Aus den Rathäusern

Aus dem Gemeinderat Sitzung vom 18.12.2024

Einwohnerfragestunde Von der Einwohnerfragestunde wurde kein Gebrauch gemacht. Würdigung ehrenamtlicher Tätigkeit - Beschluss über...

Einwohnerfragestunde

Von der Einwohnerfragestunde wurde kein Gebrauch gemacht.

Würdigung ehrenamtlicher Tätigkeit

- Beschluss über die zu würdigende Person

In der Gemeinderatssitzung am 27.01.2021 hat der Gemeinderat die Richtlinie über die Würdigung ehrenamtlicher Tätigkeit beschlossen. Die Richtlinie sieht ein Vorschlagsrecht für Bürgerinnen und Bürger, der Verwaltung, dem Gemeinderat oder der Vorstandschaft eines Vereines oder einer Vereinigung vor. Die Vorschläge sind bis spätestens 01.11. eines jeden Jahres schriftlich oder per E-Mail bei der Stadtverwaltung Großbottwar einzureichen um eine Würdigung im Rahmen der Neujahrsbegegnung im Folgejahr vorzunehmen.

Für die Würdigung der ehrenamtlichen Personen lag eine Einreichungsfrist für die Vorschläge vom 16.09. – 01.11.2024 vor. Die Richtlinie über die Würdigung ehrenamtlicher Tätigkeit sowie das dazugehörige Formular wurden im Mitteilungsblatt und auf der Homepage veröffentlicht.

Die Richtlinie über die Würdigung ehrenamtlicher Tätigkeit sieht vor, dass die Zahl der jährlich zu Ehrenden 2 Personen nicht überschreiten soll. Die Entscheidung, ob und wer eine Würdigung erhält, trifft der Gemeinderat. Die Richtlinie sieht zudem vor, dass die Ehrung der Ehrenamtlichen im Rahmen der Neujahrsbegegnung oder einer vergleichbaren Veranstaltung durchgeführt wird. Für das Jahr 2025 ist die Neujahrsbegegnung am 19.01.2025 angedacht.

Innerhalb der Einreichungsfrist gingen Vorschläge aus der Bevölkerung ein. Im Verwaltungsausschuss am 11.11.2024 wurde über die vorgeschlagenen Personen beraten. Der Verwaltungsausschuss hat per geheimer Wahl über die Personen abgestimmt. Zudem hat der Verwaltungsausschuss beschlossen im Jahr 2025 nur eine Person zu ehren.

Der Verwaltungsausschuss schlug Siegfried Auracher für die Würdigung seiner ehrenamtlichen Tätigkeit vor. Siegfried Auracher ist eine prägende und bekannte Person im Handball und in Großbottwar. Von klein auf war er mit dem Handball Großbottwar verbunden. Er war aktiver Spieler, jahrelang Mitglied im Ausschuss und ist seit über 40 Jahren der Vertreter der „passiven Handballer“.

Herr Auracher organisierte und führte die Feste der Handballabteilung durch. Er war beim Aufbau/Abbau stets die führende Person. Herr Auracher war hilfsbereit und unterstützte auch andere Vereine z. B. beim Straßenfest.

Vom Handballverband und dem Deutschen Handballbund erhielt Herr Auracher zahlreiche Ehrungen und Auszeichnungen für seine Tätigkeiten für den Verein und vor allem für sein ehrenamtliches Engagement (Goldene Ehrennadel für 40 Jahre).

Besonders hervorzuheben ist sein Engagement als Trainer der Mini-Handballer. Er hat seit über 40 Jahren Generationen von Talenten gefördert und geprägt. Herr Auracher war die gute Seele der Mini-Jugend und hatte stets ein offenes Ohr und tröstende Worte für die Kinder.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, Siegfried Auracher für sein aktives Engagement in überdurchschnittlicher Weise mit einer Ehrennadel der Stadt Großbottwar zu ehren.

