In seiner Sitzung vom 09.09.2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Friolzheim über folgende Punkte beraten und beschlossen:
Durch die Kommunalwahl am 09.06.2024 haben sich im Friolzheimer Gemeinderat einige Änderungen ergeben. Insgesamt scheiden 3 Gemeinderätinnen und 1 Gemeinderat aus dem Gremium aus:
Herr Michel Kurz
Frau Barbara Merz-Schabel
Frau Ellinor Schmidt
Frau Daniela Zinober
Herr Michel Kurz und Frau Daniela Zinober wurden bei der Gemeinderatswahl im Mai 2019 in das Gremium gewählt und scheiden nach einer Amtsperiode wieder aus.
Frau Ellinor Schmidt wurde erstmals im Juni 1994 in das Gremium gewählt und gehörte diesem mit einer kurzen Pause Mitte 1999 bis Ende 2000 durchgehend an. Sie kann damit auf eine insgesamt 29-jährige Tätigkeit als Gemeinderätin zurückblicken.
Frau Barbara Merz-Schabel wurde erstmals im Oktober 1989 in das Gremium gewählte und gehörte diesem ununterbrochen insgesamt 35 Jahre an.
Die Gemeinde Friolzheim anerkennt die aktive Beteiligung an vielen wichtigen und wegweisenden Entscheidungen zum Wohle der Gemeinde und ist allen Genannten für ihr teilweise langjähriges und außerordentliches ehrenamtliches Engagement in besonderem Maße zu großem Dank verpflichtet.
Bürgermeister Seiß überreicht Frau Zinober und Frau Schmidt ein kleines Geschenk der Gemeinde.
Für langjähriges kommunalpolitisches Engagement sieht der Gemeindetag Baden-Württemberg zusammen mit den angeschlossenen Kommunen Ehrungen nach Dauer der Zugehörigkeit vor.
Für den Friolzheimer Gemeinderat sind dies:
Herr Michael Welsch für 20 Jahre
Herr Jürgen Sülzle für 25 Jahre
Aus diesem Anlass werden eine Ehrenurkunde und eine Ehrennadel des Gemeindetages Baden-Württemberg überreicht. Bürgermeister Seiß übergibt die Urkunden/Ehrennadeln und ein kleines Geschenk der Gemeinde.
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der Gemeinderat in der letzten Sitzung bezüglich eines Antrags auf Verpachtung/Sondernutzung von Feldwegen im Bereich Mühlweg/Ammerfeld beraten hat.
- Vorstellung und erneuter Beschluss der Entwurfsplanung -
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Frau Schwind vom Büro SETUP aus Leonberg. Im Weiteren verweist er auf die Beratungen aus den vorausgegangenen Sitzungen, insbesondere vom 13.05. und 03.06.24, sowie den daraus resultierenden Beschlüssen. Die noch geforderten Ergänzungen, insbesondere zur Parkierung, sowie die Frage des Einbaus einer Zisterne machen eine ergänzende Beratung und Beschlussfassung nun nötig.
Gegenstand dieser Beratung und Beschlussfassung sind nach Ansicht der Verwaltung:
- die Billigung des nochmals überarbeiteten Parkraumkonzepts, insbesondere in Bezug auf die nun geplanten Querparker am Südrand des Platzes
- der Einbau einer Zisterne mit geschätzten Mehrkosten je nach Dimension von 60.000 bis 80.000 Euro.
Frau Schwind erläutert anhand einer Präsentation nochmals die Pläne, den vorgesehen Zeitplan und die ergänzte Kostenschätzung. Anschließend beantwortet sie verschiedene Rückfragen aus der Mitte des Gemeinderates.
Angesprochen werden unter anderem folgende Punkte:
- Bodenhülse bzw. Aufstellhilfe für den Weihnachts-/Maibaum
- Zisterne für Gießwasser
- Ausführung und Positionierung der Fahrradständer
- Treppen-/Sitzstufen im Übergangsbereich zum ev. Gemeindehaus
- Nebeldüsen, Wartungsanfälligkeit bei kalkhaltigem Wasser
- Mögliche Wiederverwendung bzw. Umpflanzung der Bestandsbäume, hier wird das Büro noch konkrete Zahlen/Fakten liefern, diese werden dann dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.
