Stadt Spaichingen
78549 Spaichingen
Aus den Rathäusern

Aus dem Technischen Ausschuss vom 28.04.2025

Temporärer Fluchttreppenturm am Gewerbemuseum Kauf des Treppenturms I. Sachverhalt Da ein zweiter Fluchtweg im Gewerbemuseum durch die vermehrte...

Temporärer Fluchttreppenturm am Gewerbemuseum
Kauf des Treppenturms

I. Sachverhalt

Da ein zweiter Fluchtweg im Gewerbemuseum durch die vermehrte Nutzung des Saals im Obergeschoss notwendig wurde, ist ein temporäres Treppengerüst aufgebaut worden. Für die Vorhaltung sind jährliche Mietkosten in Höhe von 15.000 € vorgesehen. Ursprünglich sollte ein Anbau an das Gewerbemuseum mit Aufzug und Treppe zeitnah umgesetzt werden, was jedoch aus Kostengründen im Haushalt 2025 nicht eingepflegt wurde. Wann das Vorhaben umgesetzt wird, ist nach derzeitiger Haushaltslage nicht klar.

Bei der ursprünglichen Planung und Ausschreibung für einen Aufzug aus dem Jahr 2018 ergaben sich Gesamtbaukosten von rund 437.000,– €. Die Ausschreibung wurde aufgehoben und das Projekt wurde aus Kostengründen nicht umgesetzt.

Die aktuelle Planung ist in den letzten Zügen und wird aktuell u. a. mit dem Denkmalschutz abgestimmt. Das Bauamt wird die Planung sowie eine erste Kostenschätzung noch vor der Sommerpause im Gremium vorstellen.

Aus den genannten Gründen wurden die Kosten für einen Kauf des Treppengerüstes angefragt, um die jährlichen Mietkosten bis zur endgültigen Umsetzung zu sparen.

Das Angebot beläuft sich auf brutto 38.865,88 €.

II. Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Der Ergebnishaushalt erfährt bei der außerplanmäßigen Beschaffung des Treppengerüstes eine Entlastung in Höhe von 15.000 €. Dieser Aufwand würde bei einer Anmietung pro Jahr anfallen. Gleichzeitig kann mit der eingesparten Miete das Treppengerüst teilweise finanziert werden. Folglich verbleibt ausgehend vom Angebot eine Finanzierungslücke von 23.865,88 €, die über Mehreinnahmen aus dem Kindergartenlastenausgleich ausgeglichen werden kann.

Aufgrund der Einsparungen bei der Miete wird sich diese Investition in 3 Jahren amortisiert haben, wobei aber von einer wesentlich längeren Nutzungsdauer ausgegangen werden kann, zumal auch der Einbau eines Aufzuges gemäß Haushaltsplanung 2025 aktuell keine Priorität hat.

III. Stellungnahme der Verwaltung

Auch wenn sich der Kauf des Fluchttreppenturms amortisiert, ist das Gerüst weder ein barrierefreier Zugang noch eine – aus brandschutztechnischer Sicht – endgültige Lösung eines zweiten Fluchtwegs. Dennoch ist ein Kauf sinnvoll, da eine Amortisation schon nach weniger als 3 Jahren einstellt und das Gerüst nach Abbau wiederverwendet oder veräußert werden kann.

Der Technische Ausschuss beschließt einstimmig:

1. Das Treppengerüst wird zum Brutto-Preis von 38.865,88 € gekauft.

2. Eine außerplanmäßige Ausgabe von 38.865,88 € wird genehmigt.

Haus- und Badeordnung, Freibad
Aktualisierung

I. Sachverhalt

Anlässlich der Umstellung des Kartenkaufs auf Onlinetickets sowie den eingerichteten Raucherzonen und Datenschutzhinweisen bzgl. fotografieren und filmen, musste die Haus- und Badeordnung dem neuen Sachstand angepasst werden, worauf sich eine Aktualisierung der Haus- und Badeordnung von 2021 begründet.

Die vorliegende Haus- und Badeordnung (siehe Anhang) wurde in Anlehnung an die Mustervorlage der „Erstellung einer Haus- und Badeordnung für öffentliche Bäder“ der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. ausgefertigt.

