Gemeinderat

Aus dem Gemeinderat am Dienstag, 21.10.2025

Vor der Sitzung fand eine nichtöffentliche Sitzung statt. Zu Beginn der Sitzung wurde eine Schweigeminute für das verstorbene Ratsmitglied Herrn Winfried...
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Vor der Sitzung fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Zu Beginn der Sitzung wurde eine Schweigeminute für das verstorbene Ratsmitglied Herrn Winfried Praglowski eingelegt. Herr Praglowski war über 36 Jahre Mitglied des Gemeinderats, eine außergewöhnlich lange Zeit, in der er Zimmern o. R. mitgeprägt und sich mit großem Engagement eingebracht hat. Herr Praglowski war stets meinungsstark, ehrlich und der Sache verpflichtet. Er hat Diskussionen mitgeprägt, Entscheidungen hinterfragt und sich immer mit ganzer Überzeugung für Zimmern o. R. eingesetzt. Sein Platz im Gremium bleibt für diese Sitzung leer, er wird fehlen, so Bürgermeisterin Merz.

6. Antrag von Gemeinderat Andreas Bihl auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat

Gemeinderat Andreas Bihl hat sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat beantragt. Gemäß § 31 (1) GemO in Verbindung mit § 16 (1) GemO kann ein Mitglied sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat aus wichtigen Gründen verlangen. Ein wichtiger Grund liegt unter anderem vor, wenn der Bürger zehn Jahre lang dem Gemeinderat angehört hat (§ 16 (1) Ziffer 3 GemO). Die Voraussetzungen zum Ausscheiden von Herrn Bihl aus dem Gemeinderat liegen somit vor.

Dem Antrag von Gemeinderat Andreas Bihl auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat wurde einstimmig stattgegeben. Er scheidet mit sofortiger Wirkung aus dem Gremium aus.

Herr Bihls kommunalpolitischer Weg begann 2014 im Ortschaftsrat Stetten. 2019 kam das Amt des Ortsvorsteher dazu, im selben Jahr wurde Herr Bihl in den Gemeinderat gewählt. Herr Bihls Engagement für Stetten und die gesamte Gemeinde war geprägt von Verantwortungsbewusstsein, Bodenständigkeit und gesundem Menschenverstand. Er hat die Dinge nicht zerredet, sondern angepackt, so Bürgermeisterin Merz. Frau Merz bedankte sich bei Herrn Bihl für seinen jahrelangen Einsatz und das vertrauensvolle Miteinander.

7. Nachrücken von Frau Sabrina Zimmer in den Gemeinderat

- Feststellung von Hinderungsgründen für den Eintritt in den Gemeinderat nach § 29 GemO
- Verpflichtung von Frau Sabrina Zimmer

Aufgrund des Ergebnisses der Kommunalwahl am 09.06.2024 ist Frau Sabrina Zimmer die nächste Nachrückerin in den Gemeinderat. Hinderungsgründe gemäß § 29 (1) GemO liegen bei Frau Zimmer offensichtlich nicht vor. Frau Zimmer hat schriftlich erklärt, dass keine Hinderungsgründe vorliegen.

Frau Sabrina Zimmer wurde von Bürgermeisterin Carmen Merz in der Sitzung verpflichtet.

Es wurde einstimmig festgestellt, dass bei Frau Sabrina Zimmer kein Hinderungsgrund gemäß § 29 GemO für den Eintritt in den Gemeinderat vorliegt. Frau Sabrina Zimmer rückt in den Gemeinderat nach.

8. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

In der letzten nichtöffentlichen Sitzung am 16.09.2025 wurde dem Antrag der katholischen Kirche auf Übernahme der Planungskosten (Vorplanung) in Höhe von 8.764,-- € für die Sanierung/Neubau des Kitagebäudes in der Rathausstraße mehrheitlich, bei zwei Gegenstimmen zugestimmt.

9. Vorstellung der Schulsozialarbeit durch den Schulsozialarbeiter der Grund- und Werkrealschule Herrn Bläsius und die Schulsozialarbeiterin der Grundschule Stetten Frau Oßmer

Herr Bläsius und Frau Oßmer stellten anhand einer Power-Point-Präsentation die Schulsozialarbeit in der GWRS Zimmern o. R. und der Grundschule Stetten vor. Die beiden erläuterten unter anderem die Grundsätze der Schulsozialarbeit, stellten Tätigkeitsberichte und aktuelle Zahlen vor. Herr Bläsius und Frau Oßmer betonten, wie wichtig die Arbeit der Schulsozialarbeit ist.

