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Gemeinderat

Aus der Arbeit des Gemeinderates

In seiner Sitzung vom 11.05.2026 hat der Gemeinderat der Gemeinde Friolzheim über folgende Punkte beraten und beschlossen. Zu Beginn der Sitzung...

In seiner Sitzung vom 11.05.2026 hat der Gemeinderat der Gemeinde Friolzheim über folgende Punkte beraten und beschlossen.

Zu Beginn der Sitzung verweist der 1. stellvertretende Bürgermeister Herr Gemeinderat Welsch auf die am 8. März stattgefundene Bürgermeisterwahl und stellt fest, dass bei der erfolgten Wiederwahl des amtierenden Bürgermeisters eine erneute Amtsverpflichtung nicht notwendig ist und verweist auf den bereits bei der letzten Wahl vom Bürgermeister geleisteten Amtseid.

1. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Der Vorsitzende gibt die in der letzten nicht-öffentlichen Sitzung vom 13.04.2026 gefassten Beschlüsse bekannt:

- Personalangelegenheiten

- Niederschlagung einer Forderung

- Vorinformation zu einem geänderten Baugesuch für das Grundstück Leonberger Straße 4

2. Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik

Nach einer längeren Pause kann von Seiten der Polizei wieder einmal die Polizeiliche Kriminalstatistik im Gremium und damit auch der Bevölkerung vorgestellt werden. Die Präsentation erfolgt dabei

durch das Polizeirevier Mühlacker. Der Vorsitzende begrüßt an dieser Stelle Herrn Strobel, Leiter des Polizeireviers Mühlacker. Ein Beamter des Polizeipostens Heimsheim kann aus terminlichen Gründen leider nicht anwesend sein.

Herr Strobel stellt anhand einer Präsentation die Zahlen für Friolzheim bzw. das Polizeirevier Mühlacker vor. Insgesamt gesehen sind die Fallzahlen für Friolzheim nach wie vor in einem überschaubaren Bereich.

Aus der Mitte des Gemeinderates wird noch das Thema Jugendkriminalität angesprochen.

Der Vortrag bzw. die vorgestellten Zahlen werden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

3. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Lehen II - 4. Änderung"
- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss Bebauungsplanänderung
- Satzungsbeschluss über die örtlichen Bauvorschriften

Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Amiguet vom Städteplanungsbüro Baldauf, der anhand einer Präsentation die geplante Änderung des Bebauungsplanes vorstellt.

1. Erfordernis der Planaufstellung

Für das vorliegende Plangebiet galt der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Lehen II“, teilweise mit

Änderungen, in Kraft getreten am 05.12.1962. Dieser sah ausschließlich eine straßenbegleitende

Bebauung vor und schloss weitere Baumöglichkeiten für die recht groß geschnittenen Grundstücke

im hinteren Bereich aus.

Seit geraumer Zeit liegen verschiedene Anfragen von Bewohnern zur Bebauung der rückwärtigen

Grundstücksteile vor. Im Sinne einer nachhaltigen Innenentwicklung mit Ausschöpfung von Nach

verdichtungspotentialen im Ortskern, möchte die Gemeinde Friolzheim diese Anfragen unterstützen und die bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Grundlagen hierfür legen. Damit kann der Nachfrage von bereits ortsansässigen Bewohnern nach zusätzlichem Wohnraum nachgekommen werden.

Da die Mitwirkungsbereitschaft der Grundstückseigentümer bereits im Vorfeld abgefragt wurde,

wurde der Geltungsbereich entsprechend der positiven Rückmeldungen angepasst.

Um das vorgenannte städtebauliche Ziel zu erreichen, beschloss der Gemeinderat der Gemeinde

Friolzheim bereits am 20.12.2020, den Bebauungsplan „Lehen II – 3. Änderung“ aufzustellen und

das Verfahren gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchzuführen. Der Bebauungsplan wurde am 28.06.2021 als Satzung beschlossen und trat am 16.09.2021 in Kraft.

Im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens erließ der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg am 14.11.2023 das Urteil, das den Bebauungsplan „Lehen II – 3. Änderung“ sowie die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften vom 28.06.2021 für unwirksam erklärte (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.11.2023, 5 S 3639/21).

Der Senat bemängelte in seiner Entscheidung mehrere Aspekte, darunter z. B. die fehlerhaften Ausführungen zur Entwässerungssituation und einer möglichen Überschwemmungsgefahr. Zudem wurden die Festsetzungen der Bezugshöhe sowie der Geh-, Fahr- und Leitungsrechte wegen Unbe

stimmtheit für unwirksam erklärt. Diese bemängelten Punkte führten zur Gesamtunwirksamkeit des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften „Lehen II – 3. Änderung“.

