Gemeinderat

Aus dem Gemeinderat Sitzung vom 25.06.2025

Einwohnerfragestunde Ein Bürger erkundigte sich zum Leitbild-KLIMA, der Umweltakademie und zu den Fördermitteln. Der Vorsitzende stellte...

Einwohnerfragestunde

Ein Bürger erkundigte sich zum Leitbild-KLIMA, der Umweltakademie und zu den Fördermitteln. Der Vorsitzende stellte heraus, dass es Fördermittel vom Land in Höhe von 15.000 Euro gebe. Daraus bestehe die Möglichkeit, beispielweise Sachvorträge und Referenten einzuladen. Ferner wurde eine Homepage erstellt und über die Förderung beglichen.

Eine Bürgerin erkundigte sich über die Baumaßnahmen des KIGA Pfarracker, die im laufenden Betrieb stattfinden. Der Vorsitzende bot an, die Baustelle gemeinsam mit der Bauleitung und der Verwaltung vor Ort zu besichtigen.

Ein Bürger erkundigte sich zur Baustelle in der Kreuzstraße und der Umleitung. Der Bauamtsleiter erläuterte, dass die ausführende Baufirma signalisierte, dass im Juli der Deckbelag eingebracht werde. Dann sei die Straße - bis zum Beginn des letzten Bauabschnitts - komplett befahrbar.

Bekanntgaben nicht öffentlich gefasster Beschlüsse

Die Hauptamtsleiterin gab bekannt, dass der Gemeinderat in seiner nicht öffentlichen Sitzung am 21.05.2025 einem Zuschuss von rund 9.700 Euro für das Fest am Bach, Neuausrichtung des Großbottwarer Straßenfests, für das Jahr 2025 zustimmte.

Sachstandsbericht kommunale Wärmeplanung, Zielszenario und Maßnahmen

Mit der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung (KWP) für die Stadt Großbottwar, die Gemeinde Oberstenfeld und die Gemeinde Murr wird die Umstellung auf eine klimaneutrale und preisstabile Wärmeversorgung in diesen Kommunen bis spätestens 2040 angestrebt. Für die notwendigen Veränderungen an der Infrastruktur und Gebäuden wird eine Wärmeplanung benötigt, um die zielgerechte Planung und die Koordination der verschiedenen, beteiligten Akteure zu ermöglichen. Die Potenziale für erneuerbare Wärmequellen und das Zielszenario sind, als Ergebnisse der KWP, wichtige Orientierungspunkte für die Transformation der Wärmeversorgung.

Durch die Planung im Konvoi können zudem interkommunale Lösungen in den Blick genommen werden, etwa für gemeinsam genutzte Wärmequellen oder Wärmespeicher. Mit Aufnahme der Wärmeplanung wurde eine kommunale Projektgruppe aus den Ämtern gegründet, die die Grundlagendaten und Erkenntnisse über die Gegebenheiten in Großbottwar einfließen ließen. Relevante Wirtschaftsunternehmen wurden über ihren Wärmebedarf und ihr Potenzial der Abwärme befragt. Mit der flächendeckenden Erfassung aller, für die Wärmeversorgung eingesetzten Anlagen, den Brennstoffverbräuchen, der Erfassung und energetischen Beurteilung des gesamten Gebäudebestandes und der Infrastruktur zur Wärmeversorgung (Gas- und Wärmenetze) wurde eine Bestandsanalyse erarbeitet. Im Rahmen der Potenzialanalyse wurden die auf dem Gemarkungsgebiet zur Verfügung stehenden regenerativen Potenziale und Abwärme, die für eine klimaneutrale Beheizung zur Verfügung stehen, systematisch untersucht. Darüber hinaus wurde geprüft, inwieweit sich Gebiete für Wärmenetze eignen könnten. Weiterhin wurde das Sanierungspotenzial im Gebäudebestand ermittelt.

Im Zielszenario wird auf Basis der Daten der Bestandsanalyse für jede Wärmeversorgungseinheit ein theoretischer Pfad (Technologiewechsel) zur Klimaneutralität für das Zieljahr 2040 ermittelt. Gemäß den Richtlinien für die Wärmeplanung sind je Gemeinde mindestens fünf Maßnahmen im Rahmen der Wärmewendestrategie auszuarbeiten, die die Wärmewende maßgeblich unterstützen sollen.

