Gemeinderat

Aus der Arbeit des Gemeinderates

In seiner Sitzung vom 21.07.2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Friolzheim über folgende Punkte beraten und beschlossen. 1. Bekanntgabe nicht...

In seiner Sitzung vom 21.07.2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Friolzheim über folgende Punkte beraten und beschlossen.

1. Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse

Der Vorsitzende gibt die in der letzten Sitzung gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse bekannt:

- im Objekt Marktplatz wurde die Weitervermietung der gemeindeeigenen Räume an die bisherige Mieterin beschlossen

- die kleinen Grünflächen im Bereich Kirchstraße 7/9 und Feldstraße 11/3 wurden aufgrund der vorliegenden Anträge an die Anlieger im Rahmen einer Sondernutzung verpachtet.

2. Rücknahme des Beschlusses zur Bildung einer FAG-Rückstellung im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020

Mit Einführung der doppischen Buchführung im Rahmen des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) können nach § 41 Absatz 2 GemHVO Wahlrückstellungen gebildet werden. Zu diesen Wahlrückstellungen gehört auch die FAG-Rückstellung, die seit der ersten doppischen Haushaltsplanung im Jahr 2020 eingeplant wurde und nun im Rahmen der Eröffnungsbilanz erstmals gebildet werden soll. Hierzu ist ein formeller Beschluss des Gemeinderats nötig.

Im Jahr 2022 wurde die Bildung einer solchen FAG-Rücklage im Rahmen der Eröffnungsbilanz beschlossen. Bei der Ausübung von Wahlrückstellungen ist der Grundsatz der Bilanzstetigkeit (§ 43 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 GemHVO) zu berücksichtigen mit der Folge, dass von der ausgeübten Entscheidung zur Bilanzierung einer Wahlrückstellung in Folgejahren nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden kann.

Aufgrund dessen, dass nun weitere doppische vorläufige Jahresabschlusszahlen vorliegen und auch mehr Erfahrung bei der Aufstellung des doppischen Friolzheimer Haushaltes vorliegen, schlägt die Verwaltung vor, den Beschluss aus dem Jahr 2022 zur Bildung der FAG-Wahlrückstellung mit einem weiteren Gemeinderatsbeschluss zurückzunehmen.

Dies ist möglich, da noch keine doppischen Jahresabschlüsse erstellt wurden und die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 korrigiert werden kann. Der Grundsatz der Bilanzstetigkeit ist somit gewährleistet, da alle folgenden Jahresabschlüsse in gleicher Art und Weise ohne FAG-Rückstellung aufgestellt werden.

Auf Rückfrage aus der Mitte des Gemeinderates wird festgestellt, dass die Jahresabschlüsse 2020 ff nach und nach abgearbeitet werden.

Der Gemeinderat beschließt mit Stimmenmehrheit die Rücknahme des Beschlusses zur Bildung der FAG-Rückstellung im Rahmen der Eröffnungsbilanz.

3. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Jahr 2025 mit Finanzplanung für die Jahre 2026 bis 2028
- Vorstellung und Beschlussfassung

Die Gemeindeverwaltung präsentiert den Haushaltsplan für das Jahr 2025 sowie die Finanzplanung für die kommenden Jahre. Anfang Juli 2025 wurde bei der Gemeinderatsklausur über die Haushaltsplanung 2025 und die Investitionsplanung der Finanzplanungsjahre 2026 – 2028 beraten. Die Ergebnisse dieser Klausur wurden im Haushalt 2025 eingearbeitet.

Zu Beginn hält der Vorsitzende die übliche Haushaltsrede (es gilt das gesprochene Wort), die nachfolgend abgedruckt wird:

„Sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates,

liebe Bürgerinnen und Bürger,
verehrte Vertreterin und Vertreter der Presse,

kurz vor den Sommerferien haben wir es nun doch noch geschafft und präsentieren Ihnen den Haushalt des laufenden Jahres 2025. Mit diesem späten Termin sind wir überraschender Weise in guter Gesellschaft mit zahlreichen weiteren Enzkreisgemeinden, auch aus der unmittelbaren Nachbarschaft. Dass wir diesen Haushalt nun noch vor der Sommerpause einbringen konnten, gleicht einem Kraftakt, der nur durch die gute und überaus konstruktive Zusammenarbeit von Gemeinderat und Verwaltung möglich war. Die Mitglieder unseres Gremiums haben die Herausforderungen, die in diesem Zahlenwerk stecken, erkannt und sind weitestgehend den Vorschlägen der Verwaltung zum Haushaltsausgleich gefolgt, zugegeben, auch wegen fehlender Alternativen.

