Gesundheitszentrum Spaichingen
- Sachstand und weiteres Vorgehen zur Realisierung des medizinisch-pflegerischen Zentrums (MPZ)
I. Sachverhalt
Für die Realisierung eines medizinisch-pflegerischen Zentrums (MPZ) am Gesundheitszentrum Spaichingen hat der Landkreis im Jahr 2023 ein zweistufiges Vergabeverfahren durchgeführt. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs war nur eine Interessenbekundung eingegangen. Mit dem interessierten Investor, der Gesundheitszentrum Primtal GmbH & Co.KG, wurden im Rahmen des Verhandlungsverfahrens zahlreiche Gespräche geführt. Das eingereichte Angebot erfüllte nicht alle ursprünglichen Vorgaben des Kreistags, wurde aber durch die aus den Reihen des Kreistags gebildeten Bewertungskommission befürwortet.
Am 16.05.2024 fasste der Kreistag den Beschluss, dem Angebot den Zuschlag zu erteilen und den ausverhandelten Vertragsänderungen zuzustimmen. Die Kreisverwaltung wurde beauftragt, den Zuschlag innerhalb der Befristung von sieben Monaten erst dann formal zu vollziehen, wenn seitens des Bieters das Angebot nochmals bestätigt wird und der Kreistag der weiterentwickelten Konzeption zugestimmt hat.
Hintergrund dieser Einschränkung war die Tatsache, dass die Bieter bei der Vorstellung ihres Konzeptes darauf hingewiesen hatten, dass für die Aufrechterhaltung ihres Angebotes noch die abschließende Zustimmung des Investors/Betreibers für das ambulante OP-Zentrum benötigt werde. Nachdem zahlreiche Gespräche mit den Investoren, teilweise auch unter Beteiligung des Klinikums geführt wurden, eine Abstimmung zwischen der notwendigen Ausstattung der OP-Räume sowie der von der Klinik gewünschten Nutzungszeiten erfolgt war und die Bieter sich mit dem Mitinvestor und Betreiber des ambulanten OPs geeinigt hatten, waren die Vorgaben des Kreistags erfüllt.
Der Kreistag nahm das Angebot der Gesundheitszentrum Primtal GmbH & Co.KG, Spaichingen am 31.10.2024 einstimmig an, was am gleichen Tag notariell beurkundet wurde.
Im Laufe des Jahres 2025 wurden zahlreiche Gespräche und Verhandlungen mit den Investoren geführt. Gleichzeitig haben sich die Rahmenbedingungen insgesamt deutlich verschlechtert. Zum einen führte die gesamtwirtschaftliche Situation zu einem sehr zurückhaltenden Investitionsklima. Zum anderen fehlt es aufgrund einer Vielzahl von Unsicherheiten im Gesundheitswesen an Planungssicherheit für alle Sektoren, sowohl stationär als auch ambulant. Trotz des eindeutigen Trends zur Ambulantisierung im Gesundheitswesen mit einer höheren Zahl an ambulanten Eingriffen werden diese bisher für Kliniken weiterhin nur unzureichend vergütet.
II. Vertragliche Regelungen
Zu den verpflichtenden Vorgaben aus dem mit der Gesundheitszentrum Primtal GmbH & Co.KG geschlossenen Vertrag für die Nutzung des MPZ gehören ein ambulantes OP-Zentrum mit Aufwachbetten, eine allgemeinärztliche Praxis/Praxen für mindestens drei Praxissitze, eine Apotheke, ein MVZ mit den Fachrichtungen Gynäkologie, Kinderheilkunde, Orthopädie und Unfallchirurgie sowie mindestens eine weitere Facharztpraxis.
Diese verpflichtenden Vorgaben wurden vom Investorenteam eingehalten und wurden auch in die Entwurfsplanung eingepflegt (siehe Anlage), mit Ausnahme des ambulanten OP-Zentrums für klinisches Operieren.
Darüber hinaus wurden weitere Nutzungsmöglichkeiten durch ein Sanitätshaus, eine Ergotherapiepraxis sowie ein gastronomisches Angebot als Ziel formuliert. Eine optionale Unterbringung sonstiger gewerblicher Nutzungen sowie von Wohnungen wurde ebenfalls zugelassen. Der Umfang der Wohnungen wurde jedoch flächenmäßig begrenzt: Die Fläche der ärztlichen und medizinnahen Dienstleistungen muss mindestens 75 % der vermietbaren Fläche einnehmen, der Umfang des Wohnraums maximal 25 %.
