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Gemeinderat

Aus dem Gemeinderat vom 24.11.2025

Allgemeine Verwaltung – Umgestaltung des Lehrerzimmers am Gymnasium I. Sachverhalt Das Lehrerzimmer im Gymnasium in Spaichingen ist sehr stark...

Allgemeine Verwaltung – Umgestaltung des Lehrerzimmers am Gymnasium

I. Sachverhalt

Das Lehrerzimmer im Gymnasium in Spaichingen ist sehr stark in die Jahre gekommen (Anbau und Ausstattung im Aufenthaltsbereich 1999, Lehrerbibliothek und Arbeitsräume 1975). Es besteht dringender Renovierungsbedarf. In diesem Zuge möchte das Gymnasium das Lehrerzimmer auch umgestalten, um es zukunftsfähig zu machen. So soll z. B. die Lehrerbibliothek wegfallen, da Materialien digital sind, die Anzahl der Arbeitsplätze erhöht und an digitales Arbeiten angepasst werden, Besprechungsmöglichkeiten für pädagogische Absprachen der Lehrkräfte erweitert werden, ein Besprechungsraum für pädagogische Gespräche zwischen Lehrpersonen und Schüler*innen/Eltern (gemäß des schulischen Schutzkonzeptes) und ein separater Lagerraum für die Bestuhlung, Bühne und Technik für die Aula eingerichtet werden.

Nähere Ausführungen zur Planung und Finanzierung erfolgen in der Sitzung durch Frau Abteilungsleiterin Alexandra Meier und Herrn Direktor Jürgen Pach.

II. Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung steht dem Vorhaben offen gegenüber, da Renovierungsarbeiten unumgänglich sind. Bezüglich der Kosten bringt sich das Gymnasium über sein Budget ein.

Die gesamten Planungskosten und die Möblierung der renovierten Räume gehen zu Lasten des Schuletats.

Der Gemeinderat beschließt mit
15 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 1 Stimmenthaltung:

Den Planungen für die Umgestaltung des Lehrerzimmers am Gymnasium wird zugestimmt.

Anfallende Kosten werden in den Haushalt 2026 aufgenommen.

Haushaltsplanberatung 2026

I. Sachverhalt

Dem Gemeinderat liegt der Haushaltsplanentwurf 2026, bestehend aus Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt als Grundlage für die Haushaltsplanberatung, vor. In der Sitzung am 24.11.2025 werden die Haushaltsdaten des Jahres 2026 sowie des Finanzplanungszeitraumes 2027-2029 erläutert, bevor in einer weitergehenden Beratung am 15.12.2025 über die Fraktionsanträge entschieden wird.

Ausblick auf das Haushaltsjahr 2026

Der Aufstellung des Haushaltes 2026 wurde der Haushaltserlass des Finanzministeriums vom 26.06.2025 und die Oktobersteuerschätzung 2025 zu Grunde gelegt, welche unter anderem Informationen über die Höhe des Einkommensteueranteils, die Höhe der Kopfbeträge zur Bemessung der Bedarfsmesszahl und der kommunalen Investitionspauschale liefern und somit maßgebend für die Beurteilung der Haushaltslage im kommenden Haushaltsjahr sind.

A. Ergebnishaushalt

Ausschlaggebend für die Beurteilung und Genehmigungsfähigkeit eines Haushaltes ist der Ergebnishaushalt, in dem alle ordentlichen Erträge und Aufwendungen einer Gemeinde veranschlagt werden. Gemäß § 80 Abs. 2 der Gemeindeordnung muss das hieraus entstehende ordentliche Ergebnis unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren ausgeglichen werden. Diese rechtliche Vorgabe unterscheidet sich im Vergleich zum bisherigen Verwaltungshaushalt dadurch, dass auch der nicht ausgabenwirksame Aufwand (Abschreibungen auf das Anlagevermögen) erwirtschaftet werden muss. Um die Abschreibungen ermitteln zu können, war zunächst das gesamte Vermögen der Stadt zu bewerten (Infrastruktur, Gebäude, bewegliches Vermögen). Die Vermögensbewertung ist mittlerweile abgeschlossen und die Daten ins System eingespielt, sodass auf dieser Basis eine Hochrechnung durchgeführt werden konnte. Dies ergab einen Aufwand von 3.660 T€, der im Vergleich zum alten System zusätzlich über Erträge erwirtschaftet werden muss. Da der Kreisumlagesatz um voraussichtlich 2,0 bis 2,5%-Punkte angehoben wird, ist der Planung ein Umlagesatz von 36,0 % zu Grunde gelegt worden. Da die Steuerkraftsumme 2024 gegenüber der des Jahres 2023 gestiegen ist, entsteht der Stadt gegenüber dem Vorjahr ein Nachteil in Form einer höheren FAG- und Kreisumlage in Höhe von 922 T€. Die Schlüsselzuweisungen übersteigen den Planansatz des Vorjahres um 765 T€, was insbesondere der Anpassung des Kopfbetrages zur Ermittlung der Bedarfsmesszahl geschuldet ist. Für den Unterhalt städtischer Grundstücke und baulicher Anlagen werden 899 T€ mehr aufgewendet als im Vorjahr. Tarifliche Anpassungen und die Schaffung neuer Stellen sorgten bei den Personalaufwendungen für einen Anstieg um 1.066 T€. Es ergibt sich im Ergebnishaushalt ein Defizit von 5.628.400 € (2025: -4.757.600 €).