Die größte Energieleistung rund um den Haushalt 2025 hat unsere Kämmerin Pia Hasenmaier erbracht: Sie hat wahrlich ein heftiges halbes Jahr hinter sich und wie sie sich nicht nur wieder in den Alltag hineingekämpft hat und in Rekordzeit mit guten Vorschlägen unsere Haushaltsklausur vor knapp zwei Wochen sowie danach den finalen Haushalt vorbereitete, hat höchsten Respekt verdient. Liebe Frau Hasenmaier, Lob und Dank gibt es in meinen Haushaltsreden eigentlich immer am Schluss, doch Ihre Leistung verdient es, hier und jetzt gewürdigt zu werden:

Vielen herzlichen Dank für Ihre sehr gute Arbeit, für die reibungslose Zusammenarbeit, das gute Miteinander und für Ihre wichtige Erfahrung, die Sie einmal mehr eingebracht haben!

Meine Damen und Herren, unsere Kämmerin wird Ihnen gleich die Eckpunkte unseres Haushalts im Detail vorstellen. Das erlaubt mir, mich mit einem Blick auf die Rahmenbedingungen, unter denen dieser Haushalt zustande gekommen ist, einigermaßen kurz zu fassen. In unsere Klausur sind wir mit für unsere Gemeinde erschreckende Zahlen gegangen: Vor den Beratungen stand da ein Minus in siebenstelliger Höhe und das kam nicht etwa zustande, weil wir über unsere Verhältnisse wirtschaften würden. Mit Blick auf unser lokales Ausgabenverhalten stehen wir strukturell vergleichsweise gut da. Dennoch werden wir uns in Zukunft am unbedingt Notwendigen sowie den Pflichtaufgaben orientieren müssen. Für neue Projekte oder Entlastungen sehe ich auf absehbare Zeit keinen Spielraum.

Doch woran liegt es, wenn wir wie in auch in den früheren Jahren eine vernünftige Ausgabenpolitik betreiben und stets „auf Sicht fahren“ und das Geld trotzdem nicht reicht? Die Antwort fällt leicht: Es sind vor allem die äußeren Rahmenbedingungen, die uns von Jahr zu Jahr mehr Sorgen bereiten, konkret die Ausgabenflut durch immer neue Standards, die uns von Bund und Land auferlegt werden. Mit dem Verweis, das seien ja alles kommunale Aufgaben, haben wir das dann personell zu organisieren und haushalterisch zu finanzieren. Einige Beispiele:

Neben dem im kommenden Jahr einsetzenden Rechtsanspruch bei der Schulkindbetreuung, der weder finanziell, noch personell durchdacht ist, aber in Berlin erdacht und beschlossen wurde, durfte ich in der vergangenen Woche die neueste „Stilblüte“ in einer Videokonferenz mit Landesregierung und Bundeswehr, organisiert vom Gemeindetag Baden-Württemberg miterleben: Angesichts der geopolitischen Herausforderungen unserer Zeit wurde uns Kommunen mitgeteilt, wir hätten in Sachen Bevölkerungsschutz einiges zu tun. Was, das könne man noch nicht sagen, man sei in Berlin und Stuttgart noch am Tagen und Überlegen. Was aber schon klar ist, „Fresh money“ – dieser Begriff ist ein Zitat aus dem Innenministerium – gebe es dafür aber nicht, schließlich sei das alles ja eine Aufgabe der Kommunen! Auch erweisen sich gut gemeinte, aber miserabel umgesetzte und nicht finanzierbare Standards wie das Bundesteilhabegesetz als Systemsprenger. Neben diesen Ausgabeorgien sind es aber auch andere Entscheidungen auf übergeordneter Ebene, die uns vor Ort Einnahmen wegbrechen lassen oder die Kosten in die Höhe treiben: Was die Verkehrs- oder besser Antriebswende mit unserer Gewerbesteuer macht, sehen wir nachher an unseren Zahlen. Und um zu erkennen, dass die Energiewende in der jetzigen Form nicht bezahlbar sein und hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Strommenge nicht ausreichen wird, dazu muss man kein Physiker sein, um sich das einmal ohne ideologische Scheuklappen auszurechnen.

