In seiner Sitzung vom 27.01.2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Friolzheim über folgende Punkte beraten und beschlossen.
1. Gemeindeforst Friolzheim
a) Bewirtschaftungsplan für das Jahr 2025
b) Kurzer Rückblick auf das Jahr 2024
Alljährlich steht für den Friolzheimer Gemeindeforst die Information über das vorangegangene Wirtschaftsjahr sowie der Beschluss über den Bewirtschaftungsplan für das laufende Jahr an.
Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Forstamtsleiter Herr Roth sowie Gemeindeförster Herr Müller.
Anhand einer Präsentation erläutert Herr Müller dem Gemeinderat, wie sich aus dem vorliegenden Forsteinrichtungswerk 2021 – 2023 der jährliche Naturalplan mit den konkreten Maßnahmen und der Bewirtschaftungsplan/Finanzplan ergibt.
Im Jahr 2024 erfolgte aufgrund von Verschiebungen aus dem Jahr 2023 ein deutlich höherer Holzeinschlag mit insgesamt 1035 Festmeter Holz, geplant waren ursprünglich 480 Festmeter. Dies hatte dann auch zu einer Verbesserung des Ergebnisses von geplant – 13.400 auf neu – 2.235 Euro geführt. In Bezug auf den Borkenkäferbefall gab es keine außergewöhnlichen Ereignisse.
Herr Müller merkt noch an, dass vor kurzem ein durchziehender Luchs mittels Wildkamera aufgenommen werden konnte.
Die Planung für 2025 sieht einen Holzeinschlag von 520 Festmeter vor sowie die üblichen Kultursicherungen und Bestandspflege.
Laut Planung sind Einnahmen in Höhe von 42.197 Euro und Ausgaben in Höhe von 45.065 Euro und damit ein Ergebnis von – 2.868 Euro vorgesehen.
Im Weiteren gibt Herr Roth noch einen kurzen Überblick über die Forstwirtschaft und die Bundeswaldinventur. Die Wälder im Enzkreis sind insgesamt naturnäher und älter geworden, der Fichtenbestand hat sich z. B. in den letzten 30 Jahren von damals 23 % auf heute 8 % verändert.
Aus der Mitte des Gemeinderates ergeben sich verschiedene Rückfragen zu den Themen Kostenentwicklung beim Holzeinschlag, natürliche Waldverjüngung bzw. Nachpflanzungen, Zustand des Jubiläumswaldes und dürre Großbäume bzw. Trockenschäden im Wald, die von den Herren Müller und Roth beantwortet werden.
In Bezug auf den inzwischen 20 Jahre alten Jubiläumswald stellt Herr Müller fest, dass der damals angebrachte Zaun entfernt werden soll. Auch muss der Wald nach 20 Jahren grundlegend durchgepflegt werden, was dazu führt, dass der eine oder andere Baum dann auch entfernt werden sollte und evtl. auf der frei liegenden Fläche nachgepflanzt werden könnte. Er wird sich nochmals konkrete Gedanken machen und mit einem Vorschlag auf die Gemeinde und den Gemeinderat zukommen. Der Gemeinderat bittet darum, dass vor der notwendigen Pflege auch die Öffentlichkeit bzw. die damaligen Baumpflanzerinnen und -pflanzer über das Mitteilungsblatt/ Homepage informiert werden.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Bewirtschaftungsplan 2025 für den Gemeindeforst wie vorgelegt.
2. Breitbandversorgung in Friolzheim: Ausbau der so genannten „hellgrauen Flecken“
Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Olheide vom Zweckverband Breitband Enzkreis.
In Ergänzung zu den am 28.11.2023 für Friolzheim beauftragten Mehrungen (zusätzliche Adresspunkte und Trassen) hat die Netze BW nun noch weitere mögliche Adresspunkte identifiziert, die gemäß Markterkundungsverfahren 2022 als sog. „hellgraue Flecken“ (30 bis 100 Mbit/s) zu definieren sind. Für diese Adressen können im Zuge des Ausbaus der „weißen Flecken“ über ein Upgrade des Weiße-Flecken-Projektes ebenfalls geförderte Hausanschlüsse gebaut werden und eine Inbetriebnahme erfolgen – sofern die Eigentümer dies wünschen.
Ursprünglich wurden in Friolzheim 44 solcher Adressen identifiziert. Hiervon wurde allerdings bereits an 36 vorbeigebaut. Die Netze BW hat mitgeteilt, dass hier keine nachträgliche Erschließung mehr möglich ist. Es verbleiben somit noch 8 Adressen, die in Friolzheim über das Upgrade erschlossen werden könnten.