Auf Basis der Erkenntnisse aus der Bestands- und Potentialanalyse in Verbindung mit den örtlichen Gegebenheiten sowie den Anforderungen von Kommunalverwaltung und Bürgerschaft wurden in der Projektgruppe folgende Maßnahmenvorschläge erarbeitet.

- Gründung Bürgerenergiegenossenschaft für PV- und Windstrom

- Informations- und Wissensplattform für Bürger und Gewerbe

- Weiterentwicklung Sanierungsfahrplan kommunale Gebäude und Sanierungsgebiete

- Voruntersuchung Machbarkeitsstudie Wärmenetz Zentrum

- Untersuchung Folgenutzung Biogasanlage / Potenzial Waldrestholz

- Prüfung industrielle Abwärme Focus Wärmenetz

Die Firma RBS wave GmbH wurde zu einem Angebotspreis von 69.377 € mit der kommunalen Wärmeplanung beauftragt. Die Stadt als Konvoiführer erhält hierfür eine Förderung i.H.v. 59.285,80 € vom Karlsruher Instituts für Technologie (KIT). Nach Abzug der Förderung entfallen auf die Stadt Großbottwar voraussichtlich rd. 3.000 € Eigenanteil.

Der Gemeinderat nahm den Sachstandsbericht zur kommunalen Wärmeplanung (KWP) zur Kenntnis. Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem von der RBS wave GmbH erarbeiteten und in der verwaltungsinternen Arbeitsgruppe abgestimmten Zielszenario zu. Ferner stimmte der Gemeinderat einstimmig den vorgeschlagenen sechs Maßnahmenvorschlägen zu.

Beschluss des Leitbild-KLIMA für die Stadt Großbottwar

Die Stadt Großbottwar verfolgt das Ziel, treibhausgasneutral zu werden und betrachtet den Klimaschutz als eine zentrale, ämterübergreifende Aufgabe. Dabei nimmt sie eine Vorbildfunktion in der Förderung erneuerbarer Energien, der effizienten Ressourcennutzung und einem verantwortungsvollen Umgang mit Energie ein. Ziel ist es, die gesamte Bevölkerung sowie Unternehmen und Institutionen der Stadt aktiv für umweltbewusstes Handeln zu sensibilisieren und zu unterstützen. Bei kommunalen Projekten stehen energetische Optimierung und Nachhaltigkeit konsequent im Fokus. Die Erreichung der Klimaziele kann nur durch die Zusammenarbeit aller gesellschaftlichen Gruppen in Großbottwar, einschließlich der Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Institutionen, gelingen. Die Stadt hat zur aktiven Mitgestaltung und Teilnahme am Projekt „Leitbild-KLIMA/ Großbottwarer Weg“ ab dem Juni 2023 eingeladen. In den vergangenen zwei Jahren wurden erfolgreich Ideen entwickelt und Strukturen erprobt. Dazu wurden vier thematische Agenda-Gruppen eingerichtet:

  1. Netze
  2. Energieeffiziente Gebäude
  3. Verkehr
  4. Klimabewusstes Handeln

Ein Steuerkreis koordiniert die Aktivitäten dieser Gruppen und stellt die Kommunikation mit dem Gemeinderat sicher.

Aus den Gruppen heraus haben sich bereits eigenständige Initiativen gegründet und sind Teil des Großbottwarer Wegs. Mit der „Meine Energie Bottwartal eG“ wurde aus der Gruppe „Netze“ heraus eine Bürgerenergiegenossenschaft gegründet, die zunächst auf kommunalen Dächern Photovoltaikanlagen errichten wird. Die Gruppe „Energieeffiziente Gebäude“ führt regelmäßige Sanierungsspaziergänge und Vorträge zur Verminderung der Emissionen im privat-häuslichen Umfeld durch. Durch die Gruppe drei wurde das neue Deer-Carsharing, sowie ein erweitertes Angebot an Radabstellboxen und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder angestoßen. Die Gruppe vier „klimabewusstes Handeln“ hat Projekte, wie lokales Food-Sharing und einen Mitmachgarten initiiert. Mit der durch das Land Baden-Württemberg geförderten Umwelt-Akademie wurde eine Wissensplattform aufgebaut und das Forum für Bürgerbeteiligung, interkommunalem Austausch und Vortragsreihen geschaffen. Die Stadt Großbottwar hat durch die gemeinsame Gründung mit den Stadtwerken Calw der Energiegesellschaft „Energie Bottwartal GmbH“ die Grundlage dafür geschaffen erneuerbare Energie in Großbottwar und dem Bottwartal zu erzeugen und zu vertreiben, sodass die Energie Bottwartal eine wichtige Säule bei der lokalen Energietransformation darstellt. Um den „Großbottwarer Weg“ weiter zu festigen, wurden zentrale Handlungsfelder identifiziert, in denen die Stadt direkt oder indirekt Einfluss auf den Ausstoß von Treibhausgasemissionen nehmen kann.