Liebe Gäste, wenn die Kommunen im „reichen Süden“ nicht mehr in der Lage sind, ihre Pflichtaufgaben und Investitionen zu decken und inzwischen jedes Jahr blutrote Zahlen schreiben, läuft etwas falsch in diesem unserem Land. Es ist fünf vor Zwölf und damit höchste Zeit, den viel zitierten Satz „Wer bestellt, bezahlt!“ endlich mit Leben zu füllen – viel Hoffnung habe ich und mit mir der allergrößte Teil der kommunalen Familie nicht. Wie auch, wenn unsere noch junge Bundesregierung ohne mit der Wimper zu zucken, Wahlkampfversprechen bricht und mit Taschenspielertricks Schulden in noch nie gekannter Höhe aufnimmt. Ohne Umsteuern werden wir in wenigen Jahren einen Kollaps der Kommunalfinanzen erleben, von dem wir uns alle nur schwerlich erholen werden. Was mich dabei erschreckt, ist, dass auch Schwarz-Rot genau wie die Ampel den Ernst der Lage an der kommunalen Basis immer noch nicht erkannt hat.

Es muss ganz klar sein: Ein „Weiter so!“ darf es nicht mehr geben! Das muss man sich aber nicht nur in Berlin und Stuttgart hinter die Ohren schreiben, auch der Landkreis, der uns mit alljährlich steigenden Kreisumlagen auch zunehmend die Luft zum Atmen nimmt, muss dringend manches Bauprojekt einem Realitätscheck unterwerfen und manche meiner Kreistagskollegen haben den Schuss offenbar auch noch nicht gehört, wenn man munter den weiteren Ausbau von Freiwilligkeitsleistungen fordert und die bestehenden für unantastbar hält!

Angesichts dieser nicht besonders optimistisch stimmenden Rahmenbedingungen müssen wir vor Ort zusammenstehen und unsere langjährig praktizierte finanzpolitische Weitsicht, die vorhandene Erfahrung sowie Beständigkeit bei Personen und Strukturen in den kommenden Jahren nutzen, um unser Friolzheim auch in den vor uns liegenden Jahren gut aufgestellt zu wissen und infrastrukturell auf der Höhe der Zeit zu halten. Das wird keine kleine Herausforderung und vielleicht auch manches Mal für uns alle schmerzlich. Den Willen, diese Herausforderung anzunehmen und gut zu bewältigen, sehe ich aber klar und deutlich und das stimmt mich zuversichtlich!

Eine gute Basis dazu sehe ich auch tagtäglich im Rathaus, im Bauhof und unseren Kitas, wo wir wirklich gute Teams zusammenhaben, ohne die Vieles nicht möglich wäre – herzlichen Dank für Ihren großen und wertvollen Einsatz, ich freue mich und bin stolz, mit Ihnen zusammenarbeiten zu können!

Wie jedes Jahr danke ich unseren Einwohnerinnen und Einwohnern, unseren Gewerbetreibenden sowie den vielen ehrenamtlich Aktiven in den Vereinen, Kirchen, Institutionen sowie bei Feuerwehr und beim Roten Kreuz, die alle am Gelingen und an der Entwicklung unserer Gemeinde ihren wichtigen Anteil haben! Zu guter Letzt geht ein großes Dankeschön an unsere Damen und Herren im Gemeinderat, mit dem wir und auch ich ein gutes Miteinander pflegen und den wir für seine stets offene und konstruktive Zusammenarbeit sehr schätzen!“

Die Präsentation zum Haushalt 2025 wird, sobald diese fertiggestellt wurde, noch ergänzt. Fazit aus dem Vorbericht des Haushaltsplans 2025:

Auch der Haushalt 2025 reiht sich als ein weiterer besonderer Haushalt in die vorangegangenen Jahre ein. Nachdem im Vorjahr die teilweise seit Jahrzehnten stabil niedrigen Hebesätze von Grund- und Gewerbesteuer angepackt werden mussten, stand in 2025 die Grundsteuerreform und die Änderung der Systematik der Steuerfestsetzung an. Bereits Ende des Vorjahres 2024 mussten die neuen Hebesätze in einer neuen Satzung festgelegt werden, um eine reibungslose Erhebung der Grundsteuer im Jahr 2025 zu gewährleisten. Hierbei entschied sich der Gemeinderat, den Grundsteuerhebesatz B wieder leicht abzusenken.

Im Nachhinein stellt sich diese Entscheidung, zumindest aus Sicht der Verwaltung und mit Blick auf die Finanzen der Jahre 2025 und folgende, als nicht glücklich dar. Aktuell zählt mehr denn je jeder Euro mehr in der Kasse beim Haushaltsausgleich.

