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Aus dem Gemeinderat berichtet

Gemeinderatssitzung vom 23. Juni 2025 Service unter www.gingen.de Sitzungsvorlagen und Gemeinderatsberichte online lesen Nutzen Sie die Möglichkeit,...
Planungsentwurf Neugestaltung Ortseingang/Friedhofsparkplatz

Gemeinderatssitzung vom 23. Juni 2025

Service unter www.gingen.de

Sitzungsvorlagen und Gemeinderatsberichte online lesen

Nutzen Sie die Möglichkeit, sich noch vor der Gemeinderatssitzung über die einzelnen Tagesordnungspunkte zu informieren. Den jeweiligen Sachverhalt können Sie den Vorlagen zur Sitzung entnehmen, die rechtzeitig ca. drei Tage vor der Sitzung auf unserer Homepage unter der Rubrik: „Rathaus und Service“ – „Gemeinderat“ – „Ratsinfosystem“ eingestellt werden.

Bürger fragen

Von Seiten der anwesenden Zuhörer gab es keine Fragen an das Gremium oder die Verwaltung.

Städtebauliche Sanierung Ortsmitte – Neugestaltung Ortseingang/Friedhofsparkplatz

BM Hick begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Buchmüller und Herrn La Verde vom Büro setup Landschaftsarchitektur. Das Planungsbüro hatte bereits im Jahr 2021 den Siegerentwurf für die Mehrfachbeauftragung Sanierung Ortsmitte gestellt. In der heutigen Sitzung sollte nun der aktuelle Planstand im Bereich des Ortseingangs aus Richtung Süßen und dem Friedhofsparkplatz der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

Der Gemeinderat hatte die Verwaltung bereits in der Klausurtagung im vergangenen Herbst damit beauftragt, die vorhandene Planung auf Einsparpotenzial zu untersuchen. Die Planung wurde daraufhin insbesondere am Haupteingang zum Friedhof angepasst und überarbeitet. Diese wurde dem Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 22.04.2025 vorgestellt. Inzwischen haben weitere Abstimmungen mit den Leitungsträgern, insbesondere der EVF, stattgefunden und die Planung wurde durch das Büro setup finalisiert.

Um die Maßnahme wie geplant im Herbst dieses Jahres ausschreiben zu können, müssen verschiedenste Details festgelegt werden. Aufgrund dessen wurde eine Musterfläche am Friedhofsparkplatz gepflastert. Die Mitglieder des Gemeinderates informierten sich vor der Sitzung bei einem Vor-Ort-Termin vor dem Haupteingang des Friedhofs über verschiedene Beläge.

Die Planer erläuterten in ihrer Präsentation die Entwurfsplanung näher,

und gingen auf folgende Eckpunkte ein:

Verkehrsinsel, Straßenraum, Parkplätze Friedhof, Parkplätze Straßenraum, Entwässerung, Wege und Plätze, Bänke und Ausstattung, Baumpflanzung und -sicherung, Bepflanzung und Staudenflächen.

Seitens des Gemeinderates gab es Nachfragen zu den Bepflanzungen und deren Pflege und den damit verbundenen Kosten. Weiterer Diskussionsbedarf war die Zufahrt zu den Parkplätzen.

Geplant ist, dass im kommenden Herbst die ersten Ausschreibungen erfolgen und mit der Umsetzung der Maßnahme 2026 begonnen werden soll.

Der Gemeinderat stimmte den Ausführungen des Planungsbüros und den vorgeschlagenen Belägen mit 11 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen zu.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Seniorenwohnanlage St. Barbara“

BM Hick stellte den Sachverhalt vor. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan „Pflegeheim Haus St. Barbara“ ist am 24.11.2022 in Kraft getreten. Der Katholische Kranken- und Wohlfahrtspflegeverein St. Markus e.V. Eislingen hatte als Eigentümer des betreffenden Grundstücks ein Pflegeheim mit ca. 38 Pflegezimmern sowie 4 betreuten Wohnungen geplant. Aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Lage im Bereich des Pflegerechts hat der Eigentümer des Grundstücks der Gemeindeverwaltung mitgeteilt, dass das geplante Pflegeheim derzeit wirtschaftlich nicht umsetzbar sei. Der Eigentümer ist nun an die Gemeindeverwaltung mit der neuen Idee und einem neuen Konzept herangetreten, eine Wohnanlage (Senioren-Wohnanlage) mit Wohnungen für beeinträchtigte Personen zu errichten.

