Gemeinderatssitzung vom 24. September 2024
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Sitzungsvorlagen und Gemeinderatsberichte online lesen
Nutzen Sie die Möglichkeit, sich noch vor der Gemeinderatssitzung über die einzelnen Tagesordnungspunkte zu informieren. Den jeweiligen Sachverhalt können Sie den Vorlagen zur Sitzung entnehmen, die rechtzeitig ca. drei Tage vor der Sitzung auf unserer Homepage unter der Rubrik: „Rathaus und Service“ – „Gemeinderat“ – „Ratsinfosystem“ eingestellt werden.
Bebauungsplan Barbaragarten II
– Aktueller Stand, weitere Vorgehensweise
BM Hick führte anhand einer PowerPoint-Präsentation zum Thema aus. Das Bebauungsplanverfahren für den Barbaragarten II habe man damals parallel zu dem der Schulstraße gemacht. Der Bürgermeister erläuterte den teilweise neuen Gemeinderätinnen und Gemeinderäten, wie ein Verfahren für einen Bebauungsplan grundsätzlich chronologisch abläuft.
Das Zielzeitraum der Fertigstellung des Bebauungsplans für den Barbaragarten II sei im Idealfall Anfang 2026, so Hick. Die Gemeinde habe im Laufe der Zeit einige Grundstücke erwerben können, welche für die Erschließung des Baugebietes wichtig seien. Besonders betonte BM Hick das ehemalige „Gasthaus Ochsen“ in der Hindenburgstr. 164. Diese Fläche habe eine wichtige Erschließungsfunktion für das Gebiet, denn dadurch sei man nicht auf die Verkehrsanbindung des neuen Gebietes über den Barbaragarten I angewiesen. Man könne zwei Zufahrten ausbauen, was ein großer Vorteil sei. Außerdem eigneten sich die Straßen im Barbaragarten I aufgrund ihrer Verschlungenheit und der Verkehrsberuhigung nicht für den Zubringer zu einem weiteren Wohngebiet. Auf der Fläche des zukünftigen Baugebietes gebe es ein Bestandswohngebäude, informierte BM Hick.
Zwischen zwei größeren Erschließungsflächen im Baugebiet, die zwischenzeitlich alle der Gemeinde gehören, würden mittig zwei schmale längliche Grundstücke liegen, die nach wie vor in Privateigentum stünden. Die Gemeinde habe sie bisher leider nicht erwerben können. Man werde mit den Eigentümern aber noch einmal in Kontakt treten, kündigte der Bürgermeister an. Ungeachtet dessen solle es eine alternative Planung des Baugebietes für den Fall geben, dass die Flächen Privateigentum bleiben. In dem Fall müsste man die Flächen des Baugebietes rechts und links von den beiden Privatgrundstücken separat mit Zufahrten erschließen. Das würde aber gehen, meinte BM Hick.
BM Hick ließ das Gremium wissen, dass das Büro mquadrat derzeit einen Entwurf vorbereitet, welcher zeitnah vorgestellt werden soll. Der Gemeinderat nahm die Informationen zur Kenntnis.
Bewässerung Sportgelände Obere Schorteile
– Erneute Beratung
– Auftragsvergabe
GR S. Preßmar erklärte sich für befangen und nahm im Zuhörerbereich Platz.
Da das Thema vom Gemeinderat in der Sitzung vom 12.06.2024 nicht entschieden und an den neuen Gemeinderat verwiesen wurde, wurde dieser Punkt erneut aufgerufen.
GR Groeneveld erinnerte sich, dass er sich bei der ersten Besprechung des Themas gefragt habe, ob man zukünftig überhaupt weiterhin zwei Sportplätze brauche. Mit der Bildung der Spielgemeinschaft SGM Gingen/ Donzdorf könne man nun ja aber davon ausgehen, dass der Bedarf langfristig da ist. Er sei auf jeden Fall dafür, dass man kein aufbereitetes Wasser zum Sprenkeln des Rasens nutze.