Der vorliegende Entwurf des „Leitbild-KLIMA“ basiert auf den Erfahrungen des „Großbottwarer Wegs“ und wurde in Zusammenarbeit mit dem Institut für kommunikatives Handeln in zwei Workshops mit Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung sowie sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern des Steuerkreises erarbeitet. Es lautet:

Leitbild-KLIMA Großbottwar


1. Präambel

Für die Umsetzung des Leitbild-KLIMA gelten folgende Bedingungen:

Die Klimaneutralität soll bis 2040 erreicht werden. Dabei orientieren wir uns an den Zielen des Landes Baden-Württemberg.

Großbottwar verfolgt eine ausgewogene Strategie, um Klimaziele zu erreichen – im Einklang mit wirtschaftlicher Machbarkeit und hoher Lebensqualität. Das bedeutet:

  • Die Maßnahmen der Stadtverwaltung zum Klimaschutz dürfen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht überfordern.
  • Die Stadt fördert klimabewusstes Handeln und übernimmt dabei eine Vorbildfunktion.
  • Die Bürgerschaft wird bei eigenen Maßnahmen unterstützt.

2. Stadtentwicklung im Sinne von Nachhaltigkeit und Klimagerechtigkeit

Großbottwar nutzt die Städtebauförderung und andere Programme von Bund und Land, um eine klimagerechte Stadtentwicklung und die energetische Gebäudesanierung voranzubringen.

3. Energieverbrauch von Gebäuden senken.

Die städtischen Liegenschaften sollen bis 2040 klimaneutral betrieben werden. Die Stadt unterstützt private und gewerbliche Eigentümer bei der energetischen Sanierung.

4. Klimaneutrale Energie gewinnen und nutzen

Großbottwar setzt auf erneuerbare Energien und nutzt ihre Möglichkeiten vor Ort: mit Solarenergie, Wärmenetzen und gemeinschaftlichen Lösungen entsteht Schritt für Schritt eine klimafreundliche und unabhängige Energieversorgung.

5. Nachhaltige Mobilität fördern

Großbottwar macht klimafreundliche Mobilität leichter nutzbar.

6. Emissionen im Umfeld der Stadtverwaltung reduzieren

Das Verwaltungshandeln steht unter dem Leitgedanken des Klimaschutzes. Ressourcen werden sparsam und gezielt eingesetzt.

7. Bürgerbeteiligung und Klimakommunikation ausbauen

Die Stadt definiert sich als Akteur im Bereich des Klimaschutzes und tritt als vorbildliche Gemeinde zum Beispiel durch Veranstaltungen oder Gemeindenetzwerken auf. Das Verwaltungshandeln im Klimaschutz wird durch moderne Kommunikationsmittel verbessert und verständlich vermittelt.

Der Gemeinderat stellt jährlich einen Finanzierungsrahmen für das „Leitbild-KLIMA/ Großbottwarer Weg“ zur Verfügung. Diese Mittel sind gezielt für Maßnahmen und Strukturen des Projektes vorgesehen und ergänzen bestehende Mittel in den Bereichen Bauen, Sanieren und Investitionen, usw.