10. Bauangelegenheiten

10.1. Bekanntmachungen aus dem Bauamt/-hof

Bauamtsleiter Kunz berichtete von den aktuellen Maßnahmen im Bauamt/ Bauhof.

Mühlhöfle: Etwa auf der Hälfte der Baustrecke sind der Straßenunterbau, die Kanal- und Wasserleitungen einschließlich Hausanschlüsse hergestellt. Hier werden noch Wasserproben gezogen, danach können die Häuser in diesem Bereich wieder an die Wasserleitung angeschlossen werden.

Festhalle Zimmern o. R.: Die Dachkonstruktion, inklusive Dachrinnen sind nun fertig ausgebaut. Aktuell werden Sandwichplatten verlegt.

Bauhof: Ein Angebot für die Heizung wurde eingeholt.

Unterbergstr. 27: Aktuell wurden die Fensterarbeiten vergeben. In etwa drei Wochen wird die Heizung eingebaut.

Dreifeldsporthalle: Die Lüftungsanlage wurde letzte Woche geliefert. Die Sanitärarbeiten sind angelaufen, die Fensterfront auf der Südseite wird zurzeit eingebaut.

Friedhof Flözlingen: Der Zaun wurde fertiggestellt.

Friedhof Zimmern: Die Urnenwand wird in der KW 44 geliefert.

Vorbereitungen Winter: Es gibt einen neuen Salzstreuer für die Gehwege, ausreichend Salz zum Streuen ist vorhanden.

11. Ausbau Unterbergstr. 27 - Bekanntgabe der Vergabe der Gewerke: Malerarbeiten, Innenputzarbeiten und Fensterarbeiten

Im Zuge der Sanierung der Flüchtlingsunterkunft in der Unterbergstraße 27 in Horgen wurden die oben genannten Arbeiten beschränkt ausgeschrieben.

Zum Submissionstermin am 29.09.2025 und 06.10.2025 wurden die jeweils untenstehende Anzahl an Angeboten fristgerecht eingereicht. Nach formaler Prüfung der Angebote gemäß VOB A, § 16 sind alle Angebote zu werten.

Malerarbeiten Zi. 16/2025

BieterGesamtsumme brutto
Kostenschätzung 20.500,00 €

Wirtschaftlichstes Angebot:

Firma Maximilian Rombach Malerbetrieb GmbH aus 78056 VS-Schwenningen

13.452,95 €
Anzahl abgegebener Angebote:14

Aufgrund der Ermächtigung des Gemeinderats vom 16.09.2025 hat die Verwaltung den Auftrag an die Firma Maximilian Rombach Malerbetrieb GmbH aus 78056 VS-Schwenningen zum Angebotspreis von 13.452,95 € vergeben.

Innenputzarbeiten Zi. 17/2025

BieterGesamtsumme brutto
Kostenschätzung 49.700,00 €

Wirtschaftlichstes Angebot:

Firma NRE BAU GmbH aus 78549 Spaichingen

39.492,53 €
Anzahl abgegebener Angebote:8
Preisspanne (brutto):

Günstigstes Angebot

39.492,53 €

Teuerstes Angebot

60.144,98 €

Aufgrund der Ermächtigung des Gemeinderats vom 16.09.2025 hat die Verwaltung den Auftrag an die Firma NRE BAU GmbH aus 78549 Spaichingen zum Angebotspreis von 39.492,53 € vergeben.

Fensterarbeit Zi. 20/2025

BieterGesamtsumme brutto
Kostenschätzung 56.000,00 €

Wirtschaftlichstes Angebot:

Firma Fenster Beck e. K. aus 77955 Ettenheim

45.730,20 €
Anzahl abgegebener Angebote:3
Preisspanne (brutto):

Günstigstes Angebot

45.730,20 €

Teuerstes Angebot

59.169,18 €

Aufgrund der Ermächtigung des Gemeinderats vom 16.09.2025 hat die Verwaltung den Auftrag an die Firma Fenster Beck e. K. aus 77955 Ettenheim zum Angebotspreis von 45.730,20 € vergeben.

12. Vergabe Sanierung und Putzarbeiten an der Schule Zimmern im Jahr 2025

Die Gemeinde Zimmern plant die Sanierung der Putzfassade der Schule in Zimmern im Bereich der West- und Nordfassade, da sich dort zum Teil starke Risse gebildet haben. Um größere Fassadenschäden zu vermeiden, muss dieser Bereich mit einem Armierungsgewebe und einer neuen Verspachtelung überarbeitet werden.

