Aus dem Gemeinderat wird berichtet

Aus dem Gemeinderat wird berichtet Umbau und Erweiterung des ehemaligen Schulgebäudes Locherhof für Zwecke des Kindergartens Am Mittwoch vergangener...

Aus dem Gemeinderat wird berichtet Umbau und Erweiterung des ehemaligen Schulgebäudes Locherhof für Zwecke des Kindergartens

Am Mittwoch vergangener Woche ist die Baugenehmigung für die Kindergartenbaumaßnahme eingegangen. Der Gemeinderat hat sich entschieden, bis auf Abbrucharbeiten, Außenanlagen und Möblierung, alle Arbeiten auf einen Schlag auszuschreiben. Damit verzögert sich zwar die Ausschreibung, weil erst noch eine weitere Konkretisierung der Planungen und Festlegungen nötig sind. Man verspricht sich damit aber neben früherer Klarheit über die Kosten und der Möglichkeit einer Gegensteuerung auch eine bessere Koordinierung der Baumaßnahmen und damit auch einen reibungsloseren Bauablauf. So jedenfalls war die Erfahrung bei der Baumaßnahme für die Grundschule Eschbronn, wo dieselbe Vorgehensweise gewählt wurde. Die Kosten für die Baumaßnahme sind mit 4,4 Mio. € errechnet worden. Dagegen stehen Förderzusagen in Höhe von 1,8 Mio. €.

Der Gemeinderat hatte in der letzten Sitzung die Aufgabe, Materialien für die Ausschreibung festzulegen. Dazu hatte im Rahmen der Klausurtagung eine Besichtigung des Kindergartens Zimmern-Ost stattgefunden, wo viele der vorgeschlagenen Baustoffe verbaut sind.

Der Gemeinderat hat folgende Festlegungen getroffen:

BödenDie Böden in der Einrichtung sollen in Kautschuk ausgeführt werden, auch in den Nassbereichen.
WändeDie Wände werden in Holzständerbauweise ausgeführt. Die Wände in den Aufenthaltsräumen werden mit sichtbaren Holzplatten gestaltet. In den Nebenräumen ist ein Filzputz vorgesehen. In den Nassräumen sollen auch Wände im Spritzbereich mit Kautschuk belegt werden.
DeckenIn den Aufenthaltsräumen sind Holz-Akustik-Decken vorgesehen, in den Nebenräumen Kassettendecken.
TürenDie Türen zu den Gruppenräumen erhalten ein verglastes Seitenteil, das bis zu einer Höhe von 1,20 Meter mit einem Folienmotiv beklebt wird. Es sind Türen mit integriertem Klemmschutz vorgesehen. Die Außentüre erhält ein Flucht- und Überwachungssystem.
BeleuchtungIm Obergeschoss sind Oberlichter vorgesehen. In den Aufenthaltsbereichen sind runde Aufputzleuchten mit bunten Einfassungen vorgesehen, die unregelmäßig verteilt werden sollen.
Geländer für LaubengangDas Geländer soll mit einem Edelstahlnetz zur Absturzsicherung versehen werden.
AußenfassadeVorgesehen ist eine stehende Holzfassade.


Zudem hatte der Gemeinderat über die Heizung zu entscheiden. Geplant ist eine Umrüstung der bestehenden Öl-Heizung auf Gas. Diese soll im Bedarfsfall auch den Kindergarten beheizen. Ansonsten ist eine Wärmepumpe vorgesehen. Der Gemeinderat hat sich zwischen einer Luft-Wasser-Wärmepumpe, einer Erdsondenheizung und einer Eisspeicherheizung zu entscheiden. Die Wärmepumpe mit Erdsonde (113.000 € netto) und erst recht die Eisspeicherheizung (221.950 € netto) haben gegenüber der Luft-Wasser-Wärmepumpe (69.500 € netto) die höchsten Investitionskosten. Bezogen auf die Laufzeit ist die Wärmepumpe mit Erdsonde allerdings die günstigste Lösung, weil die Betriebs- und Wartungskosten niedriger und die Laufzeit länger ist. Zudem ist anders als bei der Luft-Wärme-Wasserpumpe kein Außengerät erforderlich, das Platz in der Außenspielfläche beanspruchen würde und zu Immissionen führen kann. Das Gerät für die Erdsondenlösung kann im Gebäude verbaut werden und ist damit nicht der Witterung ausgesetzt, was sich günstig auf die Lebensdauer auswirken kann. Der Gemeinderat hat sich daher für die Sole/Wasser-Wärmepumpe mit Erdsondenbohrungen entschieden. Die Baumaßnahmen sollen gesamt im Februar 2025 ausgeschrieben werden. Baubeginn ist voraussichtlich im Mai 2025. Die Fertigstellung ist für August 2026 vorgesehen.

Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Dunningen und der Gemeinde Eschbronn im Zuge des Flurneuordnungsverfahrens Dunningen (B462)

Im Zuge der Flurneuordnung würde es sich als günstig erweisen, die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Dunningen und Eschbronn dem ausgebauten Straßen- und Wegenetz in der Örtlichkeit anzupassen. Dies gilt für konkret für Flächen entlang des Lackendorfer Weges. Die dort vom Flurneuordnungsamt vorgeschlagene Flächenänderung beinhaltet zum einen eine Flächenberichtigung von 569 qm, weil die Größe der Buchgrundstücke und die Größe der Grundstücke in der Örtlichkeit nicht identisch sind. Außerdem enthält sie eine Gemarkungsgrenzänderung von 254 qm zu Gunsten der Gemarkung Locherhof. Wegen der Flächenberichtigung reduziert sich die Fläche der Gemarkung Locherhof aber unterm Strich um 315 qm. Der Gemeinderat hat der Grenzänderung zugestimmt.

Kindergartengebühren

Der Gemeinderat hat entschieden, dass das so genannte Teegeld nicht mehr von den Kindergärten eingezogen wird, sondern mit der Kindergartengebühr. Diese erhöht sich entsprechend. Unterm Strich werden die Eltern allerdings nicht stärker belastet. Die Getränke, andere Lebensmittel und Utensilien werden im Gegenzug aus dem Gemeindehaushalt bezahlt. Die Maßnahme dient der Vereinfachung und der Entlastung des Kindergartenpersonals. Die Satzung zur Änderung der Kindergartengebühren tritt zum 1. Dezember 2024 in Kraft. Sie ist in diesem Amtsblatt veröffentlicht.

Grundsteuerreform

Die Grundsteuerreform ist keine Erfindung der Gemeinde Eschbronn. Die Gemeinde hat vielmehr die entsprechende Rechtsprechung und die daraufhin ergangenen Steuergesetze des Bundes und des Landes umzusetzen. Gegenüber der jetzigen Regelung wird es hinsichtlich der Steuerlast im Einzelfall erhebliche Verwerfungen geben. Einige werden erheblich mehr, andere weniger als bisher bezahlen müssen. Dies ist vom Gesetzgeber so gewünscht und festgelegt. Die Gemeinde hat lediglich die Hebesätze festzulegen. Die bisherigen Regelungen zu den Hebesätzen laufen zum Jahresende automatisch aus. Die Hebesätze sind für die beiden Grundsteuerarten jeweils einheitlich. Die Gemeinde kann also nicht durch die Gestaltung der Hebesätze die angesprochenen Verwerfungen aufheben.

Nach der neuen Regelung werden Wohnhäuser von landwirtschaftlichen Betrieben nicht mehr der Versteuerung nach der Grundsteuer A, sondern nach der Grundsteuer B unterworfen. Zudem gibt es beispielsweise bei Waldflächen abweichende Festsetzungen bei der Steuermesszahl. Dadurch brechen der Gemeinde erhebliche Einnahmen bei der Grundsteuer A weg. Eine Einschätzung zum Aufkommen ist allerdings noch schwierig, weil erst rund 70 % der Steuermessbetragsbescheide vorliegen. Entsprechend einer Hochrechnung auf Basis der vorliegenden Bescheide hat der Gemeinderat den Hebesatz für die Grundsteuer A mit 900 % festgelegt.

