Aus den Rathäusern

Aus dem Gemeinderat vom 05.05.2025

Feuerwehrangelegenheiten Zustimmung des Gemeinderats zur Wahl des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters I. Sachverhalt Nach §...

Feuerwehrangelegenheiten
Zustimmung des Gemeinderats zur Wahl des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters

I. Sachverhalt

Nach § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes Baden-Württemberg werden der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter aus der Mitte der Einsatzabteilung durch die Angehörigen der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr auf die Dauer von fünf Jahren in geheimer Wahl gewählt. Nach Zustimmung des Gemeinderats zur Wahl erfolgt die Bestellung durch den Bürgermeister.

In der Hauptversammlung der Feuerwehr Spaichingen am Freitag, den 14.03.2025 sind Herr Patrick Heim zum Kommandanten und Herr Christan Schmid zu seinem Stellvertreter mit großer Mehrheit gewählt worden.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

Der Wahl von Herrn Patrick Heim zum Kommandanten der Feuerwehr Spaichingen sowie von Herrn Christian Schmid als stellvertretenden Kommandanten wird zugestimmt.

Finanzierung der Sanierung der Realschule Mühlheim
Abschluss einer Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarung

I. Sachverhalt

Die Stadt Mühlheim hat die Realschule einer Generalsanierung unterzogen und ist nun auf die Umlandgemeinden bezüglich einer die Finanzierung betreffenden Zusammenarbeit zugegangen.

Die Grundlage für die Zusammenarbeit im Falle der genannten Schulsanierungen findet sich im § 31 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg. Darin enthalten ist die Bestimmung, dass die Standortgemeinde und die Umlandgemeinden dann zur Zusammenarbeit verpflichtet sind, wenn ein sogenanntes „dringendes öffentliches Bedürfnis“ besteht. In einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 06.12.2022 (9 S 3232/21) zum „Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der schulnutzenden Umlandgemeinden über die Generalsanierung einer Realschule“ werden die Voraussetzungen für das dringende öffentliche Bedürfnis neu festgelegt. Das öffentliche Bedürfnis besteht immer dann, wenn eine Schulträger-Gemeinde, in dem Fall die Stadt Mühlheim, Schulträgeraufgaben für Umlandgemeinden übernimmt und Schüler dieser Gemeinden die Einrichtung besuchen. Eine Dringlichkeit hingegen wird erst dann gesehen, wenn der Anteil der Schüler aus Umlandgemeinden mindestens 30 % beträgt. Die Überschreitung dieses Mindestanteils nahm die Stadt Mühlheim nun zum Anlass, auf die Umlandgemeinden zuzugehen, mit dem Ziel, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur finanziellen Beteiligung an den Schulsanierungskosten abzuschließen.

Der formale Verfahrensablauf sieht nun in einem ersten Schritt eine Einigung entsprechend §31 Abs. 1 Satz 1 SchG vor (Freiwilligkeitsphase), in der die Bereitschaft zur Zusammenarbeit seitens der Umlandgemeinden erklärt werden soll. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 29.01.2024 (VL-4/2024) den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Tuttlingen auf Grundlage der damals vorliegenden Berechnung abgelehnt. Gleichwohl wurde aber der Beschluss gefasst, dass sich die Stadt Spaichingen dazu bereit erklärt, im Rahmen der Freiwilligkeitsphase mit der Stadt Tuttlingen und den Umlandgemeinden weitere Gespräche aufzunehmen. Ebenso wurde in dieser Sitzung die Verwaltung beauftragt, mit künftig eintreffenden Aufforderungen anderer Schulträger entsprechend zu verfahren.