Die obengenannten Arbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Kostenberechnung:

25.000,00 €. Zum Submissionstermin am 14.10.2025 wurden sieben Angebote fristgerecht eingereicht. Nach formaler Prüfung der Angebot gemäß VOB A, § 16 sind alle Angebote zu werten.

Die Prüfung ergab folgendes Bild:

BieterGesamtsumme brutto

Wirtschaftlichstes Angebot:

Firma HIRT Stukkteurbetrieb GmbH & Co. KG aus 78050 VS-Villingen

23.269,53 €
Anzahl abgegebener Angebote:7
Preisspanne:

Günstigstes Angebot

23.269,53 €

Teuerstes Angebot

33.259,31 €

Die finanziellen Mittel in Höhe von insgesamt 25.000 € sind im Haushaltsplan eingestellt.

Die Fassadenarbeiten wurden einstimmig an die Firma HIRT Stukkteurbetrieb GmbH & Co. KG, 78050 VS-Villingen vergeben. Die Vergabesumme beträgt 23.269,53 €.

13. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet "Solarpark Eichwäldle", Zimmern hier: Zustimmung zum Durchführungsvertrag

Der Durchführungsvertrag ist eine zwingende Voraussetzung für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Dieser städtebauliche Vertrag zwischen der Gemeinde Zimmern und der „Solarcomplex AG“ lag in der Sitzung nun vor.

Das Plangebiet liegt auf Gemarkung Zimmern, nördlich der Bundesstraße B 462 (Rottweil-Schramberg) und westlich der verlängerten Erschließungsstraße „Teufenwiese“. Im Osten befindet sich in unmittelbarer Nähe die Gemarkung zur Stadt Rottweil; nordöstlich schließt sich ein Waldgrundstück an.

Anlass der Planung ist der Antrag der Fa. Solarcomplex AG für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf den Grundstücken Flst. 341 und 342, Lagebezeichnung „Vor dem Eichwäldle“ am nordöstlichen Gebietsrand im Kernort Zimmern. Aktuell wird die Fläche als landwirtschaftliche Ackerfläche genutzt. Die PV-Anlage dient der Gewinnung von Strom aus Sonnenenergie, welcher in das öffentliche Stromnetz eingespeist und frei vermarktet werden soll. Es ist die Ausweisung eines Sondergebiets (SO) mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ geplant.

Als Beitrag zum Klimaschutz möchte die Gemeinde die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf Gemarkung Zimmern ermöglichen. Mit dem Bebauungsplanentwurf sollen die rechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für eine verträgliche Nutzung des Plangebiets zur Erzeugung regenerativer Energie mittels Photovoltaik geschaffen werden. Das Ablaufschema zur Aufstellung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren mit einer zweistufigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Da die Grundstücke Flst. 341 und 342 im Flächennutzungsplan (FNP) der Verwaltungsgemeinschaft Rottweil (VGRW) als „Landwirtschaftliche Fläche“ ausgewiesen sind, wird der FNP im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB punktuell durch die VGRW geändert.

Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB erfolgte vom 20.01.2025 bis 21.02.2025. In einer der nächsten GR-Sitzungen wird der Abwägungs- und Satzungsbeschluss gefasst.

Der Gemeinderat stimmte dem Durchführungsvertrag gemäß § 12 Absatz 1 BauGB einstimmig zu.

14. Vergabe Anschluss der Ortsverwaltung Horgen an die Biomasseheizung im alten Schulhaus

Die Gemeinde Zimmern plant die Anbindung des Rathaus Horgen an das Nahwärmenetz des alten Schulhauses in Horgen. Beim Bau der Biomasseanlage 2018 im alten Schulhaus mit Wärmeversorgungsnetz war eine Erweiterung des Rathauses bereits angedacht. Die Umsetzung der Anbindung wird nun dringend erforderlich, da die Steuerung der alten Ölheizung im Rathaus defekt ist und der Betrieb nur noch im Handbetrieb möglich ist. Die Gefahr eines kompletten Ausstiegs der Heizung ist jederzeit gegeben. Ebenfalls ist ein zeitnaher Umstieg auf erneuerbare Energien dringend angeraten.

