Aus den Rathäusern

Aus dem Gemeinderat Sitzung vom 27.11.2024

Einwohnerfragestunde Ein Bürger stellte Fragen zum Leitbild-KLIMA, die vom Vorsitzenden beantwortet wurden. Bekanntgaben nichtöffentlich...
Muster für Formatierung Tabellen/Auszählungen- so soll es aussehen
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Einwohnerfragestunde

Ein Bürger stellte Fragen zum Leitbild-KLIMA, die vom Vorsitzenden beantwortet wurden.

Bekanntgaben nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Keine Bekanntgaben.

Schulsozialarbeit am Schulzentrum Großbottwar

- Tätigkeitsbericht

Seit Oktober 2016 wird die Schulsozialarbeit im Schulzentrum Großbottwar durch den freien Jugendhilfeträger – Evangelische Jugendhilfe Hochdorf e.V. organisiert. Die Fachleitung für den Bereich Schulsozialarbeit, die Sozialarbeiterinnen sowie ein Sozialarbeiter von der Evangelischen Jugendhilfe Hochdorf e.V. stellten den Jahresbericht 2023/2024 vor. Im weiteren Sitzungsverlauf wurden u.a. die Arbeitsprinzipien in der Schulsozialarbeit, die Sicherung der Qualität der Sozialen Arbeit und die Konkretisierung vor Ort im Schulzentrum Großbottwar vorgestellt. Der Gemeinderat nahm den Bericht zustimmend zur Kenntnis.

Polizeiliche Kriminalstatistik und Verkehrsunfallstatistik 2023

- Tätigkeitsbericht

Seit September 2024 ist Herr Hauptkommissar Boris Hessenauer neuer Polizeipostenleiter in Großbottwar. Er stellte sich dem Gremium vor und gab einen umfassenden Tätigkeitsbericht der polizeilichen Kriminal- und Verkehrsunfallstatistik und deren Entwicklung von 2019 bis 2023. Der Gemeinderat nahm den Bericht zustimmend zur Kenntnis.

LSP-Sanierungsmaßnahme „Ortsmitte Winzerhausen“

- Sachstandsbericht für das Jahr 2025

Dem Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) und dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen (MLW) als Bewilligungsstellen war zum 15.11.2024 turnusmäßig ein formeller Sachstandsbericht für das Programmjahr 2025 zur laufenden LSP-Sanierungsmaßnahme „Ortsmitte Winzerhausen“ in digitaler Form vorzulegen. Der Sachstandsbericht wurde von der KE ausgearbeitet und nach Unterzeichnung durch die Stadtverwaltung dem RPS und dem MLW in der geforderten digitalen Form vorgelegt.

Rückblick auf die Sanierungsdurchführung 2011 bis 2024

Am 19.10.2011 hat der Gemeinderat die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte Winzerhausen“ beschlossen. Die Satzung wurde am 27.10.2011 öffentlich bekannt gemacht und damit rechtsverbindlich. Seitdem werden im Zuge der Sanierungsdurchführung öffentliche und private Einzelmaßnahmen vorbereitet und durchgeführt.

Es wurden im Lauf der Jahre insgesamt sechs Satzungsänderungen zur punktuellen Erweiterung des Sanierungsgebietes beschlossen, zuletzt erfolgte der Beschluss der sechsten Änderungssatzung am 24.05.2023, diese wurde rechtsverbindlich am 03.08.2023.

Zahlreiche Eigentümer-Beratungsgespräche über mögliche private Investitionsprojekte sind geführt worden und das Mitwirkungsinteresse der Eigentümer ist erfreulicherweise bis heute vorhanden.

Vier private Ordnungsmaßnahmen zum Abriss von Gebäuden in Vorbereitung neuer Wohnbebauungen mit einem Volumen von rd. 152.000 € sind bereits durchgeführt, drei weitere größere private Maßnahmen über rd. 200.000 € sind aktuell in Vorbereitung.

Es sind 20 private Modernisierungs- und Ausbauvereinbarungen mit einem Zuschussvolumen von rd. 1.024.000 € - trotz gedeckelter Zuschussbeträge – abgeschlossen worden. Sechs Modernisierungen davon sind derzeit noch in Durchführung, 14 private Maßnahmen sind fertiggestellt und abgerechnet. Es besteht konkrete Nachfrage nach einer weiteren Modernisierungsvereinbarung.

Die als ein Sanierungsschwerpunkt angestrebte Neubebauung mit einer Wohn- und Geschäftsnutzung im zentralen Bereich Grönerstraße-Lechgasse-Raiffeisenstraße durch einen privaten Bauträger wurde 2017 mit den ersten zwei Gebäuden Grönerstr. 30 und 32 (10 WE) fertiggestellt und bezogen, das dritte Gebäude Raiffeisenstr. 32 (5 WE) wurde dann 2019 fertiggestellt.