BM Hick stimmte zu. Durch die Spielgemeinschaft der Fußballgruppe gebe es jetzt eine professionellere Nutzung der Plätze. Die Hoffnung sei natürlich, dass das so langfristig erhalten bleibt und die Jugend weiterhin Interesse zeigt. Der Turnerbund Gingen habe da einen richtungsweisenden und mutigen Schritt gemacht, meinte Hick. Er sei der Vorstandschaft dankbar dafür. Der Verein habe in den vergangenen Jahren viele tolle neue Projekte gestartet.
Der Auftrag für die Lieferung und Installation einer Unterwasserpumpe im Tiefbrunnen Obere Schorteile inkl. Verrohrung und Elektroanschluss wurde einstimmig zum Angebotspreis in Höhe von 30.922,86 € (brutto) an die Firma Wasserservice Nägele aus Gingen vergeben.
– Antrag des Musikvereins Gingen/ Fils 1912 e. V. auf Freigabe eines förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginns
Mit Schreiben vom 11.06.2024 und ergänzendem Schreiben vom 11.09.2024 (datiert auf den 11.06.2024) hat der Musikverein Gingen/Fils 1912 e. V. einen Antrag auf investive Vereinsförderung für die Dachsanierung des Musikerheims (Grabenstraße 95) nach den Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Gingen an der Fils eingereicht. Die beantragte Förderung des Musikvereins beläuft sich auf 7.500 €.
Mit beantragt wurde auch ein förderunschädlicher vorzeitiger Baubeginn. Hintergrund ist, dass das Dach bereits Undichtigkeiten aufweist. Um keine Folgeschäden zu verursachen, soll mit der Sanierung unverzüglich begonnen werden.
Nach einer ersten Prüfung der eingereichten Unterlagen handelt es sich um ein Vorhaben, welches grundsätzlich nach den Vereinsförderungsrichtlinien gefördert werden könnte. Verschiedene Unterlagen müssen jedoch noch nachgereicht werden, um eine abschließende Prüfung durchführen zu können. Aus Sicht der Verwaltung spricht jedoch nichts dagegen, dem Musikverein ohne jeglichen Anspruch einen förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginn zu genehmigen.
Für die Finanzierung ist auch die Aufnahme eines Darlehens durch den Musikverein erforderlich. Ob das Darlehen durch eine Bürgschaft von Seiten der Gemeinde Gingen abgesichert werden muss, steht noch nicht fest.
Der Gemeinderat stimmte dem förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginn des Musikverein Gingen/Fils 1912 e. V. einstimmig zu.
(bisher: Liederkranz Gingen/ Fils e. V. – neu: Motorradfreunde Gingen/ Fils e. V.)
Mit Beschluss vom Gemeinderat vom 15.05.1931 wurde dem Liederkranz Gingen/Fils ein Teil des Gemeindegrundstücks Flst. 2403 (Bezeichnung Baumwiese) überlassen. Der aktuelle Pachtvertrag stammt vom 30.01.1980.
Unterschrieben vom damaligen Bürgermeister Heinz Nagel und dem damaligen 1. Vorsitzenden Helmut Maßfelder. Der Pachtvertrag hatte eine Laufzeit von 20 Jahren und verlängerte sich jeweils um 20 Jahre, sofern die Pacht nicht ein Jahr vor Ablauf der Pachtdauer von einer Vertragspartei gekündigt wird.