Für die Anbindung ist eine Nahwärmeleitung notwendig und der Heizungsverteiler im Rathaus muss erneuert werden. Als Auftragnehmer kommt diesbezüglich nur E1 Energiemanagement GmbH in Betracht, da es sich um eine Erweiterung der bestehenden Anlage handelt. Um die Kosten zu reduzieren werden die Erd- und Tiefbaumaßnahmen von der Gemeinde direkt beauftragt. Hierfür ist ein Bodenverdrängungsverfahren („Schießen“) geplant. Die Erd- und Tiefbaumaßnahmen sind nicht Inhalt dieser Beschlussvorlage.

Für die Antragstellung - Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Heizungsförderung für Kommunen – bei der KfW ist bereits ein unterschriebener Liefer- und Leistungsvertrag notwendig.

Die Angebotssumme von E1 Energiemanagement GmbH beläuft sich auf 49.097,17 € Brutto. Hinzu kommen die Erd- und Tiefbauarbeiten mit einer aktuell geplanten Summe von 14.000 €. In Summe liegt das Projekt damit bei ca. 63.097,17 €. Hiervon werden bei positivem Bescheid (BEG Förderung) 30 % gefördert (18.929,15 €). Die finanziellen Mittel sind im Haushaltsplan mit einer Gesamtsumme von 68.000 € inkl. einer Förderung von 30 - 33% eingestellt.

Das Gremium sprach sich einstimmig für folgenden Beschlussvorschlag aus:
Die Firma E1 Energiemanagement GmbH, 90471 Nürnberg wird mit dem Anschluss der Ortsverwaltung Horgen an die Biomasseheizung im alten Schulhaus Horgen mittels Leistungs- und Liefervertrags beauftragt unter der Voraussetzung, dass die KfW den Antrag (BEG Heizungsförderung) bewilligt. Die Vergabesumme beträgt 49.097,17 € (Brutto)

15. Zwischenbericht zum Vollzug des Haushaltsplans 2025 bis 30.09.2025

Zahlungsmittelbestand: 2.970.995 €

Kündigungsgeld (35 Tage): 2.000.000 €

Verbindlichkeiten aus Krediten: 662.745 €

Dem Gremium wurden Übersichten zum Stand des Vollzugs des Haushaltsplans 2025 vorgestellt.

Aktuell stehen 17,95 Mio. € an ordentlichen Erträgen (79 % der Planansätze), 14,97 Mio. € an ordentlichen Aufwendungen (67 % der Planansätze) gegenüber. Das Soll bei der Gewerbesteuer liegt zum 30.09.25 bei 5,89 Mio. € und somit um ca. 6 % unter dem Planansatz i. H. v. 6,3 Mio. €. Das Soll zum 13.10.2025 liegt bei 6,52 Mio. € und somit um 220.000 € über dem Planansatz!

Von diesem Gewerbesteueraufkommen sind 3,01 Mio. € dem INKOM zuzurechnen. Zu Beginn des Jahres bestanden noch recht hohe Kassenreste aus dem Vorjahr (0,77 Mio. €). Dadurch beträgt der an die Stadt Rottweil abzuführende Betrag 1,88 Mio. € und läge somit um 40.000 € unter dem Planansatz (Stand 13.10.). Für das 1. Halbjahr wurde eine Abschlagszahlung i. H. v. 1,10 Mio. € geleistet, welche in den o.g. summierten ordentlichen Aufwendungen enthalten ist. Die Liquidität ist in 2025 erneut sehr gut. Die Zinserträge überschreiten jetzt schon den Planansatz von 50.000 € um 45.631 €.

Durch den Beschluss keine Bauplätze in Zimmern zu verkaufen, werden 395.000 € weniger Einzahlungen erzielt. Von den zwei eingeplanten Bauplatzverkäufen von Flözlingen, wird nur einer verkauft (- 60.000 €). Zudem werden die geplanten Mittel aus der Schulbauförderung für den Pavillon der GWRS Zimmern i. H. v. 134.000 € nicht eingehen.

Bei den Investitions- bzw. Bauvorhaben ist davon auszugehen, dass in Summe die bereitgestellten Mittel auskömmlich sind. Fraglich ist, ob alle geplanten Projekte auch umgesetzt werden können. Dies wird auch mit Blick auf die Übersicht über den Stand der Umsetzung von geplanten Maßnahmen 2025 deutlich. Jedoch sind auch schon viele Punkte erledigt oder angelaufen.