Freiwillige Feuerwehr Großbottwar

- Verbesserung der Sanitär- und Umkleidesituation durch Anbau

- Planungsvorstellung, Bau- und Ausschreibungsbeschluss

Am 18.07.2022 wurde durch die UKBW eine Besichtigung nach DGUV-49-Vorschrift durchgeführt. Hierbei wurde die vorhandene Umkleide- und Sanitärsituation als unzureichend bemängelt. Es wurde ein verbindlicher Rückmeldetermin durch die UKBW benannt. Verschiedene Möglichkeiten der Verbesserung ohne eine Gebäudeerweiterung wurden mit der FFW und der UKBW diskutiert.

Die FFW wurde hinsichtlich der Maßnahme involviert und war bei einem vorberatenden Termin anwesend, sodass auch die Hinweise der FFW mit eingebracht werden konnten.

Die Maßnahme wird von der FFW begrüßt und als absolut notwendig angesehen, um zukünftig eine Gefährdung durch Schadstoffe von der Einsatzstelle und eine Kontaminierungsverschleppung zu vermeiden.

Das Baugesuch für die Errichtung des Umkleideanbaus wurde im September 2024 beim LRA eingereicht. Eine erste überschlägige Kostenschätzung zum Haushaltsansatz 2024 ergab ca. 250.000 €. Die Kosten liegen laut Architekturbüro Fischer aktuell bei brutto 260.967 €. Der vorgesehene Ausführungszeitraum ist ca. März bis Juni 2025 (Baugenehmigung vorausgesetzt).

Der TA stimmte in seiner Sitzung vom 27.11.2024 einstimmig dem Konzept zu und empfahl dem Gemeinderat, dem vorgelegten Konzept zuzustimmen.

Dem vorgestellten Sanierungskonzept „Umbau Sanitäranlagen FFW“ wurde einstimmig zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendigen Ausschreibungen der einzelnen Gewerke durchzuführen.

Mitfinanzierung der Untersuchung Leistungsphase 2 (HOAI) und Durchführung der Standardisierten Bewertung zur Erstellung der Stadtbahn Marbach – Heilbronn (Bottwartalbahn)

Aufgrund des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz - GVFG in der Fassung vom 19.06.2020 gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen nach § 3 Nr. 1c GVFG, wenn Vorhaben bau- und verkehrstechnisch einwandfrei und unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant sind. Darunter versteht man die Planungen nach den Leistungsphasen (LPH) 1 und 2.

Als 2018 die Untersuchungen zur Bottwartalbahn in Auftrag gegeben wurden, genügten noch eine Machbarkeitsstudie mit Prognose (Untersuchungsphase 1) zur Beantragung nach GVFG. Durch die Neubewertung der notwendigen Planungstiefe hat der Ausschuss für Umwelt und Technik des Ludwigsburger Kreistages am 22.11.2024 der Beauftragung der TransportTechnologie-Consult Karlsruhe GmbH (TTK) mit der Fortsetzung der Untersuchung Leistungsphase 2 (HOAI) und Durchführung der Standardisierten Bewertung vorbehaltlich der Mitfinanzierung aller Projektbeteiligten (Landkreis Heilbronn, Kommunen Marbach, Murr, Steinheim, Großbottwar und Oberstenfeld) zugestimmt.

Untersuchungsphase 1

Bereits im Jahr 2018 wurde die TTK mit der Untersuchung zur Reaktivierung der Schozach-Bottwartalbahn beauftragt. Der Untersuchungsauftrag umfasste eine Machbarkeitsstudie mit Prognose (Untersuchungsphase 1) und optional eine Standardisierten Bewertung (Untersuchungsphase 2). Die Option sollte bei einem positiven Ergebnis der Untersuchungsphase 1 gezogen werden.

