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Gemeinderatsitzung vom 28. Januar 2025

Service unter www.gingen.de

Sitzungsvorlagen und Gemeinderatsberichte online lesen

Nutzen Sie die Möglichkeit, sich noch vor der Gemeinderatssitzung über die einzelnen Tagesordnungspunkte zu informieren. Den jeweiligen Sachverhalt können Sie den Vorlagen zur Sitzung entnehmen, die rechtzeitig ca. drei Tage vor der Sitzung auf unserer Homepage unter der Rubrik: „Rathaus und Service“ – „Gemeinderat“ – „Ratsinfosystem“ eingestellt werden.

Parkkonzept Lindenstraße

- Erläuterung der Variantenuntersuchung

Für die Lindenstraße soll aufgrund erhöhten Parkdrucks und erschwerten Verkehrsflusses ein Parkkonzept erarbeitet werden. Hierfür wurde nach Beschluss des Gemeinderates vom 23.04.2024 das Büro VTG Straub aus Donzdorf beauftragt. Es wird auf die Sitzungsvorlage SV/130/2024 verwiesen.

Das Ingenieurbüro hat zwischenzeitlich eine Bestandsaufnahme der Straße erhoben und auf Basis dessen unterschiedliche Varianten erarbeitet. Bei diesen wird durch Beschilderungen und/oder Parkflächenmarkierungen der Verkehr in der Lindenstraße neu geregelt. Die Vorschläge zu Beschilderungen betreffen teilweise auch die an die Lindenstraße angrenzenden Straßen, wie Schulstraße und Wilhelmstraße, und würden somit den Verkehrsfluss im Quartier neu regeln.

In der Klausurtagung des Gemeinderates im November 2024 wurden die ersten Pläne bereits kurz vorgestellt.

Sophie Straub präsentierte die Variantenuntersuchung der Lindenstraße. Als wichtige zu berücksichtigende Punkte nannte sie, dass die Lindenstraße eine wichtige Zufahrt zur Wohn- und Gewerbebebauung sowie auch Zufahrt zur Schule und Halle sei. Außerdem verlaufe hier die Busroute und man habe eine große Menge an ruhendem Verkehr. Während der Stoßzeiten, z. B. Schulbeginn und -schluss, sei eine Überlastung der Route gegeben, welche teilweise auch zu Rückstaus führt.

Für die Variantenuntersuchung habe VTG Straub die Lindenstraße in drei Abschnitte unterteilt: Ecke Bahnhofstraße bis Ecke Schillerstraße (7,5 m breit), Ecke Schillerstraße bis Ecke Austraße (6,5 m breit) sowie Ecke Austraße bis Ecke Schulstraße (6,5 m breit). Teilweise sei bei parkenden Fahrzeugen in den Abschnitten ein Begegnungsverkehr nicht möglich. Frau Straub betonte allerdings, dass das Problem der Lindenstraße nicht nur am parkenden Verkehr liege, sondern auch an der schieren Menge des fließenden Verkehrs. Vom Planungsbüro wurden daher Möglichkeiten auf verschiedenen Stufen vorgeschlagen.

1. Stufe: Unechte Einbahnstraße durch Einfahrverbot in die Lindenstraße von Schulstraße aus

Hierbei werde der Verkehr über die Wilhelmstraße umgeleitet, da die Lindenstraße und der Ulmenweg von Seiten der Schulstraße aus mit einem Einfahrverbot gekennzeichnet würden. Ein Rückfließen des Verkehrs in die Lindenstraße ist somit verhindert. Wichtig: Innerhalb der Lindenstraße darf weiterhin in beide Richtungen gefahren werden; es ist lediglich von der Schulstraße aus keine Zufahrt mehr möglich (vergleiche Regelung Uferstraße von Immenreich aus kommend). Durch die Maßnahme verteile sich der fließende Verkehr auf das ganze Quartier. Es werde vorgeschlagen, die Zufahrt in die Lindenstraße von der Schulstraße aus für landwirtschaftlichen und Radverkehr weiterhin zuzulassen. Mit dieser Methode gebe es keinen Verlust von Parkflächen und man könne das relativ schnell und kostengünstig umsetzen und ausprobieren.

2. Stufe: Parkregelungen durch Markierung von Parkflächen

Variante 1: Einseitiges Parken in der Lindenstraße (ähnlich aktueller Bestandssituation). Der Vorteil hierbei ist, dass der Verkehrsfluss für eine Richtung einfacher ist – könne aber aus der Gegenrichtung auch zu Wartesituationen führen. Zudem kann einseitiges Parken zum „Schnellfahren“ animieren.

Variante 2: Wechselseitig Parkflächen einzeichnen. Somit wäre mehr Verständigung zwischen den Fahrern notwendig, was den Verkehr entsprechend entschleunige.

Variante 3: Wechselseitiges Parken aber reduziert auf 3 bestimmte Stellen in der Lindenstraße. Man habe somit eine bewusste Geschwindigkeitsreduzierung jeweils am Anfang, in der Mitte und am Ende der Straße. Durch diese Markierungen würden geringfügig Parkflächen verloren gehen. Im Bestand habe das Büro bis zu 42 aktuell genutzte Parkplätze auf öffentlicher Fläche erhoben. Es wären nach der Markierung dann noch ca. 36 Parkplätze.

Variante 4: Zusätzliche Parkflächen auf privaten Flächen (auch der Gemeinde) schaffen.

Frau Straub war der Meinung, der Erfolg des Konzeptes sei stark von der Akzeptanz der Anwohner abhängig. Daher müsse man das als einen Prozess betrachten. Man könne auch durch temporäre Beschilderungen Regelungen austesten. Zudem wäre ein gemeinsamer Termin mit den Anwohnern wertvoll für Rückmeldungen aus der Bürgerschaft.

BM Hick bemerkte, dass ein Parkverbot an der Ecke Friedrichstraße – Bahnhofstraße notwendig sei, da man derzeit oft gar keine Aufstellfläche dort hat, wenn man in die Straße einbiegt. Wenn ein Teil des Rückverkehrs der Lindenstraße über die Wilhelm- und Friedrichstraße umgelenkt werden soll, sei das wichtig für einen guten Verkehrsfluss.

Als Besonderheit hob Frau Straub noch hervor, dass an der Physiotherapie-Praxis in der Bahnhofstraße Ecke Lindenstraße eine Parkregelung mit Zeitbegrenzung umgesetzt werden soll, damit das Schnappermobil oder andere Fahrdienste dort gut halten könnten, um Patientinnen und Patienten abzuliefern.

