Gemeinderat

Aus dem Gemeinderat am Dienstag, 29.07.2025

1. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse In der Gemeinderatssitzung am 01.07.2025 wurde aus der Mitte des Gremiums ein...
Lage Bebauungsplan
Lage BebauungsplanFoto: Gemeinde

1. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

In der Gemeinderatssitzung am 01.07.2025 wurde aus der Mitte des Gremiums ein Antrag auf Prüfung der ausgeschriebenen Fliesenarbeiten, sowie Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten auf Nachverhandlung oder Veränderung der Ausschreibung gestellt.

Daher wurde am 04.07.2025 eine nichtöffentliche Sitzung mit folgendem Tagesordnungspunkt einberufen:

Vergabeverfahren Fliesenarbeiten – Submissionstermin 07.07.2025
Beratung und Beschlussfassung über die Fortführung oder Aufhebung des laufenden EU-weiten Vergabeverfahrens anhand der bis dahin vorliegenden juristischen Einschätzung

Das Gremium einigte sich mit 14 Stimmen dafür, 8 Gegenstimmen, 2 Enthaltungen und 1 Befangenheit auf folgende Änderung:

Die Fliesen an den Wänden werden im Leistungsverzeichnis auf 30x60 abgeändert. Die Fliesen am Boden werden nicht verändert. Das Gremium beauftragt die Verwaltung mit der Bekanntmachung der Änderung.

Das Verfahren wurde innerhalb der Frist durchgeführt, sodass die Vergabe am 29.07.2025 in der Sitzung beschlossen werden konnte.

2. Halbjahresbericht des Schulleiters der Grund- und Werkrealschule Zimmern o.R

Bürgermeisterin Merz begrüßte zum Tagesordnungspunkt 2 den Schulleiter der GWRS Zimmern o.R. Herrn Hofelich. Er ging auf den Halbjahresbericht ein und stellte verschiedene Themen wie Entwicklung der Schülerzahlen, geplante Maßnahmen, aktuelle Herausforderungen, Bildungsreform, ÖPNV, Pausenhof und die personelle Situation anhand einer Power-Point-Präsentation vor. Aufgrund der Abschaffung der Werkrealschule sei das aktuelle Ziel, die Hauptschule zu stärken. Er bedankte sich beim Gremium für die Unterstützung und betonte, dass er stolz auf die GWRS Zimmern ist. Die Schüler fühlen sich sehr wohl, auch die Eltern seien sehr zufrieden. Die GWRS ist eine persönliche, familiäre Schule und sehr gefragt, so Hofelich.

Aus der Mitte des Gremiums wurde folgender Antrag gestellt:

Mittel in Höhe von 2.400 € für eine einjährige Weiterbildung einer Lehrkraft für das Fach „Glück“ freizugeben.

Die Mittel stehen im Schulbudget aktuell noch zur Verfügung. Die Fortbildung von Lehrkräften ist nicht Gemeindeaufgabe. Nach einer kurzen Diskussion wurde wie folgt abgestimmt.

Dem Antrag wurde mit 9 Stimmen dafür, 7 Gegenstimmen und 6 Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt.

3. Bauangelegenheiten

3.1. Beschlussfassung

3.1.1. Befreiungsantrag: Nachträgliche Befreiung für Mauer und Zaun
Zimmern, Spitaläcker 16, Flst. 1026/16

Die planungsrechtliche Beurteilung richtet sich nach dem Bebauungsplan „Zimmern-Ost Teil I“. Das Einvernehmen des Gremiums ist erforderlich. Es liegen Befreiungen vor.

Das Gremium stimmte der Befreiung nach § 56 LBO mit 17 Stimmen dafür, 1 Gegenstimme und 4 Enthaltungen mehrheitlich zu. Das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wurde erteilt.

3.1.2. Aufstellung Pufferspeicher und Getreidesilo
Flözlingen, Weilerner Straße 43, Flst. 282

Die planungsrechtliche Beurteilung richtet sich nach § 35 BauGB. Das Einvernehmen ist erforderlich. Der einstimmige Empfehlungsbeschluss des Ortschaftsrates Flözlingen liegt vor.

Das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wurde einstimmig erteilt.

3.1.3. Neubau Einfamilienhaus mit Garage und Stellplatz
Flözlingen, St. Galler Weg 12, Fls. 200/24

Die planungsrechtliche Beurteilung richtet sich nach dem Bebauungsplan „Glaffenäcker III, 1. Änderung“. Es ist eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB notwendig, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB ist erforderlich. Auch hier liegt ein einstimmiger Empfehlungsbeschluss des Ortschaftsrates Flözlingen vor.

Das Gremium stimmte der Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB einstimmig zu. Das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wurde erteilt.

4. Bebauungsplan "Schlenkertwiesen, 3. Änderung und 2. Erweiterung", Horgen
- Aufstellungbeschluss
- Billigung Planentwurf
- Beschluss zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Herr Laubenstein vom Büro „Fritz & Grossmann Umweltplanung GmbH“ aus Balingen stellte das Projekt in der Sitzung vor. Der positive Empfehlungsbeschluss des Ortschaftsrats Horgen liegt vor.

