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Aus den Rathäusern

Aus dem Gemeinderat vom 09.02.2026

Allgemeine Verwaltung – Sachstandsbericht EDV-Bereich IT Serverbeschaffung und Firewall I. Sachverhalt 1. Austausch der Server-Infrastruktur:...

Allgemeine Verwaltung – Sachstandsbericht EDV-Bereich IT Serverbeschaffung und Firewall

I. Sachverhalt

1. Austausch der Server-Infrastruktur:

Die Bestandsserverinfrastruktur wurde nach beschränkter Ausschreibung mit Vergabebeschluss im Juli 2020 beschafft. Vergabesumme waren gut 100.000 €. Seitdem läuft die Hardware weitestgehend problemfrei und nach wie vor zügig. Allerdings hat der Backupserver sein Speichermaximum erreicht. Um diesem Engpass zu begegnen, wird als Überbrückungslösung bis zum Wechsel auf eine neue Server-Infrastrukturlösung, ein neuer Backupserver von unserem Dienstleister angemietet. Die Bestands-Server und Datenspeicher sind nun im sechsten Betriebsjahr. Ein Tausch ist aus informationssicherheitstechnischer Sicht nun geboten. Je länger die Betriebsdauer, umso wahrscheinlicher ein Ausfall.

Im Jahr 2025 wurde der Hauptspeicher („RAM“) der Server auf die maximale Bestückung mit Speicherelementen hochgerüstet. Dennoch müssen wir mit dem vorhandenen Hauptspeicher, der auf alle virtuellen Server „verteilt“ wird, haushalten. Die Installation weiterer virtueller Server ist nur noch eingeschränkt möglich.

Der angemeldete HH-Mittel-Ansatz fußt auf einer Kalkulation des aktuellen Dienstleisters All for IT GmbH. Es wurde das Bestandssystem mit neuer Hardware zum Kauf angeboten. Hard- und Software belaufen sich hier auf 162.000 €. Ein Vergleichsangebot des Dienstleisters Bechtle belief sich auf 175.000 €. Hinzu kommt noch der Dienstleistungsaufwand für die Installation, welcher mit ca. 18.000 € zu Buche schlägt.

Der Neukauf der Server-Infrastruktur entsprechend dem Bestandssystem beläuft sich demnach auf ca. 180.000 €.

Bei der Kaufvariante muss über die Betriebsdauer von 5 Jahren mit ca. 20.000 € an Serverbetreuungskosten (Updates, Monitoring, Wartung) gerechnet werden, so dass ein Gesamtaufwand von ca. 200.000 € anfallen würde.

Die bestehende Infrastruktur besteht aus zwei physischen Servern für die Virtualisierung (aktuell über VMWare realisiert), einem physischen Backupserver (erste Datensicherung), einem Speicherlaufwerk (SAN) zur Bereitstellung des Netzwerk- und Serverspeichers und einem Netzwerkspeicherlaufwerk (NAS) für die zweite Datensicherung (im Nebengebäude). Eine dritte Datensicherung erfolgt zum Dienstleister All for IT GmbH bzw. in das Rechenzentrum / Cloud der Teledata in Friedrichshafen.

Fraglich ist, ob wieder gekauft oder gemietet wird, oder die Serverdienstleistungen in ein Rechenzentrum ausgelagert werden. Das Konstrukt mit gekauften Servern im eigenen Haus hat sich bisher bewährt. Es gab während den zurückliegenden Nutzungsperioden der Server, mit Beschaffungen in den Jahren 2007, 2013 und 2020, keine überdurchschnittlichen Ausfallzeiten.

Vom Bestandsdienstleister liegt auch ein Angebot zur Miete (IaaS – Infrastructure as a Service) vor, für den Betrieb im Rathaus.

Bei diesem neuen Betriebskonzept ist geplant, auf das Speicherlaufwerk (SAN) zu verzichten und stattdessen den Datenspeicher in die zwei physischen Server zu verlagern. Diese sind dann auch gespiegelt, was eine erhöhte Ausfallsicherheit bedeutet. Ein weiterer Vorteil wäre, dass man nicht mehr von einem Hersteller abhängig ist, was Ersatzteile oder Ausbau des Datenspeichers angeht, wie bei einer herstellerspezifischen SAN. Die Server nutzen allgemein verfügbare Komponenten. Der physische Backupserver würde durch einen virtuellen Backupserver ersetzt. Als Virtualisierungsplattform ist der Einsatz von Proxmox (Österreich) statt VMWare (USA) geplant. Die Datensicherung auf das NAS-Laufwerk im Nebengebäude sowie in ein Rechenzentrum / Cloud würden wie bisher so beibehalten.

