Stadt- und Kurverwaltung Neubulach
Stadt- und Kurverwaltung Neubulach
75387 Neubulach
Gemeinderat

Aus dem Technischen- und Umweltausschuss vom 15.05.2024

TOP 1 Bestätigung Niederschrift Der Gemeinderat bestätigt die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Technischen- und Umweltausschusses vom...

TOP 1

Bestätigung Niederschrift

Der Gemeinderat bestätigt die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Technischen- und Umweltausschusses vom 17.04.2024

TOP 2

Baugesuche und Bauvoranfragen

2.1 Die Bauherrschaft plant den Ausbau des Dachgeschosses, einen Flachdach-Anbau mit Außentreppe, sowie Errichtung von zwei Dachgauben und den Neubau einer Doppelgarage, an dem bestehenden Wohnhaus, in der Hardtstraße in Neubulach. Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben sowie den Befreiungsanträgen das Einvernehmen.

2.2 Die Bauherrschaft plant den Abriss des Balkons an der Westansicht und zugleich die Erweiterung des bestehenden Balkons an der Südansicht auf einem Gebäude in der Silcherstraße in Neubulach. Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben das Einvernehmen.

2.3 Die Bauherrschaft plant den Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Fahrradbox auf einem Flurstück in den Ulrichswiesen in Liebelsberg. Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben sowie den Befreiungsanträgen das Einvernehmen.

2.4 Die Bauherrschaft plant den Neubau eines Carports mit integriertem Abstellraum auf einem Flurstück Im Wiesengrund in Oberhaugstett. Das Vorhaben ist mit den Außenmassen 5,29 m x 7,90 m und einer Gesamthöhe von ca. 2,79 m geplant. Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben sowie dem Befreiungsantrag das Einvernehmen.

TOP 3

Verschiedenes

Hinweisschild für Fußgänger

Es wird angeregt, am oberen Ausgang vom Friedhof Altbulach ein Warnschild für Autofahrer aufzustellen, welches auf Fußgänger hinweist. Die Vorsitzende sagt zu, dies vom Landratsamt Calw prüfen zu lassen.

Aus dem Gemeinderat vom 15.05.2024

TOP 1

Bekanntgaben

Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.04.2024

Der Gemeinderat beschließt zum verhandelten Preis den Ankauf von zwei Grundstücken am Waldweg in Neubulach.

TOP 2

Bestätigung Niederschriften

Der Gemeinderat bestätigt die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.04.2024.

TOP 3

Anpassung der Entgelte für die Ganztagesgrundschule, Kernzeitbetreuung und Nachmittagsbetreuung.

Der Gemeinderat beschließt die Erhöhung der Entgelte ab dem Schuljahr 2024/2025 wie folgt: Kernzeitbetreuung (Mo. – Fr., 06.45 Uhr – 08.10 Uhr) 30 Euro/Monat; Kernzeitbetreuung (Mo. – Fr., 12.25 Uhr – 13.10 Uhr) 25 Euro/Monat; außerschulische Nachmittagsbetreuung (Mi., Fr., 12.25 Uhr/13.10 Uhr – 15.30 Uhr) 30 Euro/Monat. Die Buchung einzelner Tage ist ab dem Schuljahr 2024/2025 nicht mehr möglich. Eine Kündigung des Betreuungsangebotes durch die Erziehungsberechtigten ist immer zum Ende des Schulhalbjahres möglich.

TOP 4

Erhöhung der Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Neubulach zum 01.09.2024

Die Kirchen und kommunalen Landesverbände geben jährlich eine Empfehlung zur Anpassung der Elternbeiträge/Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen. Für das kommende Kindergartenjahr 2024/25 wird eine Erhöhung der Gebühren von 7,5 % empfohlen. Außerdem wird eine Erhöhung von 7,3 % für das Kindergartenjahr 2025/26 empfohlen. Diese Erhöhung berücksichtigt u. a., dass die tatsächlichen Kostensteigerungen in Zeiten der Pandemie bewusst nicht im erforderlichen Maß in die Erhöhung der Elternbeiträge eingeflossen sind. Die Erhöhung der Gebühren wird laut Kirchen und kommunalen Landesverbänden als vertretbar angesehen, da Eltern und Familien verschiedentlich bei der Kompensation der gestiegenen Lebenshaltungskosten geholfen wurde und insbesondere Eltern in prekärer wirtschaftlicher Lage von den Erhöhungen nur bedingt betroffen sind. Beispielsweise durch Unterstützungsmöglichkeiten der Wirtschaftlichen Jugendhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen des Bundes- und Teilhabepakets.