Die Gemeinde Zimmern ob Rottweil beabsichtigt auf Antrag des dort ansässigen Betriebs, das Gewerbegebiet „Schlenkertwiesen, 2. Änderung und 1. Erweiterung“ zu erweitern. Zur baurechtlichen Sicherung und Steuerung dieses Vorhabens stellt die Gemeinde Zimmern ob Rottweil für die ca. 0,64 ha große Gewerbegebietserweiterung den Bebauungsplan „Schlenkertwiesen, 3. Änderung und 2. Erweiterung“ auf. Hierfür ist die Festsetzung eines Gewerbegebietes (GE) nach § 8 BauNVO vorgesehen. Aufgrund der innerörtlichen Nachverdichtung soll die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB erfolgen.

Ziel und Zweck der Bebauungsplanaufstellung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Lager- bzw. Produktionshalle sowie weiter südlich eines Hochregals und eines Bürogebäudes für den bestehenden Betrieb am Standort zu schaffen. Folglich soll die Baugrenze auf den westlichen Teilbereich erweitert werden. Die maximal zulässigen Bauhöhen werden auf 15 m und auf 8,50 m beschränkt.

Da der Bebauungsplan „Schlenkertwiesen, 2. Änderung und 1. Erweiterung“ aus dem Jahr 1993 stammt, wurde beschlossen, die wesentlichen Festsetzungen aus dem Bebauungsplan „Schlenkertwiesen, 2. Änderung und 1. Erweiterung“ auf das Plangebiet „Schlenkertwiesen, 3. Änderung und 2. Erweiterung“ zu übertragen, um eine einheitliche Bebauung zu ermöglichen.

Mit der geplanten Baugrenze werden bis zu 5 m der entlang der K 5547 vorhandenen Anbauverbotszone des § 22 StrG überplant. Da es sich bei dem geplanten Bauvorhaben des Zimmereibetriebs um einen atypischen Einzelfall handelt, wird für die Unterschreitung des Abstandes zur Kreisstraße von 15 m auf 10 m ein Antrag auf Befreiung vom Anbauverbot gestellt.

Räumlicher Geltungsbereich und Lage des Plangebiets

Die ca. 0,64 ha große Fläche umfasst teilweise das Flst. 1204/1 und liegt am nördlichen Rand vom Ortsteil Horgen, angrenzend an das bestehende Gewerbegebiet „Schlenkertwiesen“. Das Plangebiet wird im Norden und Nordwesten durch bestehende Gehölzstrukturen (Flst. 1238/8) sowie das Gewässer „Eschach“ (Gewässer-ID 10387) begrenzt. Im Osten befindet sich die Talstraße (Flst. 1205/1), die als K 5547 klassifiziert ist. Im Süden und Südwesten ist die Stichstraße „Schlenkertwiesen“ (Flst. 1238) vorzufinden. Im Westen befinden sich einzelne Betriebsgebäude (Flst. 1238/5).

Berücksichtigung der Umweltbelange

Für das Plangebiet wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) durchgeführt. Zum Schutz geschützter Tiere sind Vermeidungsmaßnahmen durchzuführen, die im Bebauungsplan über eine planungsrechtliche Festsetzung gesichert sind. Des Weiteren wurde ein Umweltbeitrag erstellt. Ein Ausgleich für die geplanten Eingriffe im Zuge einer Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung ist gemäß § 13a BauGB für das beschleunigte Verfahren nicht erforderlich.

Weiteres Verfahren

Der Bebauungsplan „Schlenkertwiesen, 3. Änderung und 2. Erweiterung“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Nach der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB werden die von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen geprüft und Abwägungsvorschläge erarbeitet. Anschließend wird der Entwurf des Bebauungsplans für den Satzungsbeschluss aktualisiert. Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sowie die Fassung des Satzungsbeschlusses erfolgen im Gemeinderat.

Das Gremium stimmte folgenden Beschlussvorschlägen einstimmig zu.

  • Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Schlenkertwiesen, 3. Änderung und 2. Erweiterung“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB wird gefasst.
  • Der vorliegende Bebauungsplanentwurf in Plan und Text mit Begründung, Umweltbeitrag und spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung (saP) wird gebilligt.
  • Der vorliegende Entwurf der örtlichen Bauvorschriften in Plan und Text wird gebilligt.
  • Die Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.

11. Zwischenbericht zum Vollzug des Haushaltsplans 2025 bis 30.06.2025

Aus der Mitte des Gremiums wurde ein Antrag auf Vorverlegung des Tagesordnungspunktes 11 gestellt, um weitere Themen besser einschätzen zu können.

Das Gremium stimmte dem Antrag mit 15 Stimmen dafür und 7 Enthaltungen mehrheitlich zu.

Zahlungsmittelbestand:4.121.937 €

Kündigungsgeld (35 Tage):4.000.000 €

Verbindlichkeiten aus Krediten: 705.729 €

In Sitzung wurden die Übersichten zum Stand des Vollzugs des Haushaltsplans 2025 vorgestellt.

Aktuell stehen 15,86 Mio. € an ordentlichen Erträgen (70 % der Planansätze), 10,29 Mio. € an ordentlichen Aufwendungen (46 % der Planansätze) gegenüber.