Das Mietangebot „IaaS“ beläuft sich auf ca. 3000 €/Monat. Hinzu kommen Dienstleistungskosten für die Installation in ähnlicher Höhe wie bei der Kaufvariante (vermutlich etwas weniger auf Grund Standardisierung). Bei einer Nutzungsdauer von 5 Jahren belaufen sich die Kosten auf ca. 180.000 € für die Gerätemiete sowie ca. 16.000 € für den Dienstleistungsaufwand der Erstinstallation, in Summe ca. 196.000 €.

Für die Betreuung des laufenden Server-Betriebs sind die Aufwände im Mietpreis bereits berücksichtigt (Updates, Monitoring, Wartung).

Der Vorteil der Mietlösung ist eine größere Flexibilität, da bei geändertem Bedarf die Hardware entsprechend angepasst werden kann.

Sollen die Server im Rechenzentrum der Teledata laufen, käme ein monatlicher Aufpreis von ca. 684 € hinzu, über die Laufzeit von 5 Jahren gesehen also gut 41.000 €.

Bei unserem Rechenzentrum komm.ONE haben wir auch angefragt, was die Auslagerung der Server in die komm.ONE-Cloud kosten würde. Es wurde uns hier ein Angebot von ca. 102.000 € pro Jahr unterbreitet. Bei einer Regelnutzungsdauer von 5 Jahren wäre der Aufwand hier ca. 510.000 €. Nicht berücksichtigt wurden in diesem Szenario die Server der Bestands-Telefonlage, die weiter im Rathaus verbleiben würden (hier müsste dann auch weiterhin eine Infrastruktur vorhanden sein). Die Server wurden in diesem Angebot der niedrigsten Desaster Recovery Klasse 5 zugeordnet, dies ist die günstigste Variante, dort Server zu betreiben. Der Wunsch nach höherer Sicherheit/Redundanz wird mit entsprechend höherwertigeren Recovery Klassen und entsprechend (noch) höheren Preisen pro Server realisiert.

Vorschlag der Verwaltung:

Als Ersatz für die Bestands-Server-Infrastruktur wird die notwendige Hardware gem. neuem Serverbetriebskonzept angemietet. Der Betrieb erfolgt weiterhin im Rathaus.

2. Beschaffung zusätzliche Firewall gem. BSI-Grundschutz

Die Stadtverwaltung Spaichingen ist an das Landesverwaltungsnetz und das Rechenzentrum komm.ONE angeschlossen und nutzt eigene Internetzugänge für den Verwaltungsbetrieb. In den allg. Geschäftsbedingungen von komm.ONE ist vorgegeben, dass bei dieser Konstellation (Nutzung eigener Internetanschlüsse) bei der Verwaltung vor Ort ein zweistufiges Firewallkonzept betrieben werden muss. Die Stadt Spaichingen hat Komm.ONE zugesichert, dass dies beachtet wird.

Aktuell nutzt die Stadtverwaltung Spaichingen eine redundante Sophos Firewall. Die Internetleitungen (WAN-Anschlüsse) werden jeweils über einen Lancom-Router an die Sophos Firewall weitergeleitet.

Um nun den Anforderungen der komm.ONE und generell dem IT-Grundschutz gem. BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) gerecht zu werden, wurde für 2026 die Anschaffung einer zweiten Firewall-Infrastruktur angemeldet. Da die Sophos-Firewall weiterhin die Hauptrolle im Sicherheitskonzept spielen soll, wurde ein HH-Mittel-Ansatz mit 20.000 € angemeldet. Etwa die Hälfte des Beschaffungsaufwands für die Sophos-Firewall.

Anfang Dezember 2025 wurde uns vom Bestandsdienstleister All for IT GmbH eine redundante Firewall des Herstellers Lancom angeboten. Die Kosten für die Hardware belaufen sich auf 6.246,19 €. Hinzu kommt noch Dienstleistungsaufwand in Höhe von ca. 3.500 €. In Summe beträgt der Aufwand für die zweite Firewall in redundanter Ausführung ca. 10.000 €.

Vorschlag der Verwaltung:

Um den Anforderungen des IT-Grundschutzes gem. BSI-Vorgaben zu entsprechen, wird eine zweite Firewall beschafft.