Steuern und ähnliche Abgaben

Sachkontenbereich 30

Grundsteuer

Sachkonten 3011,3012

Die Hebesätze für die Grundsteuer A (290 v. H.) und Grundsteuer B (370 v. H.) werden nicht verändert. Das Grundsteueraufkommen beeinflusst die Höhe der Steuerkraftmesszahl im zweiten darauffolgenden Jahr. Allerdings werden die Grundsteuern in dieser Berechnung nur mit einem Hebesatz von 195 v. H. (Grundsteuer A) und 185 v. H. (Grundsteuer B) angerechnet, sodass die Stadt über eine Erhöhung des Hebesatzes Einnahmen generieren könnte, die sich nicht auf die Zahlungen an bzw. aus dem Finanzausgleich auswirken würden. Eine Anpassung des Hebesatzes für die Grundsteuer B auf 400 v. H. würde zu Mehreinnahmen in einer Größenordnung von 145 T€ pro Jahr führen.

Gewerbesteuer

Sachkonto 3013

Die Gewerbesteuer stellt zweifelsohne die wichtigste Einnahmeposition des Haushaltes 2024 dar. Der Hebesatz wurde letztmals zum 01.01.2013 von 330 v.H. auf 340 v.H. angehoben. Der Haushaltsansatz wurde mit 9.300 T€ entsprechend den hochgerechneten Vorauszahlungen für das Jahr 2026 festgesetzt. Im Vorjahr 2025 konnten noch 9.700 T€ einkalkuliert werden. Die Erhöhung des Hebesatzes würde sich auch hier aufgrund des Anrechnungssatzes von 290 v. H. nicht auf den Finanzausgleich auswirken. Bei einer Erhöhung um 10%-Punkte könnte die Stadt auf Grundlage der Hochrechnung 2025 weitere 273 T€ vereinnahmen.

Hundesteuer

Sachkonto 3032

Die Hundesteuer wurde letztmals zum 01.01.2024 um 25 % angehoben. Es ist mit einem Aufkommen von 70 T€ zu rechnen.

Vergnügungssteuer

Sachkonto 3031

Aufgrund eines nur unwesentlichen Rückgangs der Spielgeräte nach 2011 hat der Gemeinderat am 14.11.2016 eine Anhebung des Steuersatzes von 23 % auf 25 % des Einspielergebnisses beschlossen. Hierbei handelt es sich gemäß der aktuellen Verwaltungsrechtsprechung um einen Höchststeuersatz, bei höheren Steuersätzen würde eine erdrosselnde Wirkung vorliegen. Bei der Festlegung des Planansatzes orientierte sich die Verwaltung an den Ergebnissen der Vorjahre. Die Ertragserwartung liegt bei 700 T€.

Einkommensteueranteil

Sachkonto 3021

Die neben der Gewerbesteuer gewichtigste Einnahmeposition des Ergebnishaushaltes ist der Gemeindeanteil an der Lohn- und Einkommensteuer. Die Erträge hieraus liegen mit 9.739 T€ um 455 T€ über dem im Haushalt 2025 berechneten Aufkommen. Der Berechnung wurde gemäß Haushaltserlass 2026 in Verbindung mit der Oktobersteuerschätzung eine auf das Land Baden-Württemberg entfallende Gesamtverteilungsmasse von 8,518 Mrd. € zu Grunde gelegt.

Umsatzsteueranteil

Sachkonto 3022

Ab 01.01.1998 fiel die Gewerbekapitalsteuer weg. Zur Kompensation erhalten die Gemeinden einen Umsatzsteueranteil von 2,2 % des Steueraufkommens. Die Verteilung zwischen den Gemeinden erfolgt nach einer Schlüsselzahl, die durch Verordnung der Landesregierung festgesetzt wird. Die Verteilungsmasse beläuft sich im Jahr 2026 auf 1,431 Mrd. €. Es können somit 1.647 T€ in den Ergebnishaushalt eingestellt werden. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Ertragsverbesserung um 294 T€.