GRin Mayer sagte, sie sei Anwohnerin der Wilhelmstraße und sehe den Plan kritisch, den Verkehr hier umzuleiten. Besonders ab Höhe Ecke Schillerstraße bzw. der Hausarztpraxis – dort werde wild geparkt. Wenn dort zusätzlich mehr Verkehr umgeleitet werde, könne sie sich vorstellen, dass ein Chaos entsteht. Zumal dort zusätzlich viel Radverkehr verlaufe. Auch die Gartenstraße werde langsam schon turbulent.

Frau Straub weist darauf hin, dass sich Problematiken bezüglich Parkens bei Neuregelungen oft teilweise auf andere Straßen verlagern. Daher könne man mit temporären Lösungen ausprobieren, wie gut es funktioniert. Herr Straub ergänzte, verkehrstechnische Konflikte kämen in der Regel mitunter von ungeregelter Parkierung. Man könne durch Positiv- oder Negativ-Ausweisungen versuchen, das zu lösen. Es biete sich an, mit einfachsten Mitteln jetzt auszuprobieren, was für die Lindenstraße am besten klappe. „Man braucht vermutlich eine gute Mischung aus den Möglichkeiten.“, so Straub. Im Austausch mit der betroffenen Bürgerschaft solle möglichst die beste Lösung gefunden werden.

BM Hick meinte, in der Wilhelmstraße fahre zumindest einmal kein Bus. Er war sicher, die perfekte Lösung gebe es vermutlich nicht. Man wolle die bestmögliche Lösung – welche ja nicht zu allen Zeiten gelten solle, sondern nur zu den Stoßzeiten der Lindenstraße.

GR Hofmann fragte, ob es im Hintergrund eine Verkehrswegesimulation gebe. Zudem hatte er den Eindruck, dass die Erfolgsbewertung der verkehrstechnischen Maßnahme subjektiv war. Herr Straub antwortete, eine Simulationsrechnung könne man immer machen. Dafür müsste man aber erst Verkehrsströme messen, Zeiten erheben etc. Das sei bislang noch nicht passiert. „Es wird ein Ausprobieren, um definitiv zu sehen, wie der Verkehr reagiert.“ Straub bestätigte die Vermutung aus seiner Erfahrung: „Verkehr ist immer subjektiv.“ Für manche seien Maßnahmen gut, einige andere würden es negativ empfinden. „Man muss letztlich abwägen, ist das Problem, das entsteht, kleiner als das, was ich lösen wollte.“, stellte Straub fest.

GR Engel war der Meinung, man dürfe die Erstellung eines solchen Konzeptes in der aktuellen finanziellen Situation normalerweise gar nicht an ein externes Büro vergeben. Wenngleich er einräumte, beim Beschluss über die Vergabe des Auftrags dafür gestimmt zu haben.

Zu den vorgestellten Ergebnissen und Plänen des Fachbüros meinte er: „Da hätte man mit normalem Menschenverstand draufkommen können.“ Seiner Meinung nach gab es in Gingen andere Straßen, die ebenfalls problematisch oder gar problematischer sind, als die Lindenstraße. Engel kritisierte, dass die Pläne nicht mit den Unterlagen zur Vorlage vorab für den Gemeinderat eingestellt worden sind. BM Hick verwies diesbezüglich darauf, dass die Pläne bereits an der Klausurtagung zwei Tage lang ausgehangen worden sind. Außerdem bemerkte er, dass er es unpassend fand, zu dem Tagesordnungspunkt nun eine Diskussion über den Haushalt anzuziehen. Das sei der falsche Weg und gehe am Thema vorbei. „Man kann sich nicht ständig mit Themen befassen, die bereits entschieden worden sind.“, so BM Hick.

Aufgrund einer Meinungsunstimmigkeit mit BM Hick verließ GR Hofmann die Sitzung vorzeitig während der Diskussionen zu TOP 2.

GRin Soukup betonte, sie finde es wichtig, mit den Anwohnern zu sprechen. Sie war dafür, dass man die Beschilderung probiert und die Erfahrungen dann verwertet. An der Physiotherapiepraxis Bahnhofstraße Ecke Lindenstraße sehe sie oft, dass von den Fahrdiensten auf dem Gehweg geparkt wird. Sie fragte, ob man dort nicht direkt eine Parkfläche dafür einzeichnen könne. BM Hick bejaht – das wäre eine Möglichkeit.

GRin Mayer fragte nach dem angemessenen Zeitfenster für den Versuch. Herr Straub schlug vor, das auf jeden Fall über mehrere Wochen auszuprobieren. Das Ordnungsamt sollte während dieser Zeit kontrollieren, wie sich der Verkehr verteilt und wie es klappt.

GR Staffa stellte fest, dass Parkdruck und Eingriffe in den Verkehr offensichtlich starke Emotionen auslösen könne. Man müsse schon auf das Geld schauen. Die Vorschläge, die erbracht worden sind, sind jetzt die Diskussionsgrundlage. Die Umsetzung solle kostengünstig erfolgen. Ausprobieren müsse man das jetzt. Staffa erinnerte, die Anwohner hätten kein Recht auf einen Parkplatz auf öffentlicher Fläche vor ihrem Haus. „Da wird es Unverständnis geben, wenn Parkflächen wegfallen“, war er sich sicher. Ein versetztes Parken sah er nicht als zielführend. Er würde die Sache entspannt angehen und die Beschilderung ausprobieren. Außerdem solle die Gemeinde auf Personen zugehen, die Platz auf dem eigenen Grundstück haben und anregen, dass diese doch bitte nach Möglichkeit dort private Parkflächen nutzen bzw. schaffen sollen. Außerdem regte Staffa an, die Eltern der Schule und der Kita Hohenstein/Modulbau auch zu sensibilisieren. Eine Verkehrsverlagerung wolle er möglichst verhindern. Außerdem bat Staffa darum, dass bei einer möglichen Einzeichnung von Parkflächen keine Hydranten verbaut werden.

BM Hick verwies darauf, dass die Verkehrslasten bei einer Verlagerung womöglich gleichmäßiger verteilt werden. Über die Lindenstraße habe es schon so oft Diskussionen in der Bürgerschaft gegeben. Es sei von manchen Personen angemahnt worden, ob erst etwas passieren müsse, damit man handle.