Die Öffnungszeiten müssen in der kommenden Saison leicht angepasst werden. Gründe sind die knappe Personaldecke und die rechtlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich Anzahl Aufsichtspersonal und damit verbundene Schichtpläne mit Pausenzeiten. Aber auch die Erfahrungen der vergangenen Jahre hinsichtlich Dämmerung und Jahreszeit.

Die Stadtverwaltung hat versucht, dem breiten Wunsch nach möglichst vielen Frühschwimmertagen in der Woche nachzukommen. Die Öffnungszeiten sind entsprechend Anlage 1 zur Haus- und Badeordnung unter Punkt 5 aufgeführt.

Der Technische Ausschuss beschließt einstimmig:

Der Technische Ausschuss stimmt der Haus- und Badeordnung, Freibad in der Fassung vom 28.04.2025 zu.
Der Änderungsvorschlag von Herrn Schumacher zu § 2 Abs. 2 der Haus- und Badeordnung wird entsprechend aufgenommen.

Erneuerung der Fußgängerbrücke BW-013 im Stadtpark Bulzen
Vorstellung der Entwurfsplanung Ing. Büro Rehe

Vorgang: TA-Sitzung am 22.02.2021 VL-11/2021
TA-Sitzung am 13.09.2021 VL-105/2021
TA-Sitzung am 13.09.2022 VL-87/2022

I. Sachverhalt

Im Zuge der regelmäßigen Prüfungen nach DIN1076 wurden bereits bei der letzten Hauptprüfung im Jahr 2020 erhebliche Mängel und Schäden aufgezeigt, welche auf die Stand- wie auch auf die Verkehrssicherheit massiven Einfluss haben.

Aufgrund des fortschreitenden Schadenszustandes erhielt die Fußgängerbrücke bei der letzten Prüfung 2023 (E) eine Gesamtzustandsnote von 4,0.

Mit diesem Prüfungsergebnis wurden sofortige Maßnahmen erforderlich. Dementsprechend wurde das Tiefbauamt der Stadt Spaichingen sofort über die aktuelle Sachlage informiert und aufgefordert, entsprechende Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Nutzung einzuleiten, die auch umgehend umgesetzt wurden. Allerdings stellen diese keine Dauerlösung, sondern nur ein zeitlich sehr eingeschränktes Provisorium dar.

Luftbild mit Markierung des Standortes


Auf der Grundlage der Beschlussfassung in der TA-Sitzung am 13.09.2022 wurde das Ing. Büro Rehe mit der Erstellung der Entwurfsplanung beauftragt. In der Sitzung wird die Entwurfsplanung erläutert und vorgestellt. Da die veranschlagten Kosten sehr hoch liegen, wird die Verwaltung mögliche Alternativen an der Sitzung vorstellen und mit dem TA die weiteren Schritte diskutieren. Hierzu laufen aktuell noch Gespräche mit RP, Planungsbüro und weiteren Beteiligten, daher werden die Ergebnisse aus den Abstimmungen an der Sitzung selbst präsentiert.

Der Technische Ausschuss beschließt einstimmig:

Die Fußgängerbrücke BW-013 im Stadtpark Bulzen wird ersatzlos zurückgebaut.

Arbeitsvergabe für die Pflanzarbeiten zur Erschließung Rudolf-Diesel-Straße II

I. Sachverhalt

Im Zuge der Erschließung des Gewerbegebiets Rudolf-Diesel-Straße II soll in diesem Jahr die Bepflanzung der Bereiche in Richtung freier Landschaft erfolgen. Ebenso sollen die Entwässerungsgräben bepflanzt werden. Diese Pflanzflächen wurden bereits im Bebauungsplan festgesetzt. Insgesamt werden auf diesen Flächen 55 Bäume und 1.042 Sträucher gepflanzt. Die Pflege für diese Flächen ist sehr extensiv und wird nach dem Pflanzschnitt wieder nach 5 Jahren erfolgen und darauf in einem Rhythmus von 20 bis 25 Jahren. Für diese Maßnahme wurde eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Es wurden drei Firmen zur Abgabe eines Angebots angeschrieben, zwei davon haben ein Angebot abgegeben.

