Tuttlingen wird nachhaltig – Sachstand Windkraftanlagen Tuttlingen
Frau Sucheta-Bock informierte umfassend über den aktuellen Sachstand zur Fortschreibung der Teilregionalpläne „Regionalbedeutsame Windkraftanlagen“ des Regionalverbands Schwarzwald-Baar-Heuberg.
Gemäß gesetzlichen Vorgaben sind, bis spätestens Ende September 2025 insgesamt 2 % der Regionsfläche als Vorranggebiete für erneuerbare Energien auszuweisen, davon 0,2 % für Photovoltaik und 1,8 % für Windenergie. Sollte diese Ausweisung nicht fristgerecht erfolgen, gelten sämtliche Flächen im Verbandsgebiet als grundsätzlich geeignet (sog. „Privilegierung“). In einem solchen Fall wäre eine Umsetzung von Projekten allein von der Wirtschaftlichkeit abhängig und läge im alleinigen Ermessen potenzieller Projektierer. Entscheidungsgrundlagen wären dabei insbesondere Eigentümerstrukturen sowie topografische Gegebenheiten.
Die planerische Festlegung durch den Regionalverband hingegen schafft Klarheit, vereinfacht Genehmigungsverfahren und beschleunigt die Umsetzung.
Die derzeit im Entwurf berücksichtigten Flächen im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Tuttlingen wurden anhand der Plandarstellung erläutert:
Das ursprünglich vorgesehene Gebiet wurde um ca. 10 ha reduziert, da ein Wasserschutzgebiet der Schutzzone II berücksichtigt werden musste. Die verbleibende Fläche soll in interkommunaler Zusammenarbeit von den Gemeinden Talheim und Seitingen-Oberflacht weiterentwickelt werden.
Der auf Eßlinger Gemarkung gelegene Teil des Sommerbergs wird aufgrund der topografischen Lage sowie des Vorkommens eines Bannwaldes als wenig geeignet für eine Projektierung eingeschätzt. Das verbleibende Potenzialgebiet ist primär in Richtung Talheim ausgerichtet.
Eine Rückfrage der Stadt Tuttlingen beim Regionalverband bestätigte, dass die gesetzlichen Mindestabstände – 1000 m zu geschlossener Wohnbebauung und 500 m zu Aussiedlerhöfen – im Planentwurf eingehalten wurden.
Dieser Standort ist bereits realisiert und wurde im Zuge der Fortschreibung lediglich nachrichtlich übernommen. Aufgrund der topografischen Lage sowie der Ausweisung als Wasserschutzgebiet „Tiefentalquellen“ ist eine Erweiterung nicht möglich.
Diese Fläche wurde von der Stadt Tuttlingen als Potenzialgebiet vorgeschlagen, jedoch aufgrund der nicht ausreichenden mittleren Windleistungsdichte (Sollwert: 190 W/m²) vom Regionalverband nicht berücksichtigt. Gleichwohl kann der Standort mit rund 175 W/m² aus wirtschaftlicher Sicht für Projektierer weiterhin interessant sein.
Weiteres Vorgehen: Eine punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans ist erforderlich und soll im gemeinsamen Ausschuss am 26.06.2025 eingeleitet werden. Im Anschluss daran erfolgt die Suche nach geeigneten Projektierern. Die konkreten Planungen sollen zu gegebener Zeit dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt werden.
Diese Fläche wurde von der Stadt Tuttlingen als Potenzialgebiet vorgeschlagen, jedoch aufgrund der nicht ausreichenden mittleren Windleistungsdichte (Sollwert: 190 W/m²) vom Regionalverband nicht berücksichtigt. Gleichwohl kann der Standort mit rund 175 W/m² aus wirtschaftlicher Sicht für Projektierer weiterhin interessant sein.
Weiteres Vorgehen: Eine punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans ist erforderlich und soll im gemeinsamen Ausschuss am 26.06.2025 eingeleitet werden. Im Anschluss daran erfolgt die Suche nach geeigneten Projektierern. Die konkreten Planungen sollen zu gegebener Zeit dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt werden.
Der Ortschaftsrat erkundigte sich noch über Leistung, Rückbau und Sichtbarkeit der Anlagen, sowie über die Entscheidungskriterien der Projektierer.
Vergabe Krähenbach
Der Ortschaftsrat hat die Vergabe der Arbeiten an die Fa. Fischer aus Bonndorf im Nachgang zum Projektbeschluss zur Kenntnis genommen. Über Beginn und Dauer der Arbeiten, die zwischen Juni und September 2025 erfolgen, soll zu gegebener Zeit informiert werden. Die Pflanzungen sollen bis Frühjahr 2026 erfolgen.
Anmeldungen der Ortschaft zum Investitionshaushalt 2026
Der Ortschaftsrat hat in Vorberatung des Investitionshaushalts folgende Positionen neu eingebracht und damit die Verwaltung gebeten, für das kommende Haushaltsjahr entsprechende Mittel bereitzustellen:
Umgestaltung der Kriegsgräber auf dem Friedhof Eßlingen
Mögliche Umgestaltungen werden derzeit mit der Friedhofsverwaltung besprochen. Der Ortschaftsrat bat um Planung und Bereitstellung von Haushaltsmitteln in 2026. Zusammen mit der Wegesanierung 2025 wäre dann der Friedhof langfristig saniert.
Kinderspielplatz: Einbeziehung des Baches in den Spielbereich
Die Maßnahme soll aus laufenden Unterhaltsmitteln im Zuge der Arbeiten am Krähenbach realisiert werden.
Pfarrscheuer, Oberer Eingang Pflasterbelag
Der Ortschaftsrat bekräftigte nochmals den Wunsch der letztjährigen Beratung. Die Überarbeitung des Pflasterbereiches des oberen Eingangs der Pfarrscheuer wurde mit ca. 70.000 € kalkuliert und fand auf unbestimmte Zeit keine Aufnahme in den Haushalt.
Auch wurden die Haushaltspositionen Stützmauer am Sommerberg (Investitionshaushalt) und Sanierung der landwirtschaftlichen Wege Gassenäcker/Leimgrube (laufender Unterhalt), sowie der Unterspülungen der Straße am Bach (laufender Unterhalt) erneut bekräftigt.
Der Hochwasserschutz kann laut Ortsvorsteher Schmid aus Kapazitätsgründen erst im Anschluss an die Maßnahmen in Möhringen von der Verwaltung aufgegriffen werden und wurde daher auf unbestimmte Zeit verschoben.
Seitens des Ortschaftsrates wurden auch einige laufende Unterhaltungsmaßnahmen wie die Rissesanierung der Gehwege, Blumenkübel Rathaus, Streichen der Eingangstüre Rathaus, Streichen der Bänke Spielplatz, Schotterung des Parkplatzes an der Dorfwiese, Bodenbelag Schulungsraum und der Pflegeschnitt der Obstbäume auf der Dorfwiese vorgebracht. Die zuständigen Stellen werden über diese Wünsche im Rahmen des laufenden Unterhaltes informiert, soweit nicht bereits geschehen.
Bekanntgaben
Ortsvorsteher Schmid gibt bekannt, dass