Herr Alexander Schöck, der Vorstandsvorsitzende des Vereins, ging in seinen Erklärungen noch einmal auf die Beweggründe ein, das ursprünglich geplante Projekt „Pflegeheim“ nicht zu realisieren. Seit Beginn des Ukrainekrieges sind die Baupreise gestiegen. Mehr als doppelt so teuer als ursprünglich erwartet würde der geplante Bau kosten. Die erforderlichen Investitionen würden bedeuten, dass Bewohner einen doppelt so hohen Eigenanteil für ihren Pflegeplatz zahlen müssten.

Er stellte den Mitgliedern des Gemeinderates ein anderes Konzept vor, welches der Verein schon seit mehreren Jahren in Eislingen bereits anbietet. Betreutes Wohnen mit Pflegeleistungen, Essensangebot und Betreuung bei Bedarf. In dieser Wohnform können die Senioren noch einen Teil ihrer Selbständigkeit bewahren, aber trotzdem Gemeinschaft und Unterstützung erleben. Eine „Pflegeversorgung Light“ nannte er die neuen alternativen Überlegungen. Herr Schöck versicherte dem Gremium, dass der Bedarf da sei. Er führte aus, dass die Bauvorschriften für Häuser mit betreutem Wohnen nicht so streng sind wie für reine Pflegeheime. Auch der Personalschlüssel ist deutlich geringer. Dies bedeutet geringere Baukosten und geringere Folgekosten.

Der Architekt Peter Wetzel stellte die Planungen vor. Realisiert werden soll ein nicht unterkellertes, 2,5-geschossiges Gebäude mit einem zurückgesetzten Dachgeschoss, welches kein Vollgeschoss darstellt. Geplant sind ca. 22 barrierefreie Wohnungen unterschiedlicher Größe. Die Erschließung der einzelnen Wohneinheiten erfolgt über Laubengänge, welche an die beiden offenen Treppenhäuser angeschlossen sind. Der barrierefreie Zugang zu den Wohnungen wird über einen Aufzug im Haupttreppenhaus gewährleistet. Alle Wohnungen erhalten auf der Südseite Balkone. Die Frage der erforderlichen Anzahl der Stellplätze wurde vorab mit dem Baurechtsamt, Landratsamt Göppingen geklärt. Das Baurechtsamt geht davon aus, dass man die geplante Wohnanlage entsprechend der Verwaltungsvorschrift Stellplätze als „sonstiges Wohnheim“ einordnen kann. Danach wären 1 Stellplatz pro 3,5 Wohnheim-Plätze erforderlich. Bei geplanten maximalen 43 Bewohnern können 11 Stellplätze sowie 1 Behinderten-Stellplatz errichtet werden. Diese Anzahl ist ausreichend für die geplante Wohnanlage.

Im Erdgeschoss sind Sozialräume und ein Gemeinschaftsbereich vorgesehen.

Gemeinderat Staffa betonte, dass ihm die ursprüngliche Planung eines Pflegeheimes lieber gewesen wäre, er aber das neue Konzept durchaus positiv sieht. Er fragte nach, wie viel die geplanten Wohnungen an Miete kosten sollen und hinterfragte, ob sich dies die Senioren auch leisten können. Andreas Schöck antwortete, dass sich die Mieten für die pflegenahen Wohnungen an der ortsüblichen Miete orientieren würden. Hinzu kommen dann die gebuchten Leistungen wie Essen, Pflege etc. Der gemeinnützige Kranken- und Wohlfahrtspflegeverein agiert hier ähnlich wie ein Bauträger im Mietwohnungsbau, jedoch ist bei ihnen der Abschreibungszeitraum deutlich länger anzusetzen.

GR Engel machte deutlich, dass auch ihm die ursprüngliche Planung besser gefallen hätte. Er befürchtete, dass die Mieter doch mehr eigene Autos haben und auch Besucher oder Dienstleister die Parkproblematik in diesem Wohnbereich vergrößern.

GR Beier begrüßte das Projekt und betonte, dass es sich für ihn um eine sinnvolle Alternative handelt.