Der Liederkranz Gingen ist der älteste Verein in Gingen. Gegründet 1844 vom Gingener Pfarrer Köhler und deshalb dieses Jahr 180 Jahre alt. Seit 1893 ist er Mitglied im schwäbischen Sängerbund und hat seit 1904 eine neue Vereinsfahne. Der Erste Weltkrieg unterbrach die Chortätigkeit, und die Ehrentafel am Waldheim erinnert an die gefallenen Sänger. 1931 fasste der Vorstand den Entschluss, ein Sängerheim zu bauen. Mit der Gemeinde und vielen Stunden Einsatz der Mitglieder wurde das Unternehmen umgesetzt. 1977 wurde ein Frauenchor gegründet, davor bestand nur ein reiner Männerchor. 1983 erfolgte mit Hilfe der Mitglieder der Um- und Erweiterungsbau des Waldheims. 1994 wurde ein Kinderchor gegründet, welcher leider nur ein paar Jahre bestand. Durch die Corona-Pandemie erlosch das Vereinsleben und hat sich davon nicht mehr erholt. Auch die Überalterung im Verein machte das Singen und das Arbeiten immer schwerer und der Liederkranz ist deshalb ein ruhender Verein. Es wurde deutlich, dass der Verein nicht mehr die Kraft hat, sich aktiv um das Waldheim zu kümmern. Aus diesem Grund hat sich der Liederkranz Gingen entschlossen, mit einem Gingener Verein zu kooperieren und hat die Absicht, ab 2025 gleichberechtigt mit den Motorradfreunden Gingen zusammenzuarbeiten.
Die Motorradfreunde Gingen haben sich am 17.06.1997 als loser Zusammenschluss aus befreundeten Motorradfahrern in Gingen gegründet. Am 02.02.2023 wurde aus diesem losen Zusammenschluss ein eingetragener Verein.
Die Motorradfreunde verbindet gemeinsames Motorradfahren, es werden aber auch gemeinschaftliche Aktivitäten mit den Familien unternommen und die Vereinskameradschaft gepflegt. Seit Jahren nehmen diese im Gingener Gemeindeleben eine wertvolle und aktive Rolle ein und beteiligen sich auch an den gemeinsamen Veranstaltungen des Kultur- und Sportkreis Gingen e. V. Das Vereinsheim der Motorradfreunde Gingen ist eine aus mehreren Baucontainern bestehende, provisorische Unterkunft. Diese wurde 1998 auf einem von der Deutschen Bahn gepachteten Grundstück zwischen dem Bahnkörper und der heutigen Lärmschutzwand errichtet. Es befindet sich partiell in einem deklarierten Naturschutzgebiet/Biotopfläche. Aktuell ist das seit Gründung genutzte Vereinsheim weder Ver- noch Entsorgungsleitungen und verfügt über keine sanitären Einrichtungen. Nur die Stromversorgung ist über einen privaten Anschluss ermöglicht worden. Diese Situation hemmt die Entwicklung und Ausgestaltung des Vereinslebens und schränkt auch die Beteiligung am öffentlichen Gesellschaftsleben ein.
Ursprünglich war geplant, dass der Liederkranz weiterhin Pächter bleibt, aber die Verantwortung für die Pachtsache sowie alle damit verbundenen Pflichten auf die Motorradfreunde übergeht.
Nach mehreren Gesprächen hat die Verwaltung vorgeschlagen, dass der Liederkranz seinen Pachtvertrag außerordentlich kündigt und zeitgleich mit den Motorradfreunden ab 01.01.2025 ein neuer Pachtvertrag geschlossen wird. Wie im alten Pachtvertrag geregelt, gehen die Gebäude auf die Gemeinde über. Die Gemeinde verpachtet erneut das Flurstück und die damit verbundenen Gebäude. Die Unterhaltsplicht und alle daraus folgenden Kosten sind von den Motorradfreunden zu tragen. Mit dem neuen Pachtverhältnis wird festgelegt, dass das Sängerheim nicht mehr an Dritte für Veranstaltungen verpachtet werden darf. Dies war u. a. ein ausdrücklicher Wunsch der Motorradfreunde. Entschädigungszahlungen für die Liegenschaften erfolgen nicht.
Sowohl für den Liederkranz Gingen/Fils als auch die Gemeinde werden aber im Pachtvertrag weitergehende Rechte vereinbart. Hier wird auf den Pachtvertrag im nicht-öffentlichen Anhang verwiesen.
Wesentliche Punkte sind u. a.
Liederkranz:
Der Verein und die Mitglieder können weiterhin das Sängerheim kostenlos nutzen. Für das Archiv des Liederkranzes wird ein Platz zur Verfügung gestellt. Der Verein kann im Rahmen seiner Möglichkeiten und in Abstimmung mit den Motorradfreunden das Sängerheim auch mind. einmal im Monat für die Öffentlichkeit nutzen.