- Standort Boxauto
- Solarbank mit Lademöglichkeit
- Behindertenstellplatz/-leitsystem
- Hülsen für spätere Absperrung
- Plakatständer im Bereich Zufahrt Zehntscheune
Abschließend werden vom Gemeinderat folgende Festlegungen getroffen:
- Im Übergangsbereich zum ev. Gemeindehaus sollen statt der bisher vorgesehenen Sitzstufen Treppenstufen eingebaut werden.
- Es bleibt bei der bisher geplanten Hülse für den Weihnachts-/Maibaum, die Gesamtkosten für eine Aufstellhilfe sind zu hoch.
- Das bisherige Bücherhäusle soll weiterverwendet werden.
- Die Gießwasserzisterne wird in die Planung mit aufgenommen.
Die vorliegende Gesamtplanung wird unter Einarbeitung der vorstehenden Punkte bei zwei Enthaltungen vom Gemeinderat befürwortet.
4. Bausachen
4.1 Brühlstraße 3: Umbau des bestehenden Gebäudes
Das Gebäude Brühlstraße 3 (früheres Vereinsgebäude Liederkranz) soll umgebaut und im Dachgeschoss sollen auch kleinere Dachgauben eingebaut werden. In dem Gebäude sollen zukünftig 4 kleinere Wohnungen entstehen. Das Haus bzw. Grundstück liegt in keinem Bebauungsplan, sprich, es liegt hier ein Fall nach § 34 BauGB ("Einfügen in die nähere Umgebung") vor. Nach Rückmeldung der Baurechtsbehörde beim LRA Enzkreis reichen die vorhandenen Stellplätze aus, es müssen keine neuen bzw. weiteren Stellplätze nachgewiesen werden.
Aufgrund der vorliegenden Pläne wird vonseiten der Verwaltung ein Einfügen positiv gesehen. Der Gemeinderat erteilt einstimmig das Einvernehmen gem. § 34 i.V.m. § 36 BauGB.
4.2 Pforzheimer Straße 28 – 32: Neubau von 4 Reihenhäusern mit Carports und Stellplätzen
Für die Neugestaltung des Areals Pforzheimer Straße 28 – 32 wurde inzwischen von der Bauherrschaft eine neue Planung vorgelegt. Vor einigen Jahren wurde für dieses Areal ein Bauvorbescheid für ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage genehmigt. Nachdem die Grundstücke im Sanierungsgebiet liegen, erfolgten in den letzten Jahren mehrfach Gespräche zwischen der Gemeinde, dem Sanierungsbüro und der Bauherrschaft, die dazu führten, dass nun eine deutlich verträglichere Planung vorgelegt wurde, die auch dem Sanierungskonzept der Gemeinde entspricht. Auch sollen für die 4 Reihenhäuser insgesamt 8 Stellplätze entstehen.
Vonseiten des Sanierungsbüros wird die neue Planung sehr positiv beurteilt. Das Areal liegt in keinem Bebauungsplan, es liegt hier ein Fall des § 34 BauGB („Einfügen in die nähere Umgebung“) vor. Vonseiten der Verwaltung und des Gemeinderates wird das zuletzt vorgelegte Baugesuch ebenfalls positiv gesehen und das Einfügen befürwortet. Bei der Ausführung der Stellplätze soll die Alternativvariante zur Ausführung kommen.
Der Gemeinderat erteilt einstimmig das Einvernehmen gem. § 34 i.V.m. § 36 BauGB.
4.3 Lindenstraße 12: Neugestaltung einer Einfriedigung
Der Grundstückseigentümer Lindenstraße 12 hat bei der Verwaltung wegen einer Umgestaltung seiner Einfriedigung angefragt. Das Grundstück Lindenstraße 12 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Lehen IV“, dieser sieht für Einfriedigungen an Straßenseiten eine maximale Höhe von 0,80 m vor. Die vorhandene Hecke soll durch einen Sichtschutzzaun mit 1,50 m Höhe auf der vorhandenen Mauer (Gesamthöhe 1,80/1,90 m) ersetzt werden. Für diese Neugestaltung wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes benötigt.
