Frau Sucheta-Bock informierte umfassend über den aktuellen Sachstand zur Fortschreibung des Teilregionalplanes „Regionalbedeutsame Windkraftanlagen“ des Regionalverbands Schwarzwald-Baar-Heuberg.
Gemäß gesetzlichen Vorgaben sind bis spätestens Ende September 2025 insgesamt 2 % der Regionsfläche als Vorranggebiete für erneuerbare Energien auszuweisen, davon 0,2 % für Photovoltaik und 1,8 % für Windenergie. Sollte diese Ausweisung nicht fristgerecht (Herbst 2025) erfolgen, gelten sämtliche Flächen im Verbandsgebiet als grundsätzlich geeignet (sog. „Privilegierung“). In einem solchen Fall wäre eine Umsetzung von Projekten allein von der Wirtschaftlichkeit abhängig und läge im alleinigen Ermessen potenzieller Projektierer. Entscheidungsgrundlagen wären dabei insbesondere Eigentümerstrukturen sowie topografische Gegebenheiten.
Die planerische Festlegung durch den Regionalverband hingegen schafft Klarheit, vereinfacht Genehmigungsverfahren und beschleunigt die Umsetzung.
Die derzeit im Entwurf berücksichtigten Flächen im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Tuttlingen sind der Sommerberg, der von Talheim und Seitingen-Oberflacht weiterentwickelt wird und der Winterberg, der bereits als Standort realisiert und lediglich nachrichtlich aufgenommen wurde. Dieser kann auch aufgrund der topografischen Lage sowie der Ausweisung als Wasserschutzgebiet „Tiefentalquellen“ nicht mehr erweitert werden.
Beim Konzenberg (offizielle Regionalplanbezeichnung: Hummelskopf) verteilen sich die potenziellen Flächen auf die Forstverwaltung Baden-Württemberg, die Gemeinde Wurmlingen, die Stadt Tuttlingen sowie private Eigentümer. Die Stadt Tuttlingen und die Gemeinde Wurmlingen werden für ihre Flächen Gespräche mit Projektentwicklern führen. Seitens der Landesforstverwaltung könnten zu einem späteren Zeitpunkt weitere Flächen eingebracht werden. Die Projektpartner sowie die konkreten Planungskonzepte werden zu gegebener Zeit in enger Abstimmung mit der Gemeinde Wurmlingen vorgestellt.
Der Hattinger Berg wurde von der Stadt Tuttlingen als Potenzialgebiet vorgeschlagen, jedoch aufgrund der nicht ausreichenden mittleren Windleistungsdichte (Sollwert: 190 W/m²) vom Regionalverband nicht berücksichtigt. Gleichwohl kann der Standort mit rund 175 W/m² aus wirtschaftlicher Sicht für Projektierer weiterhin interessant sein. Hierfür ist eine punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich, die im gemeinsamen Ausschuss am 19.03.2025 eingeleitet worden ist. Derzeitig erfolgt die Suche nach geeigneten Projektierern. Die konkreten Planungen sollen zu gegebener Zeit dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt werden, so Frau Sucheta-Bock abschließend zur Vorlage, die dem Ortschaftsrat zur Kenntnisnahme vorgelegt wurde.
Der Ortschaftsrat diskutierte die Notwendigkeit der Ausweisung einer Anlage auf dem Hattinger Berg, insbesondere unter dem Aspekt der geringeren Windstärke, über die möglichen Entscheidungsbefugnisse des Ortschaftsrates und der Beteiligung der Bürgerschaft, sowie über Möglichkeiten und Beteiligungen bei den Finanzierungsmodellen eines Windparks und den Flächenverbrauch. Der Ortschaftsrat machte deutlich, dass das Thema Sprengkraft hat und eine Bürgerbeteiligung wichtig ist. Eine politische Grundsatzdiskussion über die Bundespolitik und erneuerbare Energien wurde von Ortsvorsteher Speck beendet. Er entnehme allen Beiträgen den Wunsch auf einen besseren Energiemix. Ebenso sei klar geworden, dass Ortschaftsrat und Bevölkerung in die Überlegungen einbezogen werden wollen. Die Fragestellung sei deutlich geworden, ob sich eine Anlage bei 175 W/m² lohne. Letztendlich müssten sich aber auch alle beim eigenen Stromverbrauch kritisch hinterfragen. Polemik bringe hier nicht weiter, so Ortsvorsteher Speck abschließend.