Da nach wie vor die städtebauliche Zielsetzung besteht, eine Nachverdichtung am Standort umzu

setzen, soll das Bebauungsplanverfahren erneut durchlaufen und dabei die vorgenannten Punkte

aus dem Urteil des VGH berücksichtigen. Aufgrund einer weiteren Interessensbekundung soll der

Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanes im Vergleich zum Bebauungsplan „Lehen II – 3. Änderung“, um ein weiteres Grundstück vergrößert werden. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 0,57 ha.

2. Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetz

buch (BauGB)

Entsprechend den Erläuterungen in der Begründung zum Bebauungsplan liegen die Voraussetzungen zur Wahl des Verfahrens nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) vor. Das beschleunigte Verfahren kann angewandt werden.

Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend. Es kann von der frühzeitigen Unterrichtung abgesehen werden und es bestehen Wahlmöglichkeiten bei der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Im vorliegenden Fall wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Bei der Wahlmöglichkeit für die förmliche Beteiligung wird die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB angewandt (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB).

Des Weiteren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von

der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind

sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

3. Veröffentlichung im Internet / Satzungsbeschlüsse

Entsprechend der gesetzlichen Regelungen wurde mit dem beschlossenen Entwurfsstand die Veröffentlichung im Internet nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens sind der beigefügten Abwägungstabelle zu entnehmen.

Herr Amiguet erläutert detailliert die hierzu eingegangenen Anregungen der Behörden und der Öffentlichkeit sowie die einzelnen Abwägungsvorschläge und verweist auf die vorliegende Tabelle.

Aufgrund von eingegangenen Anregungen wurden Änderungen an der Planung vorgenommen. Die

festgesetzte Fläche für Geh-, Fahr- und Leitungsrechte wurde von 2,50 m auf 2,75 m entsprechend

den Vorgaben der Garagenverordnung für Baden-Württemberg verbreitert. Hierdurch ergibt sich aus Sicht der Gemeinde keine Notwendigkeit eine erneute Beteiligung durchzuführen, denn § 4a Abs. 3 BauGB führt aus, dass die Planung nur erneut im Internet zu veröffentlichen ist, wenn die „Änderungen oder Ergänzungen offensichtlich zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen führt“. Eine erstmalige oder stärkere Berührung von Belangen wird durch die vorgenannte Änderung nicht begründet.

Sollte den Abwägungsvorschläge so zugestimmt werden, können die Satzungsbeschlüsse über den

Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften gefasst werden. Der Bebauungsplan und die örtli

chen Bauvorschriften „Lehen II – 4. Änderung“ treten mit öffentlicher Bekanntmachung in Kraft.

Aus der Mitte des Gemeinderates ergeben sich zu den Ausführungen von Herrn Amiguet keine weiteren Wortmeldungen.

Mit Stimmenmehrheit werden folgende Beschlüsse gefasst:

a) Der Gemeinderat stimmt den Abwägungsvorschlägen zu den im Zuge der Veröffentlichung im Internet und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen entsprechend den Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der Abwägungstabelle vom 20.04.2026 zu.

b) Der Bebauungsplan „Lehen II – 4. Änderung“ in der Fassung vom 11.05.2026 bestehend aus dem zeichnerischen Teil und dem Textteil wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4

GemO als Satzung beschlossen. Beigefügt ist die Begründung vom 11.05.2026 sowie die weite

ren Anlagen.

c) Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften „Lehen II – 4.

Änderung“ in der Fassung vom 11.05.2026, werden nach § 74 Abs. 1 und 7 LBO in Verbindung

mit § 9 Abs. 4 BauGB und § 4 GemO als Satzung beschlossen.

d) Die Verwaltung wird beauftragt den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Lehen II

– 4. Änderung“ in der Fassung vom 11.05.2026 öffentlich bekannt zu machen und damit Kraft

zu setzen.

4. Schulnahe Kinderbetreuungsangebote
- Ergänzungsvereinbarung mit dem Honigtopf e.V. ab dem Schuljahr 2026/2027 -

Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herr Kolem als Vertreter vom Honigtopf e.V..

Der Verein Honigtopf e. V. führt seit dem Schuljahr 2018/2019 im Auftrag der Gemeinde die Schulkindbetreuung durch und hat sich seitdem stets als offener und verlässlicher Partner gezeigt. Angesichts der erwartungsgemäß erfreulichen Entwicklung der schulnahen Betreuung, der guten und reibungslosen Zusammenarbeit mit der Verwaltung sowie der Schule besteht kein Grund, die erfolgreiche Zusammenarbeit zu beenden.