Familienleistungsausgleich

Sachkonto 3051

Die Systemumstellung bei der Auszahlung des Kindergeldes ab 1996 verursachte bei Ländern Mindereinnahmen bei der Lohn- und Einkommensteuer. Zum Ausgleich dieser Steuerausfälle erhalten die Länder vom Bund ab dem Haushaltsjahr 1996 einen zusätzlichen Umsatzsteueranteil von 5,5 v. H. Die Gemeinden in Baden-Württemberg werden an diesen Umsatzsteuermehreinnahmen mit 26 v. H. beteiligt. Die Verteilungsmasse 2026 beträgt 667,2 Mio. €, welche unter Anwendung der Schlüsselzahl für den Einkommensteueranteil auf die Gemeinden verteilt wird. Die Stadt erzielt hieraus Erträge in Höhe von 763 T€.

Zuwendungen und allgemeine Umlagen

Sachkontenbereich 31

Schlüsselzuweisungen und Investitionspauschale

Sachkonto 3111

Die Schlüsselzuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft steigen im Vergleich zum Vorjahr um 765 T€ auf 5.594 T€ an. Neben der gegenüber dem Vorjahr geringeren Steuerkraftmesszahl trägt vor allem die Anpassung der Kopfbeträge zur Berechnung der Bedarfsmesszahl zu dieser Entwicklung bei. Die kommunale Investitionspauschale wurde mit 149,00 € pro gewichtete Einwohnerzahl festgesetzt (2025: 138,00 €). Die Gewichtung der Einwohner erfolgt dergestalt, dass steuerschwache und steuerstarke Gemeinden jeweils einen Zuschlag oder Abschlag auf die Einwohnerzahl erhalten. Die Steuerkraftsumme Spaichingens entspricht rund 86 % des Landesdurchschnitts, weswegen der Berechnung eine um 5 % höhere Einwohnerzahl (14.386 EW) zugrunde gelegt werden kann. Hieraus entstehen Mehrerträge gegenüber dem Vorjahr von 164 T€.

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke

Sachkontengruppe 314

Hierunter fällt der Kindergartenlastenausgleich (2.114 T€) und die Schulsachkostenbeiträge (2.042 T€). Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der betreuten Kinder und der Schüler. Im Fall des Kindergartenlastenausgleichs sorgt die Betreuungsform für eine entsprechende Gewichtung. Die Sachkostenbeiträge wurden der aktuell gültigen Schullastenverordnung entnommen. Ausgehend von der 3. FAG-Teilzahlung erhält die Stadt pro gewichtetem U3-Betreuungsplatz 19.703 €, für einen Ü3-Betreuungsplatz 3.408 €.

Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte

Sachkontengruppe 332

Die Kindergartenbeiträge für 2025/2026 wurden an die Landesrichtsätze angepasst. Die Hochrechnung der Kindergartenbeiträge für 2026 ergab ein Gesamtaufkommen von 485 T€, wodurch gegenüber dem Vorjahr Mehrerträge von 130 T€ erzielt werden. Dies ist auf die nun annähernd volle Auslastung des Kinderhauses Regenbogens zurückzuführen. Das Defizit im Kindergartenbereich, welches sowohl den Betrieb des städtischen Kindergartens als auch die kostenmäßige Beteiligung an den kirchlichen Kindergärten beinhaltet, beläuft sich auf rund 4,7 Mio. € (ohne interne Leistungsverrechnung). Die Zuschüsse des Landes für laufende Zwecke von 2.114 T€, welche abhängig von der Kinderanzahl und der gewählten Betreuungsform sind, wurden hier schon berücksichtigt.

Die Eintrittsgelder für das städtische Freibad wurden zu Beginn der Badesaison 2025 erhöht. Eine weitere Anpassung für die kommende Badesaison ist nicht vorgesehen. Zusammen mit der Kinderbetreuung handelt es sich hierbei um die Einrichtung mit dem höchsten Zuschussbedarf. Das Defizit beläuft sich in 2025 ohne interne Leistungsverrechnung auf 537 T€. Letztendlich ist der Kostendeckungsgrad auch abhängig von der jeweils vorherrschenden Witterung. Im vorliegenden Haushaltsplan ging man von einem Gebührenaufkommen in einer Größenordnung von 160 T€ aus.

Die Abwassergebühren, welche seit Einführung des gesplitteten Gebührensatzes aus einer Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr bestehen, wurden zum 01.01.2026 kostendeckend festgesetzt.

