Von der Einwohnerfragestunde wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Stadt Großbottwar hat sich im Sommer 2023 für die Qualitätserfassung und einer Vorher-Nachher-Visualisierung im Bereich Bachstraße/ Kirchstraße/ Winzerhäuser Straße beim Land Baden-Württemberg beworben. Mit der Maßgabe Ortsmitten lebendiger und attraktiver zu gestalten werden in ausgewählten Gemeinden die Ortsmittenchecks und Visualisierungen an durchgeführt, die aufgrund der Ausgangssituation realistische Chancen haben mit gezielten Maßnahmen aufgewertet werden zu können. So sollen alle die Einwohner nach Realisierung von vorgeschlagenen Maßnahmen eine lebendige und verkehrsberuhigte Ortsmitten vorfinden.
Qualitätserfassung
Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg bietet Kommunen die systematische Qualitätserfassung eines geeigneten Bereichs der Ortsmitte. Die Kosten werden zu 100 Prozent vom Land übernommen. Die Qualitätserfassung wird außerdem analog zu einem qualifizierten Fachkonzept als Voraussetzung für eine LGVFG-Förderung anerkannt. In Großbottwar wurde vom Fachbüro Pesch Partner Architektur Stadtplanung GmbH der Status Quo im Bereich Bachstraße/ Kirchstraße/ Winzerhäuser Straße mit Hilfe einer gründlichen Bestandsaufnahme erhoben. Bestehende Defizite wurden aufgezeigt und konkrete Handlungsanleitungen entwickelt.
Ziel war praktische Verbesserungsvorschläge zu ermitteln, die möglichst ohne großen Aufwand umsetzbar sind. Das Ergebnisdossier umfasst 14 Handlungsimpulse. Im Anhang an die Beschlussvorlage befindet sich ein Auszug des Ergebnisdossiers mit 7 Verbesserungsmaßnahmen, welche durch die Qualitätserfassung ermittelt wurden.
Visualisierung – Blick in die Zukunft
Für eine visuelle Darstellung von Möglichkeiten möglichst große Qualitätsverbesserung zu erzielen wurde der Übergang zwischen der Bachstraße und der Winzerhäuser Straße bei der Alten Schmiede unter die Lupe genommen. An dieser Stelle sind durch die drei Straßenäste, die Kurvensituation und fehlende Überwege, bzw. Gehwege keine guten Bedingungen für Fußgänger und Personen, die sich dort aufhalten wollen, gegeben. Vom Fachbüro Pesch Partner wurden 2 Varianten entworfen, die zeigen, wie eine lebendige und verkehrsberuhigte Ortsmitte an dieser Stelle aussehen könnte.
Beide Projekte, die Qualitätserfassung und die Visualisierung stehen mit dem Fußverkehrscheck und dem Wunsch im Zusammenhang, dass die Stadt Großbottwar eine attraktive Stadt für alle Verkehrsteilnehmer sein will. Nach der Erhebungsphase werden Verwaltung und Gemeinderat darüber entscheiden müssen, welche konkrete Handlungsimpulse aus den verschiedenen Programmen umgesetzt werden.
Dank des Programms konnte der Fußgängerüberweg an der Kirche barrierefrei umgestaltet werden.
Frau Dirmeier und Herr Flammann vom Büro Pesch Partner Architektur Stadtplanung GmbH gaben einen Abschlussbericht und erläuterten die Projekte. Ferner wurden verschiedene Varianten dargestellt. Der Gemeinderat nahm den Abschlussbericht zustimmend zur Kenntnis.
- Planungsvorstellung, Bau- und Ausschreibungsbeschluss
In der TA-Sitzung vom 11.07.2022 wurde der Beschluss für die dringend notwendige Dachsanierung als Vorabmaßnahme der Sanierung des Kindergartens Pfarracker gefasst. Der nächste Abschnitt umfasst die Teilsanierung und den Umbau im Gebäude.