GR Engel sah als jemand, der die Straße täglich nutzt, die Lindenstraße nicht als ein Thema, das Zündstoff berge und aus der Bürgerschaft häufig an ihn herangetragen wird. Es gebe andere Straßenzüge, die mehr diskutiert werden. Ordnungsamtsleitung Schmolz konnte nicht zustimmen, dass die Lindenstraße verkehrstechnisch von der Bürgerschaft nicht regelmäßig als Problem wahrgenommen wird. Sie entgegnete, dass das Thema bei der Verwaltung häufig und von verschiedenen Gruppen aus aufschlage – seien es Anwohner, Eltern oder das Busunternehmen. Schließlich habe man das Thema nur deshalb überhaupt ins Gremium mitgebracht. GR Steck stimmte Frau Schmolz zu: Man bespreche das Konzept jetzt, weil aus der Bevölkerung verstärkt Beschwerden kamen – nicht aus „Jux und Tollerei“. Er stellte fest, man habe eben nur drei Straßen (Linden-, Wilhelm- und Friedrichstraße), die den kompletten Verkehr aus dem gesamten hinteren Quartier auf die Bahnhofstraße leiten. Das Problem bekomme man nicht gelöst. „Die Autos sind halt trotzdem da.“ Die unechte Einbahnstraße konnte sich Steck vorstellen; das könne man gut ausprobieren. Ihm war wichtig, dass während der „Probezeit“ kulant mit möglichen Falschfahrern umgegangen wird und nicht etwa Bußgelder erteilt werden. BM Hick verneinte, das sei nicht das Ansinnen. Man wolle die Leute für die neue Regelung sensibilisieren und nicht bestrafen.

GR Groeneveld war der Ansicht, es gebe in Gingen mehrere Straßen, die schwierig zu bewerten seien. Für diese könne man das vorliegende Konzept womöglich als Grundlage nutzen, um auch dort Verbesserungen zu erzielen. Eine Verlagerung von Verkehr sei erst einmal unliebsam für manche, vermutete Groeneveld. Das seien aber Lasten der Allgemeinheit, die man als Anwohner ertragen müsse.

GR Staffa erkundigte sich interessehalber, ob es bei Gingens Größe denkbar sei, Parkausweise für Anwohner zu machen. BM Hick verneinte. Das sei für eine Gemeinde nicht vorgesehen. Man habe hier schließlich auch keine „Stuttgarter Verhältnisse“.

Mehrheitlich beschloss das Gremium, dass die unechte Einbahnstraße nach Abstimmung mit dem Straßenverkehrsamt Göppingen ausprobiert werden soll. Es soll zudem ein Infotermin für die betroffene Bürgerschaft koordiniert werden (Allgemeiner Aufruf).

Einbringung Haushalt 2025

Rede Bürgermeister Hick 28.01.2025 (Es gilt das gesprochene Wort)

Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte,

sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

am 10.01.25 hat die Gemeinde mit dem Neujahrs-Bürgerempfang das neue Jahr gut begonnen. Es war nicht nur eine gute Gelegenheit der Begegnung, sondern das für uns unersetzliche Ehrenamt konnte wertgeschätzt und besonders engagierte Mitbürgerinnen und Mitbürger angemessen geehrt werden. Zum Jahresauftakt war es auch eine gute Gelegenheit, die Bürgerschaft über die anstehenden Aufgaben und Herausforderungen zu informieren. Alles stand natürlich unter dem Vorbehalt der Haushaltsberatungen, welche mit den Erörterungen in der Klausurtagung im November letzten Jahres vorbereitend begonnen haben und mit der heutigen Einbringung nun konkreter werden. Ihre Anträge für die Beratung und Beschlussfassung am 25. Februar erwarten wir dann bis zum 12.02.25. Für manche von Ihnen ist es durch die Neuwahl des Gemeinderats im letzten Jahr auch die erste Haushaltsberatung.

Mit den gewohnt konstruktiven und intensiven Erörterungen an der Klausurtagung haben wir bereits wichtige Eckpunkte benannt. Diese sind in den aktuellen Haushaltsentwurf eingearbeitet.

Sie sind bereits informiert, dass sich der negative Ergebnishaushalt im Vergleich zum Vorjahr leider nochmals deutlich verschlechtern wird. Der finanzielle Spielraum wird damit weiter eingeengt.

Bereits im letzten Jahr hatte ich Sie mit der Einbringung des Haushalts 24 auf die dringend notwendige Priorisierung unserer Aufgaben und Projekte eingestimmt. Die zunehmende Schieflage der Kommunalfinanzen zwingt uns zu weiteren Korrekturen der bisherigen Ziele. Wir sind aber handlungsfähig, können auch noch weiter investieren. Dies sollten wir auch weiter tun. Gerade in Zeiten wirtschaftlichen Abschwungs sind es die Kommunen, die Städte und Gemeinden, die geradezu antizyklisch agieren sollten, um Aufträge und Wertschöpfung im Wirtschaftskreislauf zu erhalten.

Wir wissen, wir haben in Deutschland in den letzten Jahren die besonderen finanziellen Herausforderungen, sei es die Pandemie und die Folgen der weltpolitischen Kriegsereignisse aufgrund wirtschaftlich guter Zeiten auch bewältigen können. Wir kommen aus einer Hochphase der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Gerade jetzt wird deutlich, wie gut wir beraten waren, viele wichtige Projekte, Sanierungen und Verbesserungen in unsere Infrastruktur beherzt anzugehen und umzusetzen.

Die guten Zeiten haben aber auch dazu geführt, dass von oben fast inflationär viele Entscheidungen mit Folgelasten getroffen wurden, als ob das Wachstum in Deutschland nie endet. Zu häufig wurden neue Aufgaben verteilt, ohne die Wirkungen zu Ende bzw. an eine ausreichende dauerhafte Finanzierung zu denken. Zudem wurden die Wettbewerbsbedingungen für unsere Unternehmen, insbesondere mit Blick auf die Energiekosten, verschlechtert.

Die Kommunen werden es schon richten. Die habe das schon immer hinbekommen. Ja, das stimmt – aber das gelingt auf Dauer nur, wenn die Aufgabenlast auch ausreichend finanziell hinterlegt ist.

Nun befinden wir uns seit zwei Jahren in einer Rezession. So wie bisher kann es nicht weitergehen.

Bereits seit Jahren wird vehement darauf hingewiesen, dass die Schere zwischen Aufgabenerfüllung und die dafür notwendige Finanzausstattung immer weiter auseinanderdriften (Beispiele gibt es viele, sei es bei der Anschlussunterbringung oder der Erfüllung von Rechtsansprüchen bei Betreuungsplätzen oder Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung).

Auch in unserem Landkreis wurden weitere Leistungen und auch Dauerlasten beschlossen.

