Gemeinderat

Aus der Arbeit des Gemeinderates

In seiner Sitzung vom 15.07.2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Friolzheim über folgende Punkte beraten und beschlossen. 1. Kommunalwahlen vom...

In seiner Sitzung vom 15.07.2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Friolzheim über folgende Punkte beraten und beschlossen.

1. Kommunalwahlen vom 09.06.2024


a) Wahlprüfungsbescheid des LRA Enzkreis vom 24.06.2024
b) Verpflichtung des neu gewählten Gemeinderates

Mit Bescheid vom 24.06.2024 hatte das Landratsamt Enzkreis die Gemeinderatswahl in Friolzheim für gültig erklärt. Hinderungsgründe nach § 29 der Gemeindeordnung wurden von den gewählten Gemeinderatsmitgliedern nicht vorgebracht.

Der Vorsitzende bedankt sich bei den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten sowie allen angetretenen Kandidatinnen und Kandidaten für den fair geführten Wahlkampf und das ehrenamtliche Engagement bzw. die Bereitschaft sich für die Gemeinde einzusetzen.

Die Verabschiedung der ausgeschiedenen Gemeinderäte wird dann in der Sitzung vom 09.09. erfolgen. Im Weiteren gibt der Vorsitzende noch einen kurzen Überblick auf die anstehenden größeren Projekte in der Gemeinde und hofft auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit im Gremium.

Anschließend werden die neu bzw. wieder gewählten Gemeinderäte mit der vorgesehenen Verpflichtungsformel in ihr Amt eingesetzt:

„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“

Mittels Handschlag werden alle Gemeinderätinnen und Gemeinderäte abschließend vom Vorsitzenden in ihr Amt eingesetzt.

2. Wahlen

a) Wahl der beiden ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters

b) Wahl der Mitglieder des Ausschusses für Kindertagesstätten

c) Wahl der Vertreter für die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes

Heckengäu

d) Wahl der Vertreter für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Interkommunales

Gewerbegebiet Friolzheim - Mönsheim

e) Wahl der Vertreter für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung

Friolzheim – Wimsheim

f) Wahl der Vertreter für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung

Heckengäu

g) Wahl der Vertreter für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Altenpflegeheim

Heckengäu

h) Wahl der Mitglieder des Heimbeirats für das Altenpflegeheim Schwester-Karoline-Haus

i) Wahl des Schulbeirats für die Grundschule Friolzheim

Mit der Wahl des neuen Gemeinderates müssen auch die Vertreter und Ausschüsse etc. neu gewählt werden. Zur besseren Übersicht liegt dem Gemeinderat als Anlage der aktuelle Stand vor (eine Wahl für den Schulausschuss der Nachbarschaftsschule Mönsheim ist nicht mehr vorgesehen).

Nach den Vorgaben der Hauptsatzung (§ 10) sind 2 Stellvertreter des Bürgermeisters aus der Mitte des Gemeinderates zu wählen. Für den Ausschuss für Kindertagesstätten (§ 4 ff Hauptsatzung) müssen 4 Mitglieder gewählt werden. Bezüglich der weiteren Ausschüsse/Versammlungen/Vertreter wird vonseiten der Verwaltung die bisherige Anzahl vorgeschlagen bzw. ergibt sich die entsprechende Sitzzahl aus den jeweiligen Satzungstexten (Zusammensetzung der Verbandsversammlung).

Auf die ebenfalls beigefügte GT-Info 12/2024 vom 05.07.2024 wird verwiesen.

§ 40 Abs. 2 Gemeindeordnung geht davon aus, dass die Zusammensetzung der beschließenden Ausschüsse in der Regel im Wege der Einigung erfolgt, sprich alle anwesenden Mitglieder einschl. Bürgermeister müssen dem Vorschlag zustimmen.

Wird eine Einigung nicht erzielt, muss gewählt werden.

Im Vorfeld der Sitzung hatte die Verwaltung deshalb die Fraktionen und Gruppierungen des Gemeinderates um einen vorgelagerten Austausch bezüglich der anstehenden Wahlen gebeten.