Die Netze BW hat angeboten, diese Bauleistungen noch durchzuführen und ein entsprechendes Angebot übersandt. Demnach betragen die Kosten für die Erschließung der 8 noch baubaren hellgrauen Flecken 39.881,53 Euro netto (47.459,02 Euro brutto).
Sofern die Gemeinde Friolzheim der Erschließung zustimmt, kann hierfür eine Beauftragung durch den Zweckverband erfolgen.
Die Kosten für den zusätzlichen Ausbau der als hellgraue Flecken definierten Hausanschlüsse entsprechen, ausgehend von einem ursprünglichen Auftragswert (inkl. Hausanschlüsse) von 3.869.921,36 EUR netto (= 4.605.206,42 EUR brutto), einer Mehrung von rund 1,03 %. Die Kosten waren bei der Abgabe eines endgültigen Angebots im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens noch nicht berücksichtigbar und folglich nicht im Angebot der Netze BW GmbH einkalkuliert. Unter Berücksichtigung der bereits gesondert beauftragten Kampfmittelsondierung (Auftragswert: 59.520,07 EUR netto / 70.828,88 EUR brutto) und der Mehrungen und Minderungen (siehe Gemeinderats-Beschluss vom 23.10.2023) mit einem Auftragswert in Höhe von 307.743,20 EUR netto (= 366.214,41 EUR brutto) sowie dem Ankauf der bereits gebauten Trassen in der Brühlstr. und der Straße „Im Steinkläffle“ von der Netze BW GmbH in Höhe von 111.878,14 EUR netto (=133.134,99 EUR brutto) ergibt sich für alle bislang angemeldeten Nachträge ein Betrag von insgesamt 519.422,94 EUR netto (= 618.113,30 EUR brutto). Damit liegen sämtliche Nachträge bei insgesamt rund 13,42 % der ursprünglichen Auftragssumme.
Vergaberechtliche Bewertung:
Gemäß § 132 Abs. 3 Nr. 2 ist eine Änderung eines bereits vergebenen Auftrages ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens möglich, wenn sich dadurch der Gesamtcharakter des ursprünglichen Auftrags nicht ändert und der Wert der Änderungen bei Bauaufträgen nicht mehr als 15 Prozent des ursprünglichen Auftragswertes beträgt.
Der Gesamtcharakter des ursprünglichen Auftrages wird durch die Hinzunahme der hinzuzunehmenden Trassen und Hausanschlüsse nicht geändert, da der bisherige Auftrag eben genau darauf abzielt, entsprechende Breitbandinfrastruktur (u.a. von Trassen und Hausanschlüssen) einzulegen, um die Breitbandversorgung innerhalb der Gemeinde Friolzheim zu verbessern. Da gemäß den Förderrichtlinien ausdrücklich auch die Hinzunahme solcher Adressen möglich ist, die gemäß Markterkundungsverfahren als sog. „hellgraue Flecken“ (30-100 Mbit/s) definiert werden können, ändert sich am Charakter des Auftrags grundsätzlich nichts. Die zusätzlichen Adressen machen auch nur einen geringen Anteil am Gesamtprojekt aus. Mit dem Nachtrag wird dabei entsprechend ein größerer Teil des Gesamtgemeindegebiets ausgebaut.
Auch die Vorgabe der maximalen Änderung des ursprünglichen Auftragswertes wird eingehalten, da durch die Nachträge nicht mehr als die bei Bauaufträgen gemäß § 132 Abs. 3 Nr. 2 GWB zusätzlichen 15 % erreicht werden. Wie dargestellt ergibt die Summe der Nachträge ausgehend von einem Auftragswert von 3.869.921,36 EUR netto (Auftragswert ursprünglicher Auftrag) eine zusätzliche Steigerung von insgesamt 13,42 %.
Da aus Sicht der Geschäftsstelle die Erschließung der 8 hellgrauen Flecken der Gemeinde Friolzheim eine Möglichkeit bietet, noch mehr Hausanschlüsse als bisher geplant an das Netz des Zweckverbands anzuschließen und somit höhere Pachteinnahmen zu generieren, ist die Beauftragung der zusätzlichen Trassen und Hausanschlüsse sinnvoll. Die Kommune wird um Zustimmung zu diesem Nachtrag gebeten. In diesem Fall kann eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung unterzeichnet an die Geschäftsstelle zurückgesendet werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten für die Erschließung zusätzlicher hellgrauer Flecken im Rahmen des Ausbaus der Weißen Flecken unter Zuhilfenahme des Bundesförderprogramms und des Landesförderprogramms zum Ausbau der „weißen Flecken“ zu insgesamt 90 % (= 50 % Bund zzgl. 40 % Land) als sog. Upgrade-Adressen förderfähig sind und die Gemeinde Friolzheim lediglich einen Eigenanteil in Höhe von 10 % (= 3.988,15 EUR netto) zu tragen hat.