Wenn das Geld dann fehlt, wird die Kreisumlage erhöht und die Kommunen müssen dann schauen, wo sie bleiben und es irgendwie hinbekommen. Am Ende trifft es dann immer den Bürger, den Steuerzahler und dieser merkt es dann doppelt. Erst am Geldbeutel z. B. durch eine notwendige Erhöhung der Hebesätze und dass in seiner Kommune vor Ort bestimmte Aufgaben nicht mehr wie geplant umgesetzt werden können.

Daher ist es zwingend notwendig, dass Bund und Land die richtigen Rahmenbedingungen setzen. Fast täglich können Sie aus der Presse entnehmen, dass die Haushalte der Städte und Gemeinden im Ergebnishaushalt überwiegend negativ sind (neg. ordentliches Ergebnis). Wir reihen uns hier mit einem zu erwartenden Defizit in Höhe von 2,2 Mio. € ein und gehören damit sicher zu der negativen Spitzengruppe vergleichbarer Kommunen.

Die nahezu Verdoppelung des neg. Ergebnisses lässt sich an drei Faktoren festmachen. Erhöhung der Umlagen (Kreis und Land), Steigerung der Personalaufwendungen sowie eine deutliche Verringerung der Schlüsselzuweisungen.

Die Finanzen der Städte und Kommunen befinden sich im freien Fall.

Baden-Württembergs früherer Regierungsvize Walter Döring, welcher aktuell Kreisrat in Schwäbisch Hall ist, hat lt. einem Bericht im Staatsanzeiger vorgeschlagen, dass zur Eröffnung neuer Spielräume der Kreise und Kommunen diese Bund und Länder verklagen sollen.

Ich zitiere aus dem Bericht: Schließlich können die Kommunen auf eine Verbesserung ihrer Lage nicht hoffen. Döring verweist darauf, dass das Grundgesetz den Kommunen eine Aufgabenadäquate Finanzausstattung zusichert. Zudem wurde 1994 die Selbstverwaltungsgarantie im Grundgesetz ergänzt. Der Gemeindetag hatte eine Klage als „Ultima Ratio“ schon im vergangenen Mai in Erwägung gezogen. Hier präferiert man aber den Verhandlungsweg. Es kann aber kein Dauerzustand sein, dass die Kommunen durch die Überforderung in der Finanzierung ihre Pflichtaufgaben nicht mehr erfüllen können.

Nach dem Bericht haben zwischenzeitlich drei Landkreise aus Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt stellvertretend für alle Landkreise, Kommunalverfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt.

Unter den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern im Landkreis wird diskutiert, ob die aktuelle Erhöhung der Kreisumlage mitunter eine erdrosselnde Wirkung für einzelne Kommunen hat. Es wird darüber nachgedacht, ob eine gerichtliche Klärung notwendig wird.

Es darf bezweifelt werden, dass bei der Festsetzung der Höhe der Kreisumlage die finanzielle Leistungsfähigkeit der einzelnen Kommunen ausreichend Beachtung fand bzw. bei der Abwägung auch angemessen berücksichtigt wurde.

Schwierige Zeiten bieten aber auch Chancen und alle Ebenen sind aufgefordert, falls dies nicht bereits oder nicht ausreichend geschehen ist, in ihrem Verantwortungsbereich mit der Aufgaben- und Ausgabenkritik zu starten. Sie alle kennen die Aussage, dass Deutschland kein Einnahme- sondern ein Ausgabeproblem hat aus vielen politischen Diskussionen.

Wir werden unseren Teil wie immer verantwortlich dazu beitragen und ich habe bereits in der letzten Klausurtagung angekündigt, dass wir eine Haushalts- und Strukturkommission einsetzen und uns intensiv mit allen unseren Aufgaben, Kosten und Einnahmen, insbesondere mit dem Blick auf unseren Ergebnishaushalt, auseinandersetzen werden

Hier sei aber nochmals betont, dass wir dies sehr überlegt angehen. Wir wollen keine Strukturen zerschlagen. Es geht schließlich auch um Angebote, die sowohl mit Interesse als auch engagiertem Personal hinterlegt sind. Aber wir müssen uns sicher über Standards unterhalten.

Ich finde es wichtig an dieser Stelle auch zu betonen, dass wir bei aller Kritik dankbar sind, dass wir von Bund und Land beträchtliche Fördergelder erhalten haben. Denn ohne diese Unterstützung wären wichtige Investitionen in unsere Infrastruktur nicht möglich. Selbstverständlich erfüllt der Landkreis für die Kommunen wichtige Aufgaben und ohne eine ergänzende Förderung wäre z. B. die Schulsozialarbeit vor Ort schwieriger zu finanzieren.

Das Thema Gesundheit hat für uns alle Priorität und der Neubau der Klinik am Eichert kostet viel. Mit Blick auf die steigende Kreisumlage muss aber zunehmend kritisch hinterfragt werden, ob dies für alle Maßnahmen und Investitionen im Kreis gilt. Und ich bin zuversichtlich, dass Kreisräte und Kreisverwaltung hier aktuell und für die nächsten Jahre engagiert priorisieren werden. Besonders gespannt blicke ich hier auf die Diskussion um den Erhalt der alten Klinik und eine alternative Nutzung. Ich persönlich weiß nicht, ob der Erhalt und Nachnutzung der Klinik einer neuen wirtschaftlichen Lösung zugeführt werden kann. Es sollte aber alles unternommen werden, um dies eingehend zu prüfen. Schließlich würde die Vermeidung der genannten millionenschweren Abbruchkosten den Kreishaushalt und damit die kommunalen Haushalte entlasten können.

Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte, wir haben trotz schwieriger Rahmenbedingungen auch im letzten Jahr unwahrscheinlich viel umsetzen können. Hierzu habe ich am Bürgerempfang bereits ausgeführt und ich verweise auf die Berichterstattung sowie auf die Darstellung in unserem Jahresrückblick/Heimatbriefe. Diese sind gerade in der Bearbeitung und sollen im Laufe des Jahres als Sammelausgabe mehrerer Jahre aufgelegt werden.

Es ist mir wichtig, an dieser Stelle auf zwei wesentliche Projekte hinzuweisen, die mitunter auch unser Handeln in der Zukunft bestimmen und fordern. Zudem möchte ich das das Augenmerk nochmals auf ein Projekt lenken, welches deutlich macht, was in Kombination zwischen Gemeinde und Ehrenamt möglich ist.