Die Stadt Mühlheim hat nun in der Gemeinderatssitzung am 18.03.2025 das Schullastenausgleichsverfahren erneut beraten lassen (Anlage 3). Der gefasste Beschluss beinhaltet einen pauschalen Abschlag auf die Beteiligungssumme in Höhe von 25 % zulasten der Stadt Mühlheim. Voraussetzung ist eine Zustimmung zu der auf dieser Grundlage erarbeiteten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (Anlage 1) bis spätestens 31.05.2025. Weiter wird im Beschlussvorschlag klargestellt, dass für den Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung die Zustimmung aller Gemeinden erforderlich ist, andernfalls ist die Freiwilligkeitsphase gescheitert und das dringende öffentliche Bedürfnis muss dann in der Zwischenphase durch das Kultusministerium festgestellt werden. In einem weiteren Beschluss garantiert die Stadt Mühlheim denjenigen Gemeinden auch in der Zwischenphase den pauschalen Abschlag von 25 %, sofern diese die unterzeichnete Vereinbarung fristgerecht vorgelegt haben und auf eine Klage gegen die Feststellung des dringenden öffentlichen Bedarfes verzichten. Der auf die Stadt Spaichingen entfallende Betrag beläuft sich auf 5.226 € (Anlage 2).

II. Stellungnahme der Verwaltung

Grundlage für die Forderung der Stadt Mühlheim ist ein Abstimmungsgespräch verschiedener Städte und Gemeinden, welches am 29.01.2025 im Zusammenhang mit der Forderung der Stadt Tuttlingen bezüglich der Beteiligung an den Sanierungskosten des Immanuel-Kant- und Otto-Hahn-Gymnasiums stattgefunden hat. Es galt, eine Entscheidung im konkreten vorliegenden Fall der angepassten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Stadt Tuttlingen herbeizuführen. Der Standortvorteil in Höhe von 5 %, welcher aus dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes hervorgeht, bleibt unberührt, weswegen sich die Beteiligungssumme um insgesamt 30 % reduzieren wird. Die Beteiligten waren sich darüber einig, sich den zusätzlichen Abschlag von 25 % auf die Beteiligungssumme zu sichern und der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung in der vorliegenden Fassung zuzustimmen. Dementsprechend soll nun auch im Fall der Realschule Mühlheim verfahren werden.

Um die Freiwilligkeitsphase mit einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Mühlheim und den Umlandgemeinden abschließen zu können, ist die Zustimmung aller Beteiligten notwendig. Da schon jetzt absehbar ist, dass nicht alle Beteiligten zustimmen werden, wird die Freiwilligkeitsphase scheitern. Der nächste Schritt ist die Feststellung des dringenden öffentlichen Bedarfes durch das Kultusministerium im Rahmen der Zwischenphase. Die Stadt Mühlheim garantiert beschlussgemäß denjenigen Gemeinden, die die Vereinbarung fristgemäß unterzeichnet haben, auch nach Feststellung des dringenden öffentlichen Bedarfes einen 25%igen Abschlag auf die Beteiligungssumme. Aufgrund der Anteile der auswärtigen Schüler, welche von der Stadt Mühlheim berechnet wurden, wird es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit so kommen, dass ein dringender öffentlicher Bedarf vorliegt und damit eine Verpflichtung zur anteiligen Übernahme der Baukosten gegeben ist. Insofern kann mit einer Zustimmung zum Vereinbarungsentwurf aktuell noch dafür gesorgt werden, dass sich die Beteiligung der Stadt Spaichingen von 6.968 € auf 5.226 € reduziert.

Infolge einer Besprechung der beteiligten Gemeinden am 23.04.2024 wurde unabhängig vom Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit den Schulstandortgemeinden bereits ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, welches die Verletzung des Konnexitätsprinzips zum Inhalt hatte. Das Konnexitätsprinzip besagt, dass der Träger hoheitlicher Aufgaben bei Übertrag dieser auf andere Körperschaften für einen finanziellen Ausgleich sorgen muss. Dieses Prinzip wird im Gutachten als verletzt angesehen, weswegen sich die betroffenen Städte/Gemeinden schon beim Kultusministerium für eine Anpassung der Schulbauförderung stark gemacht haben. Sollte eine Anpassung der Schulbauförderung nicht erfolgen, wird gegen die Verletzung des Konnexitätsprinzips eine Klage eingereicht. Letztendlich kann die eigentliche Initiative aber nicht bei den Umlandgemeinden liegen, sondern bei den Schulstandortgemeinden, da erstere nur mittelbar betroffen sind. Da die Schulstandortgemeinden aber auch die Möglichkeit haben, nach § 31 SchG einen Ausgleich der Bau- bzw. Modernisierungskosten herbeizuführen, liegt das Interesse an einem positiven Ausgang eines möglichen Verfahrens wohl eher bei den Umlandgemeinden.