Aufgrund der hohen Inflation der letzten Jahre, stetig steigenden Personalkosten durch neue Tarifabschlüsse, immer höher zu leistende Umlagezahlungen an den Landkreis und den im NKHR vollumfänglich zu erwirtschaftenden Abschreibungen des vorhandenen Vermögens fällt der Haushaltsausgleich immer schwerer und wird fast unmöglich. Während die Gemeinde umsichtig und zusammen mit dem Gemeinderat weiterhin mit Augenmaß agiert, werden die strukturellen Belastungen durch Gesetzgebungen in Berlin und Stuttgart immer erdrückender und schränken den Handlungsspielraum für Investitionen vor Ort immer mehr ein.

Die abermalige Erhöhung der Kreisumlage durch den Kreistag von 31,5 auf 34,2 Prozentpunkte führt zu einer Steigerung bei der in diesem Jahr zu zahlenden Kreisumlage um rund 67.000 € auf über 2,18 Millionen €! Dies stellt nach dem letzten Jahr ein erneutes Rekordhoch beim von unserer Gemeinde zu zahlenden Anteil der Kreisumlage an den Enzkreis dar. Im Jahr 2022 mussten lediglich1,45 Mio. € Kreisumlage bezahlt werden (28,5%). Der Kreisumlagehebesatz stieg in den letzten zwei Jahren um über 4,3%, gegenüber dem Jahr 2020 sogar um 7,7% (26,5%).

Um den von der Rechtsaufsicht gewünschten Haushaltsausgleich für das Jahr 2025 zu erzielen, musste erstmalig auf das Werkzeug der Globalen Minderausgabe zurückgegriffen werden. Dies hat zur Folge, dass alle Aufwandsansätze pauschal um 1% gekürzt werden. Anschließend an den Haushaltsbeschluss müssen dann Einsparungen von allen Bereichen und Produkten der Gemeinde gemeldet werden, um die geringeren Ausgaben zu gewährleisten.

Auch die Gebührensatzungen müssen alsbald überarbeitet und auch mit Hinblick auf die Einnahmeerzielung angepasst werden. Bei der Aufstellung des Haushalt 2026 wird dann ziemlich sicher auch wieder über die Anhebung der Steuerhebesätze diskutiert werden müssen.

Ein „weiter so“ geht nicht mehr!

Wir müssen auf eine Besserung der Einnahmesituation im laufenden und den kommenden Jahren sowie auf eine bessere wirtschaftliche Lage und dadurch höhere Steuereinnahmen hoffen, um die stetig steigenden Aufgaben und deren Ausgaben erfüllen zu können.

Zudem muss weiterhin auf die inzwischen dramatische Finanzlage der Kommunen aufmerksam gemacht werden. Hierbei muss auch verdeutlicht werden, mit welchen Einschränkungen und zusätzlichen Belastungen auch für die Bürgerinnen und Bürger gerechnet werden muss, wenn es nicht gelingt, der finanziellen Schieflage entgegenzuwirken.

Die Unterhaltungsmaßnahmen unserer Straßen, Gebäude und baulichen Anlagen binden weiterhin zusätzlich zum monetären Budget einen Großteil der vorhandenen Personalkapazität in unserem technischen Bereich.

Im investiven Bereich wird im Jahr 2025 vor allem das Großprojekt der Marktplatzsanierung die Gemeindeverwaltung zusätzlich zum täglichen Arbeitspensum beschäftigen. Das nächste Großprojekt Seegraben ist in den Vorbereitungen und wird in den folgenden Jahren durchgeführt werden müssen.

Die Arbeiten am ersten doppischen Jahresabschluss 2020 der Gemeinde haben begonnen. Mit diesem steht auch die Abrechnung der Fördermaßnahme Rathaus und Mehrzweckgebäude und die Aktivierung der Anlagen im Bau an und wird daher einige Zeit in Anspruch nehmen.

Anhand einer Präsentation stellt Frau Hasenmaier nachfolgend die Eckdaten bzw. die Zahlen des 2025er Haushalts vor und beantwortet verschiedene Rückfragen zu dem Zahlenwerk aus der Mitte des Gemeinderates.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die vorliegende Haushaltssatzung und Haushaltsplan für 2025 mit Finanzplanung für die Jahre 2026 – 2028 in der vorgelegten und vorgestellten Form (die Zahlen des Haushaltsplanes werden dann noch an anderer Stelle in einem der nächsten Mitteilungsblättern abgedruckt werden).