Mit der Fertigstellung der BOSIG-HOHENSTEINHALLE haben die Vereine und die Gemeinde eine zukunftsfähige multifunktionale neue Halle erhalten. Trotz des Wasserschadens konnte der Trainings- und Schulbetrieb im letzten Jahr ungemindert fortgesetzt werden. Unterschiedliche Veranstaltungen haben die funktionale Leistungsfähigkeit als Kultur- und Sporthalle verdeutlicht und mit der Kostenabrechnung der Maßnahme wurde nochmals eindrucksvoll belegt, dass der Neubau für Eigenmittel in Höhe von 5,25 Mio. € die einzige richtige und auch zukunftsfähige Entscheidung war. Zudem wurde deutlich, dass wir mit unseren Steuergeldern wohlüberlegt und wirtschaftlich umgehen können. Ich darf zudem darauf hinweisen, dass diese Maßnahme ohne Kreditaufnahme durchgeführt wurde.

Mit der Insolvenz der Fa. Buchsteiner haben wir uns mit dem Ankauf des Firmen-Areals eine wichtige Entwicklungsfläche für die Zukunft gesichert. Für diesen deutlichen mehrheitlichen Beschluss möchte ich heute nochmals meinen Dank an den Gemeinderat bekräftigen. Bisher haben wir für den Erwerb noch keinen Kredit aufnehmen müssen und beobachten die Zinsentwicklung.

Der Walderlebnispfad würde heute, aufgrund der aktuellen schwierigen Haushaltslage, wohl nicht gesichert in eine Umsetzung gehen. Mit der Realisierung ist aber etwas ganz Besonderes entstanden. Zudem wurde mit diesem Projekt verdeutlicht, dass mit Mitteln der Gemeinde, Fördergelder der Region, Spenden und ehrenamtlichem Engagement, gerade durch das gute Zusammenwirken von vielen, Projekte umgesetzt werden können, die sonst nicht realisierbar wären. Gerade in den Zeiten knapper Kassen ist dies ein wichtiges Beispiel, wie Projekte gelingen können.

Damit möchte ich es aber auch bewenden lassen und mich nun den zukünftigen Aufgaben und dem Haushalt 2025ff. zuwenden.

Wir befinden uns in einem Jahr mit einer großen Baumaßnahme und vielen vorbereitenden Planungen.

Hochwasserschutz

Das letztjährige Hochwasser Anfang Juni hat gezeigt, wie wichtig es war, dass wir mit dem Neubau der B 10 den Hochwasserschutz Barbarbach umsetzen konnten. Wie richtig es war, dass wir uns seit Jahren um einen gelingenden Hochwasserschutzausbau am Marrbach kümmern.

Mit der Einreichung des Förderantrags im September lag die Bewilligung der Förderung in Höhe von 1,34 Mio. € bereits im Oktober vor. Seitdem ist die Verwaltung mit den Fachplanern intensiv dran, dieses Projekt umzusetzen. Aufgrund notwendiger längerer Zeitfenster für die Planung sowie Ausschreibung werden wir eine Verlängerung des eigentlichen Baubeginns (ursprünglich Juni) bis September 25 beantragen. Mit der Rodung von Bach und Baugelände haben wir bereits begonnen. Die Gesamtmaßnahme soll bis Ende 2026 abgeschlossen werden.

Im Finanzplanungszeitraum haben wir auch die Verbesserung des Durchlasses Barbarabach hier die Querung beim Brandweg abgebildet.

Der Hochwasserschutz an der Hohensteinstraße und Filsstraße werden uns zukünftig weiter beschäftigen. Im Finanzplanungszeitraum sind hierfür aber keine Mittel enthalten.

Straßen, Kanäle, Brücken

Mit Ausbau des Hochwasserschutzes am Marrbach werden auch die Durchlässe an der Brunnenstraße, am Feldweg Donzdorfer Straße und der Straßendurchlass Donzdorfer Straße ersetzt. In 2026 muss zudem der weitere Teilausbau der Donzdorfer Straße erfolgen. Der Gesamtausbau kann leider erst nach einer abschließenden gerichtlichen Klärung des Bebauungsplans 4. Änderung erfolgen. Hier würden wir aber je nach Zeitfenster flexibel reagieren.

Die Planungsmittel für die Ersatzbauten oberer Steg und unterer Steg sind eingestellt. Eine bauliche Umsetzung ist für die Jahren 2026/2027 vorgesehen. Eine abschließende Entscheidung zur Maßnahme „Unterer Steg“ steht noch aus.

Die Sanierung der Lindenstraße auf Höhe des Buchsteiner-Areals haben wir nicht aufgenommen.

Im Wohngebiet Lessing-, Uhland-, Jahn- und Goethestraße sind der Ausbau der Lessing- und der Teilausbau Jahnstraße dargestellt. Eine Umsetzung der Gesamtmaßnahme mit Uhland- und Goethestraße kann mit einer veränderten Priorisierung oder einer günstigeren finanziellen Entwicklung erfolgen. Hier werde ich bei der Schulbaufinanzierung nochmals ausführen.

Der Planungsauftrag für eine Inliner-Sanierung von Ortskanälen in der Gartenstraße, Kolpingweg und Wittumstraße wurde vom Gemeinderat bereits in 2024 vergeben.

Für das Grundstück Hindenburgstraße 103 sollen, nachdem die angrenzenden privaten Häuser nun saniert wurden, die zukünftige Nutzung und Planung konkretisiert werden.

Für die bauliche Umsetzung des ersten Bauabschnitts „Ausbau Ortsdurchfahrt am Friedhof“ in 2026 soll die Planung mit dem Ziel der Kostensenkung nochmals überarbeitet bzw. aktualisiert werden.

Städtebauliche Entwicklung / Wohnbau / Städtebauförderung

Neben der weiteren Förderung privater Maßnahmen im Sanierungsgebiet haben wir mit den Gebäuden Hindenburgstraße 164, Hindenburgstraße 112/1 sowie Pfarrstraße 5 drei Abbruchmaßnahmen vorgesehen, um Raum für Neues zu schaffen.

Das Grundstück Hindenburgstraße 164 wird auch eine Erschließung zum neuen Baugebiet Barbargarten 2 ermöglichen. Der Bebauungsplan soll Anfang 2026 als Satzung beschlossen werden.

Im Areal Halde an der Hindenburgstraße soll das gemeindeeigene Apartmenthaus in diesem Jahr entmietet und mit weiteren angrenzenden, leerstehenden Gemeindegebäuden in 2026 abgebrochen werden. In diesem Jahr soll das Bebauungsplan-Änderungsverfahren für dieses Areal beginnen und die Nachnutzung für einen Geschosswohnungsbau vorbereitet werden. Die notwendige Abstimmung für die zukünftige Gestaltung des Kreuzungsbereichs (Bahnhof-, Hindenburg-, Grünenberger Straße) konnte abgeschlossen werden. Im Laufe des Jahres werden wir Ihnen die weiteren planerischen Überlegungen vorstellen.