Bei der Grundsteuer B ist die Datenlage genauer. Hier gibt es gravierende Verwerfungen, weil nicht mehr die tatsächliche Bebauung maßgeblich ist, sondern die Grundstücksfläche und der Bodenwert. Bislang waren beispielsweise für nicht bebaute, aber bebaubare Grundstücke eine recht niedrige Grundsteuer zu bezahlen. Durch die Neuregelung werden Bauplätze behandelt wie bebaute Grundstücke und steigen damit in der Steuerlast erheblich. Ähnliches gilt für große Wohngrundstücke. Eigentümer kleinerer Wohngrundstücke oder von Eigentumswohnungen dagegen werden tendenziell entlastet. Der Gemeinderat hat beschlossen, den Hebesatz von 385 % für die Grundsteuer B beizubehalten. Trotz des höheren Prozentsatzes an Steuermessbescheiden gibt es auch bei der Grundsteuer B noch erhebliche Unsicherheiten, weil offensichtlich viele Messbetragsbescheide angefochten wurden und über die Rechtsmittel vielfach noch nicht entschieden ist.

Über die Grundsteuer A und B hinaus wurde auch die Möglichkeit geschaffen, Bauplätze über eine Grundsteuer C höher zu besteuern. Von dieser Möglichkeit hat die Gemeinde Eschbronn keinen Gebrauch gemacht.

Der Gemeinderat hat der notwendigen Neufassung der Satzung über die Erhebung von Grundsteuer und Gewerbesteuer und über die Festlegung der Hebesätze zugestimmt. Die Bekanntmachung der Satzung erfolgt in diesem Amtsblatt.

Bau einer Wasserleitung in der Birkengasse im Zuge der Erschließungsmaßnahmen Gas und Glas

Der Gemeinderat hat der Weiterführung der Wasserleitung in der Birkengasse vom Tannweg bis zum Gebäude Birkengasse 10 als Mitverlegung im Zuge der Erschließung mit Gas und Gals zugestimmt. Mit den Tiefbaumaßnahmen wird die Firma Leo Hermann aus Vöhrenbach beauftragt. Die Tiefbauarbeiten liegen bei ca. 11.000 €. Hinzu kommen noch ca. 5.000 € Aufwand für die Rohrverlegung, die Anschlüsse und den Einbau weiterer Schieber. Die Maßnahme ist erforderlich, um die Versorgung der Grundstücke Birkengasse 10 und Staigerswiesen zu sichern.

Festsetzung des Weihnachtsmarktes in Mariazell als Jahrmarkt am 13. Dezember 2024

Der Gemeinderat hat der Festsetzung des Weihnachtsmarktes in Mariazell als Jahrmarkt am 13. Dezember 2024 zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, beim Landratsamt eine entsprechende Erlaubnis einzuholen.

Annahme und Verwendung von Spenden

Der Gemeinderat hat der Entgegennahme von Spenden in Höhe von insgesamt 189,25 € für den Kindergarten Locherhof und die Grundschule zugestimmt.

Bekanntgaben

Geschwindigkeitskontrolle Hardter Straße 67 - stationär

Im Messzeitraum im Juli 2024 wurden in Mariazell, Hardter Straße 67, Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Es wurden 43.574 Fahrzeuge in Fahrtrichtung ortseinwärts gemessen. Es hat 115 Beanstandungen gegeben. Die höchste Geschwindigkeit hat 80 km/h betragen.

Geschwindigkeitskontrolle Mariazeller Straße 102 - mobil

Am 2. Juli 2024 wurden in Locherhof, Mariazeller Straße 102, Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Es wurden 88 Fahrzeuge in Fahrtrichtung Ortsmitte und 3 Fahrzeuge in Fahrtrichtung Mariazell gemessen. Es hat 7 Beanstandungen gegeben. Die höchste Geschwindigkeit hat 70 km/h betragen.

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Eschbronn
NUSSBAUM+
Ausgabe 45/2024
von Bürgermeisteramt Eschbronn
08.11.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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