Die Machbarkeitsstudie (Untersuchungsphase 1) wurde im Jahr 2020 unterbrochen und später weiter fortgesetzt als die aktualisierten Förderrichtlinien zur GVFG-Förderung vorlagen (Standardisierte Bewertung 2016+). Es wurden im Landkreis Heilbronn vier verschiedene Streckenvarianten untersucht, im Landkreis Ludwigsburg lag die frühere Trasse der Bottwartalbahn der Studie zugrunde. Das Ergebnis aller Varianten war sehr positiv. Der voraussichtliche Nutzen-Kostenfaktor (NKF) für die Gesamtstrecke Marbach-Heilbronn lagen nun je nach Variante zwischen 1,59 und 1,91. Im März 2024 hat sich der Kreistag in Heilbronn dafür entschieden, die Variante 1 entlang der alten Trasse über Beilstein, Ilsfeld, Talheim und Sontheim nach Heilbronn mit dem höchsten NKF weiter zu verfolgen. Damit wurde die Voraussetzung geschaffen, in die Untersuchungsphase 2 einzusteigen.

Untersuchungsphase 2

Nachdem die Heilbronner Vorzugsvariante und damit der Verlauf der Gesamtstrecke vorlag, wollten die Kreisverwaltungen die bereits 2018 beauftragte Untersuchung fortsetzen. Man ging davon aus, dass unmittelbar mit der Untersuchungsphase 2, einer Standardisierten Bewertung für die Gesamttrasse unter Einbindung des Bundes als Fördermittelgeber, begonnen werden kann. Diese Annahme wurde enttäuscht, denn der Bund als Fördermittelgeber akzeptiert grundsätzlich keine Standardisierte Bewertung mehr, die lediglich auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie durchgeführt wurde. Voraussetzung ist nun, dass mindestens Planungen nach den Leistungsphasen 1 und 2 der HOAI vorgelegt werden. In Teilen wird auch die Auffassung vertreten, dass die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) ebenfalls erfolgt sein muss. Die Leistungsphasen 1 und 2 umfassen die Grundlagenermittlung und die Vorplanung. Während die Grundlagenermittlung in der Machbarkeitsstudie bereits in Teilen erfolgte, muss die Vorplanung für den kompletten Streckenverlauf zunächst erstellt werden.

Vorplanung

In der Vorplanung müssen zum Beispiel der Streckenverlauf oder die erforderlichen Ingenieurbauwerke so konkret betrachtet werden, sodass eine aussagekräftige Kostenschätzung – und damit für den Bund eine Abschätzung der benötigten Fördermittel – möglich ist. In der Phase der Vorplanung werden auch die zuständigen Behörden erstmals kontaktiert und die Genehmigungsfähigkeit geprüft. Aufgrund dieser geänderten Vorgaben hat die Kreisverwaltung Ludwigsburg das Gespräch mit dem Verkehrsministerium gesucht und u. a. um eine verbindliche Aussage gebeten, dass diese Planungen der Leistungsphasen 1 und 2 als Einstieg in die Standardisierte Bewertung genügen würden.

Das Verkehrsministerium leitet die Forderung nach Planungen der LPH 1 und 2 aus § 3 Nr. 1c GVFG ab, wonach Vorhaben bau- und verkehrstechnisch einwandfrei und unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant sein müssen. Aus Sicht des Verkehrsministeriums werden diese Forderungen durch Planungen nach den LPH 1 und 2 gewährleistet.

Voraussetzung für die Durchführung der Standardisierten Bewertung ist damit die Beauftragung der Leistungsphase 1 und 2. Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass es sich dem Grunde nach um keine zusätzlichen Kosten handelt, da bei einer Realisierung des Projekts alle Leistungsphasen nach der HOAI (LPH 1 bis 9) benötigt werden.

Diese anfallenden Kosten sind bei einem positiven Förderbescheid ebenfalls förderfähig.

