Von der Einwohnerfragestunde wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Hauptamtsleiterin gab bekannt, dass der Gemeinderat in der Sitzung am 11.09.2024 das Rückkaufsrecht für das Flst. 402/3 im Schwabenweg beschlossen hat, da die Frist zum Baustart nicht eingehalten wurde. Des Weiteren wurde bekannt gegeben, dass der Gemeinderat in der Sitzung am 26.02.2025 die Modernisierungsvereinbarung für die Kirchstraße 7 beschlossen hat.
- Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Kommandanten
- Zustimmung zur Wahl des Abteilungskommandanten der Abteilung Großbottwar
- Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung Großbottwar
Die Feuerwehr Großbottwar unterhält zwei aktive Abteilungen sowie eine Jugend- und Altersabteilung. Neben dem Gesamtkommandanten und dessen Stellvertretung wird jede Abteilung von einem Abteilungsleiter und Stellvertreter geleitet. Die Amtszeit der Abteilungskommandanten sowie Stellvertreter beträgt 5 Jahre. Die nächste turnusgemäße Wahl der Abteilungskommandanten steht im Frühjahr 2027 an.
Im Oktober 2024 legte Herr Sascha Alber aus gesundheitlichen Gründen sein Amt als Abteilungskommandant der Abteilung Großbottwar sowie als stellvertretender Kommandant nieder. Vorab wurde die Verwaltung über diesen Schritt informiert und es fand ein gemeinsamer Gesprächstermin statt, in welchem über die künftige Führungsstruktur und Interimslösung innerhalb der Feuerwehr gesprochen wurde.
Durch die Niederlegung der Ämter von Herrn Alber mussten folgende Posten innerhalb der Feuerwehr neu besetzt werden: Abteilungskommandant Großbottwar, stellv. Abteilungskommandant Großbottwar sowie stellv. Gesamtkommandant. Um die Amtszeiten zu harmonisieren, wurde vorgeschlagen, die Amtszeiten dieser Ämter einmalig auf 2 Jahre zu verkürzen.
Bei der Wahl im Rahmen der Abteilungsversammlung Großbottwar trat Timo Volmert als einziger Kandidat für den Posten des Abteilungskommandanten an und wurde mit riesiger Zustimmung der Kameradinnen und Kameraden gewählt. Da Timo Volmert nicht in Personalunion das Amt als Abteilungskommandant sowie stellv. Abteilungskommandant ausführen kann, stand für die Wahl des stellv. Abteilungskommandanten Tim Titze – ebenfalls langjähriger Feuerwehrmann – als einziger Kandidat zur Wahl und wurde einstimmig gewählt. Im Rahmen der Hauptversammlung traten für den Posten des stellv. Gesamtkommandanten zwei Kandidaten an. Mit großer Mehrheit wurde Timo Volmert als stellv. Gesamtkommandant gewählt. Nach § 10 Abs. 5 und 13 der Feuerwehrsatzung muss der Gemeinderat der Wahl zustimmen. Anschließend findet die Bestellung durch den Bürgermeister statt.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Wahl des Herrn Timo Volmert als stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Großbottwar und Herrn Timo Volmert als Abteilungskommandant der Abteilung Großbottwar sowie Herrn Tim Titze als stellvertretender Abteilungskommandant der Abteilung Großbottwar zu. Der einmaligen Amtszeitverkürzung auf 2 Jahre für alle gewählten Ämter bis zu den turnusgemäßen Wahlen im Frühjahr 2027 wurde ebenfalls zugestimmt.
Der Vorsitzende bedankte sich bei der Feuerwehr insgesamt als einer stets einsatzfähigen und motivierten Führungsmannschaft. Es sei bemerkenswert, wie gut sich die Feuerwehr in Gänze entwickelt habe. Der Vorsitzende verabschiedete Herrn Sascha Alber als Abteilungskommandant Abteilung Großbottwar und stellvertretenden Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Großbottwar. Er bedankte sich im Namen des Gemeinderats und der Stadtverwaltung für sein herausragendes Engagement über viele Jahre hinweg für die Großbottwarer Bürgerschaft und überreichte ein Präsent.
Im weiteren Sitzungsverlauf bestellte der Vorsitzende durch Verlesen der Ernennungsurkunde Herrn Timo Volmert zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Großbottwar und Herrn Timo Volmert als Abteilungskommandant der Abteilung Großbottwar.