Durch das hohe Alter und die Abnutzung der Einrichtung wird im Erdgeschoss die Küche und der komplette Sanitärbereich erneuert. Zusätzlich wird ein größeres Büro geschaffen, um dem Personal genügend Plätze zur Vorbereitung zu schaffen.
Im Zuge der Umbauarbeiten wird das Untergeschoss des Kindergartens für eine spätere altersgemischte Gruppe mit umgebaut. Hier sind Umbauarbeiten im Gruppenraum, Turnraum, Werkraum, Sanitärbereich und im Eingangsbereich geplant. Für die weitere Projektabwicklung ist es erforderlich, den Baubeschluss zu fassen sowie die einzelnen Gewerke auszuschreiben. Der Technische Ausschuss hat in seiner Sitzung vom 15.05.2024 das Thema vorberaten und empfahl dem Gemeinderat, dem vorgelegten Sanierungskonzept zuzustimmen.
Dem vorgestellten Sanierungskonzept: „Sanierung und Umbau des Kindergarten Pfarracker“, wurde einstimmig zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendigen Ausschreibungen der einzelnen Gewerke durchzuführen.
Auftragsvergabe folgender Gewerke:
- Heizung
- Sanitär
- Zimmererarbeiten
- Trockenbauarbeiten
- Innen-/Außenputz
- Fenster/Jalousien
- Dacharbeiten
- Elektroinstallationen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 26.04.2023 den Ausschreibungsbeschluss für die einzelnen Gewerke der Sanierung und Erweiterung des Kindergartens Winzerhausen gefasst. Gemäß Projektplanung vom Architekten wurde das Paket ausgeschrieben.
Heizungsinstallation, beschränkte Ausschreibung:
9 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum elektronischen Submissionstermin am 10.06.2024 sind 2 Angebote eingegangen. Die Angebote wurden durch das Ing.-Büro Ratioplan und die Verwaltung geprüft. Das günstigste Angebot hat die Fa. Daunquart GbR mit brutto 115.950,95 € abgegeben. In der Kostenberechnung sind hierfür brutto 117.428,01 € vorgesehen.
Sanitär- und Lüftungsinstallation, beschränkte Ausschreibung:
9 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Submissionstermin am 10.06.2024 sind 2 Angebote eingegangen. Die Angebote wurden durch das Ing.-Büro Ratioplan und die Verwaltung geprüft. Das günstigste Angebot hat die Fa. Daunquart GbR mit brutto 105.084,06 € abgegeben. In der Kostenberechnung sind hierfür brutto 113.036,91 € vorgesehen.
Zimmererarbeiten (Unterkonstruktion Attiken, hinterlüftete Plattenfassade), beschränkte Ausschreibung:
10 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum elektronischen Submissionstermin am 10.06.2024 ist 1 Angebot eingegangen. Das Angebot wurde durch das Architekturbüro Ludwig + Ulmer und die Verwaltung geprüft. Das günstigste Angebot hat die Fa. Holzbau Link GmbH und Co KG mit brutto 41.661,89 € abgegeben. In der Kostenberechnung sind hierfür brutto 16.410,10 € vorgesehen. Siehe hierzu die Erläuterung des Architekten im Vergabevorschlag.
Trockenbauarbeiten (Trockenbauwände, Rasterdecken), öffentl. Ausschreibung:
Zum elektronischen Submissionstermin am 10.06.2024 sind 14 Angebote eingegangen. Die Angebote wurden durch das Architekturbüro Ludwig + Ulmer und die Verwaltung geprüft. Das günstigste Angebot hat die Fa. Schlichter mit brutto 50.407,95 € abgegeben. In der Kostenberechnung sind hierfür brutto 84.035,42 € vorgesehen.