Der Gemeinderat lehnt den Vertagungsantrag von Herrn Heinemann mit
4 Ja-Stimmen, 11 Gegenstimmen, 2 Stimmenthaltungen ab.

Der Gemeinderat beschließt mit
11 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme, 5 Stimmenthaltungen:

Der Sperrvermerk für die Firewall für die BSI-Grundsicherung in Höhe von 20.000 € im Haushalt 2026 wird aufgehoben sowie der Sperrvermerk im Haushalt 2026 für den Austausch der Server in Höhe von 180.000 €.

Spendenbericht

I. Sachverhalt

Der Gemeinderat hat zuletzt am 27.01.2025 einen Spendenbericht erhalten, in dem die bis zum 31.12.2024 eingegangenen Spenden enthalten waren.

In der beigefügten Spendenliste sind die im Anschluss daran bis 31.12.2025 eingegangenen Spenden aufgeführt, die auf Heimatbrief, die Primel, eine Kriegsgrabpflege und die Kindergärten/Schulen entfallen.

Die Verwaltung kann bestätigen, dass die Spenden nicht in Abhängigkeit zu einer Gegenleistung oder einer sonstigen Zusage erfolgt sind. Für die Stadt Spaichingen entstehen durch die Annahme dieser Spenden keinerlei Verpflichtungen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

1. Die aufgeführten Spenden werden zu den hierin genannten Verwendungszwecken angenommen.

2. Es wird festgestellt, dass diese Beiträge nicht in Abhängigkeit zu einer Gegenleistung oder einer sonstigen Zusage erfolgt sind. Es wird weiter festgestellt, dass die Spenden keinerlei Verpflichtung der Gemeinde begründet haben oder begründen werden.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Spenden der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.

Baugesuch Alleenstraße 20 (Sozialstation) Bebauungsplangebiet „Hubäcker 1“, 2. und 3. Änderung

I. Sachverhalt

Für das am 24.01.2007 genehmigte Gebäude in der Alleenstraße 20 (Sozialstation) wurde ein Antrag auf Errichtung eines Anbaus bei der Baurechtsbehörde eingereicht.

Das Baugrundstück befindet sich im Bebauungsplangebiet „Hubäcker 1“, 2. und 3. Änderung.

Durch den Anbau entsteht eine Büroerweiterung mit Personalräumlichkeiten im Erdgeschoss sowie eine Lagererweiterung im Untergeschoss. Die Kubatur des Gebäudes erweitert sich um ca. 40 m².

Die erforderlichen Stellplätze sind bereits durch den ursprünglich genehmigten Bau vorhanden (siehe Grundriss Untergeschoss). Es kommen zum aktuellen Zeitpunkt keine weiteren Arbeitsplätze hinzu.

Der geplante Anbau überschreitet die Baugrenze in westlicher Richtung. Die Überschreitung erfordert baurechtlich eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans. Die Bauherrschaft hat hier eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB beantragt. Die Befreiung wird wie folgt begründet:

„Das im Bebauungsplan festgesetzte Baufenster basiert auf dem damaligen Entwurfswettbewerb und berücksichtigt ausschließlich den ursprünglichen Bestandsentwurf. Der nun geplante Anbau erfordert daher eine Erweiterung über das bestehende Baufenster hinaus.“

In dem Bereich des geplanten Anbaus befand sich bisher ein selbst aufgestellter Spielplatz. Die dort befindlichen Spielplatzgeräte können der Stadt bei Bedarf geschenkt werden.

II. Stellungnahme der Verwaltung

Aus baurechtlicher und auch aus städtebaulicher Sicht ist die beantragte Überschreitung vertretbar und kann zugestimmt werden. Nachbarrechtliche Nachteile entstehen nicht und alle erforderlichen Abstandsflächen werden eingehalten.

Zudem wird der Bereich des nun beantragten Anbaus im Bebauungsplan bereits als mögliche Erweiterungsfläche bezeichnet. Warum das Baufenster damals nicht bereits auch eine mögliche Erweiterung berücksichtigt, ist nicht bekannt.

Aus Sicht der Baurechtsbehörde ist diese Baugrenzüberschreitung zudem dahingehend vertretbar, da an dieser Stelle die im Bebauungsplan ursprünglich vorgesehenen Stellplätze weiterhin über das Untergeschoss gesichert sind.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans für das Vorhaben wird zugestimmt.

Erscheinung
Spaichinger Woche
NUSSBAUM+
Ausgabe 09/2026
von Stadt Spaichingen
25.02.2026
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