Damit konnte direkt anschließend in diesem zentralen Bereich der 1. BA der öffentlichen Freiflächengestaltung in der Ortsmitte, der neue Dorfplatz, durch die Stadt hergestellt werden. Nach Diskussion von Varianten wurde die Ausführungsplanung der Freiflächengestaltung 2017 im Ortschaftsrat und Gemeinderat beschlossen. Die Stadt hat den kompletten Abschnitt 2019 baulich umgesetzt. Der neue Dorfplatz ist am 11.10.2019 unter großer Anteilnahme von Verwaltung, Politik und Bevölkerung in einem festlichen Rahmen offiziell eingeweiht worden.

Damit ist auch der zweite große Meilenstein der Stadterneuerung in Winzerhausen erfolgreich umgesetzt, nach der bereits als Auftakt 2008-2011 über das IVP-Programm durchgeführten Sanierung und Umnutzung der „Kelter Winzerhausen“ zum multifunktionalen Bürgerhaus.

Um die lange fehlende Grundversorgung initiieren zu können, hat die Stadt auf eigene Kosten in einem der Neubauten eine Ladeneinheit gekauft. Nach langer Suche konnte Ende August 2020 ein „Tante-M-Laden“ mit seinem bis dahin neuen, innovativen Konzept am neuen Dorfplatz eröffnet werden. Großbottwar ist damit ein Vorreiter. Zahlreiche andere Kommunen haben sich im Anschluss, auch aufgrund des Referenzprojektes in Winzerhausen, darum beworben, einen solchen Tante-M-Laden als Grundversorgung anzusiedeln.

Für die zum Abbruch vorgesehenen Gebäude im südlich an den Dorfplatz angrenzenden Bereich, Raiffeisenstraße 30, ehem. Volksbank, wurden die Planungen für eine Neubebauung mit Wohngebäuden in ähnlichem Maßstab (10-12 WE) weiterverfolgt. Ein regionaler Investor hat das Grundstück im Mai 2021 von der Volksbank erworben, zzgl. einer zur Erschließung notwendigen Fläche der Stadt. Aufgrund der schwierigen Lage am Immobilienmarkt stagnierte das Projekt zuletzt längere Zeit. Im Herbst 2024 konnte die Planung der Neubebauung, auch durch Unterstützung der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung (KE), soweit vorangebracht und geklärt werden, dass der Investor noch tätig werden kann und will. Die bauliche Umsetzung ist für 2025-26 vorgesehen.

Zur Entwicklung im Bereich der Neubauten Pflegeheim am Wunnenstein hat die Stadt 2016 die Grundstücke Wunnensteinstraße 11 bis 19 erworben. Hier hat die Stadt 2017 das Sanierungsgebiet zum 2. Mal erweitert. Damit konnte 2019-2020 eine attraktive Fußwegverbindung vom Pflegeheim und vom Wohngebiet an der Pfahlhof- und Lückestraße zur Wunnensteinstraße ausgebaut werden. Die Gebäude Wunnensteinstr. 15 und 17 sowie 11/13 sind durch die Stadt abgebrochen worden.

Für die weitere Neuordnung und Neubebauung des Areals sind 2024 durch die KE städtebauliche Varianten erarbeitet worden.

Aktueller Stand der Sanierungsdurchführung 2025 und Ausblick auf 2026

Folgende drei wichtige öffentliche Schwerpunktmaßnahmen setzt die Stadt bis zum Abschluss der Sanierung noch um:

(1) Der städtische Kindergarten, Raiffeisenstr. 2, musste dringend umfassend modernisiert werden. Die Modernisierung sollte zunächst im Jahr 2021 durchgeführt werden. Hier gab es dann jedoch durch die Coronapandemie und die überhitzte Baukonjunktur massive Probleme und Verzögerungen. Zwei von der Stadt durchgeführte Ausschreibungen mussten aufgehoben werden, da keine verwertbaren bzw. gar keine Angebote bei der Stadt eingegeben wurden.

Im neuen Anlauf hat der Gemeinderat Mitte 2022 beschlossen, dass die Maßnahme nach den aktuellsten Vorgaben und Standards umgesetzt werden soll. Es wurde eine Machbarkeitsuntersuchung bei dem Architekturbüro ludwig+ulmer beauftragt. Dabei wurden die Optionen 1. Modernisierung/Erweiterung des Bestandsgebäudes sowie demgegenüber Abbruch und Neubau in 2. konventioneller Bauweise, 3. in Holzbauweise und 4. in Holzständerbauweise in baulicher und kostenmäßiger Hinsicht genau geprüft und gerechnet - die Entscheidung fiel dann im Gemeinderat Ende 2022 für die nachhaltigere und klimaschonendere Lösung der Modernisierung/Instandsetzung/Erweiterung der vorhandenen Bausubstanz. Diese ist auch finanziell für die Stadt die günstigere Lösung.