GR Groeneveld äußerte sich dahingehend, dass er wegen der Größe des geplanten Gebäudes sehr mit sich kämpfen muss. Einerseits sieht er den Bedarf an solchen Einrichtungen, die Lage ist optimal, andererseits meldete er große Bedenken an. Der 60-Meter-Block würde für die Anwohner wie eine Wand wirken.

Architekt Wetzel und BM Hick erwiderten, dass in der Kubatur des nun geplanten Gebäudes deutliche Verbesserungen in dieser Hinsicht erzielt wurden. Das Gebäude rückt 1,5 Meter weiter von den Anwohnern weg und die Fassade ist durch mehr „Strukturen“ wie zum Beispiel die Laubengänge, aufgelockert worden.

Um dieses Projekt umsetzen zu können, muss ein neuer Vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Eigentümer ist bereit, wie auch schon beim ersten Vorhabenbezogenen Bebauungsplan, die Kosten für diese Bebauungsplanänderung zu übernehmen. Mit 12 Ja-Stimmen und einer Enthaltung wurde die Gemeindeverwaltung beauftragt, den neuen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Seniorenwohnanlage St. Barbara“ in die Wege zu leiten.

Genehmigung von Gemeinderatsprotokollen

- 20.05.2025

Zu den Niederschriften der Sitzungen vom 20.05.2025 waren keine Änderungsanträge eingegangen. Die Niederschriften der Sitzungen vom 20.05.2025 wurden vom Gremium genehmigt.

Informationen zu laufenden Bauvorhaben

BOSIG-Hohensteinhalle: Kämmerer Burger informierte über die Erneuerung und den Austausch der Fugen und Hülsen im Hallenboden.

Ausbau Marrbach: Am Donnerstag, den 03.07.2025 findet die Submission statt. Es wurden bisher 7 Angebote abgeholt.

Kastanienweg: Das Pflanzbeet wurde erneuert. Eine sinnvolle Bepflanzung erfolgt frühestens im Herbst. Die Asphaltarbeiten sind vergeben. Man geht davon aus, dass diese noch vor der Sommerpause ausgeführt werden.

Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart zur Festlegung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen

2. Offenlage im Beteiligungsverfahren gemäß § 9 Abs. 3 ROG bzw. § 12 Abs. 2 LplG

BM Hick verwies auf die ausführliche Sitzungsvorlage und informierte den Gemeinderat über den aktuellen Sachstand im Verfahren.

Der Verband Region Stuttgart beabsichtigt die Teilfortschreibung des geltenden Regionalplans vom 22.07.2009. Vorgesehen ist die Festlegung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen. Hierzu hatte in der Zeit vom 27.10.2023 bis 02.02.2024 ein Beteiligungsverfahren stattgefunden.

Die Verwaltung wurde damals vom Gemeinderat beauftragt, eine Stellungnahme abzugeben und beantragte, die windhöffige Fläche im Gewann „Unter dem Turm“ und „Turm“ in der Teilfortschreibung des Verbandes Region Stuttgart als Vorranggebiet für regionalbedeutsame Windkraftanlagen auszuweisen.

Der geänderte Planentwurf mit Text, Begründung und Kartendarstellungen der Raumnutzungskarte sowie der Umweltbericht können seit dem 02.06.2025 auf der Internetseite des Verbands Region Stuttgart unter www.region-stuttgart.org/wind eingesehen und heruntergeladen werden. Die Änderungen sind farblich gekennzeichnet. Darüber hinaus steht dort zur Information eine Übersichtskarte und Tabelle mit den geänderten Vorranggebieten sowie die dem Beschluss der Regionalversammlung zugrunde liegende Sitzungsvorlage zur Verfügung. Die Kommunen haben Gelegenheit, zu den geänderten und entsprechend gekennzeichneten Teilen des Planentwurfs bis spätestens 01. August 2025 Stellung zu nehmen.

Bei der Überprüfung des Beschlusses der Regionalversammlung hat die Gemeindeverwaltung leider festgestellt, dass der Antrag der Gemeinde nicht berücksichtigt wurde.

Ärgerlich ist, dass das Beteiligungsverfahren auch keine weitere Information und Rückfragen vorgesehen hat. Dieses Vorgehen entsprach aber gerade nicht den persönlichen Gesprächen mit der Regionalplanung. Daher wandte sich BM Hick am 08.04.25 schriftlich an Herrn Regionalplaner Kiwitt. Es wurde zum Ausdruck gebracht, dass bereits bekannt ist, dass die geplante Fläche in einem Natura-2000-Gebiet liegt. Nur auf persönliches Nachfassen hat man nun erfahren, dass der geplante Standort nicht in das Vorranggebiet aufgenommen werden soll, die Gemeinde hierzu aber nicht informiert wurde und das Vorgehen auch nicht akzeptieren kann.

Seitens der Region wurde dann verlangt, dass die Gemeinde eine Stellungnahme vom LRA Göppingen/Umweltschutzamt vorlegt, welche eine Windkraftnutzung in dem geplanten Gebiet nicht ausschließt und eine Ergebnisoffene Prüfung möglich ist. Mit E-Mail-Schreiben vom Ende Mai 2025 wurde diese ergebnisoffene Prüfung vom Amtsleiter des Umweltschutzamtes, Herrn Jünger bestätigt.

Daraufhin wurde der Gemeinde vom Verband eine neue Gebietsabgrenzung für die Aufnahme in das Vorranggebiet vorgeschlagen. Diese entsprach aber nur 10 % der von der Gemeinde vorgeschlagenen, mit dem von AlbWerk/Vattenfall abgestimmten sowie in der Informationsveranstaltung 2023 vorgestellten Kulisse.

Nach erneuter Rücksprache mit dem Regionalplaner Herrn Kiwitt wurde deutlich gemacht, dass diese Ausweisung nicht zielführend ist. Die Ausweisung berücksichtigt nur die alten Richtlinien mit kleineren Windrädern (Nabenhöhe bis 160 m). Der interessierte Investor Vattenfall hat aber klar zum Ausdruck gebracht, dass hier eine wirtschaftliche Lösung nur dann möglich wird, wenn die Windräder eine Gesamthöhe von ca. 250 m (Nabenhöhe ca. 180 m) haben und zudem mind. 2 Windräder besser drei Windräder realisiert werden müssen.

Um die Fläche zu vergrößern, wurde nun eine zusätzliche Stellungnahme seitens des Investors verlangt. Diese wurde am einen Tag vor der Regionalversammlung am 28.05.25 seitens Vattenfall zugestellt. Nachdem bis zu dieser Sitzung des Verbands Region Stuttgart keine abschließende Abstimmung möglich war, hat der Regionalplaner Herr Kiwitt in einer E-Mail zum Ausdruck gebracht, dass die Gemeinde auch nach der Festsetzung der Vorranggebiete noch die Möglichkeit erhalten soll, das vorgeschlagene Windkraftgebiet am Turm zu prüfen und ggf. zu entwickeln.

Im Rahmen der Stellungnahme im Beteiligungsverfahren würde die Verwaltung erneut zum Ausdruck bringen, dass sie, wie bereits beantragt, nach wie vor eine Aufnahme von GingenWest/Gewann Turm als Vorranggebiet begrüßen würde. Alternativ will die Gemeinde Gingen an der Fils eine verbindliche Stellungnahme einfordern, dass nach Abschluss des Verfahrens die Gemeinde Gingen auch ohne Vorranggebietsausweisung die Realisierung eines Windparks Turm ergebnisoffen prüfen und ggf. realisieren kann.

Der Gemeinderat stimmte dem Beschlussantrag, eine Stellungnahme wie von BM Hick erläutert, einstimmig zu.

Feststellung Jahresabschluss 2022

- Kämmereihaushalt

Gem. § 95 GemO hat der Jahresabschluss sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten. Er hat die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen.

Der Jahresabschluss besteht aus

1. der Ergebnisrechnung

2. der Finanzrechnung,

3. der Bilanz.

Er ist um einen Anhang zu erweitern und durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.

Der Jahresabschluss wurde entsprechend der Beschlussformulierung auf Seite 52 und 53 des Rechenschaftsberichts vom Gemeinderat durch einstimmigen Beschluss festgestellt.

Bekanntgaben und Anfragen

Versuch einer geänderten Schließorganisation für die BOSIG-Hohensteinhalle

BM Hick informierte den Gemeinderat über die Besprechung mit dem Vorsitzenden des TB Gingen sowie einigen Übungsleiterinnen und -leitern und die getroffene Vereinbarung, versuchsweise auf eine neue Schließorganisation umzustellen. Er verwies auf das Mitteilungsblatt der Gemeinde vom 12. Juni 2025, in welchem die neuen Vereinbarungen abgedruckt wurden.

Sperrung B 10

Am Donnerstag, 26.06.2025 wird die B 10 zwischen Süßen und Gingen in Fahrtrichtung Geislingen/Ulm aufgrund von Unterhaltungsarbeiten der Straßenmeisterei Geislingen voll gesperrt. Die Sperrung erfolgt von 9.30 Uhr bis 14:30 Uhr.

Anschlussunterbringung/Zuweisung

BM Hick gab bekannt, dass der Gemeinde zwei 5-köpfige Familien im Zuge der Anschlussunterbringung zugewiesen wurden. Diese werden in der Lindenstraße 22, Buchsteiner Areal und in der Hindenburgstraße137 untergebracht.

FLIWAS - Flutinformations- und Warnsystem

BM Hick informierte, dass sich die Gemeinde Gingen auch an diesem Landkreisprojekt beteiligt. 2 Mitarbeiterinnen werden derzeit darin geschult. Das Flutinformations- und Warnsystem FLIWAS ist ein modernes, webbasiertes Hochwasserkrisenmanagementsystem, das alle verfügbaren Hochwasserinformationen des Landes und der kommunalen Ebenen auf einer Plattform im Internet bündelt und einen schnellen Überblick über die Hochwassersituation ermöglichen.

Sobald das Projekt weiter fortgeschritten ist, sollen im Gemeinderat weitere Infos dazu folgen.

Schülerferienprogramm

Seit 16.06.2025 kann man sich unter gingen.feripro.de online für einzelne Programmpunkte anmelden.

Kreuzung Bahnhof-, Hindenburg- und Grünenberger Straße

BM Hick informierte, dass seit Anfang Juni die Ampelschaltung neu programmiert wurde. Die Ausfahrt aus den Nebenstraßen wird schneller geschaltet. Er sprach auch kurz das Abschalten der Anlage während der Nacht an. Dies soll aber ein Thema einer der nächsten Verkehrsschauen werden. Falls es Probleme mit der neuen Schaltung der Ampel gibt, bittet er darum, sich mit ihm bzw. der Verwaltung in Verbindung zu setzen.

Parken im öffentlichen Verkehrsraum

BM Hick sprach die Problematik an, dass immer wieder Anhänger von Gewerbebetrieben dauerhaft im Wohngebiet Marrbacher Öschle und auch im Gewerbegebiet Immenreich auf öffentlichen Parkflächen abgestellt werden. Dies ist aus Sicht der Verwaltung ein Ärgernis. Hierzu sollte man sich in naher Zukunft Gedanken machen, wie man dies regeln könnte.

BM Hick gab dem Gremium zudem bekannt, dass die Anordnung für den Verkehrsversuch in der Lindenstraße vom Landratsamt, Straßenverkehrsamt mit einigen kleinen Änderungen eingegangen ist. Das LRA hat Bedenken und glaubt nicht daran, dass durch das Verkehrs- und Parkkonzept sich die Lage in der Lindenstraße verbessern wird. BM Hick vertrat jedoch die Ansicht, dass es ein Versuch wert ist. Einen Termin, an welchem der Bürgerschaft das Konzept vorgestellt werden soll, stellte er in Aussicht, erst danach soll die Beschilderung durch den Bauhof vorgenommen werden.

KSK-Materiallager im Buchsteiner Areal

BM Hick unterrichtete den Gemeinderat, dass es dem KSK e.V. gelungen ist, ein Team für die Verwaltung und Ausgabe der KSK-Materialien zu gewinnen. Anhänger, Kleingeräte etc. sind seit kurzem im Buchsteiner Areal gelagert.

Für die Ausgabe und Wartung sind Herr Thomas Schramm und Herr Stephan Litke zuständig. Die Koordination und Beschaffung der Kleinteile läuft über Frau Franziska Franzisi und Frau Erika Preßmar.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Gingen an der Fils
NUSSBAUM+
Ausgabe 28/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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