Anschließend bestellte der Vorsitzende Herrn Tim Titze als stellvertretender Abteilungskommandant der Abteilung Großbottwar.
- 1. Erweiterung des Sanierungsgebietes
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.09.2022 das Sanierungsgebiet „Stadtmitte IV“ durch Erlass der „Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Stadtmitte IV“ (Sanierungssatzung) räumlich abgegrenzt. Diese Satzung wurde am 13.10.2022 öffentlich bekannt gemacht.
Das Sanierungsgebiet „Stadtmitte IV“ soll um folgende Flurstücke erweitert werden: Flst. Nr. 22, 22/3, 23/1, 430/2, 430/5.
Durch die nur in sehr geringem Umfang vorzunehmende Gebietserweiterung kann von einer nochmaligen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange abgesehen und die Erkenntnisse der ursprünglichen Anhörung auf die Erweiterungsflächen übertragen werden (gegen das Sanierungsgebiet wurden keine grundlegenden Bedenken vorgetragen). Da hinreichende Beurteilungsgrundlagen im Sinne des § 141 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vorliegen, kann auf die Durchführung vorbereitender Untersuchungen nach dem BauGB verzichtet werden. Die Modernisierung und Instandsetzung der Gebäude sowie ggf. Gebäudeabbrüche entsprechen den Sanierungszielen des Sanierungsgebietes „Stadtmitte IV“.
Die Grenzen des bisherigen Sanierungsgebietes – sowie die vorgesehenen Erweiterungsflächen – sind aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich, der auch Bestandteil der Satzung zur Erweiterung des Sanierungsgebietes ist. Die Grundstücke innerhalb des Erweiterungsgebietes befinden sich im kommunalen und privaten Eigentum.
Die Satzung zur Erweiterung des Sanierungsgebietes wird zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat empfohlen.
Die Satzung über die 1. Erweiterung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Stadtmitte IV“ wurde einstimmig, wie erläutert, ohne Änderungen oder Ergänzungen beschlossen. Die Satzung ist im vollen Wortlaut und mit dem Abgrenzungsplan ortsüblich bekannt zu machen. Die Sanierungsmaßnahme wird im umfassenden Verfahren durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB finden Anwendung. Die Verwaltung wurde beauftragt, dem Grundbuchamt die rechtsverbindliche Sanierungssatzung mitzuteilen und den Eintrag der Sanierungseinleitung in die Grundbücher der betroffenen und von der Sanierungssatzung erfassten Grundstücke zu beantragen.
- Planungsvorstellung Außenanlagen, Bau- und Ausschreibungsbeschluss
- Vergabe Spielgeräte
Der Vorsitzende gab vor Beginn der Sitzung bekannt, dass der Tagesordnungspunkt „Sanierung und Erweiterung Kindergarten Winzerhausen“ von der Tagesordnung abgesetzt wird.
1. Grunderwerb
2. Verkehrsrechtliche Einschätzung
In der Gemeinderatssitzung am 26.02.2025 beantragten die Fraktionen FBWV, SPD sowie zwei weitere Gemeinderäte, zu beraten, ob die Verwaltung mit den Eigentümern der Flurstücke 108, 179, 347, 348, 349, 351, 352, 353, 354 in Gespräche bezüglich Erwerb/Teilerwerb der notwendigen Grundstücke zur Schaffung eines Durchgangsweges eintreten soll. Ferner soll beraten werden, ob die Schaffung einer Einbahnstraßenregelung, kommend von der Winzerhäuser Straße bis zur Ausfahrt in Richtung der Straße In den Frauengärten, realisierbar ist und inwiefern eine fußgängerfreundliche Querung der Straße In den Frauengärten möglich ist.
1. Grunderwerb
Bereits bei früherer Gelegenheit und insbesondere mit Fertigstellung der Harzberghalle hat der Gemeinderat Möglichkeiten zur Verbesserung der Zuwegung für Fußgänger von der Innenstadt aus erörtert. Mit der Schaffung des Durchgangs von der Wilhelmstraße könnte hier eine attraktive Lösung geschaffen werden. Die damit einhergehende Verkehrssicherheit insbesondere von Kindern und Schülern könnte mit diesem Verbindungsweg deutlich verbessert werden.