III. Ambulantes Operieren
Das Ambulante Operieren wurde mehrfach als Herzstück des MPZ bezeichnet. Ein spezialisierter fachärztlicher OP ist dafür kein gleichwertiger Ersatz.
Das Klinikum will weiterhin neben Tuttlingen auch in Spaichingen ambulant operieren. Es ist auch der Wunsch und die klare Erwartung der Stadt Spaichingen, dass das Klinikum so lange in Spaichingen operiert, wie es auch dem Investor angeboten wurde, also zehn Jahre. Aus Sicht des Klinikums ist dies machbar. In der Konsequenz müssen dann die ambulanten Operationen weiterhin im Bestandsgebäude erfolgen. Folglich muss der heutige Eingangsbereich des Bestandsgebäudes mit seinen Zuwegungen erhalten bleiben. Die bisherige Planung für das MPZ ist damit hinfällig und auch das Baufeld für das Projekt musste neu definiert werden.
IV. Bewertung
Positiv ist zunächst, dass kein Handlungsdruck besteht, da der Status quo mit OP und Praxen im Bestandsgebäude des Gesundheitszentrums funktioniert. Insofern würden sich die bestehenden medizinischen Angebote nicht verschlechtern. Daher ist ein Verzicht auf ein OP-Zentrum im MVZ bzw. die Änderung hin zu einem rein fachärztlichen OP grundsätzlich vorstellbar, da das übrige Raumprogramm umgesetzt wird.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
1. Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zustimmend zur Kenntnis.
2. Der Gemeinderat stimmt der Entwurfsplanung zu.
3. Der Gemeinderat fordert, dass unabhängig von der Realisierung des Projekts das MVZ in Spaichingen verbleibt und das Klinikum Landkreis Tuttlingen so lange in Spaichingen ambulant operieren wird, wie dies die gesetzlichen und leistungsrechtlichen Rahmenbedingungen zulassen.
4. Sollte eine Anpassung des Bebauungsplanes erforderlich sein, wird die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten.
Feststellung des Jahresabschlusses 2024 für das städtische Wasserwerk
I. Allgemeines
Gemäß §16 Abs. 1 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) ist von der Betriebsleitung für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ein aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang bestehenden Jahresabschluss sowie ein Lagebericht aufzustellen. Der Gemeinderat stellt entsprechend §16 Abs. 3 EigBG den Jahresabschluss innerhalb eines Jahres nach Ende des Wirtschaftsjahres fest und entscheidet über die Verwendung des Jahresgewinns bzw. die Behandlung des Jahresverlustes. Weiter entscheidet er über die Entlastung der Betriebsleitung.
Der Jahresabschluss 2024 liegt mit sämtlichen Bestandteilen und Anlagen dieser Sitzungsvorlage als Anlage bei. Im Rahmen des Lageberichtes wird zunächst allgemein auf die finanzielle Entwicklung im abgeschlossenen Jahr eingegangen, sowie ein Bezug zu den Vorjahren hergestellt. Des Weiteren wird über die Investitionen des abgelaufenen Jahres informiert und eine Beurteilung aus kaufmännischer Sicht abgegeben. Die Feststellung des Jahresabschlusses richtet sich nach §12 der Eigenbetriebsverordnung.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Der Jahresabschluss zum 31.12.2024 wird vom Gemeinderat in der Sitzung am 27.04.2026 wie folgt festgestellt:
| EURO | ||
| 1. | Erfolgsrechnung | |
| 1.1 | Summe Erträge | 2.189.389,22 |
| 1.2 | Summe Aufwendungen | -2.107.922,70 |
| 1.3 | Jahresüberschuss / Fehlbetrag (-) (Saldo aus 1.1 und 1.2) | 81.466,52 |
| Nachrichtlich: | ||
| Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung | 0 | |
| Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung | 0 | |
| 2. | Liquiditätsrechnung | |
| 2.1 | Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit | 1.302.602,63 |
| 2.2 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit | -176.498,65 |
| 2.3 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) | 1.126.103,98 |
| 2.4 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit | -94.938,13 |
| 2.5 | Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) | 1.031.165,88 |
| 2.6 | Überschuss / Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen | -640.442,33 |