Herr Olheide erläutert nochmals detailliert die Vorgaben der Förderung und den möglichen Ausbau der ermittelten „hellgrauen Flecken“, durch diverse Änderungen der Förderrichtlinien und verschiedener Markterkundungsverfahren ist der Ausbau und die praktische Umsetzung sehr komplex und in manchen Einzelfällen auch nur schwer vermittelbar.
Die momentan laufenden Tiefbaumaßnahmen sollen voraussichtlich bis August 2025 fertiggestellt werden, nach Vorliegen der Dokumentationen und Übergabe des Netzes an Vodafone geht er davon aus, dass die ersten Anschlüsse dann Anfang 2026 an das Netz gehen können.
Im Weiteren beantwortet Herr Olheide noch zahlreiche Rückfragen aus der Mitte des Gemeinderates:
- Erläuterung der hellgrauen Flecken und deren konkrete Ermittlung. Die Ermittlung der vorliegenden Versorgungsstärke bzw. konkreten Datenübertragungsrate kann im Einzelfall von den Eigentümern unter breitbandmessung.de ermittelt werden.
Angeregt wird, dass der Zweckverband der Gemeinde einen aktuellen Plan zur Verfügung stellt, der dann auch an die Bürgerschaft weitergegeben werden kann bzw. veröffentlicht wird. Dies wird von Herrn Olheide zugesagt.
- Ausbau der „hellgrauen Flecken“ nur in Zusammenhang mit „weißen Flecken“ ohne größere Zwischenstrecken.
- Gebiete/Grundstücke, die an das Fernsehkabelnetz angeschlossen sind bzw. eine Anschlussmöglichkeit besitzen, sind nicht förderfähig bzw. ausbaufähig.
Von Seiten der Verwaltung wird festgestellt, dass auch eine vorliegende Karte nicht alle Fragen beantworten wird und die Gemeinde auch aufkommende Fragen nicht beantworten kann und diese dann an den Zweckverband gestellt werden müssen. Es wird auch um Verständnis gebeten, dass die Gemeinde bei nicht geförderten Fällen auf keinen Fall eigenes Geld für einen Ausbau in die Hand nehmen kann.
- eine Unstimmigkeit in den Unterlagen bei der Beschreibung bzw. dem vorliegenden Angebot für 8 oder 9 Hausanschlüsse, dies muss noch vom Zweckverband geklärt werden.
Im Weiteren fasst der Gemeinderat einstimmig folgende Beschlüsse:
1. Die Gemeinde Friolzheim ermächtigt den Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis, den Auftrag für den zusätzlichen Ausbau von als „hellgraue Flecken“ ausgewiesenen Hausanschlüssen (<100 Mbit/s) gem. Nachtragsangebot vom 02.12.2024 mit einem Auftragswert in Höhe von 39.881,53 EUR netto (47.459,02 EUR brutto) an die Netze BW GmbH, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart, zu vergeben. Eine Klärung, ob es um 8 oder 9 Hausanschlüsse und eine mögliche Änderung des Angebots geht, muss noch erfolgen.
2. Die Gemeinde Friolzheim erklärt sich – entsprechend der Regelung in der Verbandssatzung – bereit, die hierfür entstehenden Kosten zu übernehmen und mit dem Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis – als Auftraggeber – nach Abschluss der Maßnahme und Abrechnung des oben genannten Auftragnehmers sowie der Fördermittel abzurechnen.
3. Die unter Nr. 1 genannten Kosten werden über das Finanzierungskonto beim Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis finanziert und können über einen Zeitraum von 20 Jahren durch die Gemeinde Friolzheim an den Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis erstattet werden.
3. Schulkindbetreuung in der Gemeinde Friolzheim
-Gewährung eines dauerhaften Vorschusses an den Honigtopf e. V.
-Abmangel 2022/23 und 2023/24
Der Verein Honigtopf e. V. führt seit dem Schuljahr 2018/19 im Auftrag der Gemeinde die Schulkindbetreuung durch.
