertrag mit dem Hundesportverein ist seit dem 01.01.2025 geschlossen. Der Hundesportverein übt, wie bereits mitgeteilt, zweimal in der Woche auf dem Platz.

6.6. Kostenträgerbeteiligungsverfahren „Schulträger-Umland“

Aufgrund der laufenden Anpassung der VwV Schulbau empfiehlt der Gemeindetag derzeit, keine Verfahrensschritte in laufenden Kostenbeteiligungsverfahren einzuleiten oder Vereinbarungen abzuschließen. Entsprechend erfolgen derzeit – voraussichtlich bis zum Sommer - keine Gespräche.

7. Anfragen

Aus der Mitte des Gremiums wurden folgende Anfragen gestellt:

7.1. Verbindungsweg Rottweil-Zimmern o.R.: Geigenrain/Schmelzweg

Die Stadt Rottweil möchte an o.g. Stelle den Durchgangsverkehr eindämmen, da einige Pkw-Fahrer den Verbindungsweg als Abkürzung nutzen. Landwirte müssen den Weg jedoch weiterhin befahren können. Der Versuch, am Weg einen Pfosten anzubringen, wurde vorerst nicht weiterverfolgt. Das Verfahren sei jedoch noch nicht abgeschlossen. Das Ratsmitglied möchte den aktuellen Stand dazu erfahren.

Die Zuständigkeit liegt nicht bei der Gemeinde Zimmern o.R. Man werde jedoch den aktuellen Stand bei der Stadt Rottweil abfragen, so Bürgermeisterin Merz.

7.2. Schachtablauf Fliederweg / Alte Straße

Der aktuelle Stand zu o.g. Thematik.

Bauamtsleiter Kunz führte aus, dass der Schacht geleert wurde. Außerdem habe die Telekom mit der Fertigstellung der Aufgrabungsstellen in der Gemeinde begonnen.

7.3. Katzenschutzverordnung

Der aktuelle Stand zu o.g. Thematik.

Anfang März finden dazu Gespräche mit dem Tierheim statt. Die Thematik werde man auf die März-Sitzung planen, so Bürgermeisterin Merz.

Leonie Gapp, Schriftführerin

Wanderweg Eschachtal
Wanderweg Eschachtal.Foto: Gemeinde
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Amtsblatt der Gemeinde Zimmern ob Rottweil
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Ausgabe 09/2025
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