Gemeinde Zimmern ob Rottweil
Gemeinde Zimmern ob Rottweil
78658 Zimmern ob Rottweil
Aus den Rathäusern

Aus dem Gemeinderat am Dienstag, 28.01.2025

Zu Beginn der ersten Sitzung des Jahres nutzte Bürgermeisterin Merz die Gelegenheit, den Startschuss für das Jubiläumsjahr der Gemeinde Zimmern o.R....
750
750Foto: Gemeinde

Zu Beginn der ersten Sitzung des Jahres nutzte Bürgermeisterin Merz die Gelegenheit, den Startschuss für das Jubiläumsjahr der Gemeinde Zimmern o.R. zu geben. Zimmern o.R. wurde erstmals im Jahr 1275 nachweislich erwähnt und feiert somit in diesem Jahr das 750-jährige Jubiläum. Dies sei eine wunderbare Gelegenheit, die Geschichte zu würdigen, so Merz. Bislang wurde dieses bedeutende Datum noch nicht ausreichend in den Fokus gerückt. In der folgenden nichtöffentlichen Sitzung werden die Ideen für das Jubiläum in Form eines erweiterten Dorffestes vorberaten. Im Anschluss der Sitzung fand als symbolischer Auftakt ein kleiner Sektempfang mit Hefezopf in Form einer 750 statt.

1. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Es lagen keine Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung vor.

2. Bauangelegenheiten

2.1. Beschlussfassung

2.1.1. Neubau Wohnhaus mit 3 Wohneinheiten
Zimmern, Auf Heiden 8, Flst. 1079/4

Die planungsrechtliche Beurteilung richtet sich nach dem Bebauungsplan „Zimmern-Ost Teil IV“. Es liegen Befreiungen vor.

Das Gremium stimmte den Befreiungen einstimmig zu und erteilte das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.

2.1.2. Neubau Einfamilienhaus mit Garage und Carport
Zimmern, Auf Heiden 2, Flst. 1079/7

Die planungsrechtliche Beurteilung richtet sich nach dem Bebauungsplan „Zimmern-Ost Teil IV“. Es liegt eine Befreiung vor.

Das Gremium stimmte der Befreiung einstimmig zu und erteilte das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.

2.1.3. Neubau von Schüttguthallen zur Trockenlagerung von mineralischen Materialien
Flözlingen, Kleiner Berg 1, Flst. 1914/1 und 1914

Die planungsrechtliche Beurteilung richtet sich nach § 35 BauGB. Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und ist nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert.

Das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wurde einstimmig erteilt.

2.2. Kenntnisnahme

2.2.1. Aus bisher undefinierter Fläche im Wohn- und Geschäftshaus, Erdgeschoss, wird Fahrschule und Büro Zimmern, Hauptstraße 13, Flst. 1330/4

Die planungsrechtliche Beurteilung richtet sich nach dem Bebauungsplan „Ortsmitte Teil II“.

Das Gremium nahm den Tagesordnungspunkt zur Kenntnis.

2.2.2. Umnutzung Praxis im 1. OG zu Wohnung
Zimmern, Tannstraße 6, Flst. 1159/5

Die planungsrechtliche Beurteilung richtet sich nach dem Bebauungsplan „Tannstraße, Immelwiesen, Sonnenhalde, 1. Änderung“.

Das Gremium nahm den Tagesordnungspunkt zur Kenntnis.

3. Neue Ortsmitte Zimmern - Sanierung Straßenbelag Hauptstraße

Seit Jahren ist der Pflasterbelag in der neuen Ortsmitte erheblichen Belastungen durch den Durchgangsverkehr ausgesetzt. Bereits im Rahmen der Gewährleistung wurde der Belag einmal grundlegend saniert. Diese Erneuerung hielt jedoch auch nur wenige Jahre an, weshalb der Belag zu einem späteren Zeitpunkt erneut in Stand gesetzt werden musste, diesmal musste sich die Gemeinde jedoch an den Kosten beteiligen, da die Ursache nicht eindeutig auf Baumängel zurückzuführen war. Da an mehreren Stellen das Pflaster erneut locker und/oder beschädigt war, hat der Bauhof kürzlich das Pflaster stellenweise ausgebaut und mit Asphalt verfüllt. Dies ist eine kurzfristige Verkehrssicherungsmaßnahme, da die Verwaltung eine dauerhafte Lösung favorisiert. Zwischenzeitlich hat sich auch der Pflasterbelag an den Ein- und Ausfahrten zum „Postparkplatz“ verschoben, weshalb auch hier ein Handlungsbedarf vorliegt.