Der bisher zweigruppige Kindergarten wird um eine dritte Gruppe erweitert.

Der Baubeginn erfolgte im Frühjahr 2024, für die Bauphase wurde mit 18 Monaten gerechnet. Dies bedeutet die Fertigstellung im Herbst 2025.

Nach aktueller Information der Architekten befindet sich das Projekt im Zeit- und Kostenplan.

(2) Gegenüber der Kelter Winzerhausen wurde 2024 das von der Stadt erworbene Grundstück Grönerstraße 54 vollends komplett freigelegt. Es sollen hier 2025-2026 weitere dringend notwendige öffentliche Stellplätze entstehen, zur Kelter hin eine Begrünung mit Sitzmöglichkeiten. Vorgeschlagen wurde zunächst eine maximale ökologische Wertigkeit und Wasserdurchlässigkeit sowie die Pflanzung großkroniger Bäume als Schattenspender und verbindendes städtebauliches Element.

Der Gemeinderat hat am 27.09.2023 dieses Planungskonzept der KE grundsätzlich beschlossen und die Ausarbeitung der Ausführungsplanung bis LP 4 beauftragt.

Auf dem Weg bis zur Ausführungsplanung mussten in einigen Punkten Abstriche von dem ökologischen Konzept gemacht werden. Dennoch sollen ein versickerungsfähiger Belag, Begrünung und ein paar große Bäume realisiert werden. Die Ausführungsplanung befindet sich derzeit in der finalen Ausarbeitung.

Aus wirtschaftlichen Gründen hat es sich angeboten, die Bauausführung mit der nachfolgend beschriebenen Lechgasse zusammenzulegen. Die Fertigstellung und Abrechnung soll und kann Ende 2025 bis Anfang 2026 erfolgen.

(3) Als 2. BA der Freiflächengestaltung in der Ortsmitte soll die Lechgasse ausgebaut und neu gestaltet werden. Insbesondere der historische Platzbereich an der Einmündung der Backhausstraße zwischen der Michaelskirche und dem Alten Schulhaus soll, seiner historischen und städtebaulichen Qualität entsprechend, gestalterisch deutlich aufgewertet werden und Aufenthaltsqualität erhalten.

Der Gemeinderat hat am 27.09.2023 auch dieses Planungskonzept der KE grundsätzlich beschlossen und die Ausarbeitung der Ausführungsplanung in der städtebaulich höherwertigen Variante 2 ebenfalls bis LP 4 beauftragt.

Da sich ein Teil der öffentlichen Straßen- und Platzfläche - bisher schon immer - auf einem Grundstück der Kirche befindet, wurden Verhandlungen und Abstimmungen mit der Ev. Kirche über einen Grunderwerb bzw. die Eintragung von Dienstbarkeiten zugunsten der öffentlichen Nutzung geführt (dies auch als Förderungsgrundlage nach dem LSP). Die Mitwirkung der Kirchenverantwortlichen zur Planung war positiv. Die Ausführungsplanung befindet sich hier ebenfalls derzeit in der finalen Ausarbeitung.

Die Stadtverwaltung will mit dem Verbandsbauamt die Bauarbeiten für den Parkplatz an der Kelter und für den Ausbau der Lechgasse über den Jahreswechsel 2024-2025 ausschreiben. Aus heutiger Sicht ist damit der Baubeginn der Lechgasse ebenfalls Anfang bis Mitte 2025 möglich, somit die Fertigstellung und Abrechnung Ende 2025 bis Anfang 2026.

Weitere Privatmaßnahmen

Erfreulich ist es, dass bis heute stetige Nachfrage und konkretes Interesse von Privateigentümern am Abschluss von Modernisierungs- und Ausbauvereinbarungen besteht. Es ist den privaten Bauherren bei der derzeitigen konjunkturellen Lage nicht möglich, eine umfassende Maßnahme mit weniger als 1,5 bis 2 Jahren Laufzeit (mindestens) umzusetzen.

Daher war es für die erwünschten Privatmaßnahmen, wie auch für die aufgeführten öffentlichen Abschlussmaßnahmen entscheidend, dass die von der Stadt beantragte abschließende Verlängerung des Bewilligungszeitraumes bis 30.04.2026 bereits im Juni 2023 durch das Land bewilligt worden ist.

In Kürze soll auf Antrag der Eigentümer für das Gebäude Furtweg 50, als eine der letzten geförderten privaten Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Sanierung „Ortsmitte Winzerhausen“, eine Modernisierungsvereinbarung abgeschlossen werden.