Bereits in der Gemeinderatssitzung am 09.12.2024 wurde darüber informiert, dass der Verein seit geraumer Zeit mit Liquiditätsproblemen zu kämpfen hat, da die Fördermittel des Landes erst zum Ende des Schuljahres ausgezahlt werden. Die Verwaltung hatte daher nach einem Gespräch mit dem Honigtopf e.V. vorgeschlagen, die Fördermittel für das laufende Schuljahr einmalig bereits zu Beginn des Schuljahres 2024/25 in Form eines dauerhaften Vorschusses/einer Ausleihung zur Verfügung zu stellen. Vorteil wäre, dass die Gemeinde dem Honigtopf e. V. keine Zinsaufwendungen für die Zwischenfinanzierung erstatten muss. Die Ausleihung würde einmalig und unbefristet, längstens jedoch bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehung der Gemeinde Friolzheim mit dem
Honigtopf e. V. gewährt.
Für eine Beschlussfassung waren im Dezember noch weitere Fragen offen. Unter anderem bestehen Unsicherheiten hinsichtlich einer möglichen Insolvenz des Vereins. Es stellt sich die Frage, ob zur Absicherung eine Bankbürgschaft oder die Eintragung einer Grundschuld möglich ist.
Die Stellungnahme des Vereins Honigtopf e. V. liegt dem Gemeinderat vor.
Des Weiteren gibt die Verwaltung dem Gemeinderat die Übersichten über die Einnahmen und Ausgaben für die Schuljahre 2022/23 und 2023/24 zur Kenntnis. Diese sind bereits abgerechnet.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird festgestellt, dass mit der vorliegenden Stellungnahme so gerechnet werden konnte. Auch ergibt sich eine Wortmeldung, dass aufgrund der noch nicht vorliegenden Haushaltszahlen diesem Punkt nicht zugestimmt werden kann.
Mit Stimmenmehrheit beschließt der Gemeinderat die Gewährung eines dauerhaften, unverzinslichen Vorschusses auf die Fördermittel des Landes an den gemeinnützigen Verein Honigtopf e. V. zur Sicherstellung der Schulkindbetreuung in der Grundschule Friolzheim in Höhe von 103.426 €.
Die Ausleihung wird einmalig auf unbegrenzte Zeit gewährt, längstens jedoch so lange, bis die Geschäftsbeziehung der Gemeinde zu dem Honigtopf e. V. endet.
4. Nutzungsordnung für den Bestattungswald Friolzheim
Wie in der Gemeinderatssitzung am 18.03.2024 beschlossen, wurde das Genehmigungsverfahren für die Einrichtung eines Bestattungswalds in Friolzheim eingeleitet, die Genehmigung ging mit Datum vom 27.11.2024 bei der Gemeinde ein.
Auch der Austauschvertrag mit der FriedWald GmbH sowie der Nutzungsvertrag mit ForstBW wurden zwischenzeitlich beschlusskonform geschlossen.
Die Nutzungsordnung für den Bestattungswald Friolzheim wurde zwischenzeitlich ausgearbeitet und liegt dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vor.
Nach Versand der Unterlagen wurden der Gemeinde von Herrn Erni von der FriedWald GmbH noch ein paar kleine geringfügige Änderung mitgeteilt.
- § 1, Absatz 4 „Geltungsbereich“: Bei der Größe [ha] wurde der Punkt durch ein Komma ersetzt und beim Flächenbedarf wurde die Größenbezeichnung [ha] ergänzt.
-
§ 5, Absatz 2, Punkt c) „Benutzungsregeln“, Abs. 2: Nach Rücksprache mit Forst BW ist der letzte Abschnitt “Fahrzeuge der Forstverwaltung“ im Alltag unpraktisch, daher wurde dieser durch “Fahrzeuge im Rahmen der forstlichen und jagdlichen Waldbewirtschaftung und sonstige Berechtigte“ ersetzt.
Der Vorsitzende verweist auf die vorliegende Nutzungsordnung, aus der Mitte des Gemeinderates ergeben sich keine weiteren Fragen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die vorliegende Nutzungsordnung für den Bestattungswald Friolzheim (ein Abdruck/eine Veröffentlichung der Nutzungsordnung wird noch in nächster Zeit im Mitteilungsblatt und auf der Homepage erfolgen).
5. Bausachen
5.1 Lerchenstraße 52: Neubau Carport
Auf dem Grundstück Lerchenstraße 52 soll auf dem vorhandenen Stellplatz ein Carport errichtet werden. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Schelmenäcker“.
Der Bebauungsplan aus den 70er Jahren hatte in seiner Konzeption vorgesehen, dass Sammelgaragen an speziellen Standorten gemäß Eintrag bzw. innerhalb des Baustreifens vorgesehen sind.
Teilweise wurden dann aber auch Garagen außerhalb der vorgesehenen Standorte errichtet (z. B. Lerchenstraße 25 – 37).