Kostenumfang und -verteilung

Die Kreisverwaltung hat die TTK gebeten, die zusätzlichen Kosten für die Auftragserweiterung (Leistungsphase 1 und 2 nach HOAI) und Standardisierte Bewertung zu kalkulieren und ein Nachtragsangebot vorzulegen. Aus dem bisherigen Auftrag sind noch Leistungen in einem Umfang von rund 100.000 Euro netto zu erbringen und zu bezahlen, die Zusatzkosten aus dem Nachtragsangebot belaufen sich auf rund 300.000 Euro netto. Daraus ergibt sich ein Gesamtaufwand bis zum Abschluss der Standardisierten Bewertung von rund 480.000 Euro brutto.

Bei einer Beauftragung des Angebots noch in diesem Jahr schätzt der Gutachter die Finalisierung der Untersuchung bis April 2026. Für die Finanzierung würde die bisherige Vereinbarung zwischen den Projektbeteiligten zur Anwendung kommen. Bisher wurden alle Untersuchungskosten wie folgt aufgeteilt: Landkreis Heilbronn (mit Beteiligung Stadt Heilbronn) 50 % (240.000 €), Landkreis Ludwigsburg 25 % (120.000 €), Bottwartal-Kommunen 25 % (120.000 €).

Unter Berücksichtigung des vereinbarten Kostenverteilungsschlüssels ergeben sich für die Stadt Großbottwar bis zum Abschluss der Standardisierten Bewertung 25.976,70 Euro.

Es ist davon auszugehen, dass die Mittelabflüsse für die Beauftragung sich über einen längeren Zeitraum erstrecken:

40 % 2025
40 % 2026

20 % 2027

Der Beauftragung der TTK zur Fortsetzung der Untersuchung Leistungsphase 2 (HOAI) und Durchführung der Standardisierten Bewertung in Höhe von rund 26.000 Euro wurde vom Gemeinderat einstimmig bei einer Enthaltung – vorbehaltlich der Zustimmung und Mitfinanzierung der anderen Projektbeteiligten (Landkreis Heilbronn, Kommunen Marbach, Murr, Steinheim und Oberstenfeld) – zugestimmt.

Gestattungsvertrag mit der deer GmbH zur Schaffung von zwei Ladestandorten und E-Carsharing in Großbottwar und Winzerhausen Die Stadt Großbottwar hat sich das Ziel gesetzt, treibhausgasneutral zu werden und Maßnahmen zur Erreichung des Zieles zu fördern. Im Rahmen des Leitbild-Klima-Prozesses wurden vollelektrische Mobilitätslösungen geprüft, die den Zielen der Stadt entsprechen. Die deer GmbH, eine Tochtergesellschaft der Energie Calw (ENCW), betreibt eine rein elektrische Fahrzeugflotte. Seit 2019 baut die deer GmbH ein Carsharing-Netzwerk in Kommunen auf, das als Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr und als Alternative zum individuellen Verkehr mit dem eigenen PKW dient.

In der Umgebung von Großbottwar haben sich zahlreiche Gemeinden entweder bereits für eine Kooperation mit der deer GmbH entschieden oder befinden sich derzeit in der Entscheidungsphase, einen Gestattungsvertrag abzuschließen. Durch das entstehende dichte Netzwerk von Gemeinden wird der Nutzen für die Bürgerschaft durch den Ausbau der Angebote zunehmend optimiert.

In den Gesprächen mit der deer GmbH über die Einführung von E-Carsharing in Großbottwar konnten folgende Erfolge erzielt werden:

  • Großbottwar wird als Netzwerkgemeinde, gemeinsam mit weiteren Nachbargemeinden eine Kooperation mit deer GmbH eingehen und muss so als Netzwerkgemeinde den geringsten einmaligen Baukostenzuschuss (BKZ) in Höhe von 4.202 € (netto) für den (bevorzugten) Standort vor der Stadtmauer leisten.
  • Auch in Winzerhausen wird ein Standort für eine Ladesäule eingerichtet. Da die deer GmbH normalerweise nur in Stadtteilen mit mehr als 2000 Einwohnern Standorte schafft, wurde eine Sonderkondition für einen ermäßigten BKZ von
    7.400 € (netto) vereinbart.