Der Gemeinderat beschließt mit
11 Ja-Stimmen, 4 Gegenstimmen, 2 Stimmenthaltungen:

Von der Beschlussfassung des Gemeinderats der Stadt Mühlheim wird Kenntnis genommen.

Der von der Stadt Mühlheim ausgearbeiteten Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarung wird fristgemäß zugestimmt und die Verwaltung mit der Abwicklung aller notwendigen Schritte beauftragt.

Die Beteiligung der Stadt Spaichingen in Höhe von 5.226 € wird zur Kenntnis genommen und entsprechende Mittel in den Haushaltsplanentwurf 2026 eingestellt.

Änderung der Zusammensetzung der beschließenden Ausschüsse des Gemeinderats

I. Sachverhalt

Neubesetzunq durch Fraktionsaustritt

Nach § 39 und § 40 der Gemeindeordnung (GemO) kann der Gemeinderat beschließende Ausschüsse bilden und ihnen bestimmte Aufgabengebiete zur dauernden Erledigung übertragen. Durch Beschluss kann der Gemeinderat einzelne Angelegenheiten auf beschließende Ausschüsse übertragen. In die beschließenden Ausschüsse können durch den Gemeinderat sachkundige Einwohner widerruflich als beratende Mitglieder berufen werden.

Der Gemeinderat hat durch die Hauptsatzung beschließende Ausschüsse beschlossen. Dies sind:

  • der Verwaltungsausschuss
  • der Technische Ausschuss

Jeder dieser Ausschüsse besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und der Hälfte der Mitglieder des Gemeinderates (9 weitere Mitglieder).

Die Zuständigkeit der beiden beschließenden Ausschüsse und die Beziehungen zwischen Gemeinderat und Ausschüssen ergeben sich aus §§ 5 — 8 der Hauptsatzung.

Gemeinderat Leopold Grimm hat die FDP-Fraktion sowie die FDP-Partei verlassen und bleibt als fraktionsloses Mitglied im Gremium. Da die FDP-Fraktion zuvor nur aus zwei Mitgliedern bestand, entfällt damit der Fraktionsstatus gem. § 32 Absatz 1 der Gemeindeordnung BW (mindestens zwei Mitglieder zur Fraktionsbildung erforderlich).

Die Ausschüsse des Gemeinderats bestehen derzeit aus jeweils 9 Mitgliedern. Nach § 40 Absatz 2 GemO BW erfolgt die Besetzung der beschließenden Ausschüsse im Verhältnis der Stärke der Fraktionen, sofern eine Einigung über die Zusammensetzung eines beschließenden Ausschusses nicht zustande kommt. Fraktionslose Mitglieder des Gemeinderats sind dabei grundsätzlich nicht zu berücksichtigen. Fraktionslose Mitglieder sind nur dann zu berücksichtigen, wenn dies explizit durch einen Gemeinderatsbeschluss geregelt wird – etwa durch Erweiterung der Ausschüsse oder individuelle Zuweisung. Für eine Erweiterung der Ausschüsse müsste die Hauptsatzung entsprechend angepasst bzw. geändert werden. Zuweisung bedeutet, dass ein bestehender Ausschusssitz per politischer Einigung einem fraktionslosen Mitglied zugewiesen wird. Dies könnte durch Verzicht einer Fraktion oder durch Anpassung der Sitzverteilung geschehen.