Auf die verschiedenen Beratungen zum Thema „Einfriedigungen“ im Baugebiet Schelmenäcker in den letzten Jahren wird hingewiesen. Auch wird noch ein anderer Fall im Bereich Lindenstraße angesprochen, damals wurde für eine kürzere Mauer eine Gesamthöhe von 1,40 m genehmigt.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird die große Gesamthöhe und die durchgängige Geschlossenheit der Einfriedigung eher negativ gesehen. Der Grundstückseigentümer soll sich nochmals Gedanken machen und eine Alternativplanung vorlegen. Es erfolgt eine Zurückstellung des Tagesordnungspunktes.
5. Vergaben und Beauftragungen
5.1 Kindergarten, Mönsheimer Straße 14: Fensterarbeiten
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Herrn Architekt Kiedaisch. Am Hauptgebäude des bestehenden Kindergartens in der Mönsheimer Straße 14 müssen einige Fenster, die noch aus dem Ursprungsbaujahr stammen, dringend getauscht werden. Ein Ansatz über 65.000 Euro für das laufende Haushaltsjahr wurde auf Grundlage einer Kostenschätzung aus
dem Jahr 2023 berücksichtigt.
Die Leistungen wurden entsprechend den gültigen Vorschriften beschränkt ausgeschrieben. Bei der Angebotssubmission am 09.08.2024 gingen insgesamt 3 Angebote frist- und formgerecht ein und wurden bei der Auswertung der Angebote berücksichtigt. Die Ausschreibung beinhaltete auch Bedarfspositionen zum erhöhten Einbruchsschutz (RC-2N), welche zwar für diesen Bereich nicht zwingend vorgeschrieben sind, aber nach Angebotsauswertung beim wirtschaftlichsten Bieter nur ca. 1 % der Gesamtauftragssumme ausmachen und somit aus Sicht der Verwaltung beauftragt werden sollten.
Bei der Angebotssubmission wurde anhand der eingereichten Begleitschreiben festgestellt, dass von zwei der drei Bieter ein Nebenangebot zur Erneuerung der bestehenden Sonnenschutzanlagen abgegeben wurde, einhergehend mit einer Empfehlung, die ausgeschriebene Wartung bzw. Generalinspektion aus wirtschaftlicher Sicht nicht auszuführen und stattdessen Neuanlagen zu beauftragen. Nach Prüfung und Feststellung der Mehrkosten für diesen Vorschlag wurde festgestellt, dass es wirtschaftlich keinen Sinn macht, die alten Anlagen auszubauen, einzuschicken, generalüberholen zu lassen, um dann wieder – ohne Gewährleistung – montieren zu lassen. Die reinen Mehrkosten aus den direkt betroffenen Leistungspositionen zwischen einer Überholung der alten Anlagen (LV-Pos. 30.33.1 bis 30.33.3) sowie der Installation neuer Anlagen betragen beim wirtschaftlichsten Bieter gemäß Nebenangebot ca. 40 %, bezogen auf die Gesamtauftragssumme. Global entspräche dies einer Erhöhung von ca. 8 % der Auftragssumme. Damit stellt eine Beauftragung des Nebenangebotes auch aus vergaberechtlicher Sicht kein Problem dar und sollte aus Sicht der Verwaltung ebenfalls beauftragt werden.
Auf Rückfrage aus der Mitte des Gemeinderates erläutert Herr Kiedaisch das Thema Rollläden bzw. Raffstores als Hitzeschutz.
Bei einer Enthaltung ermächtigt der Gemeinderat die Verwaltung zur Auftragsvergabe der beschriebenen Leistungen aus dem Hauptangebot inklusive der darin enthaltenen Bedarfspositionen zum Einbruchsschutz sowie des Nebenangebotes an den wirtschaftlichsten Bieter, die Pforzheimer Fensterbau GmbH, zu einem Bruttoangebotspreis von 65.057,90 €.