Die Verwaltung hatte im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Tauchstein“ bereits eine alternative Wegeführung über die kleine Bottwar und von dort aus zwischen der Eselsmühle und der kleinen Bottwar entlang zur Wilhelmstraße. Diese Planung wurde jedoch vom Landratsamt Ludwigsburg aufgrund Belange des Natur- und Hochwasserschutzes abgelehnt.
Das Flurstück 350, welches bereits als städtischer Weg von der Wilhelmstraße in Richtung Frauengärten verläuft, endet auf Höhe der Flurstücke 351 und 352. Auch die vorhandene Breite reicht aktuell für einen ordentlichen Fußweg allein nicht aus. Hier ist der Teilerwerb der o.g. Flurstücke notwendig. Um den genauen Flächenbedarf zu ermitteln, wird eine konkrete Planung des Verbindungsweges notwendig. Die Planung sollte jedoch auch eine mögliche bauliche Entwicklung des Areals berücksichtigen. Aus Sicht der Verwaltung wird hier eine Gesamtplanung notwendig. Darauf hat die Verwaltung bereits in der Diskussion zum Bebauungsplan „Tauchstein“ hingewiesen.
Eine überschlägige Kostenschätzung des Verbandsbauamts Großbottwar zur Herstellung des Verbindungsweges beläuft sich auf rd. 101.000,00 € brutto. Hierbei ist der notwendige Grunderwerb noch nicht berücksichtigt. Im Haushaltsplan 2025 sind für den notwendigen Grunderwerb sowie für die Planung/Ausführung des Verbindungsweges durch das Verbandsbauamt keine Mittel eingeplant. Das Verbandsbauamt Großbottwar hat für 2025 keine freien Kapazitäten für die Planung einer Wegeverbindung zwischen der Wilhelmstraße und dem Bereich Frauengärten.
Außerdem sollte überlegt werden, ob und wie der Weg geführt wird. Aus Sicht der Verwaltung gäbe es auch die Möglichkeit, den Weg südlich zu führen.
2. Verkehrsrechtliche Einschätzung
Um die Einbahnstraßenregelung oder eine Querungshilfe zu realisieren, ist die Mitwirkung der Verkehrsbehörde des Landkreises erforderlich. Um in konkrete Planungen einzusteigen, müsste der gesamte Bereich (mögliche Querungsstelle und auch der Weg entlang der Gärten) zunächst bezüglich des Verkehrsaufkommens untersucht werden. Nur so kann festgestellt werden, wie hoch das Konfliktpotenzial momentan ist und wie es sich bei einer Anpassung entwickeln könnte.
Um eine Einbahnstraße zu realisieren, müsste die Straße auch baulich so beschaffen sein, dass sie von jedem nutzbar ist. Für Radfahrer müsste eine gesonderte Freigabe erfolgen. Sollten für Anwohner durch die Einbahnstraßenregelung Nachteile entstehen, muss eine entsprechende Anhörung erfolgen. Die Verkehrsbehörde sieht in diesem Bereich kein Verkehrsproblem, der Handlungs- oder Regulierungsbedarf auslösen würde. Es wird empfohlen, die Kosten und den Nutzen abzuwägen.
Im Haushaltsplan 2025 sind für den Vollausbau des Weges durch das Verbandsbauamt keine Mittel eingeplant. Das Verbandsbauamt Großbottwar hat für 2025 keine freien Kapazitäten für die Planung eines Vollausbaus dieser Straße.
Das Thema fußgängerfreundliche Querungshilfe über die Straße In den Frauengärten ist seit Jahren Thema bei der Verkehrsschau. Im Jahr 2020 wurde erneut bei der Verkehrsbehörde angefragt. Zum damaligen Zeitpunkt war aus verkehrsrechtlichen Gesichtspunkten eine bauliche Querungsinsel aufgrund der bestehenden Verkehrsbelastung nicht zwingend erforderlich. Die Strecke ist in beide Richtungen durch die Lage sehr gut einsehbar. Unfälle sind der Polizei dort nicht bekannt geworden. Die verkehrliche Notwendigkeit ist bei einer baulichen Anlage allerdings keine Voraussetzung, so dass eine bauliche Umsetzung unabhängig davon denkbar wäre. Die erste Einschätzung der Straßenverkehrsbehörde umfasst folgende Punkte:
Eine Querungshilfe genau auf Höhe der Zufahrt zu dem Weg stünde der Sicherheit von Fußgängern entgegen. Die Querungshilfe müsste abgerückt von der Zufahrt angelegt werden (eher in Richtung Heilbronner Straße). Dann bestünde allerdings die Gefahr, dass Fußgänger einen etwaigen Umweg nicht in Kauf nehmen und die Querungshilfe nicht nutzen. Es wäre in jedem Fall eine bauliche Anpassung notwendig. Auf der Seite der Harzberghalle müsste der bisherige Fußweg (direkt gegenüber dem Weg zu den Gärten) zurückgebaut werden und es müsste auf dieser Seite ein Gehweg als Aufstellfläche angelegt werden.