Der vorgesehene Carport überschreitet die Baugrenze und benötigt deshalb eine Befreiung.
Zwischen dem privaten Grundstück und der Straße ist noch ein ca. 0,50 m breiter Sicherheitsstreifen.
Aus der Mitte des Gemeinderates kommen verschiedene Rückfragen zu dem geplanten Carportbau. Unter der Voraussetzung, dass ein an allen Seiten hin offener Carport mit ordnungsgemäßer Entwässerung und etwas Abstand zur Straße hin errichtet wird, erteilt der Gemeinderat mit Stimmenmehrheit die erforderliche Befreiung.
5.2 Grabenstraße 10: Neubau einer Garage am vorhandenen Wohnhaus
Im Bereich des Grundstücks Grabenstraße 10 soll an das vorhandene Wohnhaus bzw. die vorhandene Garage eine weitere Garage angebaut werden.
Das Grundstück Grabenstraße 10 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Birkbusch“.
In diesem ist geregelt, dass Garagen an den im Plan ausgewiesenen Stellen zu errichten sind, auch wird ein Pultdach mit 8-10° Dachneigung vorgeschrieben.
Im Bebauungsplangebiet wurden auf anderen Grundstücken bereits viele Garagen (auch mit Flachdach) außerhalb der vorgesehenen Standorte errichtet.
Anhand verschiedener Pläne wird das Bauvorhaben nochmals kurz vorgestellt und Rückfragen aus der Mitte des Gemeinderates beantwortet.
Die Befreiungen für den Garagenstandort und die Ausführung mit einem Flachdach werden einstimmig erteilt.
6. Wahl der ehrenamtlichen Richterinnnen und Richter für die Geschäftsjahre 2025 – 2030:
Vorschlag der Gemeinde Friolzheim
Die Gemeinde wurde vom Landratsamt Enzkreis bezüglich der Vorschlagsliste für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter angeschrieben. Von Seiten der Gemeinde ist eine Person zu benennen.
Seit vielen Jahren übt dieses verantwortungsvolle Amt die langjährige frühere Gemeinderätin Frau Barbara Merz-Schabel aus. Auf Nachfrage hat sich diese bereiterklärt, für weitere 5 Jahre zur Verfügung stehen zu wollen. Die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter erfolgt schließlich
durch das Verwaltungsgericht Karlsruhe.
Nach kurzer Aussprache im Gremium beschließt der Gemeinderat mit Stimmenmehrheit von Seiten der Gemeinde Friolzheim Frau Barbara Merz-Schabel für das Amt einer ehrenamtlichen Richterin vorzuschlagen.
7. Genehmigung von Spenden
Am 25.11.2024 hat die Firma WÖHR Autoparksysteme GmbH, Ölgrabenstr. 14, Friolzheim, eine Spende in Höhe von 2.500 € an die Gemeindekasse überwiesen.
Die Spende soll folgendermaßen verwendet werden:
500 € Seniorenweihnachtsfeier 2024
1.000 € Grundschule
1.000 € Kindergarten
Eine Geschäftsbeziehung besteht nicht.
Der Gemeinderat nimmt einstimmig die eingegangene Geldspende in Höhe von 2.500 € an.
Der Vorsitzende bedankt sich bei der Fa. Wöhr für die Spende.
8. Anfragen und Bekanntgaben
a) Presseschau
b) Weihnachtsgrüße aus Vezzano
c) Brauchwasserversorgung Kläranlage
d) Elternschreiben Grundschule
e) Bundestagswahlen 23.02.2025, es wird darüber informiert, dass im Wahlbezirk 1, Zehntscheune nach der Wahlhandlung auch eine freiwillige Befragung der Wählerinnen und Wähler durch die Forschungsgruppe Wahlen (ZDF - Hochrechnung) stattfinden wird. Weitere Infos werden noch im Mitteilungsblatt und auf der Homepage im Vorfeld der Wahl veröffentlicht.
Von Seiten der Verwaltung wird bezüglich der anstehenden Wahl dafür geworben, das Wahlrecht auszuüben und gerne auch die Möglichkeit der Briefwahl zu nutzen.
f) Aus der Mitte des Gemeinderates
Angesprochen wird die Fördermöglichkeit einer Ehrenamtskarte in Baden-Württemberg und die Möglichkeit einer Bewerbung durch die Gemeinde. Die Verwaltung wird sich um diesen Punkt kümmern und dem Gemeinderat berichten.
Die nächste Sitzung des Gemeinderates wird am Montag, 17.02.2025 stattfinden.