Gemeinde:
Der Vorplatz des Sängerheims soll für Trauungen unter freien Himmel gewidmet werden. Hierfür stellen die Pächter die sanitären Anlagen gegen Kostenersatz zur Verfügung. Die Gemeinde hat einmal im Jahr das Recht auf kostenlose Nutzung der Liegenschaften. Der Freiplatz steht der Gemeinde grundsätzlich außerhalb der Vereinsnutzung zur Verfügung.
Motorradfreunde:
Das Vereinsheim soll nach Möglichkeit monatlich einmal, mind. 6x im Jahr, für die Öffentlichkeit geöffnet werden. Die Unterhaltung der Liegenschaften wird von den Motorradfreunden getragen. Das bisherige Vereinsheim, welches sich zum Teil in einer Biotopfläche befindet, wird zurückgebaut.
GR Groeneveld bewertete es positiv, dass weiter Leben in diesem Vereinsheim stattfinde. Mit den Motorradfreunden sei seiner Ansicht nach eine rege Truppe dran. Er stellte fest, das Waldheim sei bisher erfahrungsgemäß ein beliebter Anlaufpunkt für Wanderer, Familien mit Kindern, Radfahrer etc. gewesen. Bei allen Besucherinnen und Besuchern komme die Bewirtung super an. Sommers wie winters habe man an den geöffneten Tagen „volles Haus“. Daher war es ihm wichtig, dass weiterhin eine regelmäßige Bewirtung, z. B. einmal im Monat wie bisher, erfolgt. Groeneveld vermutete, dass der Verein sein neues Vereinsheim innen etwas umgestalten möchte und merkte an, dass die Anzahl der Sitzplätze möglichst nicht geschmälert werden sollte, da man die Kapazitäten für die vielen Besucherinnen und Besucher brauche.
Auch GR Staffa war froh, dass die Liegenschaft weitergenutzt wird. Er vertraue auf die Vereine, dass das klappt.
GR Steck vergewisserte sich, dass zukünftig eine Nutzung des Vereinsheims für Dritte, z. B. für Geburtstagsfeiern oder ähnliches, nicht mehr möglich sein soll. Er erinnerte sich, dass das Waldheim in der Vergangenheit oft wochenlang am Wochenende ausgebucht war. BM Hick bestätigte, dass man das künftig nicht mehr haben wolle. Für Vereinsmitglieder gebe es schon Möglichkeiten, aber man möchte keinen unbeteiligten Dritten mehr die Vermietung anbieten.
GR Steck weist noch auf einen Schreibfehler im Vertrag bezüglich der Laufzeit hin. BM Hick sagte, das ändere man (soll „10 plus 10“ heißen).
Der Gemeinderat billigte einstimmig die außerordentliche Kündigung des Pachtvertrags mit dem Liederkranz Gingen/Fils und stimmte zu, dass mit den Motorradfreunden Gingen/Fils e. V. ein neuer Pachtvertrag für eine Teilfläche von Flst. 2403 gemäß des Pachtvertragsentwurfs mit besonderen Rechten für den Liederkranz Gingen/Fils und die Gemeinde zum 01.01.2025 geschlossen wird.
– Hindenburgstr. 40, Abweichung von Gestaltungsrichtlinien
GR Gunzenhauser verließ die Sitzung frühzeitig.