Das aktuelle Soll bei der Gewerbesteuer liegt bei 6,38 Mio. € und leicht über dem Planansatz i. H. v. 6,3 Mio. €. Von diesem Gewerbesteueraufkommen sind 3,08 Mio. € dem INKOM zuzurechnen. Der abzuführende Betrag aus dem Gewerbesteueraufkommen des 1. Halbjahrs hieraus an die Stadt Rottweil i. H. v. 1,10 Mio. € ist in den o g. summierten ordentlichen Aufwendungen noch nicht enthalten. Die Maisteuerschätzung prognostiziert Entwicklungen, welche für den Haushalt der Gemeinde im Jahr 2025 keine gravierenden Änderungen bringen soll. Die Liquidität ist in 2025 erneut sehr gut. Die Zinserträge überschreiten jetzt schon den Planansatz von 50.000 € um 23.514 €.

Durch den Beschluss, keine Bauplätze in Zimmern zu verkaufen und die Tatsache, dass keine Nachfrage für die Bauplätze in Flözlingen zu verzeichnen ist, werden 521.000 € weniger Einzahlungen erzielt werden.

Bei den Investitions- bzw. Bauvorhaben ist davon auszugehen, dass in Summe die bereitgestellten Mittel auskömmlich sind. Fraglich ist, ob alle geplanten Projekte auch umgesetzt werden können. Dies wird auch mit Blick auf die Übersicht über den Stand der Umsetzung von geplanten Maßnahmen 2025 deutlich. Jedoch sind auch schon einige Punkte erledigt oder angelaufen.

Bei den Unterhaltungsaufwendungen sind zur Jahresmitte 30 % des Planansatzes i. H. v. 774.500 € für die Grundstücke und Gebäude abgerufen, beim Planansatz i. H. v. 909.900 € für das „sonstige unbewegliche Vermögen“ (v. a. Straßen und Kanäle) gerade einmal 21 %. Dies wird am Ende des 3. Quartals naturgemäß anders aussehen.

Im Arbeitskreis Haushalt am 21.07.2025 wurde die aktuelle Finanzsituation besprochen und ein erster grober Ausblick auf das Jahr 2026 vorgenommen. Im aktuellen Finanzplan wird mit einem negativen ordentlichen Ergebnis i. H. v. – 1,72 Mio. € gerechnet. Nach den aktuellen Orientierungsdaten des Landes dürfte dieses Minus nicht in dieser Höhe ausfallen. Es gilt jedoch, Kostenoptimierungen und Einsparungen zu erreichen.

Es wurden ein paar Maßnahmen in der Umsetzungsliste 2025 als „zurückgestellt“ gekennzeichnet. Hier schlägt der Arbeitskreis vor, erst einmal die Entwicklung des laufenden Jahres - bis nach dem Zwischenbericht des 3. Quartals - abzuwarten. Sanierungsprojekte (in die bestehende Infrastruktur) sollen auch in 2026 ff. möglichst fortgeführt werden. Neue Projekte sollen auf den Prüfstand kommen.

Für 2026 wird immer noch ein recht hohes Minus im ordentlichen Ergebnis prognostiziert. Hier wurde diskutiert, dass die „Budgets“, über alle Produkte hinweg, für das Jahr 2026 um bis zu 20 % gekürzt werden sollten. Dies ist dann im Rahmen der Haushaltsplanung zu diskutieren. Alle, die Anträge zum Haushalt anmelden, sollen zurückhaltend mit „Wünschen“ sein, v. a. in Bezug auf neue Anschaffungen und Maßnahmen. Mit den Mitteln muss bewusster umgegangen werden, so Gemeindekämmerer Weiss.

Das Gremium nahm den Tagesordnungspunkt zur Kenntnis.

5. Radweg von Flözlingen über das INKOM nach Zimmern
- Antragstellung auf Förderung aus dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) und dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ des Bundes

Herr Rainer Christ vom Ingenieurbüro „bit“ stellte die Planung in der Sitzung anhand einer Präsentation vor. Der Wunsch eines Radwegs aus dem Eschachtal nach Zimmern (über das INKOM) wurde vor vielen Jahren vom Ortschaftsrat Flözlingen geäußert. Vom Ortschaftsrat wurde dann auch die Aufnahme von Planungsmitteln in den Haushalt beantragt.

Nach einer Trassenuntersuchung durch das Planungsbüro Weisser & Kernl im Jahr 2019, wurden verschiedene Rahmenbedingungen und Restriktionen geklärt. Im vergangenen Jahr wurde dann das Büro „bit“ mit der Planung des Radwegs beauftragt.

Eine LGVFG-Förderung ist denkbar. Der LGFVG-Fördersatz für Radwege beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten. Dazu kommen 10 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten als Planungspauschale. Die Anmeldung zur Programmaufnahme erfolgt jeweils zum 31.10. eines Jahres. Ein realistischer Baubeginn wird wohl erst im Frühjahr 2027 sein.

Die Verwaltung rechnet mit ordentlichen bis guten Chancen für eine Förderung aus dem LGVFG-Programm. Nur mit mindestens dieser Förderung könnte das Vorhaben überhaupt realistisch angegangen werden. Die Chancen auf eine Förderung aus dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ dürften etwas geringer sein. Das Programm ergänzt die LGVFG-Förderung. Bei einer Kombination von LGVFG-Förderung und dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ kann eine Förderquote von 90 % erreicht werden (75 % aus 50 % der Baukosten zzgl. einer Planungspauschale von 20 %). Eine Antragstellung wird sich trotzdem lohnen.