Im Rahmen der Lärmaktionsplanung wurde eine erhöhte Lärmbelästigung im Bereich der neuen Ortsmitte durch den Pflasterbelag festgestellt. Bei künftiger Sanierung ist daher der Einbau von lärmmindernden Asphaltdeckschichten zu bevorzugen. Durch die Verwendung eines lärmmindernden Asphaltbelags werden die Abrollgeräusche gemindert, was zu einer Lärmminderung von bis zu 3 dB(A) führen kann. Bei Ausbau der Pflasterschicht und Einbau von Asphalt liegt diese Minderung höher. Im Sommer 2022 wurde Bürgermeisterin Merz von Bewohnern der Hauptstraße 12 über die Lärmbelästigung durch den Pflasterbelag informiert. Im Herbst 2022 wurde von Frau Merz mit drei stellvertretenden Sprechern der Bewohner der Hauptstraße 11 & 13 weitere Gespräche geführt. Auch diese fühlen sich massiv belästigt durch den Lärm des Pflasterbelags und befürworten und erwarten unbedingt dessen Ausbau. Im November 2022 wurden daher erstmals vom Gemeinderat Gelder für den Austausch des Belages in den Haushalt eingestellt.

Die Maßnahme wurde verschoben, weil im Herbst 2023 ein Antrag auf Fördergelder (bis zu 50 % zuzüglich Planungskosten) gestellt werden sollte. Dabei hat sich herausgestellt, dass die Ortsmitte bereits in 2016 über das Landessanierungsprogramm gefördert wurde und dadurch eine weitere Förderung derzeit nicht möglich ist. Ein Antrag wäre frühestens für 2027 wieder möglich.

Die untere Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt rät von einer Markierung (Vgl. Asphalt Einbau warm mit Spachtelung) dringend ab, da diese RMS-konform ausgestellt sein soll. Eine Rotmarkierung wird heutzutage in erster Linie gewählt, um Radfahrerfurten oder Querungsmöglichkeiten für Fußgänger aufzuzeigen, sie ist in der StVO grundsätzlich nicht vorgesehen. Die Markierung könnte den Fußgängern suggerieren, dass diese Vorrang haben, obwohl sie eigentlich die beiden Fußgängerüberwege nutzen sollen. Eine Verkehrsberuhigung dürfte sich aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde auch eher weniger erreichen lassen, auch da in dem Abschnitt bereits Tempo 30 angeordnet ist. Zudem gab es in der Vergangenheit bei der roten Farbe teilweise Probleme mit Griffigkeit. Aus Sicht der unteren Straßenverkehrsbehörde wäre das leichte Einfärben des Asphalts, dies wird in anderen Städten teilweise praktiziert, denkbar. Dadurch wirkt der Asphalt leicht aufgehellt, ohne dass sich die Griffigkeit ändert, dies wurde etwa in der Schwenninger Innenstadt umgesetzt.

Die Verwaltung empfiehlt den Ausbau des Pflasterbelags im Bereich der Hauptstraße und den Einbau eines Asphaltbelags. Auch in der Zufahrt zu den Kurzzeitparkplätzen soll der Pflasterbelag durch diesen Belag ersetzt werden. Mit entsprechenden Bodenmarkierungen wird der Gehweg im Bereich der Kurzzeitparkplätze jedoch wieder kenntlich gemacht, damit für Fußgänger keine Gefahr besteht.

Bei Austausch durch warmen schwarzen Asphalt würde dieser Platzcharakter verloren gehen. Auf Wunsch des Gremiums wurden mehrere Verfahren geprüft, um den Platzcharakter zu erhalten. Im Haushalt sind Mittel für den Austausch des Pflasterbelags in Höhe von 80.000 € eingestellt.