4. Steuerlicher Jahresabschluss 2024 der Wasserversorgung Friolzheim

Bei der Wasserversorgung Friolzheim handelt es sich um einen Regiebetrieb als Teil des Kernhaushalts. Daher kann die Gemeinde über die Gewinne des Regiebetriebs unmittelbar verfügen, was

grundsätzlich zur Erhebung von Kapitalertragsteuer auf den Gewinn führt.

Nach dem BMF-Schreiben vom 28.01.2019, Tz. 35 (BStBl. 2019 I, 97) kann über eine Rücklagenbildung eine Kapitalertragssteuerpflicht vermieden werden, soweit anhand objektiver Umstände nachvollzogen und überprüft werden kann, dass der Gewinn dem Regiebetrieb als Eigenkapital zur Verfügung stehen soll.

Als objektiver Umstand wird insbesondere ein förmlicher Beschluss des Gemeinderats anerkannt.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass der mögliche Jahresgewinn 2024 der Wasserversorgung Friolzheim auf die neue Rechnung vorgetragen wird.

5. Gründung der Energie Friolzheim GmBH
- Wahl des Geschäftsführers von Seiten der Gemeinde Friolzheim
- Wahl der des Aufsichtsratsvorsitzenden sowie eines weiteren
Aufsichtsratsmitglieds von Seiten der Gemeinde Friolzheim

Es wird auf die verschiedenen Unterlagen sowie Beschlussfassungen zum Thema Bezug genommen. Als nächster Schritt hin zur Gründung der Energie Friolzheim GmbH sind im Vorfeld der notariellen Gründung der Gesellschaft vom Gemeinderat verschiedene personellen Entscheidungen zu treffen. Organe der zu gründenden Gesellschaft werden die Geschäftsführung, der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung sein. Vertreter der Gemeinde Friolzheim in der Gesellschafterversammlung ist der Bürgermeister. Im Aufsichtsrat soll die Gemeinde durch den Bürgermeister und ein weiteres vom Gemeinderat vorgeschlagenes Mitglied vertreten werden.

Für die Gesellschaft sollen durch die Gesellschafterversammlung zwei, mindestens aber ein Geschäftsführer bestellt werden. Jeder Gesellschafter hat dabei das Recht, einen Geschäftsführer vorzuschlagen. Die Geschäftsführer vertreten die Gesellschaft und sind für alle Geschäfte und Maßnahmen zuständig, die nicht gemäß Gesellschaftsvertrag dem Aufsichtsrat bzw. Gesellschaftsvertrag der Gesellschafterversammlung vorbehalten sind.

1. Wahl des Geschäftsführers von Seiten der Gemeinde Friolzheim

Die Findung eines Geschäftsführers seitens der Gemeinde Friolzheim stellte sich bislang aufgrund der bereits jetzt schon hohen Arbeitsbelastung der in Frage kommenden Personen – Gemeindekämmerin Frau Hasenmaier und Technischer Leiter Herr Schwämmle – als schwierig heraus. Eine Übernahme der Geschäftsführtertätigkeit durch den Bürgermeister wäre zwar rechtlich möglich, gestaltet sich im Tagesgeschäft aufgrund möglicher Befangenheiten in der Mehrfachfunktion als Bürgermeister, Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung und Geschäftsführer als kompliziert und wird sowohl vom Rechtsbeistand der EnCW als auch von der Kommunalaufsicht des Enzkreises nicht empfohlen. Auf die Stellungnahme des Kommunal- und Prüfungsamtes des Enzkreises wird verwiesen.

Nach einer weiteren, hausinternen Abstimmung stellen sich dadurch zwei Handlungsoptionen dar:

- Übernahme der Geschäftsführung durch den Technischen Leiter der Gemeinde Herrn Rainer

Schwämmle

- Bestellung vorerst nur eines Geschäftsführers von Seiten der EnCW

Die Gemeindeverwaltung empfiehlt die erste Alternative, um in der Gesellschaft, in der die Gemeinde Friolzheim Mehrheitsgesellschafter ist, ebenfalls mit einem Geschäftsführer vertreten zu sein.

2. Wahl der des Aufsichtsratsvorsitzenden sowie eines weiteren Aufsichtsratsmitglieds

von Seiten der Gemeinde Friolzheim

Der Bürgermeister der Gemeinde Friolzheim ist kraft Amtes Mitglied des Aufsichtsrats und zugleich dessen Vorsitzender. Er ist zusammen mit einem Mitglied aus der Mitte des Gemeinderats in das Aufsichtsratsgremium zu wählen.