Zusätzlich zu den BKZ kommen die Kosten für das Fundament, Netzanschluss, Tiefbau und Projektierung (siehe Anlage).

An den beiden 22 kW AC-Doppelladesäulen können Kunden der deer GmbH grundsätzlich kostenlos Strom (100 % aus erneuerbarer Energie) tanken. Ergänzend zur Ladeinfrastruktur stellt die deer GmbH beim Abschluss des Gestattungsvertrags ein vollelektrisches Fahrzeug ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung. Derzeit betreibt die deer GmbH etwa 380 E-Carsharing-Stationen und verfügt über eine Flotte von ca. 1050 E-Fahrzeugen. Da die Fahrzeuge kostenlos an den Stationen zur Verfügung gestellt werden, zahlt die deer GmbH keine Pacht für die genutzten Parkplätze.

Falls die Stadt Großbottwar zusammen mit der Muttergesellschaft der deer GmbH (ENCW) eine Energiegesellschaft gründet, steht das Flottenangebot von deer grundsätzlich auch als Option zur Ergänzung oder zum Ersatz des städtischen Fahrzeugparks zur Verfügung. Über diese Möglichkeiten sollen in einem späteren Schritt Vereinbarungen getroffen werden.

Vom Gemeinderat wurde einstimmig bei einer Enthaltung beschlossen, seitens der Stadt Großbottwar mit der deer GmbH einen Gestattungsvertrag für die Standorte in Winzerhausen und Großbottwar abzuschließen. Dem Baukostenzuschuss in Höhe von 11.900 € (DC-Ladeinfrastruktur Großbottwar) bzw. 7.400€ (Winzerhausen) wurde zugestimmt. Die Haushaltsmittel i.H.v. insgesamt 30.000 € sind im Haushaltsplan 2025 zu berücksichtigen. Die Verwaltung wurde ferner beauftragt, die konkreten Standorte nach Vertragsschluss anhand der technischen Umsetzbarkeit und der Tiefbaukosten festzulegen.

Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED

Zur weiteren Reduzierung des Stromverbrauchs und zur Reduktion der CO2-Emission ist es erklärtes Ziel von Gemeinderat und Verwaltung die Straßenbeleuchtung schrittweise auf LED-Leuchtkörper umzustellen. In einem letzten Schritt sollen nun die verbliebenen konventionellen Leuchtkörper in der Stadt und den Ortsteilen ausgetauscht werden. Der Zuwendungsbescheid der Förderstelle liegt vor, sodass förderunschädlich begonnen werden kann. Das Verbandsbauamt empfahl, das bestehende Lampensystem von Siteco fortzuführen. Für die verbliebenen rd. 250 Leuchten liegt ein Angebot i.H.v. 135.558,09 € (brutto) vor. Dies beinhaltet auch die Umrüstung der vier Flutlichtmasten in Winzerhausen für rd. 12.000 € (brutto). Die Bundesförderung beträgt 20 % für die Leuchten und die Umrüstungsarbeiten. Die Maßnahme ist im 1. Quartal 2025 umzusetzen.

Die Firma Siteco wurde einstimmig mit der Lieferung der LED-Straßenbeleuchtung in Höhe von 123.215,41 € (brutto) beauftragt. Die Firma Siteco wurde ebenfalls mit der Lieferung der LED-Sportplatzbeleuchtung in Höhe von 12.342,68 € brutto beauftragt. Das Verbandsbauamt wurde beauftragt, Angebote für die Umrüstungsarbeiten der Straßenbeleuchtung einzuholen.

Straßenname Baugebiet „Langgewänd II West“

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.10.2024 den Bebauungsplan „Langgewänd II West“ als Satzung beschlossen. Aus diesem Grund sollte für die neu zu errichtende Straße im Baugebiet noch ein Straßenname bestimmt werden.