Hierzu soll zeitnah die Einbeziehung des Gebäudes mit Grundstücksteil über die voraussichtlich letzte, dann 7. Änderungssatzung in das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet erfolgen (vgl. Darstellung in den Anlageplänen).

In weiteren Einzelfällen sind ebenfalls noch Abbrüche zum anschließenden Neubau von ortsbildgerechten Wohngebäuden geplant. Die Planungen der Neubebauungen sind bereits zwischen Stadt, KE und den Bauherren final abgestimmt. Es geht dabei aktuell um weitere 15 neue WE (Wunnensteinstraße 10 sowie Wunnensteinstraße 34,36,38).

Mit der im Mai 2024 durch das Land nochmals bewilligten Erhöhung der Finanzhilfe aus dem LSP auf den finalen Gesamtförderrahmen von 4.850 T€ (Finanzhilfe im 2.910 T€), entsprechend dem Aufstockungsantrag der Stadt, können alle dargestellten abschließenden öffentlichen und privaten Einzelmaßnahmen bis zum Ende des Bewilligungszeitraums am 30.04.2026 noch finanziell umgesetzt werden.

Durch den Projektleiter der KE wurde über die wesentlichen Punkte des aktuellen Sachstandes 2025 in der laufenden LSP-Sanierungsmaßnahme „Ortsmitte Winzerhausen“, einschließlich eines Rückblickes bis 2024 und einem Ausblick bis 2026, berichtet. Der Gemeinderat nahm den Bericht zustimmend zur Kenntnis.

Festsetzung Wasserzins 2025 und 2026

- Gebührenkalkulation und Satzungsänderung

Die Verwaltung hat im Rahmen einer Gebührenkalkulation die Wassergebühren überprüft und für die Jahre 2025 und 2026 neu kalkuliert. Grundlage hierfür waren die Jahresergebnisse der letzten drei Vorjahre sowie der Wirtschaftsplan 2024 mit der mittelfristigen Finanzplanung.

Die Wasserverbrauchsgebühren wurden zuletzt im Jahr 2022 für den Wirtschaftsplan 2023 und 2024 kalkuliert. Es haben sich Veränderungen im Wirtschaftsplan ergeben, die eine Neukalkulation der Wassergebühr erforderlich machen.

Das Wasserwerk konnte erstmals in den letzten beiden Rechnungsjahren 2022 und 2023 mit dem bestehenden Wasserpreis keinen Gewinn mehr erzielen. Auch die Konzessionsabgabe wurde nicht erwirtschaftet. Hauptgrund hierfür sind zum einen die deutlich höheren Unterhaltungskosten für das Leitungsnetz sowie die höheren Bezugspreise für das bezogene Wasser der Landeswasserversorgung. Die Wassernachfrage ist insgesamt auf konstant auf hohem Niveau von durchschnittlich rd. 390.000 m³. Diese Verkaufsmenge wird auch als Prognosewert für die Kalkulationsjahre 2025 und 2026 angenommen.

Die Aufwendungen für Rohrbrüche sind in jeder Kalkulation ein Unsicherheitsfaktor, da diese nicht vorhersehbar sind. Die Kosten für Tiefbauarbeiten sind in den vergangenen Jahren erheblich angestiegen.

Auch bei den Bezugspreisen für Fremdwasser (Landeswasserversorgung) sind höhere Aufwendungen einzurechnen. Hauptgrund hierfür ist die deutlich reduzierte Einspeisung von Eigenwasser seit Mitte 2021. Der Dreiteufelsbrunnen ist weiterhin außer Betrieb. Durch den Bau einer Filtrationsanlage kann der Eigenwasseranteil wieder auf das bislang gewohnte Niveau ansteigen.

Glücklicherweise konnte das Wasserbezugsrecht nicht nur temporär um 5,0 s/l, sondern dauerhaft auf 15,5 s/l erhöht werden. Es hat sich gezeigt, dass die bislang bestehenden 10,5 s/l nicht ausreichen, um den Großbottwarer Bedarf sicher abzudecken. Dies gilt insbesondere in den Sommermonaten oder bei längeren Trockenperioden.

Außerdem rechnet die Landeswasserversorgung künftig den Wasserbezug nicht nur monatsgenau, sondern tagesgenau ab. Überschreitungen des Tagesbezugs werden jeweils mit einem Überschreitungszuschlag belastet.

Unabhängig hiervon kommt hinzu, dass auch die Gestehungskosten bei der Landeswasserversorgung deutlich angezogen haben.