Die Wasserversorgung zählt zu den wirtschaftlichen Betätigungen einer Gemeinde. In Spaichingen wurde die Wasserversorgung in einen Eigenbetrieb ausgegliedert und stellt somit eine organisatorisch selbständige Einheit dar. Dem Kommunalabgabengesetz zufolge können für wirtschaftliche Betätigungen Gebühren kalkuliert werden, die einen angemessenen Ertrag für den Gemeindehaushalt abwerfen. Die Gebühren wurden aktuell zum 01.01.2026 kalkuliert, wobei ein 10%iger Zuschlag als „angemessener Ertrag“ auf die kostendeckend kalkulierten Gebühren erhoben wurde. Dies führt zur Erzielung von Gewinnen, welche die Abführung einer Konzessionsabgabe möglich machen.

Die Bestattungsgebühren wurden zum 01.01.2025 neu festgesetzt. Anlass für die Kalkulation war die Einführung neuer Grabarten und die Tatsache, dass die letzte Anpassung im Jahr 2010 erfolgte. Mit den nun geltenden Gebührensätzen wird eine Kostendeckung von 90 % erzielt. Die Erträge wurden mit 230 T€ kalkuliert (2025: 280 T€).

Das Aufkommen bei den Baugenehmigungsgebühren ist grundsätzlich abhängig von der Anzahl und Größe der Bauprojekte. Gemessen an der Entwicklung ist mit einem Aufkommen von 230 T€ zu rechnen, welches sich auf Bauprojekte der Stadt Spaichingen und der Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen bezieht.

Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte

Sachkontenbereich 34

Mieten und Pachten

Sachkontengruppe 341

Die Erträge aus Mieten und Pachten bewegen sich mit rund 688 T€ unter dem Niveau des Vorjahres (833 T€). Zurückzuführen ist dies darauf, dass Entgelte, die die Stadt für die Nutzung von Wohnungen durch Obdachlose und Flüchtlinge erhält, nicht als Mieten, sondern als Benutzungsgebühren gelten und entsprechend unter 3321* veranschlagt werden müssen.

Erträge aus Verkauf

Sachkontengruppe 342

Diese Kontengruppe beinhaltet Ersätze für Schulbücher oder die Essensversorgung im Kindergarten und den Schulen. Größte Position sind die Erlöse aus dem Holzverkauf, welche gegenüber dem Vorjahr um 15 T€ zurückgehen. Die Ertragserwartung beläuft sich bei den Verkäufen insgesamt auf 370 T€ und ist damit 6 T€ unter dem Planansatz 2025.

Kostenerstattungen, Kostenumlagen

Sachkontengruppe 348

Hierunter fallen die Erstattungen der Gemeinden an die Verwaltungsgemeinschaft. Weitere Erstattungen finden sich bei der Feuerwehr, die im Bereich der Schlauch- und Atemschutzwerkstatt Leistungen für andere Gemeinden durchführt. Die Klärgebühr der Gemeinde Balgheim in Höhe von 64 T€ ist hier enthalten, des Weiteren die Lohnkostenersätze für Waldarbeiter von 30 T€ oder die Erstattung der VG-Gemeinden für Leistungen im Zusammenhang mit dem Flächennutzungsplan. Der Verwaltungskostenersatz des Wasserwerkes ist ebenfalls Teil dieser Kontengruppe, welcher sich auf 146 T€ beläuft. Die Erstattungen anderer Gemeinden aufgrund von Feuerwehreinsätzen und Leistungen der Atemschutzwerkstatt belaufen sich auf 152 T€.

Sonstige ordentliche Erträge

Sachkontenbereich 35

Konzessionsabgaben

Sachkontengruppe 351

Die Stadt Spaichingen erhält Konzessionsabgaben von der Netze BW (346 T€), der ENRW (33 T€) und dem Eigenbetrieb Wasserversorgung (201 T€).

Besondere Erträge

Sachkontengruppe 356

Hierunter fallen die Bußgelder mit 350 T€, die sich um 10 T€ geringfügig über der Ertragserwartung 2025 befinden. Auf Säumniszuschläge und Nachzahlungszinsen entfallen 62 T€.

Personalaufwendungen

Sachkontenbereiche 40, 41

Der Planansatz 2026 beläuft sich auf 15.344 T€ und übersteigt damit die Planansätze des Vorjahres um 1.066 T€. Enthalten ist eine tarifbedingte Lohnkostensteigerung um 2,8 %, sowie die Schaffung neuer Stellen im Vollzugsdienst, in der Hochbauverwaltung und der Sonderpädagogik.

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Sachkontenbereich 42

Ein Großteil dieser Aufwendungen entfällt auf die Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke/baulichen Anlagen, sowie auf die Unterhaltung des Infrastrukturvermögens. Auf die Deckschichtsanierung von Gemeindestraßen und die laufende Unterhaltung des Straßennetzes entfallen 600 T€. Auf die Unterhaltung der Verkehrsausstattung (Beleuchtung und Signalanlagen) entfallen 80 T€. Für die Brückenunterhaltung wurden 300 T€ einkalkuliert, was sich nach der Brückenprüfung des Jahres 2023 richtet. Auf die Kanalisation entfällt ein Aufwand von 200 T€. Des Weiteren wird ein weiterer Abschnitt der Prim renaturiert. Der darauf entfallende Aufwand wird mit 420 T€ beziffert.