Dem Leitbild-KLIMA für Großbottwar wurde einstimmig zugestimmt. Zu Punkt 1 in der Präambel wurde noch ergänzt: „im Einklang mit wirtschaftlicher Machbarkeit, der Natur und hoher Lebensqualität“. Unter Punkt 7 wurde noch ergänzt: „wird durch moderne Kommunikationsmittel verbessert sowie verständlich und öffentlich vermittelt.“

Sachstandsbericht Energie Bottwartal

Großbottwar hat sich zum Ziel gesetzt, die Emission von Treibhausgasen zu reduzieren und eine aktive Rolle bei der Transformation von herkömmlichen Energieträgern zur erneuerbaren Energie auszuüben. Am 29. Januar 2025 fasste der Gemeinderat den Beschluss - zusammen mit den Stadtwerken Calw - die Energie Bottwartal GmbH zu gründen.

Nach der notariellen Gründung der GmbH am 13. März 2025 erfolgte die Einzahlung der Stammeinlage sowie der Eintrag ins Handelsregister zum 16.4.2025 sowie die Gewerbeanmeldung bei der Stadt Großbottwar und nachfolgend Zuteilung von Pflichtmitgliedschaften, Steuernummern und Lizenzen. Durch den Geschäftsführer der Energie Bottwartal GmbH wurde in der Sitzung ein Sachstandbericht gegeben. Im zweiten Quartal hat die Energie Bottwartal die grundlegenden Weichen für den Start als regionaler Energieversorger gestellt. Vertriebsmaterialien wurden erstellt, Markenauftritt und Kommunikationskonzept definiert und die Umbaumaßnahmen im Kundenzentrum in der Hauptstraße 28, Großbottwar sind angelaufen. Zeitgleich führt die Geschäftsleitung Gespräche mit potenziellen Partnern und es wurden erste Machbarkeitsanalysen für Photovoltaik-Projekte initiiert.

Im Juli 2025 beginnt der aktive Vertrieb von Strom und Gas: Vereine und Gewerbebetriebe werden direkt angeschrieben, und mit breit angelegten Öffentlichkeitsmaßnahmen sollen die Kommunen und die Bevölkerung im Verbreitungsgebiet informiert werden. Die neue Website www.energie-bottwartal.de geht am 4. Juli online, während Social-Media-Kanäle auf Facebook, Instagram, LinkedIn und weiteren Plattformen schrittweise live geschaltet werden. Im August folgen die konstituierenden Sitzungen von Gesellschafter- und Aufsichtsrat, bevor die Gesellschaft im September eigenständig als Energieanbieter auftritt und das neue Kundenzentrum eröffnet. In der zweiten Jahreshälfte starten die Planungen und Umsetzungen der ersten PV-Anlagen.

Der Gemeinderat nahm den Sachstand zustimmend zur Kenntnis.

Bürgermeisterwahl 2025

- Festsetzung des Wahltages

- Beschlussfassung zur Stellenausschreibung

- Festsetzung des Endes der Einreichungsfrist

- Bildung des Gemeindewahlausschusses

- Bestimmung einer öffentlichen Bewerbervorstellung

Die Amtszeit von Bürgermeister Ralf Zimmermann läuft am 28.02.2026 ab. Bürgermeister Ralf Zimmermann wird sich für eine weitere Amtszeit zur Wahl stellen.

Vom Gemeinderat sind zur Vorbereitung der Bürgermeisterwahl folgende Beschlüsse zu fassen:

  • über die Festsetzung des Tages der Wahl und einer etwaigen Stichwahl
  • über die Stellenausschreibung
  • über die Festsetzung des Endes der Einreichungsfrist
  • über die Bildung des Gemeindewahlausschusses
  • über die Durchführung einer öffentlichen Bewerbervorstellung

Wahltag:

Nach § 47 der Gemeindeordnung ist die Bürgermeisterwahl frühestens 3 Monate und spätestens 1 Monat vor Freiwerden der Stelle durchzuführen. Dabei muss der Wahltag ein Sonntag sein. Unter Berücksichtigung dieser Gegebenheiten kann daher die Wahl inklusive einer etwaigen Stichwahl im Zeitraum zwischen dem 7. Dezember und dem 25. Januar 2026 terminiert werden.

Die Verwaltung empfahl, den Wahltag auf Sonntag, 07.12.2025 festzulegen und eine etwaige Stichwahl am Sonntag,21.12.2025 durchzuführen.