Finanzielle Auswirkungen:

Baukosten (Schätzung 07/2025):515.000 €

Mögliche Förderung LGVFG:253.000 €

Mögliche Förderung „Stadt und Land“:207.000 €

Sollte nur eine Förderung bewilligt werden, wird über die Thematik erneut beraten. Nach einer kurzen Diskussion stimmte das Gremium den folgenden Beschlussvorschlägen einstimmig zu.

1. Auf Grundlage der vorgestellten Planung soll ein Antrag auf Förderung aus dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) für den Radweg von Flözlingen über das INKOM nach Zimmern gestellt werden.

2. Parallel soll ein Förderantrag aus dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ gestellt werden.

3. Es soll die Variante „Stadtweg“ durch das INKOM realisiert werden.

4. Um die Steigung vor dem Waldtrauf (Station 0+0750 – 0+1.050) zu reduzieren, soll eine„Schleife“ im Bereich des Wiesenwegs gebaut werden.

6. Vorstellung Planung neuer Urnengräber auf dem Friedhof Zimmern
Am 23.06.2025 fand ein Ortstermin auf dem Zimmerner Friedhof statt, an dem Mitglieder des Gemeinderats, Vertreter der Verwaltung sowie Herr Frommer von der Firma Gartengestaltung Frommer teilnahmen. Ziel war die Beratung über die zukünftige Gestaltung und Nutzung der Grabfelder 6 und 7. Herr Frommer stellte eine Überplanung der Grabfelder 6 und 7 mit vier verschiedenen Urnengrabarten vor, die sich an bereits vorhandene und bewährte Grabformen auf dem Friedhof orientieren und gleichzeitig neue, pflegeleichte Bestattungsformen integrieren.

Für das Grabfeld 7 sollen künftig grundsätzlich folgende drei Urnengrabarten angeboten werden:

Urnen-Erdgräber mit Maggiaplatteneinfassung
– Diese Gräber entsprechen der bestehenden Gestaltung in den Grabfeldern 2 und 8.
– Sie bieten ein individuelles Einzelgrab mit pflegeleichter Einfassung.

Baumurnengräber
– Es wurden bereits vor ca. drei Jahren drei neue Bäume gepflanzt, die nun als Standorte für Baumgräber dienen sollen.

Erinnerungsgarten mit persönlichem Charakter und Rundum-Dauerpflege
– Diese neue Grabform soll eine harmonisch gestaltete Anlage bieten, die sowohl eine individuelle Erinnerungskultur als auch eine durchgängige pflegefreie Nutzung gewährleistet.
– Die Gestaltung erfolgt thematisch mit einem parkähnlichen Charakter, und die Pflege wird dauerhaft durch eine beauftragte Fachfirma sichergestellt.

Die detaillierte Planung wird zu einem späteren Zeitpunkt vorgestellt.

Für das Grabfeld 6 wird die Aufstellung von zwei Urnenwänden mit jeweils 14 Nischen vorgeschlagen, baugleich zu den bereits bestehenden Urnenwänden. Für die Planung sind 7.000 € im Haushalt eingestellt.

Das Gremium stimmte folgenden Beschlussvorschlägen einstimmig zu.

Grabfeld 6: Aufstellung von zwei Urnenwänden mit jeweils 14 Nischen (baugleich zu den bestehenden Urnenwänden).

32 Urnen-Erdgräber mit Maggiaplatteneinfassung

Der Fußweg wird mit einer Randeinfassung aus Stahl hergestellt und ist mit einer wassergebundenen Deckschicht versehen, die eine hohe Wasserdurchlässigkeit aufweist.

Grabfeld 7: Künftig soll hier grundsätzlich ein Angebot von drei unterschiedlichen Urnengrabarten erfolgen

Urnen-Erdgräber mit Maggiaplatten-Einfassung
Baumurnengräber unter den bereits gepflanzten Bäumen
Erinnerungsgarten mit persönlichem Charakter und Rundum-Dauerpflege

Aufgrund der Barrierefreiheit sollen die Wegplatten mit 80 cm anstelle von 70 cm geplant werden.

7. Beschaffung der neuen Urnenwand im Friedhof Zimmern

Im Rahmen des Vor-Ort-Termins mit dem GR am 23.06.2025 wurde die zukünftige Entwicklung des Friedhofs in Zimmern besprochen. Dabei wurde empfohlen, den Friedhof um eine neue Urnenanlage zu erweitern. Die Urnenanlage soll dem bisherigen Modell entsprechen und besteht aus zwei Urnenwänden mit jeweils 14 Urnennischen. Die Verkleidung wird in Granit Verde Oliv und die Verschlusstafeln in Bayernwald-Granit ausgeführt.

Die Urnenwand wird – entsprechend dem Angebot der Firma Walz vom 03.06.2025 – zum Gesamtpreis von 29.345,40 € erworben. Sie wird aus demselben Material gefertigt wie die bereits vorhandene Urnenwand, um ein einheitliches Erscheinungsbild sicherzustellen.

Die Ausführung des Fundaments, Einfassung und der Ablagefläche sowie aller vorbereitenden Arbeiten wird durch den Bauhof übernommen. Die Kosten belaufen sich auf ca. 8.000 €.

Die finanziellen Mittel sind im Haushaltsplan in Höhe von 40.000 € eingestellt.

Das Gremium stimmte folgendem Beschlussvorschlag einstimmig zu. Die neue Urnenwand wird von der Firma Walz gemäß dem Angebot vom 03.06.2025 zum Preis von 29.345,40 € bestellt.