Eine Mittelinsel würde die Straßenverkehrsbehörde aufgrund der örtlichen Begebenheiten einem Fußgängerüberweg („Zebrastreifen“) vorziehen. Dieser Bereich liegt laut Beschilderung zwar innerorts, hat aber aufgrund der Bebauung und teils fehlender Gehwege Außerortscharakter. Im Haushaltsplan 2025 sind für eine Querungshilfe in diesem Bereich keine Mittel eingeplant. Das Verbandsbauamt Großbottwar hat ferner auch keine freien Kapazitäten für die Planung einer Querungshilfe sowie die baulich damit zusammenhängenden Maßnahmen.
Laut Straßenverkehrsbehörde stellt sich bei den Planungen (Querungshilfe und Einbahnstraße) die grundsätzliche Frage nach der Notwendigkeit. Um dies feststellen zu können, braucht es vorrangig die Verkehrszahlen in diesem Bereich.
In der Diskussion kam der Gemeinderat überein, Folgendes zu beschließen: Die Stadt Großbottwar wünscht sich eine Verbindung zwischen der Wilhelmstraße zu den Frauengärten entlang der kleinen Bottwar. Ferner beschloss der Gemeinderat einstimmig, diese Verbindung für Rad- und Fußverkehr vorzusehen. Im Haushaltsplan 2026 sollen Mittel für eine entsprechende Konzeptstudie zur Verfügung gestellt werden.
- Vergabe der Arbeiten, Bauabschnitt 2.1
In der Sitzung vom 27.04.2022 wurde dem Gemeinderat das Sanierungskonzept vorgestellt. Das Gremium hat beschlossen, die Sanierungsarbeiten im Kanalnetz der Kernstadt in mehrere Bauabschnitte zu verteilen, um den Gebührenhaushalt des Abwasserbetriebs nicht zu stark zu beanspruchen. Am 25.01.2023 wurde schließlich der erste Bauabschnitt vergeben. Insgesamt belaufen sich die Sanierungsarbeiten in der Kernstadt nach der Kostenschätzung des Verbandsbauamts (VBA) vom Januar 2025 auf rd. 2,5 Mio. €.
Beim VBA sind für den Bauabschnitt 2.1 insgesamt sechs Angebote eingegangen. Wirtschaftlichstes Angebot ist das der Firma Boger Kanalsanierungen GmbH aus Wurmberg mit einer Vergabesumme i.H.v. 236.851,65 € brutto. Die Kostenschätzung des VBAs lag bei 273.400 €.
Dem Vergabevorschlag des Verbandsbauamts wurde einstimmig zugestimmt. Die Firma Boger Kanalsanierungen GmbH wurde mit den Kanalsanierungsarbeiten zu einem Angebotspreis von 236.851,65 € brutto beauftragt.
- Bau- und Ausschreibungsbeschluss
Am 17.04.2024 hat die Stadt Großbottwar die Ladenfläche im EG der Hauptstraße 28 erworben. Die Räumlichkeiten sollen saniert werden. Die seitherige Ladenfläche der Bäckerei und Backstube soll in zwei separate Nutzungseinheiten aufgeteilt werden. Bei der Sanierung werden Elemente der alten Bäckerei soweit möglich erhalten. Das Büro Fischer hat den Planungsstand und die aktuelle Kostenermittlung detailliert in der TA-Sitzung vom 26.03.2025 vorgestellt. Der Technische Ausschuss hat dem Gemeinderat einstimmig empfohlen, dem vorgelegten Konzept zuzustimmen und es umzusetzen.
Einheit 1: Energie Bottwartal
Diese Einheit wird an die Energie Bottwartal vermietet und dient als Beratungs- und Vertriebsstelle für Produkte und Dienstleistungen der Energie Bottwartal und ENCW. Die Einheit bietet Platz für 2–3 Arbeitsplätze, an denen Kunden der Gesellschaft betreut werden.