Die Verwaltung hat daher die Gebühren neu kalkuliert. Bei der Gebührenbemessung werden die Kosten und Erlöse in einem Zeitraum von zwei Jahren berücksichtigt. Somit liegen der Gebührenbemessung im Wesentlichen die Wirtschaftsplanansätze der Jahre 2025 und 2026 zugrunde. Zu den ansatzfähigen Kosten gehören nach § 14 (3) Satz 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) auch die angemessene Verzinsung des Anlagenkapitals. In die Gebührenkalkulation sind hierbei die tatsächlichen Fremdkapitalzinsen eingerechnet. Darüber hinaus ist ein Gewinnzuschlag von 41.000 € berücksichtigt (Mindesthandelsbilanzgewinn). Bei den Abschreibungen werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten zugrunde gelegt. Im Ergebnis erhöht sich der Gebührensatz auf 2,10 €/m², da höhere Betriebskosten angenommen werden. Die bisherige Verbrauchsgebühr in Höhe von 1,88 €/m² kann nicht beibehalten werden.

Neben der Verbrauchsgebühr werden unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme die Grundgebühren erhoben. Mit ihr können die sog. Fixkosten, also Kosten, die verbrauchsunabhängig durch das Bereitstellen und ständige Vorhalten der Einrichtung entstehen, ganz oder teilweise abgegolten werden. Generell liegt es im Ermessen der Stadt, die Benutzungsgebühr in eine Grundgebühr und in eine verbrauchsabhängige Gebühr aufzuspalten. Es wird empfohlen, die monatliche Grundgebühr um 0,80 € anzuheben. Ein Verzicht auf die Anhebung der Grundgebühr wäre möglich, allerdings ergibt sich dann eine höhere Verbrauchsgebühr i.H.v. 2,18 € je m³.

Die Grundgebühr wird gestaffelt nach der Zählergröße erhoben. Entsprechend der Gebührenkalkulation ergeben sich folgende Grundgebühren je Euro und Monat ab 01.01.2025:

Größe des Wasserzählers (Qmax/Q3):

Maximaldurchfluss (Qmax)

in m³/std.:

3 u. 5

7 u. 10

20

30

80

80 als

Verbundwasserzähler

Dauerdurchfluss

(Q3)

in m³/std.:

4 u. 6,3

10

16

25

40

40

Euro/ Monat:

3,30

6,80

10,80

16,60

29,30

40,60

und folgende Verbrauchsgebühren je m³:

ab 01.01.2025 2,10 €.

Auswirkungen auf den Gebührenzahler - Beispiele:

durchschnittlicher (angenommener) Jahresverbrauch:40 m³ / 1. Person
30 m³ / je weitere Person
Verbrauchsgebühr 2024: 1,88 €/m³ (netto)
Verbrauchsgebühr – kalkuliert ab 2025: 2,10 €/m³ (netto)
Grundgebühr Q3 4 2024:2,50 €/ Monat /(netto)
Grundgebühr Q3 4 – kalkuliert ab 2025: 3,30 €/ Monat /(netto)

Jahreskosten nettobisherneu kalkuliertDifferenz
1-Personen-Haushalt:112,56 €132,25 €+ 19,69 €
2-Personen-Haushalt: 172,91 € 199,66 € + 26,75 €
4-Personen-Haushalt: 293,61 €334,48 €+ 40,87 €

Der vorliegenden Gebührenkalkulation für das Wasserwerk für die Jahre 2025 und 2026 wurde einstimmig zugestimmt. Die vorliegende Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung wurde beschlossen. Die Satzungsänderung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Neukalkulation der Abwassergebühren für 2025 und 2026

- Gebührenkalkulation und Satzungsänderung

Der Gemeinderat hat im November 2022 der Gebührenkalkulation für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2024 zugestimmt. Nachdem der Kalkulationszeitraum abgelaufen ist, wurden die Gebühren neu kalkuliert. Diesmal für den Zweijahreszeitraum 2025 bis 2026.

Im Gegensatz zur letztmaligen Anpassung, bei der die Gebühren gesunken sind, steigen diese nun wieder an. Auf Grund der durchgeführten Kalkulation wurde vorgeschlagen, die Gebührensätze zum 01.01.2025 wie folgt anzupassen:

bisheriger Gebührensatzerrechneter Gebührensatz
Schmutzwassergebühr 1,98 €/m³2,45 €/m³
Niederschlagswassergebühr 0,51 €/m²

0,64 €/m² für 2025

0,58 €/m² für 2026

Auswirkungen auf den Gebührenzahler - Beispiele:

2025 - 2026
durchschnittlicher Jahresverbrauch40 m³ / 1. Person
30 m³ / je weitere Person
ca. Fläche für Niederschlagswassergebühr 150 m² pro Haushalt

bisher:

Schmutz / Niederschlag

ab 01.01.2025

Schmutz / Niederschlag

Differenz

1-Personen-Haushalt:79,20 € / 76,50 € 98,00 € / 96,00 €+ 38,30 €
2-Personen-Haushalt:138,60 € / 76,50 €171,50 € / 96,00 €+ 52,40 €
4-Personen-Haushalt:257,40 € / 76,50 € 318,50 € / 96,00 €+ 80,60 €

Die Gebührenkalkulation für die Jahre 2025 bis 2026 sieht im größeren Umfang Unterhaltungsmaßnahmen vor. In erster Linie werden die Sanierungsarbeiten im Kanalnetz von Großbottwar im Rahmen der Eigenkontrollverordnung fortgesetzt. Gründe für die steigende Gebühren sind neben steigenden Abschreibungen infolge weiterer Investitionen in das Kanalnetz sowie die Sanierung der Regenüberlaufbecken. Hinzu kommen die in der Kalkulation berücksichtigten Fehlbeträge der Jahre 2018-2022. Die prognostizierten Schmutzwassermengen liegen ca. 10.000 m³ unter den Vorjahreswerten. Die versiegelten Flächen liegen etwa auf gleicher Höhe wie in den beiden Vorjahreswerten.

Der Gebührenkalkulation derAllevo Kommunalberatung vom 14.11.2024 wurde einstimmig zugestimmt. Sie lag dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vor. Die Stadt erhebt Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung Abwasserbeseitigung und wählt als Gebührenmaßstab den gesplitteten Maßstab, bei dem die Kosten nach Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung aufgeteilt werden. Der Schmutzwasseranteil wird nach dem Frischwassermaßstab bemessen. Der Niederschlagswasseranteil wird nach den angeschlossenen überbauten und darüber hinaus befestigten (versiegelten) Flächen berücksichtigt.

Den vorgeschlagenen Kalkulationszeiträumen der Gebührenkalkulation vom 01.01.2025bis 31.12.2025 sowie 01.01.2026 bis 31.12.2026 wurde einstimmig zugestimmt. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen wurde ausdrücklich zugestimmt. Der Straßenentwässerungskostenanteil wurde, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Prozentsätzen angesetzt:

Aus den Betriebskosten:

Mischwasserkanäle, Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken13,5 %
Regenwasserkanäle27,0 %
Kläranlagen1,2 %
Aus den kalkulatorischen Kosten:
Mischwasserkanäle, Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken24,0 %
Regenwasserkanäle50,0 %
Kläranlagen5,0 %

Die Kosten der Abwasserbeseitigung werden, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Prozentsätzen auf die Schmutzwasserbeseitigung (SW) und Niederschlagswasserbeseitigung (NW) aufgeteilt:

Aufteilung der Betriebskosten:SW NW
Mischwasserkanäle50,0 % 50,0 %
Schmutzwasserkanäle100,0 %0,0 %
Regenwasserkanäle0,0 %100,0 %
Zuleitungssammler50,0 % 50,0 %
Regenüberlaufbecken50,0 %50,0 %
Kläranlagen90,0 %10,0 %

Aufteilung der kalkulatorischen Kosten:SW NW
Mischwasserkanäle63,9 %36,1 %
Schmutzwasserkanäle100,0 %0,0 %
Regenwasserkanäle0,0 %100,0 %
Zuleitungssammler63,9 %36,1 %
Regenüberlaufbecken63,9 %36,1 %
Kläranlagen90,0 %10,0 %

Im Schmutzwasserbereich besteht aus dem Kalkulationszeitraum 2018-2020 eine ausgleichsfähige Kostenunterdeckung in Höhe von -64.489 €. Diese Kostenunterdeckung soll in die vorliegende Gebührenkalkulation der Schmutzwassergebühr für das Jahr 2025 eingestellt und somit vollständig ausgeglichen werden.

Des Weiteren ergab sich im Schmutzwasserbereich aus dem Jahr 2022 eine ausgleichsfähige Kostenunterdeckung in Höhe von -39.992 €. Diese Kostenunterdeckung soll in Höhe von -17.996 € in die vorliegende Kalkulation der Schmutzwassergebühr für das Jahr 2026 eingestellt und somit teilweise ausgeglichen werden. Die verbleibende Kostenunterdeckung in Höhe von -21.996 € ist bis einschließlich 2027 ausgleichsfähig. Der Gemeinderat behält sich einen späteren Ausgleich ausdrücklich vor.

Im Niederschlagswasserbereich besteht aus dem Kalkulationszeitraum 2018-2020 eine ausgleichsfähige Kostenunterdeckung in Höhe von -59.860 €. Diese Kostenunterdeckung soll in die vorliegende Gebührenkalkulation der Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2025 eingestellt und somit vollständig ausgeglichen werden.