8. Neubau Dreifeldsporthalle

8.1. Neubau Dreifeldsporthalle - Vergabe des Gewerks Trockenbau
Vergabe Nr. Zi. 14/2025

Die Gemeinde Zimmern o.R. errichtet eine Dreifeldsporthalle auf dem Baugrundstück in der Siegfried-Hattler-Straße 2. Das Untergeschoss und Treppenhaus der Sporthalle werden in Stahlbetonbauweise erstellt, die übrigen oberirdischen Bauteile in Holzbauweise. Die überbaute Fläche des Neubaus beträgt knapp 1.800 m² mit einer BGF von ca. 3.000 m² und einem BRI von ca. 20.000 m³. Das Bauamt der Gemeinde Zimmern hat gemeinsam mit dem beauftragten Architektenbüro BJW ARCHITEKTEN • FREIE ARCHITEKTEN PART MBB die Arbeiten am 28.08.2025 europaweit ausgeschrieben.

Kostenberechnung Gewerk Stand 12.09.2023:183.788,00 €.

Bepreistes LV mit Marktpreisen vom 20.02.2025:198.902,01 € inkl. MwSt.

Zum Submissionstermin am 07.07.2025 wurden fünf Angebote fristgerecht eingereicht.

Nach formaler Prüfung der Angebote gemäß VOB A, § 16 sind alle Angebote zu werten.

Die Prüfung ergab folgendes Bild:

BieterGesamtsumme brutto

Wirtschaftlichstes Angebot:

Firma Ullrich & Schön GmbH aus 70736 Fellbach

162.921,03 € inkl. 19 % MwSt.
Anzahl abgegebener Angebote:5
Preisspanne:

Günstigstes Angebot

162.921,03 €

Teuerstes Angebot

321.871,15 €

Die finanziellen Mittel sind im Haushaltsplan beim Produkt 424101eingestellt.

Das Gewerk „Trockenbau” wurde einstimmig an die Firma Ullrich & Schön GmbH aus 70736 Fellbach vergeben. Die Vergabesumme beläuft sich auf 162.921,03 € inkl. MwSt.

8.2. Neubau Dreifeldsporthalle - Vergabe des Gewerks Estrich
Vergabe Nr. Zi. 13/2025

Die obengenannten Arbeiten wurden am 28.05.2025 öffentlich ausgeschrieben.

Kostenberechnung Gewerk Stand 12.09.2023:85.677,00 €.

Bepreistes LV mit Marktpreisen vom 20.02.2025:66.946,02 € inkl. MwSt.

Zum Submissionstermin am 07.07.2025 wurden sechzehn Angebote fristgerecht eingereicht.

Nach formaler Prüfung der Angebote gemäß VOB A, § 16 sind alle Angebote zu werten.

Die Prüfung ergab folgendes Bild:

BieterGesamtsumme brutto

Wirtschaftlichstes Angebot:

Firma Plan Estrichbau aus 66663 Merzig

39.824,66 € inkl. 19 % MwSt.
Anzahl abgegebener Angebote:16
Preisspanne:

Günstigstes Angebot

39.824,66 €

Teuerstes Angebot

137.914,55 €

Die finanziellen Mittel sind im Haushaltsplan beim Produkt 424101eingestellt.

Das Gewerk „Estricharbeiten” wurde einstimmig an die Plan Estrichbau aus 66663 Merzig vergeben. Die Vergabesumme beläuft sich auf 39.824,66 € inkl. MwSt.

8.3. Neubau Dreifeldsporthalle - Vergabe des Gewerks Fliesenarbeiten
Vergabe Nr. Zi. 15/2025

Ein Gremiumsmitglied verließ den Sitzungstisch aufgrund Befangenheit.

Die obengenannten Arbeiten wurden am 28.05.2025 und am 06.07.2025 öffentlich ausgeschrieben.

Kostenberechnung Gewerk Stand 12.09.2023:109.826,00 €.

Bepreistes LV mit Marktpreisen vom 20.02.2025:129.790,82 € inkl. MwSt.

Zum Submissionstermin am 21.07.2025 wurden acht Angebote fristgerecht eingereicht.

Nach formaler Prüfung der Angebote gemäß VOB/A § 16 sind sieben Angebote zu werten. Ein Angebot wurde aufgrund fehlender Unterlagen ausgeschlossen. Die rechnerische Vergleichsprüfung ergab keine Abweichungen.

Die Prüfung ergab folgendes Bild:

BieterGesamtsumme brutto

Wirtschaftlichstes Angebot:

Firma von Au – Gehrung Fliesen GmbH, aus 72622 Nürtingen

135.822,47 € inkl. 19 % MwSt.
Anzahl abgegebener Angebote:8
Preisspanne:

Günstigstes Angebot

135.822,47 €

Teuerstes Angebot

167.320,20 €

Die finanziellen Mittel sind im Haushaltsplan beim Produkt 424101eingestellt.

Das Gewerk „Fliesenarbeiten” wurde einstimmig an die Firma von Au-Gehrung Fliesen GmbH aus 72622 Nürtingen vergeben. Die Vergabesumme beläuft sich auf 135.822,47 € inkl. MwSt.

8.4. Ergebnisse und Empfehlungsbeschlüsse aus dem AK Sporthalle

Bauamtsleiter Kunz stellte die Ergebnisse und Empfehlungsbeschlüsse aus dem Arbeitskreis Sporthalle vor.