Auf dieser Grundlage wurden die Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Neubulach neu kalkuliert. Hierzu wurde die letzte Gebührenkalkulation von 2023 fortgeschrieben. Die Verwaltung schlägt vor, die bestehenden Gebühren um die empfohlenen 7,5 % ab dem 01.09.2024 zu erhöhen, analog der Empfehlung der Kirchen und kommunalen Landesverbände. Bei der Gebühr für die Regelbetreuung/VÖ für Kinder über 3 Jahren würde sich eine Erhöhung um 10,-- € pro Monat und damit von 137,-- € auf 147,-- € ergeben. Der monatliche Beitrag liegt damit 1,-- € unter dem Vorschlag der Kirchen und kommunalen Landesverbänden. Durch die vorgeschlagene Erhöhung der Beiträge steigt der Kostendeckungsgrad zwischen ca. 1,3 % und 1,9 %. Die letzte Erhöhung der Kindergartenbeiträge wurde zum 01.09.2023 durchgeführt. Hierbei wurden die Beiträge um 8,5 % erhöht, dies entsprach der Empfehlung für das Kindergartenjahr 2023/2024. Die Elternbeiräte der Neubulacher Kindergärten wurde gemäß Nr. 4.2 der Richtlinie über die Bildung und Aufgaben der Elternbeiräte nach § 5 des Kindertagesbetreuungsgesetzes vor der Festsetzung der Betreuungsgebühren beteiligt. Der VKK (Verwaltungs-, Kur- und Kulturausschuss) hat in seiner nicht öffentlichen Sitzung am 17.04.2024 über die Erhöhung der Elternbeiträge sowie die Geschwisterermäßigung und die Abrechnung des Mittagessens in der Ganztagesbetreuung beraten. Der VKK empfiehlt dem Gemeinderat folgende Änderungen zu beschließen:

  • Gebührenerhöhung um 7,5 % gemäß der Empfehlung für das Kindergartenjahr 2024/25
  • Abrechnung des Mittagessens in der Ganztagesbetreuung separat und direkt mit dem Caterer, analog zum Mensasystem der GMS
  • Geschwisterermäßigung:

Die aktuelle Einkommensgrenze von 75.000 EUR zu versteuerndes Einkommen soll entfallen, u. a. auch um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Die Ermäßigung soll von derzeit 20,00 EUR/Monat und pro Geschwisterkind unter 18 Jahren auf 10,00 EUR/Monat reduziert werden. Die Ermäßigung wird für Geschwisterkinder bis zu einem Alter von 18 Jahren gewährt. Ein Kind muss zwingend den vollen Beitrag bezahlen. Erst ab dem zweiten und jedem weiteren Kind kann eine Ermäßigung gewährt werden. Aktuell gewährt die Stadt Neubulach Geschwisterermäßigungen i. H. v. ca. 42.000 EUR pro Jahr. Von 238 belegten Kindergartenplätzen im März 2024, gibt es nur 68 Vollzahler, die restlichen 170 erhalten Geschwisterermäßigungen.

Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat die Erhöhung der Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Neubulach und damit den Beschluss der 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Neubulach. Außerdem empfiehlt die Verwaltung die Geschwisterermäßigung wie o. g. zu beschließen und das Mittagessen in der Ganztagesbetreuung separat und direkt mit dem Caterer abzurechnen.

Aufgrund der Diskussion werden folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Der Gemeinderat stimmt der Erhöhung der Kindergartengebühren um 7,5 % ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 zu.
  2. Der Geschwisterrabatt mit 20 Euro pro Kind einer Familie unter 18 Jahre im gleichen Haushalt lebend, wird beibehalten. Die einkommensabhängige Prüfung bzw. das zu versteuernde Einkommen unter 75.000 Euro entfällt ab dem Kindergartenjahr 2024/2025.
  3. Die Gebühr für die Ganztagesbetreuung U3 und Ü3 wird ohne Anteil Mittagessen neu kalkuliert und mit der neuen Kalkulation dem Gemeinderat im Juni 2024 zum Beschluss vorgelegt.