Des Weiteren ergab sich im Niederschlagswasserbereich aus dem Jahr 2022 eine ausgleichsfähige Kostenunterdeckung in Höhe von -9.355 €. Diese Kostenunterdeckung soll in die vorliegende Kalkulation der Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2026 eingestellt und damit vollständig ausgeglichen werden.

Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation wurden die Abwassergebühren für die Zeiträume vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 und 01.01.2026 bis 31.12.2026 wie folgt festgesetzt:

Schmutzwassergebühr
01.01.2025 bis 31.12.20252,45 €/m³
01.01.2026 bis 31.12.2026 2,45 €/m³
Niederschlagswassergebühr
01.01.2025 bis 31.12.20250,64 €/m²
01.01.2026 bis 31.12.20260,58 €/m²
Gebühr für sonstige Einleitungen
01.01.2025 bis 31.12.20250,84 €/m³
01.01.2026 bis 31.12.2026 0,77 €/m³

Die vorliegende Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung wurde beschlossen. Die Satzungsänderung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Gasversorgung der Stadt Großbottwar 2026 – 2028

- Rücknahme des Ausschreibungsbeschlusses für den städtischen Gasbedarf

- Vergabe der Gaslieferung an die Energie Calw GmbH

In der Gemeinderatssitzung am 11. September 2024 wurde der Beschluss zur erneuten Teilnahme an der Bündelausschreibung Gas des Gemeindetages Baden-Württemberg gefasst. Aufgrund der neuen Entwicklungen hin zu einer städtischen Energiegesellschaft hat der Gemeinderat in der Klausurtagung am 12. Oktober 2024 den Willen geäußert, den Ausschreibungsbeschluss für die städtische Gasversorgung aufzuheben.

Um den Zeitraum bis zur Eigenversorgung zu überbrücken, wurden drei Gasversorgungsunternehmen um die Abgabe eines Angebotes gebeten:

Energie Calw GmbH: 3,713ct/kWh

Anbieter 2: 3,851ct/kWh

Anbieter 3: 4,170ct/kWh

Alle Angebote beziehen sich auf den Arbeitspreis für den Zeitraum 2026 – 2028.

Die Verwaltung empfahl die Vergabe an die Energie Calw GmbH als günstigsten Anbieter. Dies hätte auch zum Vorteil, dass der Gasliefervertrag in die städtische Energiegesellschaft überführt werden kann, sobald diese gegründet wurde.

Auch bei der Energie Calw GmbH wäre der Bezug von Erdgas mit 10 % Bioerdgasanteil möglich. Der Mehrpreis liegt derzeit bei 0,7ct/kWh. Konkret würde dies jährliche Mehrkosten in Höhe von 12.457,51 € bedeuten (Berechnungsgrundlage sind die durchschnittlichen Verbrauchszahlen der Jahre 2021 – 2023). Gemäß dem bisherigen Vorgehen der Stadt Großbottwar schlug die Verwaltung vor, die dadurch voraussichtlich eingesparten Haushaltsmittel gezielt vor Ort für Projekte der Agendagruppen zur Verfügung zu stellen.

Die Beschlüsse zur Sitzungsvorlage aus der Gemeinderatssitzung vom 11. September 2024 wurden einstimmig aufgehoben.

Die Verwaltung wurde ebenfalls einstimmig ermächtigt, die Energie Calw GmbH mit der Versorgung der städtischen Gasabnahmestellen für den Zeitraum 2026 – 2028 zu beauftragen. Der zu erwartende Einsparbetrag (gerundet 12.500 Euro) gegenüber dem Bezug von Erdgas mit einem Anteil von 10 % Bioerdgas wird vorgemerkt und gezielt für Projekte der Agendagruppen zur Verfügung gestellt.

Bildung eines Steuerkreises zur Begleitung des Großbottwarer Wegs

Die Stadt Großbottwar hat sich das Ziel gesetzt, treibhausgasneutral zu werden und am 26. April 2023 beschlossen, einen Leitbild-Prozess zu beginnen. Zur Koordination der Bürgerprojekte im Leitbild-Klima wurde ein Steuerkreis gebildet, der sich aus Verwaltung, Gemeinderat und Bürgerschaft zusammensetzt. Nach der Kommunalwahl im Juni 2024 empfahl der Steuerkreis, seine Arbeit weiter fortzusetzen und für die laufende Gemeinderatsperiode erneut einen Steuerkreis einzusetzen. Dieses Gremium soll bei der Umsetzung des Leitbild-KLIMA/ Großbottwarer Weges beratend tätig sein.