Das Gebäude soll umfassend saniert werden. In Gesprächen mit dem Eigentümer und dem Architekten wurden die Gestaltungsvorschläge im Kontext mit der Gestaltungsrichtlinie erörtert. Das Gebäude Hindenburgstraße 40 wurde Anfang von 1967 bis 1972 in mehreren Bauabschnitten aufgestockt und komplett umgebaut. Die ursprüngliche Gestalt des Gebäudes (steiles Satteldach mit Zwerchgiebel) ging dadurch leider komplett verloren. Der heutige Bestand wirkt wie ein Neubau aus den 1970er-Jahren. Ein damals gängiges Gestaltungskonzept war, das Dachgeschoss als eigenständigen Baukörper auszubilden. Auch die Formate der Fensteröffnungen und deren Teilung sprechen die Sprache dieser Zeit. Das beschriebene Gestaltungskonzept ist bis heute unverändert sichtbar. Der Eigentümer möchte diesen Baustil im Rahmen der Sanierung erhalten. Eine Gestaltung nach Vorgaben der Gestaltungsrichtlinie würde nach Meinung des Eigentümers und des Architekten zu einem „Mischmasch“ führen, der weder den Gebäuden der Ortsmitte entspricht, noch den Charakter des Gebäudes erhält.
Die Gestaltungsrichtlinie ist aus der Strukturanalyse der Gebäude im Sanierungsgebiet entstanden. Aus den Ergebnissen dieser Analyse wurden die Leitbilder zu Baukörpern und Gestaltung der Gebäude abgeleitet. Dabei wurden die ortstypischen Gebäude, die im Sanierungsgebiet vorkommen, als Ausgangsbasis gewählt.
Das Gebäude Hindenburgstraße 40 entspricht im derzeitigen Zustand nicht den dort betrachteten Gebäuden, sondern stellt eine gänzlich andere Bauzeit und Baukultur dar. Deshalb passen die allgemeingültigen Vorgaben, die für die eher historischen Gebäude der Ortsmitte entwickelt wurden, nicht zu einem Gebäude der 70er-Jahre. Weiterhin hat das Gebäude keinen direkten städtebaulichen Raumbezug zur gewachsenen Siedlungslage. Das Gebäude steht vielmehr herausgeschoben und standörtlich abgesetzt in einem räumlichen Kontext zur Tankstelle am Ortseingang. Trotzdem liegt das Gebäude als erstes Gebäude am Ortseingang an prominenter Stelle.
Die Gestaltungsrichtlinie erlaubt Ausnahmen, wenn das Ortsbild oder andere öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden.
Für das Gebäude werden die Gestaltungsrichtlinien der Gemeinde nicht angewendet, weil das Gebäude im Bestand nicht dem ortstypischen Baustil entspricht und kein direkter räumlicher Bezug zur Ortsmitte vorhanden ist. Hinsichtlich der Gestaltung des Gebäudes wird eine aktive Begleitung durch Herrn Sippel vorgeschlagen, damit sichergestellt ist, dass das Gebäude an seiner prominenten Stelle die Adressbildung der Gemeinde Gingen positiv beeinflusst. Diese Entscheidung ist eine Einzelfallentscheidung (nach Punkt 7 der Gestaltungsrichtlinie), die in keiner Weise die grundsätzlichen Regelungen der Gestaltungsrichtlinie infrage stellen. Sie ist durch den vorhandenen besonderen Baustil und die abgerückte Lage am äußersten Rand des Sanierungsgebietes begründet und kann in keinem Fall auf ortstypische Gebäude im Sanierungsgebiet übertragen werden.
Der Gemeinderat stimmt der Ausnahme von der Anwendung der Gestaltungsrichtlinie für das Gebäude Hindenburgstraße 40 zu. Der besondere abweichende Baustil des Gebäudes und die vorgerückte Lage am Rande des Sanierungsgebietes erlauben eine solche Ausnahme. Für alle ortstypischen Gebäude, für die eigens eine Gestaltungsrichtlinie entwickelt wurde, gelten die Vorgaben aus dieser weiterhin.
GR Groeneveld meinte, ihm liege das Thema im Magen. Das Gebäude sei durch seine Lage am Ortseingang ein Blickfang. Groeneveld war ein wenig enttäuscht von den Planungen. Als die Gemeinde vom Vorkaufsrecht zurückgetreten ist, hätten die Gestaltungsrichtlinien ja schon bestanden. Der Käufer hätte sich vorab kundig machen können, meinte Groeneveld. Es könne nicht sein, dass man jetzt sagt, „die Architektur lässt eine Planung gemäß den Richtlinien nicht zu“.