Grobkostenkalkulation Asphalt mit Spachtelung:

Baustelle einrichten13.000 Euro

Rückbau:19.500 Euro

Straßenbauarbeiten21.000 Euro

Spachtelung17.500 Euro

Kosten 71.000 Euro

zzgl. Mwst13.490 Euro

Gesamtkosten85.000 Euro

Grobkostenkalkulation Asphalt mit Dünnschicht Farbbelag:

Herstellungskosten120.500 Euro

zzgl.Mwst. 22.900 Euro

Gesamtkosten143.400 Euro

Grobkostenkalkulation Asphalt mit Farbiger Asphaltdecke:

Herstellungskosten88.500 Euro

zzgl. Mwst. 16.900 Euro

Gesamtkosten105.315 Euro

Grobkostenkalkulation schwarzer Asphaltbelag:

Herstellungskosten 53.500 Euro

zzgl. Mwst.10.200 Euro

Gesamtkosten63.700 Euro

Nach einer kurzen Diskussion wurde der Beschlussvorschlag erweitert, sodass die Gesamtfläche, inkl. Ein- und Ausfahrt zur Poststelle (grün und rot markierte Flächen) asphaltiert wird.

Das Gremium stimmte daher dem folgenden Beschlussvorschlag mehrheitlich, bei zwei Gegenstimmen zu: Der Pflasterbelag in der „Neuen Ortsmitte Zimmern“ Hauptstraße, inklusive Ein- und Ausfahrt zur Poststelle (grün und rot markierte Flächen) soll ausgebaut und ein schwarzer Asphaltbelag eingebaut werden.

4. Neue Ortsmitte Zimmern - Einbau eines Strom- und Wasserhausanschlusses

Der Eiswagen des Eiscafé Calimero aus Dunningen hat von den Behörden die Auflage erhalten, dass am Standort zwingend fließend Wasser vorhanden sein muss. Da am derzeitigen Standort kein Wasserhausanschluss wirtschaftlich darstellbar ist, schlägt die Verwaltung die Verlagerung des Standorts auf den Postparkplatz vor. Der Vorschlag mit der möglichen Umsetzung auf die andere Straßenseite wurde im Gemeinderat bereits am 21.11.2023 beraten und vom Gremium für gut befunden. Ein anderer Standort kommt aktuell nicht in Frage.

Für den Wechsel der Straßenseite müsste der bestehende Behindertenparkplatz nach rechts versetzt werden. In Summe fallen auf dieser Seite zwei normale Parkplätze weg (vgl. Grauschwarze Fläche auf der folgenden Seite). Direkt neben dem Eisstand soll denn der Behindertenparkplatz mit 3,60 m Breite angelegt werden (vgl. blaue Fläche). Hierfür ist ein Versetzen der farbigen Trennsteine (28 Stk.) nötig. Der Platz, auf dem der Eisstand zukünftig stehen wird, soll als zwei Standardparkplätze angelegt werden. Falls der Eiswagen nicht mehr kommt bzw. Winterpause macht, stehen diese Parkplätze zur Verfügung. Auch das Schild für den Behindertenparkplatz ist zu versetzten. Diese Arbeiten können vom Bauhof durchgeführt werden. Der Eiswagen wird seine Klappe Richtung Rottweil öffnen und wird mit dem Rücken in Richtung Sprudlerfeld stehen. Dies hat den Vorteil, dass der Verkaufswagen nah an den Versorgungsanschlüssen steht und für die Besucherinnen und Besucher keine Stolperfallen in Form von Kabeln oder Schläuchen entstehen. Eine andere Anordnung wäre wesentlich kostenintensiver.

Die Verwaltung empfiehlt das Aufstellen eines Marktverteilers, da in diesem Verteiler sowohl das Stromthema als auch der Wasseranschluss dargestellt werden kann. Die freien Steckdosen können auch für Veranstaltungen im Bereich der Ortsmitte genutzt werden. Bei der Sanierung des Straßenbelags an der Ausfahrt des Postparkplatzes, wäre das Verlegen von Leerrohren möglich. Dadurch wäre man in Zukunft flexibler, da man den Marktverteiler auch weiter nach Norden schieben könnte. Die zusätzlichen Erdarbeiten umfassen einen ca. 2,5 m langen Graben vom neu entstehenden Marktverteiler in das nördliche Rabatt. Zu einem späteren Zeitpunkt könnte dann der Marktverteiler versetzt werden.