TOP 5

Richtlinie für die Förderung der Vereine in Neubulach

Aus den Reihen des Gemeinderats wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, um Richtlinien für die Förderung der Neubulacher Vereine zu entwickeln. Die Stadt Neubulach fördert im Interesse einer lebendigen Gemeinschaft die kulturellen Vereine, Sportvereine und sonstigen Vereinigungen, die das Zusammenleben der Einwohner durch ihr an die Bürgerinnen und Bürger der Stadt bereichern. Um die möglichst einheitliche und verlässliche Förderung sicherzustellen, hat die Arbeitsgruppe eine Richtlinie für die Gewährung regelmäßiger und einmaliger Zuschüsse entworfen. Der Gemeinderat beschließt die neue Richtlinie für die Förderung der Vereine, wie sie von der Arbeitsgruppe erarbeitet wurde. Die Richtlinie soll ab sofort Anwendung finden.

TOP 6

4. BA Trennsystem ST Liebelsberg + RRB Liebelsberg – Ingenieurleistungen Beauftragung

Der Gemeinderat beschließt die Beauftragung des Ingenieurbüros Raidt & Geiger in Rottenburg mit der Durchführung der Leistungsphasen 5 bis 9 für die genannte Maßnahme.

TOP 7

4. BA Trennsystem ST Liebelsberg + RRB Liebelsberg, Tief- und Straßenbauarbeiten, Kanal- und Wasserleitungsarbeiten, RRB – Auftragsvergabe

Der Gemeinderat erteilt den Auftrag für die Tief- und Straßenbauarbeiten zum Preis von 963.519,26 € der Firma Rath GmbH & Co. KG aus Haiterbach.

TOP 8

Verschiedenes

Stimmzettel Gemeinderatswahl 2024

Die Vorsitzende informiert darüber, dass nochmals neue Stimmzettel geduckt werden mussten, da sich bei einem Wahlvorschlag die Abkürzung vertauscht hatte. Anstatt UWV wurde UVW abgedruckt.

Parkprobleme

Es wird vorgetragen, dass auf der Teinacher Straße im Bereich der Hochhäuser auf der Straße geparkt wird, obwohl Stellplätze zur Verfügung stehen. Dies führt insbesondere für Busse oder landwirtschaftliche Maschinen zu Problemen. Ein einseitiges Parkverbot in der Teinacher Straße wird vorgeschlagen. Die Vorsitzende nimmt die Anregung auf. Allerdings muss hierfür eine verkehrsrechtliche Anordnung beim Landratsamt Calw beantragt werden. Ergänzt wird, dass im Neubaugebiet in Oberhaugstett dauerhaft Wohnanhänger oder Wohnmobile geparkt werden, die die Parkplatzsuche für die Bauherren im Gebiet erschweren.

Bürgerauto

Nach dem weiteren Vorgehen in Bezug auf das Bürgerauto wird gefragt.

Die Vorsitzende möchte an diesem Angebot auf jeden Fall festhalten, da es wirklich eine große Unterstützung für die älteren Bürger von Neubulach ist. Wie aber in der Haushaltsberatung dargestellt, sind jedoch die Kosten für dieses Angebot sehr hoch. Aus diesem Grund hat die Verwaltung nach Möglichkeiten gesucht, diese Kosten zu senken. Es wird ein neues Fahrzeug beschafft, welches durch Werbung finanziert wird. Somit entfallen diese Kosten für die Stadt. Zudem hat eine Mitarbeiterin bei der Terminannahme gekündigt und diese Stelle wird nicht wieder besetzt, sondern im Rathaus umstrukturiert. Der Vorschlag, dass die Fahrer direkt die Termine vereinbaren, wurde wieder verworfen.

Erscheinung
Amtsblatt Stadt Neubulach
NUSSBAUM+
Ausgabe 21/2024

Orte

Neubulach

Kategorien

Gemeinderat
Kommunalpolitik
Politik
von Stadt- und Kurverwaltung Neubulach
23.05.2024
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