Aus der Mitte des Gemeinderats wird für diese Position Herr Gemeinderat Michael Welsch vorgeschlagen.

1. Der Gemeinderat beschließt bei drei Stimmenthaltungen die Vorgehensweise bei der Besetzung der Geschäftsführung der zu gründenden Energie Friolzheim GmbH und beauftragt den Bürgermeister als Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung, entsprechend der gewählten Vorgehensweise ein Votum abzugeben.

2. Der Gemeinderat bestätigt bei einer Enthaltung Herrn Bürgermeister Michael Seiß als Aufsichtsratsvorsitzenden der zu gründenden Energie Friolzheim GmbH und wählt Herrn Gemeinderat Michael Welsch als weiteren Vertreter aus der Mitte des Gemeinderats.

6. Bausachen

6.1 Neubau einer Terrassenüberdachung, Buchenstraße 7

Beim Gebäude Buchenstraße 7 soll die bestehende Terrasse in Richtung Gehweg etwas vergrößert

und überdacht werden. Die Terrassenüberdachung (4,13 x 8,45 m) liegt komplett außerhalb des Baufensters.

Von Seiten des Landratsamtes wird daher für die Befreiung das Einvernehmen der Gemeinde zu der Überschreitung des Baufensters benötigt

Anhand von Planskizzen wird das Bauvorhaben kurz erläutert. Aus der Mitte des Gemeinderates wird noch das Thema der Feuerwehraufstellfläche angesprochen, ein entsprechender Hinweis wird an das Landratsamt weitergeleitet.

Das Einvernehmen der Gemeinde zu der beantragten Befreiung wird mit Stimmenmehrheit erteilt, unter der Voraussetzung, dass die Überdachung nach allen Seiten hin offenbleibt.

6.2 Neubau Einfamilienhaus, Bachweg 30, Flst. Nr. 540/9

In der Sitzung vom 17.02.2025 wurden im Rahmen einer Bauvoranfrage für verschiedene Befreiungen von Seiten des Gemeinderates das Einvernehmen erteilt und nachfolgend dann der Bauvorbescheid durch das Landratsamt ausgestellt. Durch den erteilten Bauvorbescheid sind diese Befreiungen damit „abgearbeitet“.

In den weiteren Bau- bzw. Detailplanungen hatte sich nun noch ergeben, dass der Bauherr eine geänderte Dachfarbe wünscht. Laut Bebauungsplan ist ein Spektrum „ziegelrot bis rotbraun“ vorgegeben, gewünscht wird ein dunkelgrauer oder anthrazitfarbener Farbton. Nachdem in der näheren Umgebung andere Dächer in diesem Farbton vorhanden sind und der Gemeinderat diesen Sachverhalt schon mehrfach befreit hat, kann aus Sicht der Verwaltung diese Farbänderung genehmigt werden.

Weiterhin wird noch eine geringfügige Versetzung des Dachfensters beantragt, damit wird allerdings der eigentliche vorgeschriebene Abstand zur Traufe mit 1,50 m (laut Dachgaubensatzung) nicht mehr eingehalten. Auf die Ansicht „Nordwest“ wird verwiesen, eine Unterschreitung des Abstands wird von Seiten der Verwaltung positiv gesehen.

Das Einvernehmen der Gemeinde zu der Dachfarbe und der Unterschreitung des Abstands zur Traufe wird einstimmig erteilt.

7. Anfragen und Bekanntgaben

- Presseschau

- neue Bänke im Bereich Festplatz

- Aus der Mitte des Gemeinderates, angesprochen werden folgende Punkte:

- die aufgestellten Bänke im Bereich des Festplatzes

- Marktplatzumbau und Bauzeitenplan

- Wasser im Bereich des stillgelegten Brunnens im Marktplatzbereich, hier läuft derzeit noch eine Wasserbeprobung, evtl. kann dieses Wasser dann für die neue Gießwasserzisterne genutzt werden

- Nutzung des Kunstrasenspielfelds

Die nächste Sitzung des Gemeinderates wird nach der Sommerpause am Montag, 15.09.2025, 19:00 Uhr stattfinden.

Erscheinung
Friolzheim Aktuell
NUSSBAUM+
Ausgabe 30/2025
von Gemeinde Friolzheim
23.07.2025
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