Gemeinderat

Aus dem Gemeinderat vom 18.09.2024

TOP 1 Bekanntgaben Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.07.2024: Der Gemeinderat beschließt die Einstellung (Versetzung)...

TOP 1 Bekanntgaben

Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.07.2024: Der Gemeinderat beschließt die Einstellung (Versetzung) von Herrn Leonard Pahlkötter als Sachbearbeiter in der Kämmerei zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

TOP 2 Bestätigung Niederschriften

Der Gemeinderat bestätigt die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.07.2024.

TOP 3 Renaturierung Bachlauf Martinsmoos

Im Neubulacher Ortsteil Martinsmoos beginnt demnächst die umfangreiche Renaturierung eines Bachlaufs sowie die Neuschaffung zweier Laichgewässer für Amphibien. Initiator für die Maßnahme ist der Landschaftserhaltungsverband im Landkreis Calw in Zusammenarbeit mit der Stadt Neubulach. Durch die Maßnahme wird ein wichtiger Beitrag für den Artenschutz geleistet und die Kosten werden vollständig vom Land übernommen.

TOP 4

2. Satzung zur Änderung der Satzung für die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 05.04.2017

Der Gemeinderat beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Satzung für die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 05.04.2017. Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat, dass die 1. Satzung zur Änderung der Satzung für die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 05.04.2017 zum 30.09.2024 außer Kraft tritt.

TOP 5 Ergebnisse Zensus 2022 für die Stadt Neubulach

Im Jahr 2022 fand in Deutschland wieder ein Zensus statt. Mit dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Demnach hat die Stadt Neubulach 5730 Einwohner. In Deutschland ist der Zensus 2022 eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird. Aufgrund dieser Methodik kommt es zu einer Differenz zwischen den Zahlen des Zensus und des Einwohnermeldeamtes mit 5824 vermerkten Einwohnern. Durch diese negative Differenz reduzieren sich die Landeszuweisungen, die dann im städtischen Haushalt für Aufgaben innerhalb der Kommune fehlen.

TOP 6 BP „Julius-Heuss-Straße-Gänsweide“, 3. Änderung „Westlich der Julius-Heuss-Straße“, Gemarkung Neubulach

Beratung und Beschlussfassung des Gemeinderates:

a) Änderung des Geltungsbereiches

b) Abwägungsvorschläge entsprechend der Abwägungstabelle, Stand 02.09.2024

c) erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

Der Gemeinderat beschließt:

a) Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans „Julius-Heuss-Straße-Gänsweide“, 3. Änderung „Westlich der Julius-Heuss-Straße“ gem. beiliegendem Übersichtsplan Geltungsbereich vom 23.08.2024 des Planungsbüros Modus Consult Gericke GmbH Co. KG aus Karlsruhe.

b) Der Gemeinderat stimmt den Abwägungsvorschlägen entsprechend der Abwägungstabelle, Stand 02.09.2024 zu.

c) Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplans „Julius-Heuss-Straße“ Gemarkung Neubulach mit der Planzeichnung Stand 02.09.2024, Planungsrechtlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und Begründung Stand 02.09.2024 des Planungsbüros Modus Consult Gericke GmbH & Co. KG aus Karlsruhe.

d) Der Gemeinderat beschließt, die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurfs- und Offenlagenbeschluss öffentlich bekannt zu machen und die Beteiligung durchzuführen.

TOP 7 BP Auf der Strazel-Mähder, 6. Änderung, Gemarkung Neubulach

– Aufstellungsbeschluss –

Der Gemeinderat beschließt:

1. Die Stadt Neubulach beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Auf der Strazel-Mähder 6. Änderung“ i. V. m. § 13a BauGB. Mit der Durchführung der Planungsleistungen soll das Stadtplanungsbüro SCHÖFFLER aus Karlsruhe beauftragt werden.

2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die erforderliche ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 (1) BauGB i. V. m. § 13a (3) Nr. 1 und 2 BauGB zu veranlassen.

TOP 8 BP „Stadteingang Süd, Teilbereich Sonne-Areal 1. Änderung“, Gemarkung Neubulach

– Aufstellungsbeschluss –

Der Gemeinderat beschließt:

1. Die Stadt Neubulach beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Stadteingang Süd, Teilbereich Sonne-Areal 1. Änderung“ i. V. m. § 13a

Erscheinung
Amtsblatt Stadt Neubulach
NUSSBAUM+
Ausgabe 39/2024
von Stadt- und Kurverwaltung Neubulach, Neubulach
26.09.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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