1. Bodenbeläge

Erdgeschoss

Die Eingangsebene ist mit Industrieparkett als Hochkantlamelle in Eiche geplant. Der Gymnastikraum wird ebenfalls mit Parkett, jedoch als flächenelastischer Sportboden, geplant. Mit dieser Planung waren die Teilnehmer des Arbeitskreises einverstanden.

Untergeschoss

Die Sporthalle mit Geräteräumen, der Flur, sowie die Umkleiden sind mit Linoleum in der Farbe Gelb geplant. Hierfür wird das Linoleum von Gerflor „banana yellow“ vorgeschlagen.

Alternative 1: Linoleum in gelb-orange von Gerflor „straw yellow“

Alternative 2: Linoleum in grau-beige von Forbo „beige“

Die Teilnehmer des Arbeitskreises einigten sich auf die Alternative 1: gelb-orangener Linoleum von Gerflor „straw yellow“.

Der Boden wird ohne Gleichwertigkeit ausgeschrieben, sodass bei den Gewerken Sportboden und Bodenbelag der gleiche Boden ausgeführt werden kann. Die Farbe der Spielfeldmarkierung wird auf die Sportbodenfarbe abgestimmt.

Die Bodenbeläge wurden in der Gemeinderatssitzung vorgestellt.

2. Sonnenschutz

Der Sonnenschutz der Sporthalle wird als ZIP-System geplant, bedeutet, dass der Screen mit „Reißverschlusstechnik“ fest in den seitlichen Führungsschienen geführt wird. Dies ermöglicht die Aufnahme höherer Windgeschwindigkeiten. Die Oberlichter im Dach sind mit lichtstreuender Verglasung geplant. Über Klappen in der Prallwand kann der Screen gesteuert werden. Vor Umsetzung kann noch entschieden werden, ob alle Hallenteile gemeinsam gesteuert oder ob jedes der drei Hallenteile separat gesteuert werden soll.

3. Außenanlagen

Die Außenanlagenplanung wurde anhand des Lageplans vorgestellt. Unter anderem wurden folgende Themen erläutert: Parkplatzsituation, Planung von Baumbepflanzung, Fahrradstellplätze, Eingangstüren, barrierefreie Zuwegung, Trafostation, Fußgänger- und Fahrradweg, Regenwasserversickerung/ Zisterne.

4. Sportgeräte

Lose Sportgeräte:

Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport gibt eine Hallenausstattung mit Geräten für den Unterricht vor. Anhand dieser Liste soll geprüft werden, welche Ausstattung benötigt wird und ob bestehende Ausstattung verwendet werden kann. Rückmeldung zur Ausstattung erfolgt durch die Vereine bis Ende Oktober.

Fest verbaute Sportgeräte:

Die fest verbauten Sportgeräte wurden bereits ausgeschrieben, den Auftrag erhielt Firma Benz. Die Prallwandabwicklungen der Dreifeldhalle wurden im Arbeitskreis erneut von Architekt Popp kurz vorgestellt, in diesen sind die fest verbauten Elemente sichtbar (Uhr, Spielstandanzeige, feste Sportgeräte, ...). Es ist kein Ballfangnetz an der Tribüne vorgesehen.

5. Theke / Teeküche

Als zentrales Element im Foyer ist eine Theke als L-Winkel geplant. Mit direkt angrenzender Außentüre kann im Außenbereich beispielsweise ein Kühlwagen bedient werden. Die Theke wird mit abschließbaren Unterschränken geplant. Die Teeküche ist mit Ober- und Unterschränken sowie einer Spülmaschine ausgestattet. An der Außenwand ist ausreichend Platz für Kühlschränke und Regale. Theke und Teeküchen werden als Schreinerleistung ausgeschrieben.

Das Gremium stimmte den Ergebnissen und Planungen des Arbeitskreises einstimmig zu.

9. Beratung und Beschlussfassung über die Kindergartenbedarfsplanung 2025/2026

Der von der Verwaltung ausgearbeitete Bedarfsplan, für den Zeitraum 2025/2026, wird jährlich aufgestellt und nach der Beschlussfassung im Gremium dem Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt. Der vorliegende Bedarfsplan wurde in der Kindergartenausschusssitzung am 16.07.2025 beraten und einstimmig beschlossen.

Im Ortsteil Zimmern stehen 70 U3 Plätze zur Verfügung, von denen aktuell 58 Plätze belegt sind.

Im Ortsteil Horgen stehen 10 U3 Plätze zur Verfügung, von denen aktuell 7 Plätze belegt sind.

Im Ortsteil Flözlingen stehen 5 U3 Plätze zur Verfügung, von denen aktuell alle 5 Plätze belegt sind.

Insgesamt stehen in der Gesamtgemeinde 85 U3 Plätze zur Verfügung, von denen aktuell 70 belegt sind.

Erwähnenswert ist auch, dass die Versorgungsquote (Verhältnis Anzahl Kinder / Anzahl Plätze) im U3 Bereich bei 61 % (Gemeinde Zimmern o.R.) liegt. Der bundesweite Durchschnitt liegt bei ca. 37 %.