Im Hochbaubereich entfallen auf Sanierungsmaßnahmen in den Schulen 714 T€. Auf Maßnahmen in den städtischen Wohngebäuden entfallen 206 T€. Allein für die Umrüstung der Beleuchtung auf LED in der Sporthalle Schillerschule werden 350 T€ aufgewendet.

Transferaufwendungen

Sachkontenbereich 43

Auf die Umlagen im Produktbereich 61 entfallen 15,6 Mio. €, die gleichzeitig den größten Anteil am Gesamtaufwand im Ergebnishaushalt ausmachen.

Die Gewerbesteuerumlage entspricht 35,0 v. H. der Steuermessbeträge. Diese Umlage richtet sich nach den Gewerbesteuereinnahmen und schwankt im Jahresvergleich entsprechend.

Auf die Finanzausgleichsumlage entfallen im Haushaltsjahr 22,76 v.H. der Steuerkraftsumme. Neben der Steuerkraftmesszahl spielen bei der Ermittlung der Steuerkraftsumme auch die Schlüsselzuweisungen des zweiten vorangegangenen Jahres eine zentrale Rolle.

Der Kreisumlagesatz beträgt 36,0 %. Für die Kreisumlage ist ebenso wie für die FAG-Umlage die Steuerkraftsumme maßgebend.

Auf die Beteiligung an den Betriebskosten und Instandhaltungsausgaben der Kindergärten in kirchlicher Trägerschaft entfallen 2.882 T€. Die Zuschüsse für die musische Ausbildung (Bildungscard) betragen 100 T€. Für Zuwendungen im Rahmen des Familienpasses werden 50 T€ aufgewendet. Weitere 65 T€ werden für Sanierungszuschüsse an Privateigentümer im Sanierungsgebiet „Stadtmitte II“ veranschlagt. Für Vereinszuschüsse wendet die Stadt 119 T€ auf. Die Zuschüsse an die VHS belaufen sich auf 37 T€, hieraus entfallen auf die Nutzung städtischer Räumlichkeiten 17 T€.

Der Anteil Spaichingen an den Ausgaben der Verwaltungsgemeinschaft beträgt 297 T€. Dies entspricht 30 % der anderweitig nicht gedeckten Ausgaben.

Abschreibungen

Sachkontenbereich 47

Die Berücksichtigung der Abschreibungen als nicht ausgabenwirksamer Aufwand ist einer der wesentlichsten Unterschiede im Neuen Kommunalen Haushaltsrecht. Im Sinne der Generationengerechtigkeit und der Sicherstellung einer nachhaltigen Aufgabenerfüllung sind die Abschreibungen auf das Anlagevermögen über Erträge zu erwirtschaften. Der Nettoaufwand (Abschreibungen abzgl. Auflösung von zweckgebundenen Zuschüssen) beträgt 3.660 T€.

Zinsaufwand

Sachkontenbereich 45

Auch in diesem Jahr macht der Zinsaufwand gemessen am Gesamtaufwand des Ergebnishaushaltes nur einen geringen Teil aus. Dies ist der Erfolg der in den letzten Jahren deutlich abgebauten Verschuldung und des deutlich gesunkenen Zinsniveaus. Der diesjährige Gesamtbetrag der Zinsaufwendungen beläuft sich im Kernhaushalt auf 20 T€. Hinzu kommen Kreditzinsen des Wasserwerkes von 2 T€, die allerdings im Wirtschaftsplan veranschlagt werden. In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass die Stadt Spaichingen im vergangenen Jahr ständig über eine sehr gute Kassenliquidität verfügen konnte.

Ordentliches Ergebnis

Die für 2026 kalkulierten Aufwendungen und Erträge führen zu einem Defizit im Ergebnishaushalt in Höhe von 5.628.400 €. Die Bestimmungen zum Haushaltsausgleich finden sich im §24 der Gemeindehaushaltsverordnung. Die Stadt verfügt zum 01.01.2026 über Gewinnrücklagen von hochgerechnet 23.500 T€. Diese Gewinnrücklagen reichen zur Deckung der Defizite der Jahre 2026-2029 aus. Dennoch zeichnet sich ausgehend von den Jahren 2028 und 2029, die von Schwankungen des Finanzausgleiches nicht betroffen sind ab, dass die Stadt Spaichingen trotz gleichbleibend hoher Steuereinnahmen ihre Einrichtungen im Sinne der Generationengerechtigkeit möglicherweise nicht aufrechterhalten kann. Hier ist eventuell von einem strukturellen Problem auszugehen.