Für das Grundstück Hindenburgstraße 55 möchte ein Investor bereits seit längerem Geschosswohnungsbau realisieren. Nachdem die Verwaltungsbemühungen für eine Anpassung der LBO über das Bauministerium am Bundesrecht scheitert, soll nun ein vorhabenbezogener Bebauungsplan eine Umsetzung ermöglichen.

Der Verkauf des letzten Bauplatzes im Baugebiet Schulstraße wird in den nächsten Wochen erwartet.

Wir hoffen, dass der Investor in der Schulstraße nun einen Bauantrag einreicht und noch in diesem Jahr mit dem dringend benötigten Wohnungsbau beginnt.

Betreuungsplätze

Die Sanierung der Kita Sonnenschein ist nicht vordringlich und wird zurückgestellt.

Zur Verbesserung des Angebots sind in den Einrichtungen nur kleinere bauliche Ertüchtigungen bzw. Beschaffungen vorgesehen.

Auch der Zubau von weiteren Betreuungsplätzen ist derzeit nicht notwendig.

Die Räumlichkeiten für den Rechtsanspruch für die Ganztagesbetreuung in der Grundschule sind mit dem Neubau der BOSIG-HOHENSTEINHALLE vorhanden. Eine Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der noch nicht bekannten Umsetzungsvorgaben einschließlich der dafür notwendigen Finanzierung.

Buchsteiner-Areal

Derzeit sind wir intensiv in Gesprächen für eine vorübergehende Nachnutzung des Areals. Die Flächen sollen nach Möglichkeit noch in diesem Jahr weitgehend vermietet werden.

Die vorbereitende Untersuchung und der Aufstockungsantrag für Fördermittel im Rahmen der Städtebauförderung, Auszahlung in 2026, soll in diesem Jahr, voraussichtlich bis September/Oktober, erfolgen.

Gewerbeentwicklung

Im letzten Jahr konnten wir bereits ca. 8000 m² Fläche im Gewerbegebiet Untere Schorteile V veräußern. Für die restlichen Flächen (ca. 7.500 m²) liegen 2 Bewerbungen und 2 Interessensbekundungen vor. Die Verkaufserlöse sind fest eingeplant.

Nachdem die Stadt Süßen nun beschlossen hat, einem Bebauungsplan-Plan-Aufstellungsverfahren für das IKG Auen zuzustimmen, soll die Planung für die Realisierung des IKG Auen über den gemeinsamen Zweckverband Fahrt aufnehmen. Eine Umsetzung bis zur Erschließung wird aber noch Jahre brauchen. Wichtig bleibt, dass nun begonnen wird. Die meisten Flächen auf der Gemarkung Gingen sind bereits im Eigentum der Gemeinde.

Glasfaserausbau

Bei der Haushaltseinbringung im letzten Jahr hatte ich Sie informiert, dass die Breitbandabfrage der Deutschen Glasfaser zwar erfolgreich abgeschlossen werden konnte es aber um das Projekt ruhiger geworden ist.

Nachdem klar war, dass wir hier nicht weiterkommen ist es erfreulicherweise gelungen den Partner zu wechseln und wir warten nun gespannt auf den Ausbaubeginn durch die Unsere Grüne Glasfaser bis Ende März. Bis Ende 2026 soll dann der gesamte Ort mit einem hochleistungsfähigen Glasfasernetz ausgestattet sein.

Im Haushalt haben wir Finanzmittel für den Tiefbau eingestellt, da wir davon ausgehen, dass wir uns an der einen oder anderen Stelle z. B. Gehwege engagieren wollen und müssen.

Anschlussunterbringung von Geflüchteten

Leider haben wir nach wie vor ein Defizit von 21 Plätzen. Es ist beabsichtigt, in einer städtebaulichen Lupe an der Hindenburgstraße ein Gebäude zu erwerben, welches noch weiter genutzt werden kann.

Zusammen mit dem Wohnraum auf dem Buchsteiner-Areal kann das Defizit perspektivisch wahrscheinlich halbiert werden.

Kein Verständnis habe ich dafür, dass ab dem 01.01.25 nun wieder 7 m² Fläche zur Unterbringung für eine Person bereitgestellt werden muss.

Die Abkehr von der 4,5-m²-Lösung erhöht den Druck auf die Kommunen.

Mitfinanzierung Schulbauten

Gemeindetag, Städtetag und Landkreistag sind in Verhandlungen mit dem Land. Durch Umschichtung kommunaler Mittel wurde der Topf für die Förderung von Neubauten und Sanierungen deutlich erhöht. Es besteht das Ziel, dass durch eine verbesserte Förderung für Standortkommunen die Beteiligung des Umlands obsolet wird.

Am 09.01.25 haben sich hierzu die Kommunen im Landkreis und die Kreisspitze mit dem 1. Beigeordneten des Gemeindetags und einem Vertreter des RP Stuttgart ausgetauscht.

Eine ähnliche Veranstaltung fand aktuell im Landkreis Ludwigsburg statt.

Es besteht die Aussicht, dass man sich relativ schnell auf die Fördermodalitäten verständigt und die Mittel rückwirkend zum 01.01.25 für alle Maßnahmen, ohne Umlandvereinbarung, bewilligt werden können.

Dies trifft sowohl auf den Schulhausbau in Geislingen als auch in Süßen zu.

Wie im Haushalt 24 haben wir aktuell und im gesamten Finanzplanungszeitraum jeweils einen Betrag von 250 TSD € jährlich für eine ggf. notwendige Mitfinanzierung in Geislingen vorgesehen. Diese Mittel bleiben bis zu einer endgültigen Entscheidung zweckgebunden. Für Süßen wird weiterhin kein Betrag eingestellt. Sollte die aktuelle Einschätzung Realität werden, könnten die veranschlagten Mittel für eine andere Maßnahme, z. B. für die Sanierung Uhlandstraße/Goethestraße Verwendung finden. Immer vorausgesetzt, alle bisher getroffenen Annahmen treffen zu.