Es wird davon ausgegangen, dass die Krippenplätze (U3 Plätze) in der Gemeinde in den kommenden Jahren voraussichtlich ausreichend sein werden, zumal im Neubau der Kindertageseinrichtung im Baugebiet „Zimmern Ost“ (Rotkehlchen) 10 zusätzliche Krippenplätze jederzeit in Betrieb genommen werden können. Diese Gruppe wird voraussichtlich zu Beginn des Kindergartenjahres 2026/2027 in Betrieb gehen.

Im Ortsteil Zimmern stehen insgesamt 212 Ü3 Plätze zur Verfügung, von denen aktuell 167 belegt sind. Der Ausblick auf die kommenden Kindergartenjahre zeigt, dass die Plätze im Ortsteil Zimmern im Ü3 Bereich ausreichend sein müssten.

Im Ortsteil Horgen stehen 25 Ü3 Plätze zur Verfügung, von denen aktuell 24 Plätze belegt sind. Wir gehen davon aus, dass die Plätze auch in den nächsten Jahren ausreichend sind, die Einrichtung jedoch gut ausgelastet ist.

Im Ortsteil Flözlingen stehen insgesamt 29 Plätze in zwei altersgemischten Gruppen zur Verfügung. Hiervon sind 24 Plätze für Ü3 Kinder, von denen aktuell 21 Plätze belegt sind. Wir gehen davon aus, dass die Plätze auch in den kommenden Jahren ausreichend sind, die Einrichtung jedoch gut ausgelastet ist.

In der kommunalen Einrichtung im Ortsteil Stetten stehen insgesamt 38 Ü3 Plätze zur Verfügung, von denen aktuell 35 Plätze belegt sind. Wir gehen davon aus, dass die Plätze auch in den kommenden Jahren ausreichend sind, die Einrichtung jedoch gut ausgelastet sein wird.

Der Waldorfkindergarten im Ortsteil Stetten, welcher vor drei Jahren in die Bedarfsplanung der Gemeinde mit aufgenommen wurde, ist mit 21 Plätzen in der aktuellen Bedarfsplanung berücksichtigt. Aktuell gibt es dort keine freien Plätze.

In Gesamtzimmern stehen insgesamt 320 Ü3 Plätze zur Verfügung, von denen aktuell 268 Plätze belegt sind. Es wird davon ausgegangen, dass die Ü3 Plätze in den kommenden Jahren ausreichend sind.

Der Kindergartenbedarfsplanung 2025/2026 wurde einstimmig zugestimmt.

10. Archeangelegenheiten
- Abrechnung des Wirtschaftsplanes 2024
- Wirtschaftsplan 2025

Der Hausausschuss und die Wohnungseigentümerversammlung der Arche haben über die Abrechnung des Wirtschaftsplanes 2024 und den Wirtschaftsplan 2025 am 23.07.2025 beraten und Beschluss gefasst.

Abrechnung des Wirtschaftsplanes 2024:

Der Wirtschaftsplan 2024 wurde mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 85.069,06 € abgerechnet. Der Rücklage konnten 8.000 € zugeführt werden. Der Stand der Rücklage beträgt zum 31.12.2024, 34.797,31 €.

Wirtschaftsplan 2025:

Der Wirtschaftsplan 2025 hat ein Volumen von 92.900 €.

Folgende Beträge wurden unter anderem in den Wirtschaftsplan mit aufgenommen:

Geräte und Ausstattungsgegenstände:1.000 €

Unterhaltungsmaßnahmen:10.500 €

Sanierungs- und Investitionsmaßnahmen (gesamt):8.000 €

Die Sanierungskosten teilen sich wie folgt auf:

- Sanierung Außengelände (Setzungen im Außenbereich)7.000 €

- Pauschal1.000 €

Die Wohnungseigentümerversammlung hat bereits in der Sitzung am 22.10.2024 den Austausch der Heizungsanlage beschlossen. Der Gemeinderat hat im Haushalt 2025 die entsprechenden Haushaltsmittel eingestellt. Es wird eine Pelletheizung in Kombination mit einer Wärmepumpe eingebaut. Die Anlage wird voraussichtlich Anfang Oktober 2025 in Betrieb gehen. In Anlage liegt die Kosten- und Finanzierungsübersicht für den Austausch der Heizung bei.

Der Gemeinderat nahm die Abrechnung des Wirtschaftsplanes 2025 und den Wirtschaftsplan 2024 sowie die Kosten- und Finanzierungsübersicht (Austausch Heizung) zustimmend zur Kenntnis.

12. Nachbesetzung von Arbeitskreisen

12.1. Arbeitskreis Fahrzeugbeschaffung Bauhof

12.2. Arbeitskreis Neubau Dreifeldsporthalle

Die Nachbesetzung wird auf die September-Sitzung vertagt.

13. Bekanntgaben und Verschiedenes

13.1. Zuschuss kFw für das Projekt „Umbau und Sanierung Mühlenweg 8“

Der Zuschussantrag für das o.g. Projekt wurde i. H. v. 242.483,53 € bewilligt. 243.000 € wurden beantragt.

13.2. Baumaßnahmen

Die Arbeiten „Mühlhöfle“ beginnen am 25.08.

Die Arbeiten in der Turn- und Festhalle Zimmern o.R. beginnen am 08.09.2025.

Für den Bauhof in Zimmern o.R. wartet man aktuell auf ein Angebot für die zweite Garage. Die PV-Anlage wurde montiert, die Erdarbeiten erledigt. Die Ladestationen müssen noch eingebaut und an das Netz angeschlossen werden.