Vonseiten der Fraktionen WFF und FWV wird im Rahmen der Sitzung ein entsprechender gemeinsamer Wahlvorschlag vorgelegt.

Nachfolgend werden im Rahmen einer Einigung bzw. Wahl folgende Personen gewählt bzw. die Positionen besetzt:

a) Wahl der beiden ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters

Als erster stellvertretender Bürgermeister wird Herr GR Michael Welsch gewählt

Als zweiter stellvertretender Bürgermeister wird Herr GR Jürgen Sülzle gewählt

b) Wahl der Mitglieder des Ausschusses für Kindertagesstätten

Als ordentliche Mitglieder werden gewählt Frau GR`in Martina Schulenburg, Frau GR`in Carina Malthaner, Herr GR Sven Benzinger und Frau GR`in Jane Brosch.

Als deren Stellvertreter Herr GR Michael Welsch, Herr GR Reiner Lamparter, Herr GR Pascal Deseife und Herr GR Andreas Schur.

c) Wahl der Vertreter für die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes

Heckengäu

Als Vertreter werden gewählt Herr GR Reiner Lamparter und Herr GR Sven Benzinger, als deren Stellvertreter Herr GR Michael Welsch und Herr GR Jürgen Sülzle.

d) Wahl der Vertreter für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Interkommunales

Gewerbegebiet Friolzheim - Mönsheim

Bei dieser Wahl liegen dem Gemeinderat 2 Wahlvorschläge vor.

Als Vertreter werden gewählt Herr GR Reiner Lamparter, Herr GR Jürgen Sülzle,

Herr GR Michael Welsch, Herr GR Pascal Deseife, Frau GR´in Carina Malthaner und Frau GR´in Jane Brosch, als deren Stellvertreter Frau GR´in Martina Schulenburg, Herr GR Sven Benzinger, Frau GR´in Karin Dinkelacker, Herr GR Jürgen Böhmler, Herr GR Holger Lux und Herr GR Andreas Schur.

e) Wahl der Vertreter für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung

Friolzheim – Wimsheim

Als Vertreter werden gewählt Herr GR Michael Welsch und Herr GR Jürgen Böhmler, als deren Stellvertreter Herr GR Reiner Lamparter und Herr GR Jürgen Sülzle.

f) Wahl der Vertreter für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung

Heckengäu

Als Vertreter werden gewählt Herr GR Michael Welsch, Herr GR Jürgen Böhmler und Herr GR Tim Sülzle, als deren Stellvertreter Herr GR Reiner Lamparter, Herr GR Jürgen Sülzle und Herr GR Pascal Deseife.

g) Wahl der Vertreter für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Altenpflegeheim

Heckengäu

Als Vertreterin wird gewählt Frau GR´in Karin Dinkelacker und als deren Stellvertreter Herr GR Reiner Lamparter.

h) Wahl der Mitglieder des Heimbeirats für das Altenpflegeheim Schwester-Karoline-Haus

Als Vertreter werden gewählt Frau GR´in Karin Dinkelacker und Frau GR´in Carina Malthaner und als gemeinsamer Stellvertreter für beide Herr GR Jürgen Böhmler.

i) Wahl des Schulbeirats für die Grundschule Friolzheim

Als Vertreter werden gewählt Herr GR Michael Welsch, Frau GR´in Martina Schulenburg, Herr GR Dino Gargalini und Frau GR´in Jane Brosch, als deren Stellvertreter Herr GR Holger Lux, Frau GR´in Karin Dinkelacker, Herr GR Pascal Deseife und Herr GR Andreas Schur.

Der Vorsitzende bedankt sich bei den gewählten Personen für die Annahme der Wahlen.

3. Jahresbericht Schulsozialarbeit Grundschule

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende die Schulsozialarbeiterin Frau Nicole Weeber und Frau Krajo von „miteinanderleben“ sowie die Schulrektorin Frau Waldenmaier.

Mit Beginn des Schuljahres 2023/2024 hatte der Gemeinderat über „miteinanderleben“ eine Stelle Schulsozialarbeit in der Grundschule Friolzheim neu eingerichtet.