Eine rein rechnerische Neuzuteilung der Ausschusssitze nach d`Hondt bzw. Hare/Niemeyer führt dazu, dass die verbleibenden Fraktionen (FW, CDU, Pro Spaichingen, Grüne) die 9 Sitze unter sich aufteilen.

Die rechnerische Sitzverteilung wäre nach beiden Berechnungsmethoden wie folgt:

Fraktion

Ausschusssitze

FW

3

CDU

3

Pro Spaichingen

2

Bündnis 90/ die Grünen

1

Die Besetzung der Ausschüsse kann jedoch auch im Wege einer Einigung erfolgen. Im Wege der Einigung wäre eine Veränderung der personellen Besetzung der Ausschüsse nicht zwingend erforderlich. Eine Einigung setzt voraus, dass keine Stimme dagegen ist oder sich enthält. Einigung setzt stets eine aktive Mitwirkung voraus.

Ein Ausschuss muss insgesamt neu bestellt werden, ein Austausch nur einzelner Personen ist nicht möglich.

Entsprechende frühere Beschlüsse des Gemeinderats können durch diesen aufgehoben oder geändert werden. Begrenzt wird das dem Gemeinderat insoweit zustehende Ermessen durch das Willkürverbot. Es besteht indes kein Recht des aus einer Fraktion ausgetretenen Mitglieds auf einen Sitz in einem Ausschuss.

Herr Grimm, Herr Aulila und Herr Thesz können als fraktionslose Gemeinderäte zu ordentlichen Mitgliedern bestellt werden.

Besetzung der Gremien und Ausschüsse des Gemeinderats

– Stand 22.07.2024 –

1. Stellvertreter des Bürgermeisters
1. Stadtrat – Werner Reisbeck - FW

2. Stadtrat – Stefan Keck - CDU

3. Stadtrat – Frank Stoffel - Pro Spaichingen

2. Technischer Ausschuss

Ordentliche MitgliederStellvertreter
Reisbeck, Werner - FWThesz, Walter - SPD
Schrode, Stefan - FWWagner, Richard - FW
Heinemann, Thomas - FWKustermann, Isabella - FW
Keck, Stefan - CDUStoffel, Frank - Pro Sp.
Schumacher, Tobias - CDUKollmar, Patric - CDU
Villing, Stefan - CDUStitzenberger, Stephan - CDU
Reichmann, Roland - Pro Sp.Wissmann, Markus - Pro Sp.
Aulila, Marcel - FDPGrimm, Leopold - FDP
Eski, Stefanie - GrüneEfinger, Alexander - Grüne

3. Verwaltungsausschuss

Ordentliche Mitglieder

Stellvertreter

Wagner, Richard - FW

Schrode, Stefan - FW

Kustermann, Isabella - FW

Heinemann, Thomas - FW

Thesz, Walter - SPD

Reisbeck, Werner - FW

Kollmar, Patric - CDU

Schumacher, Tobias - CDU

Stitzenberger, Stephan - CDU

Villing, Stefan - CDU

Stoffel, Frank - Pro Sp.

Keck, Stefan - CDU

Wissmann, Markus - Pro Sp.

Reichmann, Roland - Pro Sp.

Grimm, Leopold - FDP

Aulila, Marcel - FDP

Efinger, Alexander - Grüne

Eski, Stefanie - Grüne

4. Gemeinsamer Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft

Ordentliche Mitglieder

Stellvertreter

Schrode, Stefan - FW

Efinger, Alexander - Grüne

Villing, Stefan - CDU

Reichmann, Roland - Pro Sp.

5. Verbandsversammlung Hohenberggruppe

Ordentliche Mitglieder

Stellvertreter

Schrode, Stefan - FW

Efinger, Alexander - Grüne

Kollmar, Patric - CDU

Stoffel, Frank - Pro Sp.

6. Unterzeichnung Protokolle

Gemeinderat

Stellvertreter

Kustermann, Isabella - FW

Wissmann, Markus - Pro Sp.

Stitzenberger, Stephan - CDU

Thesz, Walter - SPD

Verwaltungsausschuss

Wissmann, Markus - Pro Sp.

Stitzenberger, Stephan - CDU

Efinger, Alexander - Grüne

Thesz, Walter - SPD

Technischer Ausschuss

Eski, Stefanie - Grüne

Villing, Stefan - CDU

Aulila, Marcel - FDP

Heinemann, Thomas - FW

7. FraktionssprecherStellvertreter

FW: Reisbeck, WernerSchrode, Stefan

CDU: Schumacher, TobiasStitzenberger, Stephan

Pro Spaichingen: Wissmann, MarkusStoffel, Frank

FDP: Aulila, MarcelGrimm, Leopold

Grüne: Efinger, AlexanderEski, Stefanie

8. Vertreter der Stadt im Beirat „Verein der Freunde des Gymnasiums“

Eski, Stefanie - Grüne

9. Vertreter der Stadt im „Förderverein Schillerschule“’

Heinemann, Thomas - FW

10. Vertreter Mitgliederversammlung Musikschule

Wagner, Richard - FW

Wissmann, Markus - Pro Spaichingen

11. Arbeitsgemeinschaft Skiwanderwege Heuberg e. V.

Schrode, Stefan - FW

12. Mitgliederversammlung der Gemeinnützigen Sozialstation Spaichingen – Heuberg e. V.

Ordentliches MitgliedStellvertreter

Kustermann, Isabella - FWKeck, Stefan - CDU

Efinger, Alexander - GrüneStoffel, Frank - Pro Spaichingen

13. Jugendausschuss

Heinemann, Thomas

- FW

Keck, Stefan

- CDU

Villing, Stefan

- CDU

Stoffel, Frank

- Pro Spaichingen

Wissmann, Markus

- Pro Spaichingen

Aulila, Marcel

- FDP

Eski, Stefanie

- Grüne

Efinger, Alexander

- Grüne

Thesz, Walter

- SPD

14. Aufsichtsrat Gesundheitszentrum

Dr. Albrecht Dapp

Die Wahl zur Neubesetzung der beschließenden Ausschüsse kann nach den Vorschriften des § 40 Abs. 2 GemO oder in einem formlosen Verfahren erfolgen. Die Verwaltung schlägt vor, den Ausschuss ohne geheime Wahl im Rahmen der Einigung zu besetzen.

Je nach neuer Zusammensetzung der beschließenden Ausschüsse sind weitere Änderungen erforderlich (z. B. Unterzeichnung Protokolle).

Durch die Auflösung der FDP-Fraktion ist Herr Aulila kein Fraktionssprecher mehr. Herr Grimm kein stellv. Fraktionssprecher mehr.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig im Rahmen der Einigung:

Die Besetzung der beschließenden Ausschüsse (Technischer Ausschuss und Verwaltungsausschuss) wird auch nach der Auflösung der FDP-Fraktion beibehalten.

Hauptsatzung der Stadt Spaichingen

I. Sachverhalt

Die derzeitige Hauptsatzung ist aus dem Jahr 2017. Die Verwaltung beabsichtigt, die Hauptsatzung den teils neuen Rechtsgrundlagen sowie die Wertgrenzen dem heutigen Standard anzupassen.

Wir nehmen Bezug auf die Vorberatungen in der Klausurtagung im März. Eine Neufassung der Satzung ist als Anlage 1 der Vorlage beigefügt. Anlage 2 enthält einen Vergleich der jetzigen Hauptsatzung mit dem Entwurf einer neuen Hauptsatzung.

Der Gemeinderat beschließt mit
15 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 2 Stimmenthaltungen:

1. Die Hauptsatzung der Stadt Spaichingen vom 24.04.2017 tritt zum 31.05.2025 außer Kraft.

2. Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Spaichingen, wie in Anlage 1 dargestellt. Diese tritt zum 01.06.2025 in Kraft.

Erscheinung
Spaichinger Woche
NUSSBAUM+
Ausgabe 20/2025
von Stadt Spaichingen
15.05.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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