Stellenausschreibung:

Auch hier sind die Regularien in § 47 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

klar definiert. Die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters ist spätestens zwei Monate vor dem Wahltag öffentlich auszuschreiben. Unter Berücksichtigung der Festsetzung des ersten Wahltags auf Sonntag, 7. Dezember 2025 muss daher die Ausschreibung spätestens am 7. Oktober 2025 erfolgen.

Die Verwaltung empfahl, die Stellenausschreibung am Freitag, 26.09.2025 im „Staatsanzeiger für Baden-Württemberg“ (Anzeigenschluss: 24.09.2025, 15:00 Uhr) zu veröffentlichen. Die Bewerbungsfrist beginnt am Tag nach der Stellenausschreibung (27.09.2025).

Festsetzung des Endes der Einreichungsfrist:

Auch diese Frist ist durch Beschluss des Gemeinderates festzulegen. Die entsprechenden

rechtlichen Regularien hierzu sind in der Kommunalwahlordnung bzw. im Kommunalwahl-

gesetz festgelegt. Das Ende der Einreichungsfrist kann frühestens auf den 27. Tag vor dem

Wahltag, spätestens jedoch so rechtzeitig, dass die Entscheidung des Gemeindewahlaus-

schusses über die Zulassung der Bewerbung noch möglich ist, also spätestens auf den
dritten Freitag vor dem Wahltag, 18.00 Uhr, festgesetzt werden. Dies ist demzufolge der Zeitraum zwischen dem 10.November 2025 und dem 21. November 2025. Die Verwaltung schlug vor, das Ende der Bewerbungsfrist auf den Montag, 10. November 2025, 18.00 Uhr festzulegen. Dadurch bleibt der Verwaltung genügend Zeit, die Wahl ordnungsgemäß vorzubereiten (Prüfung der eingereichten Bewerbungen, Bekanntmachung der zugelassenen Bewerber, Druck der Stimmzettel, etc.)

Spätestens am 15. Tag vor der Wahl (22.11.2025) müssen die Bewerbungen öffentlich bekannt gemacht werden.

Gemeindewahlausschuss:

Nach § 11 Kommunalwahlgesetz besteht der Gemeindewahlausschuss aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und mindestens 2 Beisitzern. Die Beisitzer und persönlichen Stellvertreter in gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten. Ist der Bürgermeister Wahlbewerber, wählt der Gemeinderat den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses und einen Stellvertreter aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten. Bewährt hat sich bisher eine Besetzung des Gemeindewahlausschusses aus 8 Personen, da dem Gemeindewahlausschuss am Wahltag auch die Aufgaben des Wahlvorstandes in einem der Wahlbezirke übertragen werden.

Von den jeweiligen Fraktionen wurde folgende Besetzung des Gemeindewahlausschusses vorgeschlagen:

Vorsitzender: Thomas Stigler

Stellvertreter: Robert Wien

1. Beisitzer: Benjamin Traa

2. Beisitzer Sonja Hartmann

3. Beisitzer Andreas Fink

1.stellv. Beisitzer Andreas Streicher

2.stellv. Beisitzer Oliver Hartstang

3.stellv. Beisitzer Paul Wien

Öffentliche Bewerbervorstellung:

Der Gemeinderat hat darüber zu beschließen, ob den zugelassenen Bewerbern Gelegenheit gegeben wird, sich der Bürgerschaft vorzustellen.

Die Verwaltung schlug vor, eine Bewerbervorstellung am Freitag, 21. November 2025 um 19.30 Uhr in der Schulmensa am Schulzentrum durchzuführen.

Die Bewerber sollen bei der Bewerbervorstellung die Gelegenheit haben, sich der Bürgerschaft in einer jeweils 15-minütigen Rede vorzustellen. Redebegleitende Medien wie Power-Point-Präsentation, Film- oder Tonaufnahmen sollen nicht zugelassen werden. Im Anschluss daran folgt eine Diskussion. Es soll außerdem festgelegt werden, dass die Bewerber aus Chancengleichheitsgründen während den Vorstellungsreden der Mitbewerber nicht im Saal bleiben können.

Die Festlegung weiterer Regularien sowie die Änderung der oben genannten Regularien, werden dem Gemeindewahlausschuss übertragen. Dem Gemeindewahlausschuss wird außerdem die Leitung der öffentlichen Bewerbervorstellung/en übertragen.