| 3. | Bilanzsumme | 6.235.204,05 |
4. Verwendung des Jahresüberschusses:
5. Der Werkleitung wird die Entlastung erteilt.
WLZ Lagerhalle - Dachsanierung, Variantenuntersuchung, Kostenschätzung
Vorgang:
Klausurtagung 11.10.2024
GR vom 21.07.2025 - VL77/2025
TA vom 13.04.2026 – VL31/2026
I. Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.07.2025 den Grundsatzbeschluss zur Umplanung des ehem. WLZ-Gebäudes gefasst und die Verwaltung dazu beauftragt, die Planung der Flachdachsanierung des ehemaligen WLZ-Gebäudes weiter auszuarbeiten und die Kostenberechnung wieder vorzulegen. Die Kostenschätzung vom Juli 2025 ergab eine Summe von ca. 500 T€.
Herr Auer vom Architektur- und Statikbüro ASP-Plan wurde mit der Ausführungsplanung, statischen Untersuchung und Vorbereitung der Vergabe beauftragt. Das genauere Aufmaß und die Qualitäten der bestehenden Tragkonstruktion ergaben einen höheren notwendigen konstruktiven Eingriff als angenommen. Zu berücksichtigen war die erhöhte Schneelast, die seit 2007 bei umfassenden Sanierungen angesetzt werden muss, sowie die Last einer baurechtlich geforderten PV-Anlage.
Als statische Herausforderung sind die Kragarme des Vordachs entlang der Boxen und des verlängerten Vordachs in Richtung Bahngleise zu sehen. Diese sind weder im statischen System, der Tragkonstruktion noch im Auflagebereich für die erhöhte Schneelast ausreichend.
Aus diesem Grund wurde eine weitere Variante mit einer Verkürzung des Vordaches untersucht.
Variante I
Geprüft wurde der bauliche Aufwand und die Kosten einer Sanierung des bestehenden Daches mit Vordach in den vorhandenen Ausmaßen. Die statische Berechnung ergab einen umfangreichen Austausch der Koppelpfetten und Zweifeldträger.
Die Kostenberechnung beläuft sich in dieser Variante auf 630 T€.
Variante II
Idee war, das Vordach in der Auskragung soweit zu kürzen, dass das statische System nicht geändert und die notwendige zusätzliche Last ohne größeren statischen Aufwand aufgenommen werden kann. Mit einer Auskragung der vorhandenen Leimbinder von 2 m ist der statische Nachweis führbar. Das bedeutet, dass das vorhandene Vordach um 3 m gekürzt und das verlängerte Vordach zu den Bahngleisen komplett demontiert wird.
Die Kostenberechnung dieser Variante beläuft sich auf 550 T€, einschließlich Nebenkosten.
Im Technischen Ausschuss am 13.04.2026 wurde die Verwaltung damit beauftragt zu untersuchen, ob eine komplette Reduzierung des Vordachs machbar ist, und mit Einsparungen zu rechnen wäre. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung konnten wir noch keine abschließende Auskunft vom Statiker erhalten. Die erste Voruntersuchung ergab einen kritischen Bereich, da die Kragarme das Feld (der Bereich der Boxen) entlasten. Dies muss jedoch rechnerisch nachgeprüft werden. Sollte dies möglich sein, werden die möglichen Einsparungen im Idealfall bis zur Sitzung bekannt gegeben.
Ein weiterer Auftrag des TAs war die Untersuchung, ob ein Pultdach möglich wäre. Die statische Überprüfung ergibt einen enormen Mehraufwand für die Konstruktion, da die komplette Tragkonstruktion erneuert oder die Leimbinder so ertüchtigt werden müssen, dass sie eine Pultdachkonstruktion aufnehmen können. Die bestehenden Leimbinder müssen zwar mit der bisher geplanten Dachhaut ebenfalls ertüchtigt werden, jedoch nicht in diesem großen Umfang. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass das bisherige Dach kein 0° Flachdach ist, sondern dass die Leimbinder eine Überhöhung in der Mitte haben und ein Gefälle zu beiden Dachseiten bereits beim aktuellen Dach gegeben ist.