Standardanschluss Eiswagen:

  • Abwasser: ca. 50 Euro
  • Wasser: Ablasseinrichtung Schacht:

- Material 50 Euro

- 5 Stunden für zwei Mann und Fahrzeug Bauhof= 800 Euro + Fundament Verteiler

  • Stromanschluss am Verteiler: Anschlussarbeiten Elektriker = 1.000 Euro
  • Marktverteiler Fa. SYTEG Technische Geräte und Betriebsmittel GmbH 2.780 Euro

Summe: ca. 4.680 € zzgl. MwSt. = 5.569,20 €

Die Standbetreiberin würde sich an den Kosten für den Wasser- und Abwasseranschluss beteiligen, wünscht dafür aber eine wirtschaftliche Sicherheit. Die Verwaltung schätzt die Kosten auf ca. 1.070 € (brutto). Um diese Sicherheit darstellen zu können, könnte sich die Verwaltung eine Verlängerung des bestehenden Pachtvertrags, welcher am 31.12.2026 endet, um zwei Jahre vorstellen. Dadurch erhält die Betreiberin bis zum 31.12.2028 die Möglichkeit, das Investment zu erwirtschaften.

Zusätzliche Kosten für Option mit Leerrohrverlegung:

  • Graben herstellen = 1.200 Euro,
  • Leerrohre = 250 Euro

Gesamt: 1.450 € zzgl. MwSt. = 1.725,50 €.

Nach einer kurzen Diskussion stimmte der Gemeinderat der Verlegung des Eisstands auf den Postparkplatz einstimmig, bei einer Enthaltung zu und beauftragte die Verwaltung mit der Installation des Marktverteilers sowie der Herstellung der nötigen Anschlüsse. Die Kostenerstattung für die Herstellung des Wasseranschlusses und der Abwasserbeseitigung (ca. 1.070 €) soll der Eisstandbetreiberin weiterberechnet werden, dafür erhält sie eine Vertragsverlängerung um zwei Jahre (bis 31.12.2028).

5. Vergabe für die Beschaffung und Installation einer PV-Anlage für den Bauhof Zimmern o.R.

Für den Bauhof in Zimmern wurde bereits in der Klausurtagung 2023 und nachfolgend im Haushalt 2024 eine PV-Anlage vorgesehen. Diese Anlage soll den Strom für den Bedarf des Bauhofs und auch für die angeschafften Elektrofahrzeuge decken. Die PV-Anlage wurde beschränkt ausgeschrieben, es wurden vier Bieter zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Zum Submissionstermin wurden zwei Angebote fristgerecht eingereicht.

Die Prüfung ergab folgendes Bild:

BieterGesamtsumme brutto

Wirtschaftlichstes Angebot:

Firma retec Merz GmbH

aus 78166 Donaueschingen

46.032,63 €
Anzahl abgegebener Angebote:2
Preisspanne:

Günstigstes Angebot

46.032,63 €

Teuerstes Angebot

50.611,40 €

Die finanziellen Mittel sind im Haushaltsplan mit 50.000 € eingestellt.

Die Photovoltaikanlage für den Bauhof wurde einstimmig an die Firma retec Merz GmbH aus 78166 Donaueschingen zum Angebotspreis von 46.032,63 € vergeben.

6. Bestellung der ehrenamtlichen Mitglieder des gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Rottweil für die Amtsperiode 01.05.2025 - 30.04.2029 - Vorschlagsliste

Zum Ende der 4-jährigen Amtsperiode ist es erforderlich, die ehrenamtlichen Gutachter des gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Rottweil zum 1. Mai 2025 neu zu bestellen. Die Neubestellung erfolgt durch den Gemeinderat der Stadt Rottweil nach den Vorschriften der Gutachterausschussverordnung des Landes Baden-Württemberg und des Baugesetzbuches (§ 2 Abs. 1 GuAVO i. V. m. § 192 Abs. 3 BauGB). Nach § 2 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung kann die Gemeinde Zimmern drei fachlich qualifizierte bzw. nach deren Sachkunde und Erfahrung geeignete Gutachter zur Wahl vorschlagen. Eine wiederholte Bestellung der bisherigen Gutachter ist zulässig. Alle drei bisherigen Gutachter (Karl-Heinz Zimmer, Heinz Maier und Matthias Teufel) haben sich schriftlich bereit erklärt, erneut für die nächsten 4 Jahre als Gutachter tätig zu sein.

Der Gemeinderat hat einstimmig, bei zwei Enthaltungen beschlossen, die o. g. drei Personen dem gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Rottweil vorzuschlagen.