Der 1. stv. Bürgermeister übernahm zu diesem Tagesordnungspunkt die Sitzungsleitung. Er erläuterte anschließend die Vorgehensweise zur Bürgermeisterwahl 2025. Vom Gemeinderat wurde einstimmig beschlossen, den Tag der Bürgermeisterwahl auf Sonntag, den 07.12.2025 festzusetzen. Der Tag einer etwaigen Stichwahl wurde auf Sonntag, den 21.12.2025 festgesetzt. Die Stelle des Bürgermeisters wird wie dargestellt am 26.09.2025 im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg öffentlich ausgeschrieben. Das Ende der Bewerbungsfrist wurde auf Montag, 10.11.2025, 18.00 Uhr festgelegt. Die Bildung und Wahl des Gemeindewahlausschusses erfolgt gemäß der Sitzungsvorlage. Bewerbern, deren Bewerbung zugelassen worden sind, wird Gelegenheit gegeben, sich am Freitag, 21.11.2025 um 19:30 Uhr in der Schulmensa am Schulzentrum der Bürgerschaft öffentlich vorzustellen.

Sanierung und Erweiterung Kindergarten Winzerhausen

- Bau- und Ausschreibungsbeschluss Außenanlagen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 26.04.2023 den Ausschreibungsbeschluss für den Umbau des Kindergartens in Winzerhausen gefasst. In der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 02.06.2025 fand gemeinsam mit dem Ortschaftsrat eine Begehung vor Ort statt.

Die Erweiterung der Außenanlagenplanung sowie die Kostenberechnung wurden anschließend in der Sitzung detailliert vom Architekt Ulmer vom Büro Ludwig + Ulmer vorgestellt. Es wurde eine Lösungsvariante A1 gefunden, welche beinhaltet, Beschaffung der Spielgeräte ohne das Sand- und Wasserspiel, das Entfernen der Bestandsbäume, Erneuerung der vorhanden Pflasterfläche, Beibehaltung beider Sandspielplätze sowie der vorhanden Zaunanlage auf der Westseite.

Der Technische Ausschuss hat sich für die Variante A1 der Außenanlagenplanung ausgesprochen und das Büro Ludwig + Ulmer mit der Ausschreibung der Außenanlagen ermächtigt. Zugleich wurde der Auftrag Spielplatzgeräte an die Fa. Maier mit brutto 75.239,57 EUR abzüglich des Sand- und Wasserspiels erteilt.

In der Grundplanung sind für die Anpassung der Planung 130.662 EUR vorgesehen und vom Gemeinderat freigegeben. Aufgrund der geometrischen Bodenanpassungen wird das geplante Budget nicht ausreichen. Aus diesem Grund wurden bereits mit der Haushaltsplanung 2025 226.000 EUR im Jahr 2025 und weitere 74.000 EUR im Jahr 2026 vorgesehen. Mit dem Beschluss des technischen Ausschusses am 02.06.2025 zur Variante „A1“ werden in Summe rd. 343.367 EUR für die Außenanlagen benötigt. Damit kann auf eine Beanspruchung der Haushaltsmittel des Jahres 2026 (74.000 EUR) voraussichtlich verzichtet werden.

Der vom Gemeinderat beschlossene Sperrvermerk im Haushalt unter der Maßnahme-Haushaltsstelle: „Tiefbaumaßnahmen – Außenanlagen Kindergarten Winzerhausen“ 51.10.0900 78730000 203 wurde einstimmig aufgehoben. Die Verwaltung wurde beauftragt, die vorgeschlagenen Außenanlagenplanung Variante A1 umzusetzen

Unterhalts- und Glasreinigung städtischer Gebäude

Die Glasreinigung sämtlicher städtischer Gebäude sowie die Unterhaltsreinigung des Schulzentrums, der Kindergärten Pfarracker, Hof und Lembach, Nelkenstraße und Löwenzahn sowie der Kelter Winzerhausen, der Aussegnungshalle und des Jugendtreff Rio wurde zuletzt im Jahr 2019 mit einer Vertragslaufzeit von 4 Jahren zzgl. einer Verlängerungsoption von zweimal einem Jahr ausgeschrieben. Den Zuschlag erhielt die Firma Tugend Gebäudereinigungsservice.