Ausstattung:
Bedientresen: im vorderen Bereich, um Besuchern eine gute Beratung zu ermöglichen.
Vermietungsdauer: 10 Jahre
Einheit 2: Büro- und Besprechungsbereich
Diese Einheit ist barrierefrei zugänglich durch den Durchgang zwischen Hauptstraße und Schulgasse. Zunächst wird die alte Backstube in einen funktionalen Büro- und in einen Besprechungsbereich umgebaut. Die Einheit bietet eine Teeküche und 2 Toiletten.
Ausstattung:
Nutzung:
Dem vorgestellten Sanierungskonzept wurde einstimmig zugestimmt. Die 2. Teeküche im Büro- und Besprechungsraum wurde in Abhängigkeit einer zukünftigen Nutzung zunächst zurückgestellt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendigen Ausschreibungen und Vergaben der einzelnen Gewerke durchzuführen.
- Konzept für die Einführung der Grundsteuer C
Mit der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 wurde im Rahmen des Grundsteuergesetzes auch die Grundsteuer C eingeführt. Wesentliches Ziel der Grundsteuer C ist die städtebauliche Erwägung, bislang brachliegendes Wohnraumpotenzial auf den Markt zu bringen. Die SPD-Fraktion hat in der Gemeinderatssitzung vom 24.02.2025 hierzu einen Antrag formuliert. Hierzu wird auch expliziert die Stadt Wendlingen als Vorreiter in dieser Sache aufgeführt.
Die Verwaltung nahm hierzu wie folgt Stellung:
Nach einem fachlichen Austausch mit der Stadt Wendlingen zeigen sich noch erhebliche Hürden bei der formell rechtlichen Umsetzung der Grundsteuer C. So ist nach derzeitigem Rechtsstand zunächst eine jährliche Allgemeinverfügung zu erlassen, in dem die Stadt formuliert, welche Grundstücke herangezogen werden. In einem zweiten Schritt ist die Stadt selbst für den Erlass der Grundlagenbescheide zuständig. Für die Grundsteuer A und B werden diese vom Finanzamt erlassen. Detaillierte Informationen zur rechtssicheren Einführung der Grundsteuer C von Gemeinde- oder Städtetag gibt es bislang noch nicht. So ist z.B. auch unklar, wie mit Grundstücken umgegangen wird, auf denen eine Garage, eine Gartenhütte oder eine andere bauliche Anlage ruht. Die Stadtverwaltung selbst verfügt hier nicht über genügend juristisches Know-how im Steuerrecht. Hinzu kommt, dass derzeit rein verfahrenstechnisch die Erfassung der Grundsteuer C mit der Buchhaltungssoftware Finanz+ nicht möglich ist.
Im Ergebnis ist daher zu konstatieren, dass aktuell von der Einführung der Grundsteuer C in Großbottwar noch abzuwarten ist. Die Verwaltung schlug vor, das Thema analog dem Beschluss des Gemeinderats vom 16.10.2024 im 4. Quartal 2025 im Rahmen der Grundsteuer-Hebesätze zu beraten.
Die Einführung der Grundsteuer C wurde vom Gemeinderat einstimmig zurückgestellt. Über die Einführung der Grundsteuer C wird erneut beraten, sobald hier rechtssichere Grundlagen für die praktische Umsetzung der neuen Steuer vorliegen, spätestens jedoch im 4. Quartal 2025 im Rahmen der Hebesatzsatzung. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Gesamtfläche sowie die Gesamtanzahl der potenziell baureifen Grundstücke zu ermitteln.
Harzberghalle
Der Vorsitzende gibt einen aktuellen Sachstand. Die Schweller sind stark in Mitleidenschaft gezogen. Die defekten Balken werden demontiert und durch neue ersetzt. Die Sanierung geht mit großen Schritten voran. Derzeit wird in Richtung kleinem Saal gearbeitet. Ferner liegen Angebote vor, um den Boden wieder einzubringen.
Sanierung B 328
Ein Stadtrat erkundigt sich zu den geplanten Sanierungsmaßnahmen ab dem Storchenkreisel und einer angedachten Umleitungssituation. Die Ordnungsamtsleiterin trug vor, dass die Abstimmung der Verkehrsbehörde dazu noch andauere. Der Baubeginn soll um die Pfingstferien liegen.