Mehrkosten für eine Dachhaut mit Stehfalzblech liegen bei ca. 40 €/m².
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Variante II mit gekürztem Vordach auszuführen. Sollte sich herausstellen, dass es statisch machbar ist, das Vordach komplett zu reduzieren und sich dadurch Minderkosten ermitteln lassen, wäre dies die neue Vorzugsvariante. Die Mehrkosten für die Sanierung des Daches in seinen bestehenden Ausmaßen (Variante I) ergeben aus Sicht der Verwaltung keinen so entscheidenden Mehrwert, der die Mehrkosten rechtfertigt.
II. Haushaltsrechtliche Auswirkungen
Im Finanzhaushalt 2026 sind für den Um- und Ausbau der WLZ-Lagerhalle 790.000 € eingestellt worden. Dieser Planansatz setzt sich aus 500.000 € für die Dachsanierung und 290.000 € für die Einrichtung eines Kletterturms zusammen.
Der Abruf von Zuschüssen aus der Städtebauförderung ist abhängig von der geplanten Nutzung. Hierzu findet in den kommenden Wochen ein Abstimmungsgespräch mit dem Sanierungsträger und dem RP statt, um die Möglichkeiten und den Umfang der Förderung zu besprechen.
Grundsätzlich sind Maßnahmen an der Gebäudehülle, wozu auch das Dach gehört, vollförderfähig. Dies würde eine Förderquote von 36 % der ermittelten Kosten bedeuten.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
WLZ - Turm
Entwurfsplanung und Kostenschätzung
Vorgang:
Klausurtagung 11.10.2024
GR vom 21.07.2025 – VL-78/2025
TA vom 13.04.2026 – VL-32/2026
I. Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.07.2025 den Grundsatzbeschluss zur Umplanung des ehem. WLZ-Gebäudes gefasst und die Verwaltung beauftragt, den WLZ-Turm als Kletterturm für den DAV weiter zu planen und eine Kostenschätzung aufzustellen.
Ausschlaggebend, den WLZ-Turm als Kletterturm auszubauen, ist der ersichtliche Vorteil für die Stadt Spaichingen, die Alte Halle für kulturelle Zwecke vorhalten zu können. In der Klausurtagung wurde erörtert, welchen Stellenwert die denkmalgeschützte Alte Halle in Spaichingen erlangen könnte, wenn sie flexibel für die Bürgerinnen und Bürger genutzt werden kann. Ein entscheidender Vorteil ist, dass Spaichingen eine reine „Veranstaltungshalle“ mit außergewöhnlichem Charme bieten könnte, die für verschiedenste Events (Veranstaltungen der Stadt, Vermietung an Unternehmen, Vereine, VHS, Kulturschaffende, private Hochzeiten u.v.m) genutzt werden kann, ohne Rücksicht auf einschränkende Vereinszeiten zu nehmen. Mit dieser einzigartigen Halle hat Spaichingen die Möglichkeit, einen besonderen Kulturstandort zu entwickeln und die Attraktivität der Stadt zu stärken.
Die jetzige Situation stellt sich weder für städtische Veranstaltungen, unternehmerisch tätige Kulturagenturen, private Hochzeiten noch für den DAV-Verein und die Schulen mit ihren Kletter-AGs zufriedenstellend dar. Durch die massive Kletterwand wird dem Innenraum das besondere Flair genommen und durch einen wiederkehrenden Auf- und Abbau von Eventequipment können Unternehmen nicht wirtschaftlich arbeiten. Seit Jahren kann die Alte Halle daher weder als reine Sporthalle noch als Veranstaltungshalle voll ausgeschöpft werden.
Der DAV wäre mit dem Umzug in einen eigenen Kletterturm in seinen Belegungszeiten nicht mehr eingeschränkt und könnte diese weiter ausbauen. Auch die schulischen AGs wären uneingeschränkt möglich.
Im Vorfeld getätigte Standortuntersuchungen haben ergeben, dass es zwar interessante Standorte gibt, wie z. B. an der Schillerschulsporthalle oder im Stadion. Allerdings bringen diese Standorte weitere An- und Umbauten mit sich. Unter anderem, da entweder die Umkleide- und Sanitärbereiche nicht zugänglich sind oder aus Kapazitätsgründen neue geschaffen werden müssen. Ein Neubau bringt daher mindestens ähnliche bis höhere Kostenstrukturen mit sich, wie in der Kostenberechnung der Turmsanierung ermittelt.