Wohnortnahe Versorgung

Nachdem die Postfiliale dankenswerterweise vom Modehaus Fischer&Stegmaier übernommen wurde, soll der Leerstand im ehemaligen Schreibwarengeschäft ab März dieses Jahr neu vermietet werden. Leider hat nun die Metzgereifiliale in der Bahnhofstraße aufgegeben. Die Verwaltung ist bereits dabei, weitere Nachnutzungsmöglichkeiten in der Nahversorgung zu prüfen. Dies ist aber nachvollziehbar eine große Herausforderung. Auch bei der Gewinnung eines weiteren gastronomischen Angebots u. a. mit der Sanierung des Gebäudes der ehemaligen Gaststätte Sonne treten wir auf der Stelle.

Mobilität

In der Presse war zu lesen, dass die Planfeststellung für den Weiterbau der B 10 vorangebracht werden soll. Wir können nur hoffen, dass dies in der kürzest möglichen Zeit erfolgt und dass nach einer Planfeststellung die Mittelbewilligung sowie ein Baubeschluss erfolgt. Aus eigener Betroffenheit wissen wir, dass zwischen Beschluss und Fertigstellung z. B. unsere Ortsumfahrung 20 Jahre liegen können.

Schön, dass sich das Regionalparlament mit dem S-Bahnanschluss bis Süßen sowie weitergehend bis Geislingen befasst und sich dadurch der 30-Min.-Takt auf einen 15-Min.-Takt verbessern soll. Leider wurde in keiner Zeile darüber berichtet, wie dies dauerhaft finanziert werden soll. Wir können doch mit einem echten 30-min.-Takt auf der Filstalstrecke sehr zufrieden sein.

Für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen haben wir keine Mittel eingeplant. Sollte eine Erweiterung oder eine Sanierung eines Standorts notwendig werden, würden wir situationsbedingt reagieren.

Auch für die vom VVS angeregte Digitalisierung der Haupthaltestellen haben wir keine Co-Finanzierungsmittel eingestellt.

Die Reparatur und Verbesserung der Fahrradabstellstation am Bahnhof ist für dieses Jahr vorgesehen. Zudem möchten wir an einigen geeigneten und nachgefragten Stellen in der Ortsmitte Haltebügel einrichten.

Energiewende/PV-Anlagen

Im Haushalt haben wir Mittel für eine PV-Anlage auf dem Dach des Wasserwerks eingestellt.

Ein zusätzliches Ladeangebot z. B. an der Halle soll nur durch eine wirtschaftliche Lösung umgesetzt werden. Hier sind wir bereits in Gesprächen und werden den Gemeinderat im Laufe des Jahres über die Möglichkeiten informieren.

Kommunen sollen bis 2028 eine Wärmeplanung erarbeiten. Wir haben aufgrund mangelnder konkreter und gesicherter Ausgestaltung der Aufforderung bisher keine Wärmeplanung veranlasst. Wir werden hier zu einem späteren Zeitpunkt situationsbedingt reagieren und sehen derzeit keine Veranlassung vorauseilend zu handeln.

Beim Thema Windkraft werden wir abwarten, wie der Regionalplan weiterentwickelt wird und ob die Flächen im Bereich „Turm“ wieder ausgewiesen werden.

Ehrenamt/Vereine

Im letzten Jahr haben wir die neue Fördersatzung beschlossen.

Hierzu sind Anträge des Musikvereins für die Dachsanierung des Vereinsheims und vom Tennis für die Platzsanierung eingegangen. Uns allen ist die Förderung des Ehrenamts sehr wichtig. Die in Aussicht gestellte Unterstützung der Vereine soll auch umgesetzt werden. Deshalb haben wir die Förderbeträge, trotz schwieriger Haushaltslage, in vollem Umfang bereitgestellt und ich werbe hier um Ihre Zustimmung.

Die Sorge um den gesellschaftlichen Zusammenhalt ist begründet. Dies zeigen auch Ereignisse und die Diskussionen um die nun vorgezogene Neuwahl des Bundestags.

Bei dieser Wahl am 23. Februar hoffe ich auf eine große Wahlbeteiligung. Jeder Einzelne ist jetzt gefordert, sich zu engagieren und seine Stimme abzugeben. Gleichgültigkeit und Desinteresse sind der falsche Weg. Veränderungen können bewirkt werden, wenn viele sich engagieren und mitmachen. Gerade in schwierigen Zeiten muss man enger zusammenrücken.

Ich wiederhole auch gerne eine Ausführung vom letzten Jahr.

Zukunft entsteht dort, wo Bereitschaft besteht, mutige Entscheidungen zu treffen und Risiken einzugehen. Mit ständigem Zögern, Zaudern und Bedenken erreicht man das Gegenteil – nämlich Stillstand, Verunsicherung, Rückschritt und Unzufriedenheit. Am meisten erreicht man, wenn man vertrauensvoll und engagiert zusammenarbeitet. Gerade in schwierigen Zeiten brauchen wir Mutmacher und Engagierte, welche die Gesellschaft zusammenhalten und das Gemeinwohl fördern. Das gelingt am besten in starken Kommunen mit engagierten Bürgerinnen und Bürgern, genau wie hier in Gingen. Mit Vorbildern aus der Bürgerschaft und zupackenden, entscheidungsfreudigen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern. Wir haben in der Vergangenheit in unserer Dorfgemeinschaft gezeigt, was alles möglich ist. Ich vertraue darauf, dass dies auch dieses Jahr wieder gelingt und verweise beispielhaft und als Vorbilder auf die Ehrung verdienter Mitbürgerinnen und Mitbürger beim diesjährigen Jahresempfang.

Sie konnten meinen Ausführungen entnehmen, dass es trotz schwieriger Haushaltslage erneut gelingt, einen genehmigungsfähigen Haushalt aufzustellen. Die gemeinsam besprochenen Themen und Maßnahmen werden weitgehend abgebildet. Um diese Ziele zur Umsetzung zu bringen, sollten wir in diesem Jahr viele Planungsaufgaben vergeben.

Während der Aufstellung des Haushalts haben sich bereits neue Erkenntnisse ergeben, welche wir wie immer in die Änderungsliste aufnehmen, u.a. Fahrzeug Bauhof und Straßenbeleuchtung. Hierzu wird Herr Burger in seinem Vortrag ausführen.

Abschließend bedanke ich mich bei meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Zuarbeit bei der Haushaltserarbeitung. Insbesondere aber danke ich Herrn Burger und seinem Team für die Aufstellung des Haushaltsplans 2025.

