Am vergangenen Mittwoch tagte der Verwaltungsausschuss im Schwetzinger Gemeinderat. Der Ausschuss beschäftigte sich dabei auch mit der geplanten Einführung einer Entgeltpflicht für den Wohnmobilstellplatz am Stadion. Ab dem 1. Januar 2026 ist geplant, ein Nutzungsentgelt zu erheben. Angedacht ist eine Tagesgebühr, wobei der zulässige Höchstaufenthalt drei Tage betragen soll. Mit dem Entgelt sollen Betrieb, Pflege und kontinuierliche Verbesserung der Stellplatzinfrastruktur langfristig finanziell gesichert werden. Die Einnahmen werden vollständig für Reinigung und Instandhaltung verwendet. Gleichzeitig soll die Maßnahme dem unzulässigen Dauerparken entgegenwirken. Die Gebührenhöhe ist Thema der heutigen Gemeinderatssitzung.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung die vom Gemeinsamen Gutachterausschuss Südwestlicher Rhein-Neckar-Kreis erstellte Mietübersicht 2024 als einfachen Mietspiegel gemäß § 558c Abs. 1 BGB zur Kenntnis genommen. Der Gemeinderat wird sich damit abschließend befassen. Die Übersicht bildet die ortsübliche Vergleichsmiete zum Stichtag 01.10.2024 für das Stadtgebiet Schwetzingen ab. Die Grundlage der Mietübersicht bildet eine umfangreiche Datenauswertung von über 800 Rückmeldungen auf einen im Frühjahr 2023 entwickelten Fragebogen. Mit der formellen Anerkennung der Übersicht als einfacher Mietspiegel erhält dieser eine rechtliche Verbindlichkeit im Sinne des Mietrechts und kann künftig zur Begründung von Mietanpassungen herangezogen werden. Gleichzeitig schafft der Mietspiegel Transparenz und trägt zur fairen und nachvollziehbaren Gestaltung von Mietpreisen in Schwetzingen bei.
Der Mietspiegel 2024 ist auf den Internetseiten der Stadt Schwetzingen sowie des Gutachterausschusses veröffentlicht und steht der Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung. Eine Überprüfung und Aktualisierung ist spätestens in zwei Jahren vorgesehen.
Im Zuge der derzeit laufenden konzeptionellen Neuausrichtung der Stadtbibliothek wird auch die Benutzungsordnung an aktuelle Anforderungen angepasst. Die neue Satzung bildet die Grundlage für eine zukunftsfähige Bibliotheksstruktur und berücksichtigt moderne Nutzungsgewohnheiten. Ein zentrales Element der Neuregelung ist die Einführung einer Jahresnutzungsgebühr. Diese Gebühr soll ab 2026 erhoben werden und wird als Anerkennungsbetrag für das vielfältige Angebot der Bibliothek verstanden. Zudem plant die Stadtbibliothek eine Anpassung ihrer Öffnungszeiten an die Bedürfnisse ihrer Nutzer: Ab Januar 2026 wird es eine regelmäßige Samstagsöffnung von 10 bis 13 Uhr geben. Um dies personell umzusetzen, werden an anderer Stelle Anpassungen im Öffnungszeitmodell erfolgen. Die neue Regelung soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten und die bisherige Satzung aus dem Jahr 2011 ersetzen. Der Gemeinderat muss in seiner Sitzung über die Höhe der Jahresgebühr und die neue Satzung beschließen.
Gestiegene Personalkosten und tarifliche Anpassungen im Sozial- und Erziehungsdienst sorgen für Mehrausgaben bei den Schwetzinger Kindergärten. Die Betriebskostenabrechnungen der sieben betreuten Einrichtungen ergaben für das Jahr 2024 ein Gesamtdefizit von rund 757.000 Euro. Dieses Defizit soll über eine überplanmäßige Ausgabe des städtischen Haushalts gedeckt werden. Der Gemeinderat muss darüber abschließend entscheiden.
Die Benutzungsordnung für das städtische Veranstaltungshaus Palais Hirsch muss neu gefasst werden. Grund für die Änderung ist eine notwendige Anpassung an die geltende Versammlungsstättenverordnung. Künftig darf das Palais Hirsch bei Veranstaltungen nur noch mit maximal 199 Personen gleichzeitig belegt werden – statt wie bisher mit 200. Veranstalter sind verpflichtet, die zulässige Höchstzahl einzuhalten und die Teilnehmerzahl entsprechend der Veranstaltungsbestätigung zu kontrollieren. Der Gemeinderat muss die Änderung der Benutzungsordnung noch beschließen.
Soweit nicht anders beschrieben, erfolgten die Beschlüsse einstimmig. Die komplette Sitzung sowie die Vorlagen und Beschlüsse sind auch hier nachzulesen.