Die vorhandene Konstruktion des WLZ-Turms bietet sich daher als Umnutzung für einen Kletterturm an. Eine alternative Nutzung des vorhandenen Turms, außer als Kletterturm, ist weder für den Betriebshof noch für sonstige Zwecke erkennbar. Sollte der Turm rückgebaut werden, fallen neben Rückbau und Entsorgung auch Kosten für die Schließung des Daches an. Das Satteldach des „Verwaltungsbaus“ würde bis zur Flachdachhalle fortgeführt werden. Eine Nutzung für den Verwaltungsbau ist im Moment noch nicht definiert.
Die in der Klausurtagung besprochene Idee ist daher, den WLZ-Turm so zu ertüchtigen, dass er als Kletterturm bis zur letzten Ebene des Turms genutzt werden kann. Dafür wird der Turm zunächst komplett entkernt und statisch in den Ecken ausgesteift werden muss. So bereinigt bietet der Turm mehrere Seilführungen gleichzeitig. Mit mehreren Vertretern des Vereins wurde im Herbst 2025 die Situation vor Ort geprüft. Besonderen Anklang fand die enorme nutzbare Höhe von ca. 13 m.
Im Erdgeschoss wird der Eingang zur Seite verlegt, damit man zum Aufwärmen eine zusammenhängende Fläche erhält. Im hinteren Teil soll ein Bereich zum Bouldern für Kinder entstehen. Hier ist die Decke bereits bis zum Satteldach offen. Bei der Besichtigung haben die Vereinsvertreter diese Idee aufgeworfen. Eine Brandschutztür wird zum ehemaligen Verwaltungsbau eingesetzt. Eine gemeinsame Nutzung wurde bereits in der letzten Vorlage diskutiert.
Zu den Umkleiden und WC-Anlagen gelangt man über eine Treppe ins UG. Kompakt aber möglich sind hier jeweils für Damen und Herren WCs und je eine Dusche. Die Umkleideräume liegen im hinteren Bereich. Geschlossen werden die Wände zum Keller wie zur Halle, so dass der Kletterbereich autark für sich steht und auch unabhängig genutzt werden kann. Aus Brandschutz- und Sicherheitsgründen muss ein zweiter Fluchtweg vom Keller nach außen geführt werden. Dieser führt als neuer Flur über eine der Boxen direkt ins Freie. Der restliche Bereich der Box könnte z. B. dem Verein als Lagerfläche, ggf. auch mit Zwischenebene zur Verfügung gestellt werden.
Im Obergeschoss befindet sich ein weiterer kleiner Lagerraum unter dem Satteldach.
Im Außenbereich wird das vorhandene Podest über die gesamte Länge abgebrochen und die Fassade gedämmt. Die dreifach-verglasten Fenster werden, wo möglich, erhalten und in der korrekten Höhe wieder eingebaut. Der Turm selbst erhält eine Sandwichhülle aus Metall.
Ein sehr großer Kostenteil entfällt auf die Haustechnik, da hier im Bestand nichts Brauchbares mehr vorhanden ist. Elektro muss komplett neu verlegt und ein entsprechender Anschlusskasten vorgesehen werden. Als Heizung wird eine Wärmepumpe geplant, die den Turmtrakt mit Wärme versorgt. Warmwasser für die Duschen werden über Durchlauferhitzer abgedeckt. Über die neu zu montierende PV-Anlage ist genügend Strom für den Eigenbedarf gegeben. Wasser und Abwasser sind neu zu verlegen und nach außen zu führen. Diese Arbeiten sind zwar kostenintensiv, aber auch bereits in Vorbereitung für eine noch nicht festgelegte Nutzung des ehem. Lagerhauses zu sehen.
Der Ausbaustandard selbst soll so einfach wie möglich gehalten werden. Allerdings schlagen die energetischen, sicherheits- und brandschutztechnischen Vorgaben unter anderem zur Trennung vom ehemaligen Verwaltungstrakt ebenfalls stark zu Buche. Sind aber für eine autarke und voneinander unabhängige Nutzung der Bereiche unabdingbar, sinnvoll und zwingend. Damit die gesamte Hülle wärmedämmtechnisch und die Heiztechnik richtig bemessen werden kann, wurde parallel ein Sanierungsfahrplan für das gesamte Gebäude beim Büro AIP beauftragt. Diese Ergebnisse sind bereits in der vorliegenden Kostenschätzung mitberücksichtigt.