Bei den Unterhaltungsaufwendungen sind erst 38 % des Planansatzes i. H. v. 774.500 € für die Grundstücke und Gebäude abgerufen, beim Planansatz i. H. v. 909.900 € für das „sonstige unbewegliche Vermögen“ (v. a. Straßen und Kanäle) 58 %. Es ist davon auszugehen, dass hier nicht alle Mittel abgerufen bzw. benötigt werden.

In der Sitzung des Arbeitskreises „Haushalt“ am 21.07.2025 wurde die noch unsichere Finanzlage 2025 und die negativen Prognosen für das Jahr 2026 (und folgende) diskutiert. Dabei wurden ein paar Maßnahmen in der Umsetzungsliste 2025 als „zurückgestellt“ gekennzeichnet. Die Entwicklung des laufenden Jahres bis zum Bericht zum 3. Quartal, sollte abgewartet werden. Über diese Maßnahmen muss daher noch beraten werden.

Gemeindekämmerer Weiss informierte das Gremium über den Kauf eines neuen Microsoft Office Pakets um ggf. Sicherheitslücken zu eliminieren. Die Einführung der Software hätte spätestens 2026 erfolgen müssen. Außerdem wurde der Support für die eingesetzte Windowsversion 2019 im Oktober 2025 eingestellt. Die Kosten belaufen sich auf 15.000 €.

Die Gremiumsmitglieder stimmten dem Kauf einstimmig zu, damit die Einführung einer neuen Software sofort umgesetzt und noch in diesem Haushaltsjahr vollzogen werden kann.

16. Sanierung Pavillon Grund- und Werkrealschule Zimmern - Abrechnung der Maßnahme

Zeitachse:

09.10.2020 Vorstellung Sanierungsnotwendigkeit

15.12.2020 Beschluss HH 2021 mit Bereitstellung der Mittel für die Planung

14.12.2021 Beschluss HH 2022 mit Bereitstellung der Mittel für die Sanierung

Dach + WC im Finanzplan

30.09.2022 Antrag VwV-SchulBau (Generalsanierung)

13.12.2022 Beschluss HH 2023 mit Bereitstellung der Mittel für die Generalsanierung

15.02.2023 Antrag KfW

17.02.2023 Bewilligung KfW (159.085 €)

10.03.2023 Erste Ausschreibung

01.12.2023 Bewilligung VwV-SchulBau (134.000 €)

08.04.2024 Baubeginn

14.05.2024 Beschluss GR – Einstieg in Freiwilligkeitsphase zur Beteiligung von Umlandgemeinden an den Sanierungskosten

14.05.2025 Fertigstellung

13.08.2025 Verwendungsnachweis KfW

Mit der Einreichung des Verwendungsnachweises bei der KfW wurde auch der Verwendungsnachweis beim RP Freiburg für die Mittel aus der „Schulbauförderung“ eingereicht. Leider können Kosten, welche über die KfW gefördert werden, nicht zusätzlich über die „VwV SchulBau“ gefördert werden. Dies steht auch so in der VwV bzw. im Bescheid. Der Kostenblock, welcher nicht Grundlage für die Förderung der KfW war, fällt unter die Kosten der Mindestausgaben für eine Förderung.

Zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Maßnahme wurde nur mit der Schulbau-Förderung des Landes gerechnet. Da nur ein Fördertopf in Anspruch genommen werden kann, fährt die Gemeinde mit der KfW-Förderung besser. Nach dem Beschluss zur Generalsanierung mussten provisorische Klassenzimmer („Container“) angemietet werden.

Abrechnungsübersicht:

829.046,83 €

Baukosten (2110030000.0961-P17)

707.721,59 €

Container (2110030000.4291)

90.241,84 €

Ausstattung (2110030000.0720)

31.083,40 €

Über-/unterschreitung Haushaltsansatz
  • 34.046,83 €

Haushaltsansatz*

795.000,00 €

Kostenschätzung vom 20.11.2023 **

792.870,10 €

mit Container / ohne PV
Über- oder Unterschreitung

2.129,90 €

Schulbauförderung

- €

Plan = 134 T€
KFW-Förderung

159.095,00 €

Eigenanteil Gemeinde nach Plan 2023:

635.905,00 €

Eigenanteil Gemeinde nach Abrechnung

669.951,83 €

* Haushaltsansatz

2023

675.000,00 €

2024

120.000,00 €

80 T€ Container
** Kostenschätzung:

26.03.2021

545.664,10 €

26.09.2022

684.893,20 €

10 T€ Ausstattung

20.11.2023

712.870,10 €

10 T€ Ausstattung

KG-Nr.

