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Aus dem Gemeinderat: Stellungsnahme von Herrn Gemeinderat Jonas Scheid zur Festlegung des Hebesatzes für die Grundsteuer

– JONAS SCHEID Gemeinderat SPD-Fraktion Sandhausen Gemeinderatssitzung, 28. Oktober 2024 zu TOP8: Grundsteuerreform 2025 Sehr geehrter...
Herr Gemeinderat Jonas Scheid
Herr Gemeinderat Jonas ScheidFoto: SPD Sandhausen/KD

– JONAS SCHEID

Gemeinderat SPD-Fraktion Sandhausen

Gemeinderatssitzung, 28. Oktober 2024

zu TOP8: Grundsteuerreform 2025

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Günes,

verehrte Ratsmitglieder, verehrte Bürgerinnen und Bürger,

heute entscheiden wir über den Hebesatz der Grundsteuer. Der Beschluss basiert auf der Grundlage der Grundsteuerreform für 2025. Die Entscheidung darüber ist sicherlich für uns keine leichte. Die Umsetzung der Grundsteuerreform hat nach wie vor eine hohe Brisanz in den Medien erhalten. Auch besitzt die heutige Entscheidung darüber große Auswirkungen auf die Einwohnerschaft. Schließlich betrifft die Grundsteuerreform alle Bürgerinnen und Bürger von Sandhausen. Nicht nur die Eigentümer von Häusern sind betroffen, sondern auch die Mieter, welche die Grundsteuer durch die Nebenkosten ebenso bezahlen müssen.

Die rechtliche Grundlage zur Grundsteuerreform lieferte hierzu das Bundesverfassungsgericht. Im Urteil vom April 2018 hatte das bundesdeutsche Gericht entschieden, dass die Bewertung und die zugehörige Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Nach deren Urteil behandelt die bisherige Bewertung gleichartige Grundstücke äußerst unterschiedlich und uneinheitlich. Folglich musste bundesweit das Grundsteuer- und Bewertungsrecht gesetzlich reformiert und schließlich auch umgesetzt werden. Die Landesregierung hat infolge des Urteils ebenso die Reform dazu verabschiedet. Dadurch fällt der Spielraum des Handelns für die Kommunen recht gering aus, um darauf politisch Einfluss zu nehmen. Schließlich müssen wir auf die rechtlichen Vorgaben reagieren, agieren können wir hier nicht.

Vielmehr können wir in der Kommune nur durch die Höhe des Hebesatzes geringfügig agieren. Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag über die Festsetzung und Anpassung der Hebesätze auf 120 v. H. bestimmen wir hier in Sandhausen, in welcher Höhe die Grundsteuerbelastung insgesamt für die Einwohner ausfallen soll. Durch die Entscheidung darüber, den Hebesatz anzupassen, tragen wir kalkulatorisch dazu bei, aufkommensneutral zu wirtschaften. Gleichzeitig zieht die Aufkommensneutralität eine rote Linie für uns. Dies bedeutet in unserem Fall, dass die Einnahmen der Kommune nach der Grundsteuerreform etwa so hoch ausfallen sollen, wie sie vor der Reform gewesen waren.

Daran ist kalkulatorisch und aus finanzieller Sicht der Gemeinde erstmals nichts einzuwenden. Die Aufkommensneutralität bildet nur das Gesamtaufkommen ab. Dennoch hat die Umsetzung der Reform auch ihren Preis für die einzelnen Hauseigentümer. Nach den gegenwärtigen Berechnungen und Erhebungen auf der Grundlage der neuen Bemessungen wird es für manche Hauseigentümer eine signifikante Mehrbelastung geben, für manche hingegen eine spürbare Entlastung. Dies verstärkt das Spannungsverhältnis, in dem wir auch in Sandhausen stehen.

Die unterschiedlichen Fallbeispiele, die wir uns im Vorfeld dieser Sitzung angesehen haben, zeigen über den ganzen Ort verteilt eine äußerst unterschiedliche Belastungsverteilung. Dies ist uns von der SPD-Fraktion durchaus bewusst und klar geworden.

Aus diesem Grund ist es für uns nicht möglich, eine sozialverträgliche Entscheidung zu treffen, die für alle eine zufriedenstellende Lösung bieten kann. Auf der einen Seite werden mit der Reform Ungerechtigkeiten innerhalb der unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen behoben, da nach dem Verfassungsgerichtsurteil die Steuergleichheit nach altem Recht nicht gegeben war. Auf der anderen Seite schafft es auch gefühlte Ungerechtigkeiten, die für jeden individuell im Ort ausfallen werden. Dies lässt sich durch die Reform, welche uns von der Landesregierung auferlegt wurde, nicht verhindern.

Um diesem Umstand einigermaßen gerecht zu werden, werden wir gemeinsam überfraktionell mit der Verwaltung im nächsten Haushaltsjahr die Höhe des Hebesatzes von 120 v. H. einer Korrektur unterziehen. Dies wird dann unumgänglich und notwendig sein, wenn das Grundsteueraufkommen im nächsten Jahr weit über dem der letzten Jahre liegt. Denn dadurch kann von der beabsichtigten Aufkommensneutralität keine Rede mehr sein. Auch wir werden die Verwaltung daran erinnern. Schließlich sind wir diese Korrektur den Bürgerinnen und Bürgern verpflichtet.

Klar ist aber auch, dass die Grundsteuer neben der Gewerbesteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen für uns darstellt, auf die wir politisch Einfluss nehmen können. Zweifelsohne sind diese Steuereinnahmen in Sandhausen unverzichtbar. Von den stetigen Einnahmen können wir uns Bauvorhaben leisten, die Infrastruktur ausbauen und öffentliche Einrichtungen finanzieren. Infolgedessen stimmen wir dem Beschlussvorschlag der Gemeindeverwaltung zu, die Hebesätze in genannter Höhe anzupassen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

– JONAS SCHEID –

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Sandhausen
NUSSBAUM+
Ausgabe 45/2024

Orte

Sandhausen

Kategorien

Kommunalpolitik
Parteien
Politik
von SPD-Ortsverein Sandhausen
08.11.2024
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