Die Kostenschätzung für die Sanierung liegt bei ca. 540.000 € brutto.
Der DAV-Sektion Spaichingen steht hinter dem Projekt und ist bereits aus Vereinsseite in Abklärung von Fördermitteln (WLSB, DAV etc.). Ebenfalls kam hier bereits die Bereitschaft für unterstützende Arbeiten in Eigenleistung. Je nach Beschlussfassung werden diese Themen in den weiteren Planungsschritten mitberücksichtigt.
II. Haushaltsrechtliche Auswirkungen
Im Finanzhaushalt 2026 sind für den Um- und Ausbau der WLZ-Lagerhalle 790.000 € eingestellt worden. Dieser Planansatz setzt sich aus 500.000 € für die Dachsanierung und 290.000 € für die Einrichtung eines Kletterturms zusammen.
Bei der Haushaltsanmeldung waren die oben genannten Randbedingungen und Vorgaben noch nicht in dieser Tiefe ersichtlich. Zudem ist eine solche Sanierung ohne vertiefte Untersuchungen und Planungen nur sehr schwer im Vorfeld abschätzbar, was hier alles berücksichtigt werden muss und wird mit Sicherheit auch in einer möglichen Umsetzung und weiteren vertieften Planung noch die ein oder andere „Überraschung“ parat halten.
Der Abruf von Zuschüssen aus der Städtebauförderung ist abhängig von der geplanten Nutzung. Hierzu findet in den kommenden Wochen ein Abstimmungsgespräch mit dem Sanierungsträger und dem RP statt, um die Möglichkeiten und den Umfang der Förderung zu besprechen.
Die Kostenberechnung der Sanierung des Hallendaches ergab eine Summe von 540.000 €. Eine Finanzierung ist über den im März 2026 bewilligten und nicht eingeplanten Zuschuss für die Fachkraft Sprachförderung möglich. Die um 250.000 € höheren Ausgaben für die Ertüchtigung des Turmes können über einen kürzlich bewilligten und ebenfalls im Haushalt 2026 nicht vorgesehenen LGVFG-Zuschuss für die Primbrücke beim Feuerwehrmagazin (113.510 €) teilweise gedeckt werden. Mangels weiterer Finanzierungsvorschläge ginge nach heutigem Stand die Differenz (136.490 €) zu Lasten der liquiden Rücklagen. Bezogen auf die Gesamtmaßnahme (Dach und Turm) muss der Gemeinderat eine überplanmäßige Ausgabe von 300.000 € genehmigen.
Klar ist, dass die Kosten für dieses große Projekt mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht alle im HH-Jahr 2026 abgerufen werden und sich auch ins Jahr 2027 ziehen, wo dann entsprechende Kostenansätze gebildet werden können.
Der Gemeinderat beschließt mit
14 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen, 0 Stimmenthaltungen:
Straßeninstandsetzung Schadensklasse 3 mit Erneuerung des bituminösen Oberbaues und des Gehweges für folgende Straßenabschnitte
• LOS 1: Instandsetzung Teilstück Trossinger Straße 2. BA
• LOS 2: Instandsetzung Teilstück Frittlinger Straße 1. BA
Vergabe der Bauarbeiten
I. Sachverhalt
Die Arbeiten für die Straßeninstandsetzungsarbeiten für die oben genannten Straßenabschnitte wurden vom Fachbereich Planen und Bauen in 2 Losen beschränkt ausgeschrieben.
Insgesamt wurden 7 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Es haben 3 Firmen ein Angebot abgegeben.