Es ergibt sich für 2026 ein Zahlungsmittelbedarf aus dem Ergebnishaushalt. Dieser beläuft sich nach Abzug der Auflösungen und Abschreibungen auf 1.968.400 €.

B. Finanzhaushalt

Im Finanzhaushalt werden zunächst alle zahlungswirksamen Aufwendungen und Erträge aus dem Ergebnishaushalt dargestellt. Hieraus ergibt sich entweder ein Zahlungsmittelüberschuss oder ein Zahlungsmittelbedarf. Wie bereits dargelegt, liegt in 2026 ein Zahlungsmittelbedarf aus dem Ergebnishaushalt von 1.968 T€ vor. Der Finanzbedarf im investiven Bereich liegt im kommenden Jahr bei 7.935 T€. Zusammen mit Ein- und Auszahlungen aus dem Ergebnishaushalt entsteht incl. der zu veranschlagenden Tilgung (250 T€) ein Finanzierungsdefizit von 10.144 T€, welches über die zum 31.12.2025 hochgerechnete Liquidität (12.850 T€) auszugleichen wäre.

Die für 2026 vorgesehenen Investitionsmaßnahmen sind den Anlagen zu entnehmen.

Einzahlungen aus Investitionszuwendungen

Sachkontengruppe 681

Das zur Sanierung/Umbau anstehende Gebäude Hauptstraße 118 befindet sich im Sanierungsgebiet „Stadtmitte II“. Es können Zuschüsse in Höhe von 126 T€ geltend gemacht werden. Auch das Gebäude Marktplatz 15 wurde ins Sanierungsgebiet einbezogen und soll künftig als Bürgerbüro genutzt werden. Die Umbaukosten können mit 129 T€ bezuschusst werden. In Teilen ist auch der Umbau des WLZ-Gebäudes gemäß Städtebauförderrichtlinien zuwendungsfähig. Hier ist ein Zuschuss von 104 T€ einzukalkulieren.

Für die Einrichtung einer Ganztagsbetreuung an der Schillerschule wurden der Stadt Fördermittel aus dem Investitionsprogramm Ganztagsausbau in Höhe von 2.793 T€ bewilligt. Gemäß Bewilligungsbescheid können in 2026 1.117 T€ abgerufen werden.

Für die Errichtung des Mehrfamilienhauses im Franziskusweg können im Planjahr entsprechend des einzustellenden Planansatzes weitere Fördermittel in Höhe von 252 T€ abgerufen werden.

Für den Rüstwagen der Feuerwehr können der Landeszuschuss gemäß VwV-Z-Feu (130 T€) und der Kreiszuschuss (65 T€) geltend gemacht werden.

Die Herstellung eines Spielplatzes im Ortsteil Hofen wird mit ELR-Mitteln in Höhe von 63 T€ bezuschusst.

Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen

Sachkonto 6821

In 2026 ist mit dem Verkauf von gewerblichen Grundstücken in größerem Ausmaß zu rechnen (1.450 T€).

Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden

Sachkonto 7821

Eingeplant wurden für den Grundstücks- und Gebäudeerwerb 145 T€.

Auszahlungen für Baumaßnahmen

Sachkontengruppe 787

Diese Position beinhaltet sämtliche Baumaßnahmen aus den Bereichen Hoch- und Tiefbau. In diesem Zusammenhang wird auf die Anlage verwiesen.

Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen

Sachkonto 78312000

Die Beschaffungen können den Anlagen entnommen werden.

Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen

Sachkonto 7818

Für Investitionsfördermaßnahmen sind 312 T€ vorgesehen. Es handelt sich um die Beteiligung an den Investitionskosten der Deutschen Bahn zur Herstellung der Barrierefreiheit am Bahnhof Spaichingen.

C. Liquidität

Die Konten der Stadt Spaichingen weisen am 31.12.2025 einen hochgerechneten liquiden Bestand von 12.850 T€ auf. Dem gegenüber steht ein Finanzierungsdefizit aus dem Ergebnis- und Finanzhaushalt von 10.144 T€. Gemäß §22 Abs. 2 GemHVO soll sich die Mindestliquidität auf 2 vom Hundert der Auszahlungen aus laufender Tätigkeit nach dem Durchschnitt der drei dem Haushaltsjahr vorangegangenen Jahre belaufen (856 T€).

D. Schulden

In den vergangenen Jahren bis einschließlich 2025 konnte die Stadt Spaichingen umfangreiche und finanzintensive Baumaßnahmen ohne Kreditaufnahmen bewerkstelligen. Der Schuldenstand, welcher im Jahr 2010 seinen bisherigen Höchststand mit 10,2 Mio. € erreichte, konnte seither jährlich reduziert werden. Der Darlehensstand beträgt nach den kontinuierlichen Rückführungen zum 31.12.2025 noch 1,3 Mio. € (incl. Wasserwerk). Zur Umsetzung der beabsichtigten Baumaßnahmen und Beschaffungen 2026 ist im Kernhaushalt keine Kreditaufnahme erforderlich.