5.2 Ersatzbeschaffung der Seilnetzpyramide auf dem Pausenhof der Grundschule im Haushaltsjahr 2025
Die bestehende Seilnetzpyramide auf dem Pausenhof der Grundschule wurde bei der letzten DEKRA-Begehung bemängelt und musste daraufhin aufgrund mangelnder Verkehrssicherheit gesperrt werden. Eine baugleiche Ersatzbeschaffung war leider nicht möglich, da das verbaute Modell nicht mehr hergestellt wird. Für eine Ersatzbeschaffung wurden aufgrund der Ergebnisse aus der letzten Klausurtagung für den laufenden Gemeindehaushalt keine Mittel bereitgestellt. Da verschiedentlich der Wunsch geäußert wurde, die Pyramide auf jeden Fall zu ersetzen, wurde ein – letztlich erfolgloser – Antrag auf Förderung durch das Regionalbudget von LEADER gestellt. Somit sind die Kosten für eine mögliche Ersatzbeschaffung zu 100 % aus Eigenmitteln der Gemeinde zu erbringen. Gemeinsam mit dem Gemeinderat wurde festgelegt, eine erneute Bieterabfrage durchzuführen.
Erfreulicherweise haben von den damals angefragten vier Anbietern zwei Bieter erneut ein Angebot abgegeben, die preislich den ursprünglichen Angeboten entsprechen. Ein Anbieter hat dabei die Gelegenheit genutzt und gleich zwei Alternativangebote abgegeben, die zwar preislich interessant sind, jedoch der ursprünglichen Angebotsanfrage nach einem möglichst baugleichen Austausch der Kletterpyramide nicht mehr entsprechen, und zwei völlig unterschiedliche Spielgeräte angeboten.
Nach Prüfung der letztlich verbleibenden Angebote empfiehlt die Gemeindeverwaltung die Auftragsvergabe an die Firma KOMPAN. Aufgrund der Lieferzeit sowie der im Haushaltsjahr 2024 nicht verfügbaren Finanzmittel ist eine Aufstellung des Spielgerätes noch in diesem Kalenderjahr nicht möglich. Auch macht es wenig Sinn, die Arbeiten im Winterhalbjahr durchzuführen. Nach einem in der Sitzung vom 09.09.2024 gefassten Beschluss kann dennoch eine unmittelbare Beauftragung mit Liefertermin und Zahlungsziel Anfang 2025 erfolgen.
Nach kurzer Diskussion beschließt der Gemeinderat einstimmig die Vergabe zur Ersatzbeschaffung einer Seilnetzpyramide gemäß Angebot der Firma KOMPAN: Die Lieferung soll Anfang 2025 erfolgen, die Finanzierung wird mit entsprechenden Mitteln des Haushaltsjahres 2025 sichergestellt.
6. Anfragen und Bekanntgaben
- Holzmarktbericht 2024
- Bericht ambulante medizinische Versorgung, kassenärztliche Vereinbarung
- Protokoll der Verkehrsschau vom 13.06.2024
- Presseberichte
- Zuwendungsbescheid Feuerwehr, Digitalfunkgeräte
- Grundwasserdatenbank Wasserversorgung
- Thema Grundsteuer, der Vorsitzende verweist auf die aktuellen Veröffentlichungen in den Medien, insbesondere auf das Transparenzregister. Er stellt fest, dass dort leider noch der alte Grundsteuerhebesatz der Gemeinde zugrunde gelegt wurde und es leider keine Korrekturmöglichkeit gab. Die ermittelten konkreten Zahlen stimmen deshalb nicht. In der Oktober- bzw. Novembersitzung wird das Thema Grundsteuer/Hebesätze auf der Tagesordnung des Gemeinderates stehen.
- Nach letzten Informationen der Verwaltung wird es nun doch einen Weiterbetrieb des Obst- und Gemüseladens Jacobsen unter neuer Leitung geben, der Laden soll am 20.09. wiedereröffnet werden, entsprechende Infos werden noch im Anzeigenteil des Mitteilungsblattes erfolgen.
Aus der Mitte des Gemeinderates angesprochen werden folgende Punkte:
- Hausarzt in Friolzheim, Möglichkeit der Terminvereinbarung ohne Internet/Online-Termine
- Friedhofshalle, evtl. Verbesserung der Lüftungsmöglichkeiten
Die nächste Sitzung des Gemeinderates wird am 14.10.2024 stattfinden.