Innen-/Außenputz, öffentl. Ausschreibung:
Zum elektronischen Submissionstermin am 10.06.2024 sind 16 Angebote eingegangen. Die Angebote wurden durch das Architekturbüro Ludwig + Ulmer und die Verwaltung geprüft. Das günstigste Angebot hat die Fa. Ullrich u. Schön mit brutto 60.736,64 € abgegeben. In der Kostenberechnung sind hierfür brutto 101.793,55 € vorgesehen.
Fenster/Jalousien, öffentl. Ausschreibung:
Zum elektronischen Submissionstermin am 10.06.2024 sind 5 Angebote eingegangen. Die Angebote wurden durch das Architekturbüro Ludwig + Ulmer und die Verwaltung geprüft. Das günstigste Angebot hat die Fa. Noll mit brutto 140.473,55 € abgegeben. In der Kostenberechnung sind hierfür brutto 160.645,24 € vorgesehen.
Dacharbeiten (Dachabdichtung, Flaschnerarbeiten, Oberlichter), öffentl. Ausschreibung:
Zum elektronischen Submissionstermin am 10.06.2024 sind 7 Angebote eingegangen. Die Angebote wurden durch das Architekturbüro Ludwig + Ulmer und die Verwaltung geprüft. Das günstigste Angebot hat die Fa. Rossi mit brutto 176.466,94 € abgegeben. In der Kostenberechnung sind hierfür brutto 186.132,66 € vorgesehen.
Elektroinstallation inkl. Blitzschutz, öffentl. Ausschreibung:
Zum elektronischen Submissionstermin am 10.06.2024 ist 1 Angebot eingegangen. Das Angebot wurde durch das Ing.-Büro Neuhäuser und die Verwaltung geprüft. Das günstigste Angebot hat die Fa. GA-Tec, mit brutto 258.096,10 € abgegeben. In der Kostenberechnung sind hierfür brutto 306.306,00 € vorgesehen.
Die Verwaltung wurde einstimmig ermächtigt, folgende Firmen zu beauftragen: Heizungsinstallation: Fa. Daunquart GbR mit brutto 115.950,95 €; Sanitär- u. Lüftungsinstallation: Fa. Daunquart GbR mit brutto 105.084,06 €; Zimmererarbeiten: Fa. Holzbau Link GmbH und Co KG mit brutto 41.661,89 €, Innen-/Außenputz: Fa. Ullrich u. Schön mit brutto 60.736,64 €, Fenster/Jalousien: Fa. Noll mit brutto 140.473,55 €, Dacharbeiten: Fa. Rossi mit brutto 176.466,94 €, Elektroinstallation: Fa. GA-Tec, mit brutto 258.096,10 €.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Trockenbauarbeiten der Fa. Schlichter mit brutto 50.407,95 € nicht zu beauftragen, das Vergabegespräch abzuwarten und erneut im Gemeinderat oder im Technischen Ausschuss zu beraten.
Am 15. Mai 2024 stellten die Gemeinderatsfraktionen FBWV und der SPD den Antrag, im Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis zum 31. Oktober 2024 eine Förderung von sogenannten Balkonkraftwerken (auch Stecker-Solargeräte, Mini-PV-Anlagen genannt) zur Verfügung zu stellen. Die Förderung beträgt je 140 € pro antragstellenden Haushalt. Der Fördertopf ist auf maximal 100 Anträge, also eine mögliche Gesamtfördersumme von 14.000 € im Haushalt gedeckelt. Die Beantragung soll im sogenannten Windhundverfahren erfolgen: Sobald 100 Anträge mit der Fördersumme von 140 € pro Haushalt gestellt wurden, ist das städtische Förderprogramm ausgeschöpft.
Die Verwaltung empfahl, das städtische Förderprogramm für 100 Anlagen ohne zeitliche Begrenzung aufzulegen. Alle Unterlagen sollen erst nach Installation eingereicht werden.