E. Finanzplanungszeitraum

Der Finanzplanungszeitraum beinhaltet eine Vorausberechnung der Haushaltsjahre 2027-2029 auf Basis der Orientierungsdaten, welche aus dem Haushaltserlass für das aktuelle Planjahr hervorgehen.

Bei Durchsicht der Ergebnishaushalte 2027-2029 fällt auf, dass jeweils ein negatives ordentliches Ergebnis erzielt wird. Das für 2027 kalkulierte negative ordentliche Ergebnis in Höhe von -5.236 T€ bewegt sich in der Größenordnung des Jahres 2026. Auch hier liegt diese Entwicklung in einer hohen Steuerkraft des zweiten vorangegangenen Jahres (2025) begründet. Bei der Einschätzung der künftigen Entwicklung kommt den Jahren 2028 und 2029 eine maßgebende Bedeutung zu. Diese sind von den Schwankungen der steuerkraftabhängigen Leistungen aus oder an den Finanzausgleich nicht betroffen, da die Steuereinnahmen in den Jahren 2026-2029 in einer gleichbleibenden Höhe angenommen wurden. Die negativen Ergebnisse zwischen -3.400 T€ und -4.000 T€ dieser beiden Jahre sind unter Berücksichtigung folgender Parameter bei der Fortschreibung der Plansätze 2026 für die Folgejahre als repräsentativ anzusehen:

  • Rund 100 T€ höhere Erträge aus Bußgeldern infolge des Einsatzes eines Enforcement Trailers ab 2027
  • Rückläufiger Zinsertrag infolge abnehmender Liquidität
  • Jährliche tarifliche Erhöhung der Personalkosten um 1,5 %
  • Jährlicher Anstieg Strom/Heizung um 2,0 %
  • Jährlicher Anstieg der übrigen Bewirtschaftungskosten um 1,5 %
  • Reduzierung Unterhaltungsvolumen Schulen auf maximal 50 T€ pro Schule ab 2027
  • Erneuerung Beleuchtung Schillerschulsporthalle (350 T€) erfolgt einmalig in 2026
  • Renaturierung eines weiteren Abschnittes der Prim (400 T€) erfolgt einmalig in 2026

Die Gewinnrücklagen in Höhe von 23.500 T€ werden sich somit am 31.12.2029 auf 5.298 T€ reduzieren.

Auch im Finanzhaushalt, der Gegenüberstellung der Einzahlungen und Auszahlungen, ist im Ergebnishaushalt in den Jahren 2026 und 2027 ein Zahlungsbedarf festzustellen. Die Folge hieraus ist, dass Investitionen und auch die ordentliche Tilgung ausschließlich über vorhandene liquide Rücklagen und Kreditaufnahmen finanziert werden können. Einzig im Jahr 2028 kann ein geringer Einzahlungsüberschuss von 286 T€ erzielt werden, aber auch dieser Betrag reicht nicht aus, um zumindest die ordentlichen Tilgungen abzudecken. Reichen in 2026 die Rücklagen für die Investitionstätigkeit noch aus, ist in 2027 eine Kreditaufnahme von 3,4 Mio. € erforderlich. Aufgrund des hohen Bauinvestitionsvolumens 2026 wird die Stadt auch in den Jahren 2028 und 2029 nicht an Kreditaufnahmen vorbeikommen. Die Tilgungsleistung wird sich so am Ende des fünfjährigen Finanzplanungszeitraums auf 399 T€ belaufen.

Der Liquiditätsstand zum 31.12.2029 beträgt noch 1.079 T€. Der gesetzlich vorzuhaltende Mindestbestand beläuft sich auf 856 T€.

Die investiven Maßnahmen im Finanzplanungszeitraum sind der Anlage zu entnehmen.

Der Gemeinderat nimmt den Entwurf des Ergebnishaushalts, des Finanzhaushalts und der mittelfristigen Finanzplanung zur Kenntnis.

Eine weitergehende Haushaltsplanberatung erfolgt in der Gemeinderatssitzung am 15.12.2025.