KostengruppeSummeKostenschätzungSumme zu Schätzung

100

Grundstück

0,00 €

0,00 €

200

Herrichten und Erschließen

50.153,01 €

97.133,75 €

-46.980,74 €

300

Bauwerk - Konstruktion

436.784,19 €

464.814,60 €

-28.030,41 €

400

Bauwerk – Techn. Anlagen

111.849,71 €

86.364,25 €

25.485,46 €

500

Außenanlagen

41.069,72 €

13.090,00 €

27.979,72 €

600

Ausstattung und Kunstwerke

32.222,55 €

9.996,00 €

22.226,55 €

700

Baunebenkosten

66.725,81 €

41.471,50 €

25.254,31 €

xxx

Container

90.241,84 €

80.000,00 €

10.241,84 €

829.046,83 €

792.870,10 €

36.176,73 €

Der vorläufig berechnete Anteil der Umlandgemeinden nach Abzug von Fördermitteln und dem pauschalen Standortvorteil ergibt ca. 160.000 - 170.000 € Euro. Bisher laufen nach wie vor noch keine Gespräche, da noch nicht abschließend geklärt ist, ob weitere finanzielle Mittel durch das Land zur Verfügung gestellt werden.

Das Gremium nahm den Tagesordnungspunkt zur Kenntnis.

17. Bekanntgaben und Verschiedenes

17.1. Bekanntgabe aus den Arbeitskreisen

Der Arbeitskreis Sporthalle hat am 20.10.2025 getagt, Herr Kunz erläuterte die relevanten Neuigkeiten.

In der neuen Sporthalle wird ein barrierefreier automatischer Türöffner geplant. Der Zugang erfolgt über einen Tester und/oder einen Chip.

Außerdem wurde über die Temperierung der Halle informiert. Neben der Wärmeerzeugung könnte die Wärmepumpe auch zur Temperierung genutzt werden. Dadurch könnte die Halle um 2 Grad nach unten temperiert werden. Die Kostenschätzung für diese Aufrüstung liegt bei knapp 40.000 €. Es wird abgestimmt, ob die Aufrüstung zur Temperierung auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann und ob sich die Temperierung positiv auf andere Kosten auswirkt.

Die Innenbeleuchtung erfolgt in der Sporthalle mit einem 4000K hellen weißen Licht, in allen anderen Bereichen werden 3000K geplant.

Der Rücklauf zur Ausstattung und dem Umfang der losen Sportgeräte seitens der Sportvereine erfolgt bis Mitte November. Bei der Planung wurden Platzbedarf und Kosten gemäß der Standardausstattung des Ministeriums betrachtet.

Die Regenmulde wird östlich des Lachengrunds erfolgen. Der Anschluss an die Zisterne wird derzeit noch geklärt.

Dem Arbeitskreis wurde der Produktkatalog für die Außenanalgen vorgestellt. Die Ladestationen für PKX sollen im nordöstlichen Bereich angeordnet werden.

18. Anfragen

Aus der Mitte des Gremiums wurden folgende Anfragen gestellt:

18.1. Sprudlerfeld Dorfmitte

Die Laufzeit des Sprudlerfeldes zu den unterschiedlichen Jahres- und Tageszeiten. Die Verwaltung prüft die derzeitigen Regelungen.

18.2. Möblierung Dorfmitte

Auf dem Boden neben der Möblierung in der Ortsmitte hat sich Rost gebildet. Bauamtsleiter Kunz wird die Thematik mitnehmen.

Ein Gremiumsmitglied informierte das Gremium außerdem hinsichtlich der dreckigen Straßen durch eine Baufirma. Dies wird laut Firma behoben.

18.3. 750-jähriges Jubiläum Zimmern o. R.

Für die Jubiläumshockete am 02.11.2025 hinsichtlich des 750-jährigen Jubiläums wird nochmals herzlichst eingeladen.

Bürgermeisterin Merz erläuterte auf Nachfrage, dass die Veranstaltung selbstverständlich für alle Bürgerinnen und Bürger ist. So wurde sie beworben. Die Parkplätze können aufgrund der Baumaßnahme nur eingeschränkt genutzt werden.

Gemeinde
Gemeinde.Foto: Gemeinde
Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Zimmern ob Rottweil
NUSSBAUM+
Ausgabe 44/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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