BM Hick sagte, die Städtebaurichtlinie sei maßgeschneidert auf den historischen Kern. Das betroffene Gebäude werde kein steiles Satteldach bekommen. Dazu wäre ein kompletter Umbau nötig. Die Landsiedlung und der Städteplaner Herr Sippel aus Stuttgart werden das Bauprojekt begleiten und sicherstellen, dass es etwas Schönes wird. Gut befand der Bürgermeister, dass die Eternit-Fassade verschwinden und eine Holzverkleidung entstehen soll. BM Hick las aus einer E-Mail des Architekten eine Beschreibung des Bauvorhabens vor. GR Groeneveld hätte es bevorzugt, wenn der Architekt einen Entwurf eingereicht hätte. Er sagte, er könne sich das so schwer vorstellen. BM Hick teilte mit, er frage beim Architekten an, ob er eine Animation nachreichen kann. Er betonte aber, dass man heute eine Entscheidung fällen solle, damit von Seiten der Planer weitergearbeitet werden könne. Dass Herr Sippel dem Projekt zugestimmt hat, sei für den Bürgermeister ausschlaggebend gewesen, dass er keine Bedenken hat.
GR Steck stellte fest, Architekt Savall sei ein guter Planer für Altbauten. Ihm falle es dennoch schwer, heute so den Beschluss zu fassen. BM Hick schlug vor, die Verwaltung solle dem Architekten mitteilen, dass der Gemeinderat grundsätzlich das Projekt befürworte, man aber vorab eine Animation sehen möchte, bevor man der Änderung definitiv zustimme. Er werde Herrn Savall zur kommenden Sitzung einladen, damit dieser seine Planungen vorstellen könne. Der Gemeinderat war einverstanden mit dieser Vorgehensweise. Der Beschluss wurde verschoben.
Änderung der Modernisierungsvereinbarung (ModVB)
Die Gemeinde Gingen an der Fils hat derzeit einen negativen Ergebnishaushalt. Aus diesem Grund müssen in allen Bereichen Einsparungen erfolgen. Dies betrifft auch die Ausgaben im Rahmen der städtebaulichen Erneuerung. Derzeit hat die Gemeinde Gingen ca. 250 TSD Euro Verpflichtungen gegenüber privaten Eigentümern. Damit sind die im Haushalt vorgesehenen Mittel ausgeschöpft. Trotzdem ist die Nachfrage für weitere private Maßnahmen vorhanden.
Die Gemeinde schlägt vor, dass in den Modernisierungsverträgen vereinbart wird, dass die Auszahlung der Förderung durch die Gemeinde zeitverzögert – bis zu zwei Jahren nach Einreichung der Rechnungen – erfolgen kann. Damit wäre die Gemeinde zwar in der Pflicht, ihren Anteil zu tragen, könnte aber in den kommenden Haushalten darauf reagieren. Zusätzlich wird den Eigentümern angeboten, den Vertrag vorzeitig (nach Abschluss der Baumaßnahmen, aber vor der Auszahlung der Förderung) zu beenden. Dann kann der Steuerbescheid sofort über die gesamten anerkennungsfähigen Herstellungskosten erstellt werden, eine Förderung durch die Gemeinde wäre dann aber hinfällig. Diese vorzeitige Beendigung des Vertrages würde dann denjenigen zugutekommen, die eher auf die Steuervorteile abzielen.
GR Engel erkundigte sich nach der Haushaltsposition 250 TSD € für private Sanierungsprojekte innerhalb der Städtebauförderung. Er wollte wissen, ob die Mittel schon alle gebunden sind oder ob noch weitere Anträge vorliegen. BM Hick meinte, es komme häufiger vor, dass Personen die Fördergelder gar nicht in dem Jahr abrufen, für die sie sie beantragt haben. Das sei in jüngerer Vergangenheit mehrfach vorgekommen. Die nicht abgerufenen Fördergelder müsse man dann unter Umständen zusätzlich ins nächste Haushaltsjahr mitnehmen. Daher habe man diese Regelung für die neuen Verträge aufgenommen. Die alten Verträge würden nicht geändert werden, so Hick.