Aktuell laufen Straßenunterhaltungsmaßnahmen in der Unterbergstraße und Parkstraße (Entwässerung).

In der Dreifeldsporthalle fand eine Sichtabnahme statt. Aktuell werden die Dacharbeiten durchgeführt.

Im Rathaus Horgen wird eine elektronische Schließanlage angebracht.

Auf dem Friedhof in Flözlingen wird aktuell der geplante Zaun montiert.

Der Fahrradweg in der Heerstraße soll Ende August ausgebaut werden.

Die Kanalsanierungsarbeiten 2025 laufen gut und werden ggf. noch vor den Maßnahmen 2024 fertig.

Nach der Sommerpause sollen mit dem Gremium Besichtigungen stattfinden, um sich vor Ort ein Bild der Maßnahmen machen zu können.

13.3. Baumaßnahme B 462/ Autobahnanschlussstelle

Im Bereich B 462/ Autobahnanschlussstelle werden voraussichtlich von August bis November Bauarbeiten durchgeführt. Der Gemeinde liegen dazu leider noch keine detaillierten Informationen vor. Auch die Gemeinde Villingendorf hat keine Informationen erhalten.

Auf Nachfrage beim Regierungspräsidium sind die Arbeiten aktuell ausgeschrieben und bisher noch nicht vergeben, daher haben die betroffenen Gemeinden derzeit noch keine Informationen dazu erhalten.

Sofern neue Informationen vorliegen, wird die Verwaltung die Informationen weitergeben.

13.4. Umfrageergebnisse ÖPNV im Landkreis Rottweil

Die Ergebnisse zur Umfrage ÖPNV des Landratsamtes liegen vor. Die Ortsvorsteher haben die Ergebnisse für Zimmern o.R. bereits erhalten. Über den Sommer sollen die Ergebnisse ausgewertet werden, um sich im Herbst wieder mit der Thematik beschäftigen zu können.

Das Landratsamt arbeitet derzeit am Nahverkehrsplan.

13.5. Investitionsförderung Ganztag

Zu o.g. Thematik liegen noch keine neuen Informationen vor.

Der Schulsozialarbeiter Herr Bläsius wird im Herbst in die Gemeinderatssitzung kommen und seine Arbeit vorstellen.

14. Anfragen

Aus der Mitte des Gremiums wurden folgende Anfragen gestellt

14.1. Ausbau Lindenstraße

Es war angedacht, eine weitere Information für die Anwohner bezüglich des Ausbaus der Lindenstraße durchzuführen.

Gemeindekämmerer Weiss führte aus, dass die Beitragsprüfung aktuell durch ein Büro vorgenommen wird. Dies wurde der Verwaltung auf Anfang August zugesagt. Danach wird mit dem Planer Kontakt aufgenommen und die Anwohner werden über die Vorgehensweise informiert. Vermutlich wird der Ausbau jedoch nicht mehr im nächsten Jahr umgesetzt.

14.2. Einschulungsfeier am 18.09.2025

Am 18.09. soll die Halle für die Einschulungsfeier der Erstklässler in Zimmern o.R. freigegeben werden.

Bürgermeisterin Merz war diesbezüglich bereits in Kontakt mit Herrn Hofelich. Mit der Baufirma wird abgeklärt, dass die Einschulung am 18.09.2025 in der Halle stattfinden kann.

14.3. Beschilderung Radweg Dunningen

Der aktuelle Stand zu o.g. Thematik.

Hauptamtsleiter Klingler führte aus, dass diesbezüglich ein weiteres Treffen mit dem Landratsamt stattfand. Der aktuelle Stand wird nochmals erfragt.

14.4. Sticker Cannabis Social Club Rottweil

Es werden aktuell Sticker verteilt, um auf den Cannabis Social Club aufmerksam zu machen, dies sollte eingestellt werden.

Die Verwaltung gibt diese Information an den Verein weiter.

14.5. Zufahrt BikeArea

Die Fahrradfahrer von Horgen kommend müssen hinter der Leitplanke fahren und über eine gefährliche Überquerung, um zur BikeArea zu gelangen.

Mit der Planung des Kreisverkehrs im INKOM wird der Feldweg ausgebaut, damit man sicherer auf die BikeArea gelangt.

14.6. Besichtigung Kläranlage

Ein Gremiumsmitglied erkundigte sich über einen Besichtigungstermin der Kläranlage.

Dies sei ebenfalls im Herbst geplant, so Merz.

14.7. Verpackungssteuer

Der aktuelle Stand zu o.g. Thematik.

Die Stadt Rottweil beschäftigt sich aktuell mit der o.g. Thematik. Ggf. sollte man die Vorgehensweise der Stadt Rottweil abwarten.

14.8. Spiegel Steigstraße Stetten

Ein Gremiumsmitglied befürwortet die Anbringung des Spiegels in der Steigstraße.

Der Spiegel wurde probeweise angebracht. Man möchte sich die Verkehrssituation erneut anschauen, sobald die Hecke zurückgeschnitten wurde, so Hauptamtsleiter Klingler.

Lage Plangebiet
Lage Plangebiet.Foto: Gemeinde
Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Zimmern ob Rottweil
NUSSBAUM+
Ausgabe 34/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Zimmern ob Rottweil
Kategorien
Aus den Rathäusern
Gemeinderat
Kommunalpolitik
Politik
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto