Aus dem Gemeinderat für eilige Leser vom 10.4.2025
Aus der Arbeit des Gemeinderates am 10.4.2025
Wasserversorgungskonzeption BA 2 – Vergabe Arbeiten Estrich und Industrieboden
Estricharbeiten:
Die Rohbauarbeiten sind bereits abgeschlossen, ebenso der Behälterbau und die Malerarbeiten. Zu den letzten Arbeiten gehören die Estricharbeiten und die Bodenbeschichtung. Die Maßnahmen wurden beschränkt ausgeschrieben. Die Ausschreibungsunterlagen für die Estricharbeiten wurden an 5 Firmen verschickt. Zur Submission am 18.3.2025 um 14.00 Uhr lag kein Angebot vor. Alle angefragten Firmen wurden vorab in Kenntnis gesetzt bzw. das Interesse wurde telefonisch abgefragt.
Da für das Gewerk Estricharbeiten kein Angebot einging, wurde die Ausschreibung hierfür gem. § 17 Abs. 1 VOB/A aufgehoben. Dadurch war eine Freihändige Vergabe der Arbeiten gem. § 3a Abs. 3 Punkt 4. VOB/A möglich. BIT-Ingenieure hatte hierzu mit den angefragten Firmen nochmals Kontakt aufgenommen, ob Sie bei einer Freihändigen Vergabe ein Angebot abgeben möchten. Nach Rücksprache mit den einzelnen Firmen wurde nur von der Fa. Kraft am 27.3.2025 ein Angebot vorgelegt. Hierfür fand ein gemeinsamer Ortstermin statt. Eine weitere Firma wollte weder einen Ortstermin noch ein Angebot abgeben.
Bei der ersten Durchsicht (Eröffnungstermin) der Angebote durch BIT-Ingenieure wurden keine Auffälligkeiten festgestellt. Es ergaben sich keine Änderungen der Angebotssummen gegenüber den Angaben beim Submissionstermin. Gegen die Fabrikatswahl der Firma bestanden keine Einwände. Sie entsprachen den ausgeschriebenen Fabrikaten bzw. wiesen eine Gleichwertigkeit auf. Alle Preise waren nach Prüfung marktüblich und plausibel.
Die Eignung des Bieters wurde geprüft. Der Bieter ist als fachkundiges und leistungsfähiges Unternehmen bekannt und verfügt über eine ausreichende Qualifikation und Leistungsfähigkeit, um die Bauarbeiten fachgerecht durchführen zu können.
Nach rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung gab es keine Beanstandungen. Das bepreiste Leistungsverzeichnis weist 24.821,02 € brutto aus, somit lag das Angebot unter dem bepreisten Leistungsverzeichnis. Die Vergabe an die Fa. Kraft aus Neuenstadt zum Angebotspreis von 16.398,20 € brutto wurde empfohlen.
Industrieboden:
Die Maßnahmen wurden beschränkt ausgeschrieben. Die Ausschreibungsunterlagen der Bodenbeschichtung wurden an 2 Firmen verschickt. Mehrere Firmen wurden vorab telefonisch nach Kapazität und Interesse an der Ausschreibung abgefragt. Lediglich 2 Firmen hatten Interesse an den Ausschreibungsunterlagen.
Zur Submission am 18.3.2025 um 14.00 Uhr lag ein Angebot vor. Die Zuschlagsfrist endete am 18.4.2025. Bei der ersten Durchsicht (Eröffnungstermin) der Angebote durch die Gemeinde und BIT Ingenieure wurden keine Auffälligkeiten festgestellt. Es wurden keine Preisnachlässe angeboten. Nebenangebote waren zugelassen, wurden jedoch nicht abgegeben.
Es ergaben sich keine Änderungen der Angebotssummen gegenüber den Angaben beim Submissionstermin. Gegen die Fabrikatswahl der Firma bestanden keine Einwände. Sie entsprechen den ausgeschriebenen Fabrikaten bzw. weisen eine Gleichwertigkeit auf. Die Eignung des Bieters wurde geprüft. Der Bieter ist als fachkundiges und leistungsfähiges Unternehmen bekannt und verfügt über eine ausreichende Qualifikation und Leistungsfähigkeit, um die Bauarbeiten fachgerecht durchführen zu können.
Nach rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung ergaben sich keine Beanstandungen. Das bepreiste Leistungsverzeichnis vom 25.2.2025 (BIT) sowie die Kostenberechnung vom 29.4.2022 wies 33.111,75 Euro (brutto) bzw. 36.000,00 € (brutto) aus. Die Auftragssumme lag rd. 400,– € brutto über der Kostenberechnung vom 29.4.2022 sowie rd. 3.300,– € brutto über dem bepreisten Leistungsverzeichnis vom 25.2.2025.
Die Vergabe an die Fa. Heinrich Schmid aus Heilbronn zum Angebotspreis von 36.405,67 € brutto, wurde empfohlen.
Der Vergabe der Estricharbeiten wurde wie vorgeschlagen an die Fa. Kraft aus Neuenstadt zum Angebotspreis von 16.398,20 € brutto zugestimmt.
Der Vergabe der Arbeit Industrieboden wurde wie vorgeschlagen an die Fa. Heinrich Schmid aus Heilbronn zum Angebotspreis von 36.405,67 € zugestimmt.
Eröffnungsbilanz der Gemeinde Zweiflingen – Bericht überörtliche Prüfung
Der Vorsitzende berichtete dem Gremium vom Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz durch das Kommunalamt in Künzelsau. Für die Erläuterung der einzelnen Punkte übergab er Kämmerin Frau Neubauer das Wort.
Kämmerin Frau Neubauer erläuterte dem Gremium zusammenfassend die wichtigsten Punkte des Prüfungsergebnisses der Eröffnungsbilanz.
Der Gemeinderat nahm dies zustimmend zur Kenntnis.
Mitteilungsblatt Gemeinde Zweiflingen – Anpassung Bezugspreis
Der Nussbaum Verlag hatte der Gemeinde mit Schreiben vom 24.3.2025 mitgeteilt, dass eine Anpassung des Bezugspreises zum 1.7.2025 notwendig wird.
Die lokale Gewerbestruktur und speziell der Einzelhandel und Gastronomie verändern sich fortdauernd und nachhaltig und dadurch auch das Anzeigepotenzial. Damit ist der große Anteil der Refinanzierungsposition stark vermindert.
Ebenfalls belastet die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab diesem Jahr die Kostenentwicklung durch massiven Anstieg bei den Personalkosten. Sollte die angekündigte Anpassung kommen, behält sich der Verlag vor, weitere Anpassungen beim Bezugspreis im Jahre 2026 vorzunehmen. Weitere Kostensteigerungen sind bei Papier, Druckplatten, Energie und sonstigen Materialien festzustellen und somit ist keine Entspannung in Sicht. Des Weiteren sind auch Investitionen in die digitale Transformation notwendig, um den Verlag zukunftssicher zu gestalten.
Aus diesen Gründen war eine Anpassung von 24,05 € pro Halbjahr auf 26,55 € brutto pro Halbjahr notwendig.
Die Verwaltung stellte klar, dass die Gemeinde die Erhöhung des Bezugspreises nur durch eine Kostenübernahme der Mehrkosten abwenden könnte, also das Mitteilungsblatt subventionieren. Diese Maßnahme wurde nicht empfohlen.
Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis.
Kinderhaus Mosaik Zweiflingen – Bedarfsplanung 2025 – 2027
Die Kinderhausleitung Frau Feuchter hatte den Bedarf bei den Eltern schon einmal abgefragt. Der Vorsitzende stellte die derzeitigen Kinderzahlen kurz vor.
Bewilligte Plätze: insgesamt sind 115 Plätze vorhanden; 95 im Kindergarten und 20 in der Krippe
Von den 115 sind derzeit 94 Plätze in der Betreuung (76 im Kindergarten und 18 in der Krippe)
17 Schulabgänger und 59 Kinder bleiben im Kinderhaus. Derzeit stehen 18 Kinder auf der Warteliste. Für das Kindergartenjahr 2025/2026 wird kein Handlungsbedarf gesehen, da noch freie Plätze in Reserve vorhanden sind.
Die Öffnungszeiten sind derzeit an 3 Tagen bis 15.00 Uhr und an 2 Tagen bis 17.00 Uhr. Aber die Nachfrage nach Betreuung bis 17.00 Uhr ist gering. Aus diesem Grund gibt es ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 nur noch die Betreuung bis 15.00 Uhr.
Das Gremium nahm die Ausführungen der Bedarfsplanung zustimmend zur Kenntnis.
Homepage der Gemeinde Zweiflingen – Vergabe
In der vorangegangenen Sitzung wurde eine mögliche neue Homepage vorgestellt. Die Verwaltung prüfte nochmals die vorliegenden Angebote. Das Gremium hatte die Möglichkeit, über den Einsatz der KI auf der Homepage zu diskutieren.
Letztendlich entschied sich die überwiegende Mehrheit gegen den Einsatz der KI auf der Homepage.
Der Vergabe der Homepage ohne KI an die Firma Cosmema GmbH aus Gaimersheim zum Angebotspreis von 9.500 € netto (einmalig) und dem Jahresbeitrag in Höhe von 1.800 € netto wurde zugestimmt.
Freiwillige Feuerwehr Zweiflingen – Anpassung Unfallversicherung
Der Landesfeuerwehrverband hatte mit den Versicherungsträgern die Anpassungen der Unfallversicherung für die freiwillige Feuerwehr abgestimmt und den Kommunen zur Kenntnis gegeben.
Der Vorsitzende listete kurz auf, um welche Änderungen/Verbesserungen es sich handelt:
> Todesfallleistungen bei Aktiven neu 100.000 € statt 60.000 €;
bei der Jugendfeuerwehr jetzt 40.000 € statt 20.000 €
> Ausweitung der Leistungen bei außergewöhnlichen Licht-, Temperatur- und Witterungseinflüssen etc.
> Kosmetische Operationen 25.000 € statt 15.000 €
> Tagegeld ab dem 1. Tag
Da die Verbesserungen mit dem Landesfeuerwehrverband abgestimmt wurden, wurde der Abschluss der verbesserten Leistungen empfohlen. Die Verwaltung hat die Anpassung bereits veranlasst.
Der Gemeinderat nahm dies zustimmend zur Kenntnis.
Änderungen aus dem geänderten Brandschutzkonzept (Haus 4), Flst. 82 in Orendelsall
Dem Antrag wurde zugestimmt.