Auf die vorliegende Präsentation bzw. den Jahresbericht 2023/2024 wird verwiesen.

Frau Weeber stellt sich nachfolgend dem Gremium vor und gibt anhand der Präsentation einen Überblick über das letzte Schuljahr. Sie berichtet im Detail von ihren vielfältigen Aufgaben und beantwortet abschließend verschiedene Rückfragen aus der Mitte des Gemeinderates.

Frau Waldenmaier von der Grundschule stellt noch fest, dass sich die Einstellung von Frau Weeber deutlich bewährt hat und das Kollegium mit der Arbeit von Frau Weeber sehr zufrieden ist.

4. Vergaben und Beauftragungen

4.1 Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens (MTW) für die Feuerwehr
- Vergabe des Auftrags -

Die Ausschreibung für den MTW war erfolgt. Die Leistungsverzeichnisse wurden im Rahmen einer beschränkten, nationalen Ausschreibung an sechs geeignete Firmen versendet.

Leider hatte lediglich ein Anbieter ein Angebot abgegeben, im Moment haben die Anbieter wohl sehr volle Auftragsbücher.

Die Firma Rauber bietet als Basis ein MAN Fahrgestell an. Gemäß §127 GWB fällt der Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot. Das Angebot der Fa. Rauber aus Wolfach ist das einzige eingegangene Angebot. Es entspricht in allen Positionen der Leistungsbeschreibung und liegt preislich im marktüblichen Rahmen.

Das Angebot der Fa. Rauber Funktechnik und Sonderfahrzeuge aus D-77709 Wolfach ist ein vollumfänglich wirtschaftliches Angebot und daher zu berücksichtigen.

Auf die Unterlagen wird verwiesen. Für Fragen steht auch ein Vertreter der Freiwilligen Feuerwehr Friolzheim zur Verfügung.

Nach Beantwortung einer Rückfrage fasst der Gemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss:

Die Firma Rauber aus Wolfach wird gemäß Leistungsverzeichnis beauftragt einen neuen MTW zum Angebotspreis von 119.838,95 € zu liefern.

4.2 Beschaffung eines Geräteträgers für den Bauhof
- Vergabe des Auftrags -

Der Vorsitzende verweist auf die bereits mehrfach in dieser Sache erfolgten Beratungen im Gremium. Die für diese Beschaffung nötige Ausschreibung war erfolgt.

Die Leistungsverzeichnisse wurden im Rahmen einer nationalen Ausschreibung veröffentlicht und von neun potentiellen Bietern abgerufen.

Drei Anbieter haben ein Angebot abgegeben, davon sind jedoch nach Prüfung zwei Angebote unvollständig und müssen daher ausgeschlossen werden.

Das Angebot der Fa. Spinner ist vollständig, das preislich günstigste und das einzige zu wertende Angebot. Es entspricht in allen Positionen der Leistungsbeschreibung und liegt preislich im marktüblichen Rahmen.

Das Angebot der Fa. Spinner GmbH aus D-77767 Appenweier ist ein vollumfänglich wirtschaftliches Angebot und daher zu berücksichtigen.

Auf den entsprechenden Vergabevorschlag wird verwiesen.

Die Ausschreibung wurde dahingehend offen gestaltet, dass vom Gemeinderat noch eine Entscheidung zwischen Kauf und Leasing des Geräteträgers möglich ist.

Bei der Prüfung wurde folgendes festgestellt:

1. Die monatliche Belastung des Ergebnishaushalts ist bei der Variante Kauf am geringsten.

• Abschreibung laut Abschreibungstabelle BW für Kleintransporter für Grünflächen: 10 Jahre

• 246.330 € (brutto) / 10 Jahre = 24.633 € / 12 Monate = 2.052,75 € Abschreibung/Monat

• Auch beim Kauf kann das Fahrzeug theoretisch jederzeit verkauft und durch ein Neues er-

setzt bzw. ausgetauscht werden.

• Aktuell genügend Liquidität vorhanden, es besteht noch keine Notwendigkeit für eine Kre-

ditaufnahme.