Da der Vertrag mit der Firma Tugend zum 31.03.2026 ausläuft, schlug die Verwaltung vor, die Unterhalts- und Glasreinigung neu auszuschreiben. Im Jahr 2025 betragen die Kosten für die Unterhaltsreinigung voraussichtlich ca. 280.000 € netto. Die Reinigung muss aufgrund der hohen Vergabesumme, die sich über die mehrjährige Vertragslaufzeit ergibt, erneut europaweit ausgeschrieben werden. Die Ausschreibung wird wieder von der Firma Grosshardt Gebäudereinigungsmanagement begleitet. Die Kosten für die jährlichen Reinigungsleitungen sind gem. des Ausschreibungsergebnisses in den kommenden Haushaltsjahren zu berücksichtigen.

Die Verwaltung wurde einstimmig beauftragt, die Unterhaltsreinigung sowie die Glasreinigung der städtischen Gebäude für den Zeitraum ab 01.04.2026 mit einer Vertragslaufzeit von 4 Jahren zzgl. einer Verlängerungsoption von zweimal einem Jahr neu auszuschreiben.

Ausscheiden von Herrn Markus Brosi aus dem Gemeinderat

- Feststellung eines Ausscheidungsgrundes gem. § 16 GemO

Stadtrat Markus Brosi hat nach mehr als 15 Jahren als Stadtrat zur nächsten Gemeinderatssitzung das Ausscheiden als Stadtrat der Stadt Großbottwar beantragt. Nach § 16 Abs. 1 GemO kann ein Bürger das Ausscheiden aus einem Ehrenamt verlangen, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn der Bürger zehn Jahre lang dem Gemeinderat oder Ortschaftsrat angehört hat (§ 16 Abs. 1 Ziffer 3 GemO).

Nach § 16 Abs. 2 GemO entscheidet der Gemeinderat, ob ein wichtiger Grund vorliegt.

Für den ausscheidenden Stadtrat Markus Brosi rückt gemäß § 31 Abs. 2 GemO der Bewerber nach, welcher bei Feststellung des Wahlergebnisses als nächste Ersatzperson festgestellt wurde, sofern für diese Person keine Hinderungsgründe vorliegen. Die Feststellung eines Nachrückers unterliegt keiner Frist. Der Beschluss über die Feststellung eines Nachrückers wird daher in der nächsten Gemeinderatsitzung getroffen.

Es wurde vom Gemeinderat einstimmig festgestellt, dass die Voraussetzungen des § 16 Abs. 1 GemO zum Ausscheiden des Stadtrats Markus Brosi vorliegen. Stadtrat Markus Brosi tritt daher mit Ablauf des 23.07.2025 aus dem Gemeinderat der Stadt Großbottwar aus.

Bekanntgaben, Verschiedenes

Aktuelle Baumaßnahmen

Der Bauamtsleiter erläutert auf Nachfrage eines Stadtrats, dass Telekommunikationsanbieter Bauarbeiten durchführen, die aktuell noch nicht final abgeschlossen sind.

Sanierung B 328

Ein Stadtrat erkundigte sich über die Sanierung der B328. Er wünschte sich für die Wochenhausbesitzer eine pragmatischere Lösung. Eine Zufahrt sei aufgrund der Beschaffenheit der Wege nur mit einem Traktor oder Geländewagen möglich. Ferner sprach er die nicht angepasste Ampelschaltung am Rosenplatz an. Die Ordnungsamtsleiterin informierte, dass das Regierungspräsidium der Verwaltung mitgeteilt habe, den Verkehrsfluss zu beobachten. Die Zufahrt zur Ferienhaussiedlung Berntal ist ausschließlich über das Feldwegenetz möglich – entweder über die Hannenbachstraße oder den Storchenkreisel. Eine direkte Anfahrt über die B 328 oder über die parallel verlaufenden Feldwege ist nicht möglich, da auch diese Einmündungen saniert werden. Auch die Einmündung zur Winzerhäuser Straße wird erneuert, weshalb eine Zufahrt über die B 328 nicht möglich ist.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Stadt Großbottwar
NUSSBAUM+
Ausgabe 29/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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