Der Bebauungsplan wurde vom Ortschaftsrat einstimmig als Satzung beschlossen. Mit Erschließung und Bebauung kann erst nach Abschluss der Hochwasserschutzmaßnahmen am Krähenbach 2027 und damit frühestens 2028 gerechnet werden. Die Baufenster lassen verschiedene Bebauungsvarianten wie Reihenhäuser und Einfamilienhäuser zu. Diskutiert wurde insbesondere die künftige Bebauungsweise, die auch von der Finanzierbarkeit Privater und Bauträger sowie der Nachfrage abhängig ist. Die Bausituation sei derzeit finanziell sehr angespannt und die Finanzierbarkeit von Einfamilienhäusern für Private fraglich. Bauträger sind eher für Reihenhäuser zu gewinnen. Die Art der Bebauung muss spätestens kurz vor der Erschließungsplanung festgelegt werden. Das Mehrfamilienhaus soll als Lärmriegel im vorderen Bereich des Baugebietes zur Bischofszeller Straße hin dienen und ist nach der TA Lärm auch für die Planungen zwingend vorgeschrieben. Anwohnereinwänden sei mit dem Kaufangebot eines zusätzlichen Abstandsstreifens entgegengekommen worden. Die rechtlichen Abstände seien auch ohne das Angebot eingehalten, so Frau Sucheta-Bock zum Bebauungsplan. Die Grundstücke sollen über das Ausschreibungsportal der Stadt Tuttlingen zu gegebener Zeit sowohl Bauträgern als auch Privaten angeboten werden.
Ziel der Satzung ist, bei Lärm oder Vandalismus auch ohne konkreten Tatnachweis einen Platzverweis aussprechen zu können. Diese Möglichkeit haben Ordnungsdienst und Polizei bisher nicht gehabt. Die öffentliche Nutzung soll damit nicht eingeschränkt werden und ist auch weiterhin gewünscht. Vorfälle an der Möhringer Anton-Braun-Schule sind nicht bekannt, man hat damit eher Brennpunkte in Tuttlingen im Blick, möchte aber alle Schulhöfe gleichermaßen regeln, so Herr Drössel, Abteilung Schulen. Der Ortschaftsrat stimmte der Satzung einstimmig zu.
Die Verwaltung informierte über die notwendigen Schritte, Kosten und Qualifizierungen zur Umsetzung des Rechtsanspruches auf eine Ganztagesbetreuung. Dieser Rechtsanspruch umfasst eine Betreuung von 8 Stunden an 5 Tagen wöchentlich bei 48 von 52 Kalenderwochen jährlich ab Schuljahr 2026/2027. Er wird stufenweise bis Schuljahr 2029/20230 ausgebaut, in dem dann ein Rechtsanspruch für alle Grundschülerinnen und -schüler besteht. Im Schuljahr 2026/27 werden die Schildrainschule, die Wilhelmschule, die Karlschule und die Albert-Schweitzer-Schule als rechtsanspruchserfüllende Ganztagsschulen ausgebaut. Im nächsten Schritt, ein Schuljahr später, folgen die Grundschule im Holderstöckle und die Schrotenschule. Die Betreuung soll im sog. Kombinationsmodell durch die Ganztagsschule mit ergänzender Schulkindbetreuung, sowie in den Ferienzeiten über die Ferienbetreuung TUPF sichergestellt werden. Die Anton-Braun-Grundschule wird aktuell als Ganztagsschule nach Modellversuch betrieben, d.h. als Ganztagsschule in offener Form (an drei oder vier Tagen) mit der Möglichkeit zur kostenlosen Teilnahme am Ganztagsangebot und der kostenpflichtigen verlässlichen Grundschule mit Betreuung von Montag bis Freitag von 7:00 –13:00 Uhr und einem Mittagstisch von Montag bis Donnerstag.
Nach Bedarfserhebungen ist aktuell keine Erweiterung des Betreuungsbedarfs in Möhringen notwendig. Sollte ein Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung geltend gemacht werden, wäre ein Schulwechsel in die Kernstadt erforderlich. Die Verwaltung steht im Austausch mit der Schulleiterin Frau Körrenz und wird bei einer Bedarfsverschiebung reagieren. Ein ganz besonderes Augenmerk werde hierzu auch auf die Qualifizierung der Betreuungskräfte gelegt, dies sei auch ausdrücklicher Wunsch von Oberbürgermeister Beck, so die Verwaltung abschließend.
Der Ortschaftsrat stimmte der Vorlage mehrheitlich zu; es wurde aber auch kritisch diskutiert, inwieweit diese rechtlichen Rahmenbedingungen Erziehungsverantwortung und kindliche Entwicklungsräume auf Institutionen verlagern.
Bekanntgaben
OV Speck gibt bekannt, dass
Bürgerfrageviertelstunde
Bürgerfragen wurden zum Bebauungsplan Heuhäusle und zur Windkraftanlage Hattinger Berg gestellt und von Frau Sucheta-Bock in der Sitzung beantwortet.