GR Groeneveld verwies auf Seite 16 und fragte, ob sich da bei der Zahl nicht ein Fehler eingeschlichen habe. BM Hick bestätigte das. Man werde es anpassen: Statt 140 Euro muss es 20.000 Euro heißen.
GRin Franzisi fragte, warum man diesen Fördertopf nicht handhabe, wie es bei vielen anderen der Fall sei: Ein Windhundprinzip und wenn der Topf leer ist, ist er leer. BM Hick erklärte, man stelle aktuell 250.000 Euro bereit. Wenn in einem Jahr nur eine Teilsumme abgerufen wird, dann müsse man im nächsten Jahr mitunter zusätzliches Geld einplanen oder kann weniger neue Anträge fördern. Man wisse nie, wie viele Anträge gestellt werden.
GR Staffa erinnerte, auf die Förderungen habe nie ein Rechtsanspruch bestanden. Die Summe, welche die Gemeinde bereitstellt, solle der Bürgerschaft einen Anreiz geben, eine Sanierung durchzuführen. Bezüglich der Änderung habe Staffa ein gutes Gefühl. Die Gemeinde habe so noch mehr Spielraum.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Änderung der Modernisierungsvereinbarung zu.
Der Annahme der Spenden wurde einstimmig gemäß § 78 Absatz 4 der Gemeindeordnung zugestimmt. Der diesbezügliche Spendenbericht wird dem Landratsamt zugeleitet.
Bürgermeister Hick informierte, dass der Grillplatz am Walderlebnispfad ab Mitte Oktober nutzbar sei. Vorab dürfe er nicht genutzt werden, da die Stelle noch komplett austrocknen müsse. Er berichtete vom gelungenen Einweihungstermin mit Sponsoren, Mitgliedern des Gemeinderates und vielen Kindern.
Kämmerer Burger erklärte, in der Grabenstraße müsse man vier Bäume aus öffentlichen Beeten fällen, da sie kaputt sind. Neupflanzungen von Bäumen werden unmittelbar danach vorgenommen. Dafür seien keine Säulenbuchen vorgesehen, sondern wieder eine ähnliche Baumsorte wie die bisherigen.
Ab dieser Woche finden am Modulbau Kita Hohenstein Dacharbeiten statt. Auf das Flachdach wird ein Pultdach aus Metall aufgesetzt. Das Dach war notwendig geworden, da im Modulbau bereits ein kleinerer Wasserschaden nach einem heftigeren Regen aufgetreten war. Die im Modulbau selbst eingebauten, recht schmalen Regenrinnen waren häufig durch Blätter der nahestehenden Bäume verstopft. Somit lief das Regenwasser nicht ordentlich ab, sondern gelangte ab einer gewissen Menge in den Bau hinein. Um Schimmel und weitere Schäden zu vermeiden, wurde das Pultdach beauftragt. Wegen der Bauarbeiten werde in der kommenden Woche der Parkplatz vor dem Modulbau für circa eine Woche komplett gesperrt werden müssen. Man rechne mit einer Bauzeit von zwei Wochen.
Am 19. November 2024 finde in der BOSIG-Hohensteinhalle ein großes Konzert statt: Der Heeresmusikkorps Ulm trete im Rahmen eines Benefizkonzertes auf. Es werde 1.000 Sitzplätze geben. Alles eingenommene Geld fließe in die Förderung des Neubaus des Hospizes in Geislingen. Konzertkarten stünden ab sofort zum Verkauf.
GR Staffa erzählte, dass beim Sunday ist Funday von einem Handwerkerbetrieb ein Wasserwächter-System vorgestellt worden sei. Er schlug vor, dass man auf eine Firma, die so etwas anbietet, einmal zugeht und nachfragt, ob so ein System auch für die BOSIG-Hohensteinhalle funktionieren könnte. Man könnte eine Nachrüstung prüfen. BM Hick nahm den Vorschlag mit.