Dem Steuerkreis gehören ein Vorsitzender, ein Projektleiter sowie gewählte Vertreter an. Weitere beratende Personen können hinzugezogen werden und als Beisitzer fungieren. Stimmberechtigt sind der Vorsitzende und die bestellten Mitglieder des Steuerkreises. Die Stellvertretung der Mitglieder aus den Reihen des Gemeinderates erfolgt in der Reihenfolge ihrer Benennung durch die Fraktionen. Die regelmäßigen Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich, nicht-öffentliche Sitzungen können abgehalten werden.

Die bestellten Vertreter setzen sich aus den folgenden Gruppen zusammen:

• Vorsitz: Bürgermeister

• Gemeinderat: 5 Mitglieder

• Bürgerschaft: 4 sachkundige Bürger

• 1 Vertreter der jüngeren Generation (SMV/ Jugendcafé)

Aufgaben

Der Steuerkreis Leitbild-KLIMA koordiniert und begleitet die Aktivitäten des Großbottwarer Wegs. Kommende Aktivitäten der Gruppen werden besprochen, laufende Prozesse begleitet und potenzielle Konflikte geschlichtet.

Berichtsweg

Der Steuerkreis berichtet dem Gemeinderat der Stadt Großbottwar.

Er empfiehlt dem zuständigen Ausschuss mehrheitlich Maßnahmen, erarbeitet Vorschläge und bereitet Anträge vor, die von der Verwaltung in das zuständige Gremium eingebracht werden sollen.

Inhalte und Themen

Ideen und Vorschläge zu klimarelevanten Projekten aus den Agenda-Gruppen werden in einer umfassenden Ideen- und Vorhabenliste im Steuerkreis zusammengeführt. Diese Liste schafft Transparenz über die vorhandenen Ideen, ihre potenziellen Auswirkungen und mögliche Finanzierungswege. Zudem wird dargelegt, welche Ressourcen zur Umsetzung dieser Themen erforderlich sind. Auf diese Weise entwickeln sich aus den initialen Ideen konkrete Projektvorschläge.

Finanzierung

Vorbehaltlich der Bereitstellung eines Haushalts-Budgets kann der Steuerkreis über das jährlich festzulegende Budget verfügen. Er entscheidet gemäß der Ideen- und Vorhabenliste über dessen Verwendung.

Besetzung

In der Gemeinderatssitzung sollen die Mitglieder des Steuerkreises und ihre Stellvertreter bestellt werden. Die seitherigen sachkundigen Bürger und ihre Stellvertreter haben sich bereit erklärt, wieder für den Steuerkreis zur Verfügung zu stehen. Die Schülersprecherin der Matern-Feuerbacher Realschule hat sich bereit erklärt, dem Steuerkreis anzugehören.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, zur Steuerung des Großbottwarer Wegs und Koordination der Leitbild-KLIMA-Gruppen den Steuerkreis erneut zu bilden.

In den Steuerkreis wurden die folgenden Personen bestellt:

- Vorsitz: Bürgermeister Ralf Zimmermann

- Fünf Vertreter des Gemeinderats

  • FBWV: Tobias Gabler
  • CDU: Matthias Wien
  • SPD: Oliver Hartstang
  • FDP: Paul Wien
  • Grüne: Andreas Fink

Die Vertretung erfolgt innerhalb der Fraktion. Ein persönlicher Stellvertreter wird nicht benannt. Bei Verhinderung des FDP-Vertreters erfolgt die Vertretung durch ein Mitglied der FBWV-Fraktion. Bei Verhinderung des Grünen-Vertreters stellt die CDU-Fraktion einen Vertreter.

- Vier sachkundige Bürger

  • Andreas Föll (Stellvertreter Martin Föll)
  • Uwe Leistner (Stellvertreter Gudrun Flaisch)
  • Günter Zimmermann (Stellvertreter Andreas Ehlert)
  • Markus Fleischmann (Stellvertreter Tobias Winter)

- Schülersprecher der Matern-Feuerbacher Realschule

  • Haddyja Drammeh (Stellvertreter Kerem Güragac)

Leitbild für die Stadt Großbottwar: „Leitbild-KLIMA/ Großbottwarer Weg“

Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt.

Bekanntgaben, Verschiedenes

Beteiligung als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Der Bauamtsleiter informierte über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Stadt Besigheim „Bahnhofstraße 8/1, Neubau Ärztehaus – 1. Änderung“. Der Gemeinderat nahm den Bebauungsplan zustimmend zur Kenntnis.

Im Weiteren erläuterte der Bauamtsleiter den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Torweinberg“ der Stadt Beilstein. Der Gemeinderat nahm diesen Bebauungsplan ebenfalls zustimmend zur Kenntnis.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Stadt Großbottwar
NUSSBAUM+
Ausgabe 49/2024
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