Nach der Nachrechnung und fachtechnischen Überprüfung durch den Fachbereich ergibt sich folgende Bieterreihenfolge:

Pos.

Firma

Ort

Angebotssumme

brutto

%

1

Gerhard Häring Pflanzenwelt78589 Dürbheim

41.101,67 €

100 %

2

Marcel Bauer „Der Baumbauer“78052 Villingen

49.061,43 €

119 %

II. Ausführungszeit

Mit den Pflanzarbeiten wird frühestens Mitte September begonnen und sollen spätestens Ende November abgeschlossen sein. Da in dieser Jahreszeit die günstigeren Witterungsbedingungen für Neupflanzungen herrschen.

III. Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Im Finanzhaushalt 2025 wurden für die Bepflanzungsarbeiten im Zusammenhang mit der Erschließung der Rudolf-Diesel-Straße II 80.000 € bereitgestellt.

Der Technische Ausschuss beschließt einstimmig:

Die Pflanzmaßnahme für das Baugebiet Rudolf-Diesel-Straße II werden an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Gerhard-Häring Pflanzenwelt, zur Bruttoangebotssumme von 41.101,67vergeben.

Straßeninstandsetzung Schadensklasse 3 mit Erneuerung des bituminösen Oberbaues für folgenden Straßenabschnitt
• Instandsetzung Teilstück Obere Bahnhofstraße von Einmündung Wilhelmstraße bis Bahnbrücke
Vergabe der Bauarbeiten

I. Sachverhalt

Die Arbeiten für die Straßeninstandsetzungsarbeiten für den oben genannten Straßenabschnitt wurden vom Fachbereich Planen und Bauen beschränkt ausgeschrieben. Im Vorfeld der Straßeninstandsetzungsmaßnahmen erfolgt die Neuverlegung von Wasserleitungen.

Insgesamt wurden fünf Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Es haben vier Firmen ein Angebot abgegeben.

Nach der Nachrechnung und fachtechnischen Überprüfung durch den Fachbereich Planen und Bauen ergibt sich folgende Bieterreihenfolge:

Pos.

Firma

Ort

Gesamtsumme

brutto

%

1

Strabag AGFreudenstadt

105.800,03 €

100,0

2

Gebr. Stumpp GmbHBalingen

113.926,60 €

107,7

3

Walter Straßenbau KGTrossingen

114.187,47 €

107,9

4

J.F. Storz GmbHDonaueschingen

116.909,04 €

110,5

Im Rahmen der Kostenberechnung wurden vom Fachbereich Planen und Bauen ca. 117.000 € ermittelt. Davon anteilig ca. 82.000 € für den Straßenbau und ca. 35.000 € für die Erneuerung der Wasserleitung durch die ENRW (Wasserwerk)

II. Ausführungszeit

Mit den Bauarbeiten ist Mitte Mai 2025 zu beginnen. Die Bauarbeiten sind bis Mitte Juni 2025 fertig zu stellen.

III. Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Im Ergebnishaushalt wurden insgesamt 400.000 € für die Durchführung von Deckschichtsanierungen und die Erneuerung des Straßenoberbaus SK 3 eingestellt. In diesem kalkulierten Unterhaltungsaufwand ist die Erneuerung des Straßenoberbaus im Teilstück der Oberen Bahnhofstraße enthalten.

Der Technische Ausschuss beschließt einstimmig:

Die Bauarbeiten für die Straßeninstandsetzung in einem Teilstück der Oberen Bahnhofstraße zwischen der Einmündung der Wilhelmstraße und der Bahnbrücke werden an das wirtschaftlichste Angebot der Firma Strabag AG, Freudenstadt, zur Bruttoangebotssumme von 105.800,03 € vergeben.

Erscheinung
Spaichinger Woche
NUSSBAUM+
Ausgabe 19/2025

Orte

Spaichingen

Kategorien

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von Stadt Spaichingen
08.05.2025
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