Erneuerung der Fußgängerbrücke BW-013 im Stadtpark Bulzen
Vorstellung der Überlegungen für eine einfache Überbauerneuerung in Eigenregie
Vorgang: TA-Sitzung am 22.02.2021 VL-11/2021
TA-Sitzung am 13.09.2021 VL-105/2021
TA-Sitzung am 13.09.2022 VL- 87/2022
TA-Sitzung am 28.04.2025 VL-42/2025

I. Sachverhalt

In der TA-Sitzung am 28.04.2025 wurde der Beschluss gefasst, dass aufgrund der zu erwartenden Gesamtkosten (Baukosten und Nebenkosten) sowie der laufenden Unterhaltungskosten die bestehende Brücke BW 013 komplett rückgebaut und auf einen Neubau verzichtet werden soll, da sich in unmittelbarer Nähe eine weitere bestehende Brücke gleicher Bauart in einem besseren Zustand befindet.

Direkt nach diesem Beschluss gab es seitens der Bürger massive Einwände gegen einen ersatzlosen Rückbau. Ebenso wurde aus Reihen des Gremiums darum gebeten, mögliche Alternativen noch einmal zu prüfen.

Die Verwaltung hat sich daraufhin nochmals mit der Thematik befasst und einen kostengünstigeren Vorschlag erarbeitet, um den Überbau der Brücke auf möglichst einfache Art mit möglichst viel Eigenleistung durch den Betriebshof (evtl. auch mit Unterstützung von Vereinen) mit fachtechnischer Unterstützung durch das Ing. Büro Rehe wieder so zu ertüchtigen, dass diese wieder standsicher ist und für die nächsten Jahre genutzt werden kann.

Der Vorschlag sieht vor, dass der Überbau in Eigenleistung abgebaut wird. Die Widerlager sollen nach der Entfernung des Überbaues begutachtet und bei Bedarf mit minimalem Aufwand Instand gesetzt und Optimierungen zur Verhinderung von weiteren Feuchteschäden an der Tragkonstruktion durchgeführt werden.

Danach sollen wieder einfache Holzleimbinder als Tragkonstruktion aufgelegt und auf den Widerlagern verankert werden. Die Holzleimbinder werden zur Erhöhung der Lebensdauer mit konstruktiven Maßnahmen gegen Feuchteschäden geschützt. Auf die Holzleimbinder wird wie bisher ein Holzbohlenbelag sowie ein einfaches Staketengeländer in Eigenleistung durch den Betriebshof montiert.

Durch die umfangreichen geplanten Eigenleistungen, die einfachere Konstruktion, dem (nach Möglichkeit) Erhalt und Ertüchtigung der Widerlager, sowie die ausschließliche Verwendung von Holz können die Kosten durch eine einfachere Ausführung wesentlich reduziert werden. Nach einer ersten überschlägigen Kostenschätzung ist mit Kosten in Höhe von ca. 25.000 € - 30.000 € zu rechnen.

Es muss hierbei aber allen klar sein, dass dies nicht der Regelfall für alle unsere Brücken sein kann. Wir versuchen hier in Zusammenarbeit mit Bauamt, Betriebshof und Ingenieurbüro eine gute und kostengünstigere Lösung hinzubekommen. Die geplante Ausführung bietet sich nur für einfache, statisch untergeordnete und wenig frequentierte Rad- und Fußgängerbrücken in Holzbauweise an. Die Instandsetzung bzw. Erneuerung von Brückenbauwerken mit größeren Spannweiten und höherer Verkehrsbedeutung bzw. -verkehrslasten müssen aus Gewährleistungsgründen auch weiterhin extern geplant und ausgeführt werden. Nur unter diesen Voraussetzungen besteht eventuell auch die Möglichkeit, eine entsprechende Förderung zu erhalten.

II. Auswirkungen auf den Ergebnis- und Finanzhaushalt

Für den Haushalt 2026 wurden für die Instandsetzung von Brücken Mittel angemeldet, über die auch die einfache Instandsetzung der Fußgängerbrücke BW 013 finanziert werden kann.

Der Gemeinderat beschließt mit
15 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 2 Stimmenthaltungen:

Dem Vorschlag der Verwaltung für die einfache Instandsetzung in Eigenleistung der Fuß- und Radwegbrücke BW 013 im Stadtpark Bulzen wird zugestimmt.

Vorstellung der vorläufigen Projektliste FB Planen und Bauen, SG Tiefbau und SG Hochbau für das Jahr 2026

I. Sachverhalt

Als Ausblick bzw. Information des Gemeinderates über die geplanten bzw. vorgesehenen Maßnahmen des FB Planen und Bauen, SG Tiefbau und SG Hochbau für das Jahr 2026 wurde eine vorläufige Projektliste erstellt, die als Anlage beiliegt.

II. Auswirkungen auf den Ergebnis- und Finanzhaushalt

Die erforderlichen Mittel für die geplanten Maßnahmen wurden für den Haushaltsplanentwurf 2026 angemeldet.

Erscheinung
Spaichinger Woche
NUSSBAUM+
Ausgabe 49/2025
von Stadt Spaichingen
03.12.2025
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