2. Leasing ist teurer als der Kauf. Die Leasing-Bank verdient hier immer mit!

• Monatliche Leasingrate die den Ergebnishaushalt belastet liegt je nach Leasingsatz zwi-

schen 2.229,18 € (netto) = 2.652,72 € (brutto) und 3.048,70 € (netto) = 3.627,95 € (brutto)

• Bei der niedrigsten Leasing-Variante mit einer Netto-Rate von 2.229,18 € (brutto: 2.652,72

€) liegen wir nach 120 Monaten (keine Abschlusszahlung mehr nötig) bei einem gezahlten

Gesamtwert von Brutto 318.326,40 €. Die Differenz zum angebotenen Brutto-Kaufwert

von 246.330,00 € beträgt 71.996,40 €. Bei vorheriger Kündigung des Vertrags muss eine

Abschlusszahlung geleistet werden, hier kann die Gemeinde dann entweder das Fahrzeug

übernehmen oder es wird einem Händler zum Kauf angeboten.

• Bei der favorisierten Variante eines Leasing über 5 Jahre (60 Monate) liegen wir bei folgen-

den Zahlen:

- Variante 1: 3.024,48 € (netto) = 3.599,13 € (brutto) x 60 Monate = 215.947,80 € +

30 % Abschlusszahlung von 62.100,00 € (netto) + 19% USt = 73.899,00 €, dies er-

gibt eine zu zahlende Gesamtsumme nach 5 Jahren von 289.846,80 €.

- Variante 2: 2.229,18 € (netto) = 2.652,72 € (brutto) x 60 Monate = 159.163,20 € +

58,73 % Abschlusszahlung von 121.571,10 € (netto) + 19% USt = 144.669,61 €,

dies ergibt eine zu zahlende Gesamtsumme nach 5 Jahren von 303.832,81 €

- Variante 3: 3.048,70 € (netto) = 3.627,95 € (brutto) x 60 Monate = 217.677,00 € +

30 % Abschlusszahlung von 62.100,00 € (netto) + 19% USt = 73.899,00 €, dies er-

gibt eine zu zahlende Gesamtsumme nach 5 Jahren von 291.576,00 €.

- Variante 4: 2.435,15 € (netto) = 2.897,83 € (brutto) x 60 Monate = 173.869,80 € +

52,70 % Abschlusszahlung von 109.089,00 € (netto) + 19% USt = 129.815,91 €,

dies ergibt eine zu zahlende Gesamtsumme nach 5 Jahren von 303.685,71 €.

Hinzu kommen bei beiden Varianten (Leasing und Kauf) jeweils die laufenden jährlichen Kosten (KFZ-Steuer, Versicherungen, Kundendienst, etc.).

Aus der Mitte des Gemeinderates kommen noch verschiedene Rückfragen zu der geplanten Anschaffung des Fahrzeugs, die von Seiten der Verwaltung beantwortet werden. Insbesondere wird darum gebeten, für die verschiedenen Bauhoffahrzeuge eine Konzeption bzw. einen Bedarfsplan aufzustellen, damit sich der Gemeinderat bei zukünftigen Ersatzbeschaffungen für Fahrzeuge leichter tut.

In der weiteren Diskussion spricht sich der Gemeinderat für die Kauf-Variante aus.

Mit Stimmenmehrheit beschließt der Gemeinde das angebotene Fahrzeug der Firma Spinner zu einem brutto Angebotspreis von 246.330 Euro zu erwerben.

5. Steuerlicher Jahresabschluss 2023 der Wasserversorgung Friolzheim

Bei der Wasserversorgung Friolzheim handelt es sich um einen Regiebetrieb als Teil des Kernhaushalts. Daher kann die Gemeinde über die Gewinne des Regiebetriebs unmittelbar verfügen, was grundsätzlich zur Erhebung von Kapitalertragsteuer auf den Gewinn führt. Nach dem BMF-Schreiben vom 28.01.2019, Tz. 35 (BStBl. 2019 I, 97) kann über eine Rücklagenbildung eine Kapitalertragsteuerpflicht vermieden werden, soweit anhand objektiver Umstände nachvollzogen und überprüft werden kann, dass der Gewinn dem Regiebetrieb als Eigenkapital zur Verfügung stehen soll.