Die im Lageplan eingezeichnete Erschließungsstraße (W1) erschließt das Baugebiet von der Brückenstraße mit einer Stichstraße in südwestlicher Richtung. Das Wohngebiet in nördlicher Richtung hat die Straßennamen: Amselweg, Am Feldrand, Steglesweg und Im Wiesengrund. Aus Sicht der Verwaltung bestehen mehrere Möglichkeiten für die Benennung der Straße. Eine Option wäre, den Begriff des Amselwegs aufgreifen.

Obwohl bisher Gewannnamen herangezogen wurden, könnte der Stich auch „Meisenweg“ genannt werden. Alternativ könnte die Straße nach dem ehemaligen Bürgermeister der Gemeinde Hof und Lembach, Herrn Emil Rieker, benannt werden – in Anerkennung seiner Verdienste für den Ortsteil Hof und Lembach und seinen Beitrag zur Eingemeindung der ehemals eigenständigen Gemeinde. Eine weitere Option wäre der „Sichelweg“, angelehnt an das Wappen von Hof und Lembach. Zudem könnte der Name „Falkenweg“ in Anlehnung an die Burg und Ergänzung zum Amselweg gewählt werden.

Auch könnte ein Bezug zu unserer Partnerstadt Illnau-Effretikon hergestellt werden und die Stichstraße in „Illnauweg“ benannt werden. Der kleine Stich östlich (W2) sollte aus Sicht der Verwaltung den Straßennahmen „Im Langgewänd“ erhalten, da es sich um eine logische Fortsetzung der Straße handelt.

In der Sitzung wurden seitens der Fraktionen weitere Vorschläge eingebracht. Von der CDU-Fraktion wurde „Lehenweg“, seitens der SPD-Fraktion „Falkenweg“ und von der FBWV-Fraktion „Schwalbenweg“ eingebracht und mit folgendem Ergebnis abgestimmt: „Lehenweg“ (3 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen), „Falkenweg“ (4 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen) und „Schwalbenweg“ (10 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen). Vom Gemeinderat wurde einstimmig beschlossen, die Stichstraße (W1) im neuen Baugebiet erhält den Namen „Schwalbenweg“. Der Stich (W2) östlich des Bebauungsplans behält den Namen „Im Langgewänd“.

Bekanntgaben, Verschiedenes

Sitzungsgelder der Weihnachtssitzung

Eine Stadträtin beantragte, die Sitzungsgelder der Dezembersitzung in diesem Jahr dem Freizeitgebiet Stadt am Bach zu spenden. Dem Vorschlag wurde vom Gemeinderat einstimmig zugestimmt.

Bilderrückblick 2024

Der Vorsitzende gab einen Bilderrückblick und ging auf die zahlreichen Baumaßnahmen, Meilensteine, Projekte und Highlights des Jahres 2024 ein. Er bedankte sich bei den Mitarbeitern der Verwaltung für das sehr gute Engagement auch in diesem Jahr und bei dem Gemeinderat für die vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit, das zielorientierte Arbeiten sowie das gute Miteinander. Er freue sich auf die gemeinsamen Herausforderungen – auch in finanzieller Sicht – im kommenden Jahr, die in guter Zusammenarbeit auch mit Erfolg bewältigt werden können.

Auch der 1. stv. Bürgermeister Stadtrat Stigler blickte auf das anspruchsvolle vergangene Jahr zurück. Er sprach dem Vorsitzenden und allen Mitarbeitern der Verwaltung seinen Dank aus für das außergewöhnliche Engagement und den erreichten Ergebnissen, was sie in diesem Jahr geleistet haben. Es wurde viel gearbeitet, „abgearbeitet“ und beauftragt. Es sei vieles in diesem Jahr entstanden. Er bedankte sich insbesondere für das herausragende Freizeitgebiet Stadt am Bach. Spannend und herausfordernd sei der Blick auf den Haushalt 2025. Er wünschte allen ein ruhiges und gesegnetes Weihnachtsfest. Der Ortvorsteher von Winzerhausen bedankte sich im Namen des Ortschaftsrats für das Engagement in Winzerhausen.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Stadt Großbottwar
NUSSBAUM+
Ausgabe 03/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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