Die Fördersumme soll den Antragstellern nach Vorlage, der Rechnung über den Kauf der PV-Anlage ab dem 01.07.2024, der erfolgten Registrierung im Marktstammdatenregister (https: //www.marktstammdatenregister.de) und eines Bildes der installierten Anlage ausbezahlt werden.
Die Antragstellung ist ab dem 01. Juli 2024 unter der E-Mail-Adresse stadt@grossbottwar.de mittels eines Antragsformulars möglich. Aufgrund der Effizienz werden nur Anlagen von minimal 600 Watt bis maximal 800 Watt Wechselrichterleistung gefördert. Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Förderrichtlinie zur Förderung von PV-Balkonkraftwerken zu.
Die FBWV-Fraktion hat in der Sitzung des Gemeinderats am 24. April 2024 einen Antrag zum Schadensfall in der Harzberghalle gestellt. Die Ergebnisse werden wie folgt zusammengefasst:
Im betroffenen Fußbodenbereich (Terrazzobetonboden) des Ganges und des Teilbereiches des Foyers liegen unter dem Estrich fast die gesamte HLS Medienversorgung in verschiedenen Montageebenen. Zuoberst direkt im Estrich die Fußbodenheizungsschläuche für das gesamte Foyer. Hier ist eine absolut vorsichtige Vorgehensweise erforderlich. Eine Beschädigung dieser ist nur mit erheblichem Aufwand und späterem Restrisiko im Betrieb instand zu setzen. Im Zuge des Beweissicherungsverfahrens wurden durch den vom Gericht bestellten und vereidigten Holzbausachverständigen Bauteilöffnungen angeordnet und durchgeführt. Es wurde festgestellt, dass die Holzkonstruktion im Bereich von hochbelasteten Stützstielen stark durchfeuchtet ist. Das Gutachten des Holzbausachverständigen liegt noch nicht vor. Es wird davon ausgegangen, dass nun ein Sanierungskonzept für die statisch relevanten, betroffenen Holzbauteile notwendig sein wird. Durch unseren Rechtsanwalt wurde über das Landgericht aufgegeben, dass der Sachverständige umgehend eine Einschätzung darlegt, ob und wenn ja, in welchen konkreten Bereichen weitere Bauteilöffnungen aus technischer Sicht notwendig sind. Eine Rückantwort steht zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch aus.
Im Vorgriff auf die Entscheidung des gerichtlich bestellten Holzbausachverständigen wurden durch den konstruktionserstellenden und baubetreuenden Statiker Prüfungen an betroffenen, hochbelasteten Holzstielen vorgenommen.
Schriftliche Stellungnahme vom 31.05.2024 des Statikers Herrn Kley:
„Die aktuell ersichtlichen Schäden an den tragenden Holzbauteilen führen zu keiner wesentlichen Beeinträchtigung der Standsicherheit des Gebäudes. Aus Sicht des Tragwerks kann das Gebäude weiterhin genutzt werden.
Die vorangegangene Abstimmung zu Sanierungsmaßnahmen bleibt davon unbetroffen. Eine Sanierung ist weiterhin erforderlich.“ Herr Dr. Albrecht, MHP Architekten gab ein einen Sachstand und erläuterte die seit der letzten Vorstellung zwischenzeitlich neuen Erkenntnisse. Herr Jöllenbeck, Jöllenbeck und Wolf Architekten BDA, war ebenfalls zur Sitzung anwesend.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Teilöffnung eines Streifens entlang der tragenden Säulen im Bereich der Lastkonstruktionspunkten des Gebäudes möglichst nah an der Wand - in Abstimmung mit der Firma Artus - durchzuführen.
Bebauungsplan am Krixenberg in Obersternfeld
Der Bauamtsleiter informierte über die Anhörung benachbarter Gemeinden. Er erläuterte den Bebauungsplan am Krixenberg in Obersternfeld. Das Gremium folgte dem Verwaltungsvorschlag, an der bisherigen Stellungnahme festzuhalten.