Als objektiver Umstand wird insbesondere ein förmlicher Beschluss des Gemeinderats anerkannt.

Der Gemeinderat fasst einstimmig den entsprechenden Beschluss.

6. Genehmigung der Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels für die Kooperationsgemeinschaft Heimsheim, Friolzheim, Mönsheim, Tiefenbronn, Weissach, Wiernsheim, Wimsheim und Wurmberg

Im Dezember 2022 wurde in den Kommunen der Kooperationsgemeinschaft (Heimsheim, Friolzheim, Mönsheim, Tiefenbronn, Weissach, Wiernsheim, Wimsheim und Wurmberg) erstmalig ein qualifizierter Mietspiegel erstellt. Der qualifizierte Mietspiegel ist im Abstand von zwei Jahren an die Marktentwicklung anzupassen. Gemäß § 558d Abs. 2 BGB kann dafür die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zugrunde gelegt werden.

Mit der Fortschreibung wurde das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung aus Hamburg, welches bereits den ersten qualifizierten Mietspiegel erstellt hat, beauftragt.

Der ermittelte Preisanstieg von März 2022 bis März 2024 beträgt 9,7 %, d.h. die Basis-Nettokaltmieten erhöhen sich um diesen Prozentsatz.

Auf die Anlage mit Ergebnissen, einem Kurzbericht und einer Dokumentation wird verwiesen.

Die neue Basismiettabelle ist ebenfalls abgebildet (die Zu- und Abschläge ändern sich bei einer Indexfortschreibung nicht). Ein Erfordernis an qualifizierte Mietspiegel ist die Anerkennung des Mietspiegels durch der nach Landesrecht zuständigen Behörde (§ 558d Abs. 1 BGB).

Nach der Anerkennung durch die Gemeinderäte der Kooperationsgemeinschaft kann der Online-Mietspiegelrechner programmiert werden und der Mietspiegel 2024 zum 01.12.2024 in Kraft treten.

Er ist dann für weitere zwei Jahre gültig und muss anschließend neu erstellt werden.

Aus der Mitte des Gemeinderates werden noch verschiedene Rückfragen gestellt, die von Seiten der Verwaltung beantwortet werden.

Abschließend fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Dem durch das Institut ALP für Wohnen und Stadtentwicklung vorgelegten Entwurfs der Fortschreibung des gemeinsamen qualifizierten Mietspiegels für die Stadt Heimsheim und die Gemeinden Friolzheim, Mönsheim, Tiefenbronn, Weissach, Wiernsheim, Wimsheim und Wurmberg und einem Inkrafttreten zum 01.12.2024 (nach positiven Beschlussbescheiden aller acht Kommunen) wird zugestimmt.

7. Zweckverband Gemeinsamer Gutachterausschuss im Enzkreis
- Entsendung eines Vertreters für die Gemeinde Friolzheim - VL-49/2024

Die Gemeinde Friolzheim hat am 20.01.2020 durch Beschluss den Beitritt zum Zweckverband Gemeinsamer Gutachterausschuss im Enzkreis mit Sitz in Mühlacker erklärt. Bürgermeister Michael Seiß hat diesen Beschluss durch Unterschrift des Zweckverbandsvertrags am 29.04.2020 vollzogen. Die Gründungsversammlung hat stattgefunden.

Die Gemeinde Friolzheim ist berechtigt, einen Vertreter in den gemeinsamen Gutachterausschuss zu entsenden. Die Entsendung ist durch den Gemeinderat zu beschließen.

Die Gemeinde hatte folgende Information vom Zweckverband Gemeinsamer Gutachterausschuss im Enzkreis vom 22.06.24 erreicht:

Bei der Bestellung ihrer Gutachterin Pia Hasenmaier ist ein Fehler unterlaufen.