Herr Burger wird nun das Zahlenwerk vorstellen. Zu den Unterlagen erhalten Sie zudem die aktualisierten Listen zu den Haushaltsanträgen der letzten Jahre.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Monitoring Eidechsenhabitat Untere Schorteile V

- Kenntnisgabe Vergabe

Hauptamtsleitung Friedel trug vor. Die Dokumentation vom Planungsbüro liege vor. Es hatte vier Besichtigungstermine über das Jahr verteilt gegeben, zu denen die Population der Eidechsen überprüft wurde. Frau Hermann, die Gutachterin, habe dabei zwei adulte Eidechsenexemplare auffinden können. Das werde vom Büro positiv beurteilt. Nach Einschätzung der Gutachterin würde das Habitat auch weiter bevölkert.

Gingen muss in den Jahren 2025, 2026 und 2028 jeweils ein weiteres Monitoring durchführen. Das Planungsbüro mquadrat hatte dafür ein Angebot abgegeben. Die Gemeinde müsse das beauftragen, man kommt nicht drum herum.

Das Gremium nahm die Information zur Kenntnis.

Hochwasserschutzmaßnahme „Ausbau Marrbach“

- Eilentscheidung des Bürgermeisters nach § 43 Abs. 4 Gemeindeordnung

Die Gehölzrodungsarbeiten entlang des Marrbachs müssen noch bis 28.02.2025, vor Beginn der Schonzeit am 01.03.2025, erfolgen. Aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahme wurde die Sven Halm Forstteam GmbH aus Deggingen mit den Gehölzrodungsarbeiten zu einer Angebotssumme in Höhe von 29.604,82 € brutto beauftragt. Der Auftrag wurde durch den Bürgermeister im Rahmen einer Eilentscheidung nach § 43 Abs. 4 GemO vergeben. Das Grundstück der Kleingartenanlage entlang des Marrbachs wird durch den Bauhof der Gemeinde freigeräumt.

Der Gemeinderat nahm von der Eilentscheidung des Bürgermeisters Kenntnis.

Antrag auf Aufforstung, Flst. 3773

Es liegt ein Antrag auf Aufforstungsgenehmigung bezüglich dem Flurstück 3773 vor. Der Antragssteller möchte 1,7533 ha Fläche aufforsten. Für die Anpflanzung sind die Baumarten Ahorn, Eiche, Vogelkirsche und Erle vorgesehen. Die Baumartenwahl wurde mit dem zuständigen Forstrevierleiter besprochen.

Die seitherige Nutzungsart ist Dauergrünland. Die aufzuforstende Fläche liegt im Vogelschutzgebiet, eine entsprechende Verträglichkeit ist gemäß § 34 BNatSchG nachzuweisen. Weiterhin sind hiervon 81 m² ein geschütztes Biotop. Zudem handelt es sich um ein Flurstück des Flurneuordnungsgebiets mit derzeitigem Status der vorläufigen Besitzzuweisung. Entsprechend wurde ein Antrag an die untere Flurneuordnungsbehörde gestellt.

Da die Maßnahme mit dem Forstrevierleiter abgestimmt wurde, sieht die Gemeinde keine nachteilige Entwicklung der Fläche und schlägt somit vor das Einvernehmen zu erteilen.

Der Gemeinderat stimmte dem Antrag auf Erteilung einer Aufforstungsgenehmigung nach § 25 LLG mehrheitlich zu.

Zweckverband IKG Auen

Beschluss zur Vorbereitung der Sitzung des Zweckverbands IKG Auen

- Aufstellung eines Bebauungsplans

In der gemeinsamen Gemeinderatssitzung mit der Stadt Süßen am 16.12.2024 hat Herr Mezger vom Büro mquadrat aus Bad Boll die bisherige Entwicklung dargestellt.

Der Gemeinderat der Stadt Süßen hat sich im Anschluss in der Gemeinderatssitzung vom 13.01.2025 mehrheitlich dafür ausgesprochen das Gebiet zu entwickeln und einen Bebauungsplan aufzustellen. Dies soll in der Sitzung des Zweckverbands am 18.02.2025 erfolgen. Auch die Vertreter der Gemeinde Gingen im Zweckverband müssen vom Gemeinderat entsprechend beauftragt werden.

Die Vertreter der Gemeinde Gingen an der Fils im Zweckverband IKG Auen wurden vom Gremium durch mehrheitlichen Beschluss beauftragt, in der nächsten Verbandssitzung dem Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für das IKG Auen zuzustimmen.

Annahme von Spenden

Der Annahme der aufgeführten Spenden wurde einstimmig zugestimmt. Der Spendenbericht wird dem Landratsamt zugeleitet.

Bekanntgaben und Anfragen

Schulsozialarbeit Nachbesetzung

Der Bürgermeister informierte, dass der Schulsozialarbeiter der Hohensteinschule, Carsten Trautner, die Schule zu Ende Januar verlassen wird, um eine neue Stelle anzutreten. Am 27. Januar wurde Herr Trautner in der Hohensteinschule verabschiedet. Die Nachfolge sei glücklicherweise bereits geregelt: Frau Ursula Klug tritt zum 1. Februar die Stelle an und wird dann künftig im Team mit Doris Lidl die Kinder der Schule betreuen. BM Hick betonte, man sei dem Träger der Schulsozialarbeit, mit dem die Gemeinde hier zusammenarbeite - der Bruderhaus Diakonie - dankbar, dass das mit der Nachfolge so gut und schnell geklappt hat.

SEL Gasleitung/Wasserstoff

Nach Auskunft von Terranets BW soll die planfestgestellte Gasleitung voraussichtlich im Jahr 2030 im Landkreis ankommen und bis 2035 fertiggestellt sein. Da die Genehmigung nur bis 2027 gilt, soll diese nun verlängert werden. Es besteht nach wie vor das Ziel, diese Leitung zu bauen.

Kreuzung Hindenburgstraße – Bahnhofstraße; Programmierung Ampelanlage

BM Hick berichtete, er habe zum Thema Kontakt mit Herrn König, dem Leiter des Straßenbauamts, gehabt. Es sei der Gemeinde mitgeteilt worden, dass ein Fördertopf genutzt werden kann, mithilfe dessen nun die Umprogrammierung der Ampelanlage umgesetzt werden kann. Der Gemeinderat hatte in der Vergangenheit beschlossen, dafür vorerst kein Geld ausgeben zu wollen. Daher freue man sich jetzt, dass die Programmierung über die Fördergelder doch erfolgen kann. Die Maßnahme werde zeitnah beauftragt.

Carsharing Deer – Jahresbericht 2024

Der Bürgermeister teilte mit, dass man über das Jahr 2024 verstreut 49 Nutzungen hatte. Das Interesse am Carsharing sei in Gingen offenbar relativ gering vorhanden

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Gingen an der Fils
NUSSBAUM+
Ausgabe 06/2025
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