Nach der Nachrechnung und fachtechnischen Überprüfung durch den Fachbereich Planen und Bauen ergibt sich folgende Bieterreihenfolge:
| Pos. | Firma | Ort | Gesamtsumme Brutto | % |
| 1 | Strabag GmbH | Freudenstadt | 153.123,68 € | 100,0 |
| 2 | Efinger GmbH | Aldingen-Aixheim | 187.273,07 € | 122,3 |
| 3 | J.F.Storz GmbH | Donaueschingen | 192.310,96 € | 125,6 |
Im Rahmen der Kostenberechnung wurden vom Fachbereich Planen und Bauen insgesamt ca. 177.400 € ermittelt. Anteil Wasserleitung ca. 55.200 €
| Pos. | Firma | Ort | Gesamtsumme Brutto | % |
| 1 | Strabag GmbH | Freudenstadt | 83.443,09 € | 100,0 |
| 2 | Efinger GmbH | Aldingen-Aixheim | 111.269,96 € | 133,3 |
| 3 | J.F.Storz GmbH | Donaueschingen | 117.871,56 € | 141,3 |
Im Rahmen der Kostenberechnung wurden vom Fachbereich Planen und Bauen insgesamt ca. 136.800 € ermittelt. Anteil Wasserleitung ca. 44.700 €
II. Ausführungszeit
Mit den Bauarbeiten ist am 18.05.2026 zu beginnen. Die Bauarbeiten sind bis zum 18.09.2026 fertig zu stellen.
III. Haushaltsrechtliche Auswirkungen
Im Ergebnishaushalt wurden insgesamt 350.000 € für die Durchführung von Deckschichtsanierungen und die Erneuerung des Straßenoberbaus SK 3 eingestellt. In diesem kalkulierten Unterhaltungsaufwand ist die Erneuerung des Straßenoberbaus in den beiden Losen enthalten.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, ohne Aussprache, auf Grundlage der Vorlage 27/2026:
Die Bauarbeiten für die Straßeninstandsetzung im LOS 1 Teilstück Trossinger Straße werden an das wirtschaftlichste Angebot der Firma STRABAG GmbH, Direktion Baden-Württemberg, Freudenstadt, zur Bruttoangebotssumme von 153.123,68 € vergeben.
Die Bauarbeiten für die Straßeninstandsetzung im LOS 2 Teilstück Frittlinger Straße werden an das wirtschaftlichste Angebot der Firma STRABAG, Direktion Baden-Württemberg, Freudenstadt, zur Bruttoangebotssumme von 83.443,09 € vergeben.
Sporthalle Schillerschule Spaichingen – Beleuchtungserneuerung auf LED, 1. + 2. Bauabschnitt ohne Nebenräume
- Arbeitsvergabe der Elektroinstallationsarbeiten
- Beschlussfassung
I. Sachverhalt
Vom Fachbereich Planen und Bauen und der Zuhilfenahme des Planungsbüro Veit aus Tuttlingen wurden die Elektroinstallationsarbeiten für die Beleuchtungserneuerung auf LED (1.+2.Bauabschnitt ohne Nebenräume) in der Sporthalle Schillerschule Spaichingen öffentlich ausgeschrieben. Insgesamt haben 5 Firmen die Angebotsunterlagen angefordert, von denen zwei Firmen ein Angebot zur Submission am 09.04.2026 abgegeben haben.
Nach der Nachrechnung und fachtechnischen Überprüfung durch den Fachbereich Planen und Bauen ergibt sich folgende Bieterreihenfolge:
| Pos. | Bieter | Ort | Angebotssumme Brutto | % |
| 1 | Fa. Elektro Technik Hug GmbH | Hardt | 239.464,40 € | 100,00 |
| 2 | Fa. Elektro Merkt | Spaichingen | 292.458,14 | 122,1 |
Die Kosten für die Elektroinstallationsarbeiten wurden mit 317.393,43 €, sowie die Kosten für die Fachplanung mit 44.916,53 € berechnet.
II. Ausführungszeit
Die Bauarbeiten des 1. Bauabschnitts sollen im Zeitraum der Pfingstschulferien 2026 begonnen und des 2. Bauabschnitts im Zeitraum der Sommerschulferien 2026 abgeschlossen werden.
III. Haushaltsrechtliche Auswirkungen
Im Haushaltsplan 2026 wurden im Ergebnishaushalt unter dem Produkt 42410103
350.000 € für Ausführung und Fachplanung eingestellt.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, ohne Aussprache, auf Grundlage der Vorlage 36/2026:
Die Elektroinstallationsarbeiten werden an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Elektro Technik Hug GmbH aus Hardt, zur Bruttoangebotssumme von 239.464,40 € vergeben.