Lt. Bestellungsurkunde wurde sie bis 31.03.2026 bestellt, tatsächlich ist eine Bestellung aber nur bis 31.07.2024 (Ende der Amtsperiode) zulässig. Zur Behebung dieses Fehlers ist es notwendig, einen neuerlichen Gemeinderatsbeschluss für die Verpflichtung vom 01.08.2024 bis 31.07.2028 herbeizuführen. Anschließend würde die Geschäftsstelle einen Beschluss der Verbandsversammlung im Umlaufverfahren herbeiführen. Aufgrund der terminlichen Situation bitte ich um baldige Erledigung.

Die Verwaltung empfiehlt Gemeindekämmerin Pia Hasenmaier wie bisher als Vertreterin für den gemeinsamen Gutachterausschuss zu entsenden.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig Frau Pia Hasenmaier als Vertreterin der Gemeinde Friolzheim im Zweckverband Gemeinsamer Gutachterausschuss im Enzkreis zu bestellen.

8. Anfragen und Bekanntgaben

a) stattgefundener Besuch Regierungspräsidentin Frau Felder in Friolzheim

b) Radwegausbau zwischen Heimsheim und Mönsheim

c) Presseschau

d) geplante Containeranlage Am Steinkläffle, das LRA Enzkreis hatte mitgeteilt, dass die Planung nicht weiterverfolgt wird

e) Kartierung der FFH-Mähwiesen, derzeit laufen auf verschiedenen Ebenen Bemühungen zu diesem Thema, die Gemeinde Friolzheim ist insbesondere mit dem Gebiet „Ameiser Grund“ betroffen.

f) Spielgerät Seilspinne bei Grundschule, ein Förderantrag bei Leader wurde inzwischen abgelehnt

g) Zensusergebnisse 2022, laut ersten Ergebnissen verliert die Gemeinde 261 Einwohner, was sich dann ab 2026 auch finanziell sehr stark auswirken wird. Auch fast alle anderen Enzkreisgemeinden verlieren Einwohner. Die Gemeinde ist mit dem Gemeindetag in Kontakt, evtl. wird vom Gemeindetag eine Musterklage mit Mustergemeinden angestrebt. Die Verwaltung wird weiter berichten.

h) Der Vorsitzende gibt noch bekannt, dass die Firma Jacobsen leider ihren Verkaufsladen ab Anfang August schließen wird. Bisher konnte auch noch kein Nachfolger gefunden werden.

Er bittet den Gemeinderat sich Gedanken zu einer Nachnutzung zu machen und verweist auf die am 09.09. anstehende Sitzung mit dem Thema „Marktplatzneugestaltung“.

Aus der Mitte des Gemeinderates, angesprochen werden folgende Punkte:

- Kletterspinne im Schulbereich, hier sollte baldmöglichst ein Ersatzspielgerät aufgestellt werden, in der nächsten Sitzung soll eine entsprechende Beratung/Beschlussfassung erfolgen.

- Marktplatzneugestaltung, es soll vom Büro geprüft werden, ob die bestehenden Bäume evtl. versetzt werden können.

- Neue Kreisumlage, konkrete Zahlen können erst im November genannt werden.

- Sperrungen auf der Autobahn und verstärkte Nutzung der Waldstraße.

- Weihnachtsbazar bzw. mögliche Ausweitung auf den Samstagabend, hier muss noch ein Gespräch mit den Vereinen erfolgen.

- geringfügige Umsetzung der neu aufgestellten 30 km-Schilder, es erfolgt eine Nachfrage beim LRA Enzkreis.

- Verkehrsschau in Friolzheim, Anregungen der Bürgerschaft, das inzwischen vorliegende Protokoll wird dem Gemeinderat bei der nächsten Sitzung zugestellt.

- Zeitplan für den Glasfaserausbau bzw. die Inbetriebnahme, leider kann hier noch kein genaues Datum genannt werden, der Ausbau verläuft im Moment planmäßig. Es wird auch darum gebeten, die offenen Stellen komplett zuzumachen. Dies ist nach jetzigem Stand in KW 30 geplant.

Die nächste Sitzung des Gemeinderates wird nach der Sommerpause am 09.09.2024 stattfinden.

Erscheinung
Friolzheim Aktuell
NUSSBAUM+
Ausgabe 29/2024
von Gemeinde Friolzheim
18.07.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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