7. Feuerwehrangelegenheiten - Antrag auf Bestellung des Abteilungskommandanten Stetten - Antrag auf Bestellung des Abteilungskommandanten Flözlingen und dessen Stellvertreter

Herr Manuel Wodzisz wurde in der Jahreshauptversammlung der Feuerwehrabteilung Stetten am 13.01.2025 auf weitere 5 Jahre zum Abteilungskommandanten gewählt. In der Jahreshauptversammlung der Feuerwehrabteilung Flözlingen am 21.01.2025 wurde Herr Benjamin Grießhaber und dessen Stellvertreter Herr Matthias Seelinger-Bick auf weitere 5 Jahre gewählt. Entsprechend der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Zimmern o.R. wird der ehrenamtlich tätige Abteilungskommandant und dessen Stellvertreter nach der Wahl und der Zustimmung durch den Gemeinderat bestellt.

Das Gremium stimmte folgendem Beschlussvorschlag einstimmig zu:

Bestellung von Herrn Manuel Wodzisz zum Abteilungskommandanten Stetten auf weitere 5 Jahre. Des Weiteren wird Herr Benjamin Grießhaber zum Abteilungskommandanten Flözlingen und dessen Stellvertreter Herr Matthias Seelinger-Bick auf jeweils weitere 5 Jahre bestellt.

8. Bürgermeisterwahl am 23.02.2025 - Festlegung der Modalitäten für die öffentliche Kandidatenvorstellung

Bürgermeisterin Merz übergab die Sitzungsleitung für den TOP 8 an den stellvertretenden Bürgermeister Weber.

Gemäß § 47 Abs. 2 GemO kann die Gemeinde den Bewerbern, deren Bewerbungen zugelassen worden sind, Gelegenheit geben, sich den Bürgern in einer öffentlichen Versammlung vorzustellen. In der Gemeinderatssitzung am 10.12.2024 hat der Gemeinderat beschlossen, dass die Kandidatenvorstellung am Donnerstag, den 13.02.2025 um 19.30 Uhr in der Turn- und Festhalle Zimmern o.R. stattfinden soll.

Der Gemeinderat stimmte den nachfolgend aufgeführten Rahmenbedingungen für die Kandidatenvorstellung am 13.02.2025 einstimmig zu:

  • Bewerber stellen sich in der Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungen in einer 20-minütigen Rede vor.
  • Im Anschluss an die jeweilige Vorstellung können Fragen aus der Einwohnerschaft gestellt werden. Die Fragerunde ist auf max. 20 Minuten beschränkt. Fragen dürfen nur von Einwohnern der Gesamtgemeinde Zimmern o.R. gestellt werden.
  • Die Bewerber dürfen sich während der offiziellen Kandidatenvorstellung/Fragerunde nicht gleichzeitig in der Halle aufhalten.

9. Annahme von Spenden und Zuwendungen - 4. Quartal 2024

In Bezugnahme auf § 78 Abs. 4 GemO und die am 22. November 2006 erlassene Dienstanweisung über die Annahme und die Behandlung von Spenden und Sponsoring durch die Gemeinde Zimmern ob Rottweil ist der Gemeinderat für die Annahme von Spenden zuständig. Alle angedienten Spenden dienen der Unterstützung kommunaler Einrichtungen, die gemeinnützige Verwendung wird bestätigt.

Die angedienten Spenden in Höhe von 18.473,45 € wurden vom Gremium einstimmig angenommen.

10. Haushaltsplan 2025 - Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2025 sowie den Stellenplan und den Finanzplan mit Investitionsprogramm 2024 - 2028 - Erlass der Haushaltssatzung

Die Ergebnisse aus der ersten Beratung am 12.11.2024 wurden in den Haushaltsplan eingearbeitet. Es wurden noch einzelne Planansätze (Kosten Kindertagesstätten, Bewirtschaftungsaufwendungen, Umlagen, Mieten, u. a.) von der Verwaltung der Entwicklung angepasst. Gemeindekämmerer Weiss erläuterte die Thematik.

Der Entwurf für den Ergebnishaushalt 2025 weist aktuell ein positives ordentliches Ergebnis von + 396.240 € aus. Hinzu kommen außerordentliche Erträge aus Bauplatzverkäufen i. H. v. + 212.000 €.

Die Gesamtergebnisse (inkl. außerordentl. Erträgen) entwickeln sich lt. Finanzplanung wie folgt:

2026 = - 1,72 Mio. €, 2027 = - 0,36 Mio. €, 2028 = + 0,28 Mio. €.

Der Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts:

2025 = + 1,36 Mio. €, 2026 = - 0,78 Mio. €, 2027 = + 0,79 Mio. €, 2028 = + 1,41 Mio. €.

Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres:

2025 = - 4,17 Mio. €, 2026 = - 0,57 Mio. €, 2027 = + 0,11 Mio. €, 2028 = - 0,14 Mio. €.

Der Haushaltsplan 2025 sowie der Stellenplan und Finanzplan mit Investitionsprogramm 2024-2028 wurde vom Gremium einstimmig beschlossen. Der Gemeinderat stimmte dem Erlass der Haushaltssatzung 2025 einstimmig zu. Die korrigierte Wirtschaftsplan-Satzung 2025 des Eigenbetriebs "Wasserversorgung Zimmern ob Rottweil" wurde ebenfalls einstimmig beschlossen.

Die Veröffentlichung des Haushaltsplans erfolgt nach der Genehmigung durch das LRA auf der Homepage der Gemeinde.

11. Bekanntgaben und Verschiedenes

11.1. Grundsteuerreform

Kämmerer Weiss informierte das Gremium, dass die Grundsteuerbescheide verschickt wurden. Einige Bürger sind von der Reform enorm betroffen. In den letzten Tagen wurden etliche Telefonate geführt, ca. 25 Widersprüche gingen bislang gegen die Grundsteuerbescheide bei der Gemeinde ein. Das Einlegen eines Widerspruchs hat keine aufschiebende Wirkung und führt in den meisten Fällen nicht zum gewünschten Erfolg.

Die Gemeinde hat nur bedingt Einfluss auf die Grundlagen der Besteuerung. Für die Bewertung in der Richtwertzone Zimmern-Ost hat die Gemeinde eine Stellungnahme verfasst, die zu einer Anpassung führen sollte. Die Bewertung einzelner Grundstücke kann jedoch durch die Gemeinde nur in seltenen Fällen beeinflusst werden. Die Bürger müssen hier auf eigene Kosten ein Gutachten beauftragen. Der Gutachterausschuss ist durch die Reform allerdings überlastet. So bleibt oft nur die Beauftragung eines öffentlich bestellten Gutachters. Dies ist jedoch mit recht hohen Kosten verbunden.


Die Verwaltung hat großes Verständnis für die Bürger, die Möglichkeiten der Gemeinde sind jedoch begrenzt. Auch den Gemeinderat wird die Thematik weiterhin beschäftigen, da voraussichtlich einige Stundungsanträge eingehen werden.

12. Anfragen

Aus der Mitte des Gremiums wurden folgende Anfragen gestellt:

12.1. Räum- und Streupflicht in der Gemeinde

Die Gehwege der Anwohner werden nicht ordentlich gestreut und geräumt. Hier sollte vermehrt darauf hingewiesen werden.

Dies wird regelmäßig im Amtsblatt veröffentlicht, auch wird auf das Risiko hingewiesen, sollte es durch die nicht erbrachte Räum- und Streupflicht zu einem Schaden führen.

12.2. Angebot ÖPNV

Der aktuelle Stand zu o.g. Thematik.

Es lagen noch keine Neuigkeiten vor.

12.3. Verpackungssteuer

Ein Ratsmitglied würde eine Verpackungssteuer befürworten.

Nach kurzer Diskussion schlug Bürgermeisterin Merz vor, die nächste Sprengel-Sitzung abzuwarten, da dort die Thematik voraussichtlich behandelt werden soll. Danach werde man auf das Gremium zugehen.

12.4. Höhe der Straße „Immelwiesen“

Die Einfahrten im Bereich der Straße Immelwiesen wurden laut Anwohner 10 cm zu hoch angesetzt.

Bürgermeisterin Merz führte aus, dass die Thematik bekannt sei und die Fälle geprüft werden. Ein vor-Ort-Termin wurde bereits vereinbart.

12.5. Protokolle Gemeinderatssitzungen

Ein Ratsmitglied wies erneut darauf hin, dass die Protokolle ein Monat nach der Sitzung eingestellt werden sollen.

Bürgermeisterin Merz erläuterte, dass dies in der Regel der Fall sei. Die Verwaltung achtet darauf, die Frist einzuhalten, allerdings kann es in der Praxis, wie bereits in den letzten Sitzungen erläutert, in Einzelfällen zu Ausnahmen kommen.

Leonie Gapp, Schriftführerin

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Zimmern ob Rottweil
NUSSBAUM+
Ausgabe 06/2025

Orte

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