Der Vertrag wurde zuletzt mit einer ab dem 01.01.2024 gültigen Ergänzungsvereinbarung für die

Dauer von zweieinhalb Jahren verlängert. Aus Vorsorgegründen enthält er bei einem etwaigen An

bieterwechsel eine Verlängerungsklausel von einem Jahr. Diese soll jedoch nicht in Anspruch ge

nommen werden, da sich mehrere Rahmenbedingungen geändert haben, die in einer neuen Ergän

zungsvereinbarung festgehalten werden sollen.

Die Vertragsänderungen wurden bei einem gemeinsamen Termin mit dem Honigtopf e. V. am 3.

Februar 2026 vorbesprochen und anschließend die nun vorliegende Ergänzungsvereinbarung abgestimmt. Ein wichtiger Punkt war dabei die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung.

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung gemäß GaFöG umfasst acht Stunden an fünf Werktagen von Montag bis Freitag und gilt ab dem Schuljahr 2026/2027. Er gilt sowohl für die Schulzeit als auch die Ferienzeit und zunächst nur für die zukünftigen Erstklässler. Eine schrittweise Ausweitung auf die folgenden Klassenstufen wird erfolgen, sodass ab dem Schuljahr 2029/2030 alle Schulkinder der ersten bis vierten Klassenstufe einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung haben. Für die noch nicht betroffenen Klassenstufen, im Schuljahr 2026/2027 sind dies die Klassen 2-4, erfolgt die Betreuung weiterhin im Rahmen der bestehenden Struktur.

Die Umsetzung des GaFöG-Anspruchs für die Erstklässler erfolgt auf Grund der noch nicht abschließend geklärten gesetzlichen und finanziellen Rahmenbedingungen zunächst im Rahmen dieser Vereinbarung. Sobald diese konkretisiert sind, werden die Vertragsparteien die Regelungen überprüfen und bei Bedarf mit einer weiteren Ergänzungsvereinbarung anpassen.

Wichtige weitere Eckpunkte sind folgende:

Eine Reduzierung der Schulkindbetreuungszeit auf 15.00 Uhr (aktuelle Maximalzeit 17.00 Uhr) in

Absprache mit der Gemeinde ist vorgesehen, wenn die Anzahl der zu betreuenden Kinder unter 5

liegt. Der gesetzliche Anspruch (GaFöG) von acht Stunden (6.45 Uhr – 14.45 Uhr) ist dabei weiterhin gewährleistet. Nach aktueller Rechtslage gibt es eine finanzielle Förderung der Betreuung durch das Land erst ab 5 Kindern pro Gruppe.

Die Ferienbetreuung erfolgt von 06.45 Uhr – 14.00 Uhr und kann bei Bedarf bis 14.45 Uhr ausge

weitet werden (8h GaFöG-Anspruch).

Sollten in den Ferien die Anmeldezahlen in einzelnen Wochen unter 5 zu betreuenden Kindern liegen (insbesondere in den Sommerferien), ist eine Reduzierung der Ferienbetreuung bis maximal 20 Schließtage im Jahr vorgesehen. Die Nutzung der weiteren Schließtage (ausgenommen Weihnachtsferien und Brückentage außerhalb der Schulferien) ist mit der Gemeindeverwaltung vorab nach Vorliegen der Anmeldezahlen abzustimmen.

Kinder im letzten Kindergartenjahr können zur Sommerferienbetreuung angemeldet werden, so

fern ausreichende Betreuungskapazitäten vorhanden sind, was nach Aussage des Honigtopfes ak

tuell der Fall ist. Der gesetzliche Anspruch nach GaFöG gilt nicht für die Zeit in und nach den Som

merferien vor dem tatsächlichen Schuleintritt. Maßgeblich für den tatsächlichen Schuleintritt ist der

konkrete erste Schultag (Einschulungstag).

Die Ferienbetreuung ist ab dem Schuljahr 2026/2027 nicht mehr im Gesamtabmangel enthalten

und wird separat nach den jeweiligen Ferien abgerechnet.

Für das Schuljahr 2025/2026 wurde durch die Gemeinde Friolzheim eine vorläufige Finanzierung

in Form einer Ausleihung in Höhe von 103.426 € gewährt. Diese Ausleihung wird durch den För

derverein Honigtopf e.V. vollständig an die Gemeinde zurückgeführt. Die Rückzahlung erfolgt bis

zum 31. August 2026. Gleichzeitig wird die Regelung für die Vorauszahlung geändert und von vier

auf zwei Zahlungstermine reduziert. Künftig sollen die Vorauszahlungen jeweils zum 01.10. und

01.01. eines Schuljahres in Höhe von je 52.000 € geleistet werden.

Die Vertragsverlängerung wird vorerst für die Dauer eines Schuljahres mit Kündigungsoption zum

Ende des Schuljahres 2026/2027 vorgeschlagen. Eine Verlängerungsklausel von einem Jahr ist vor

gesehen.

Eine Kostenübersicht der letzten Schuljahre (noch nach alter Systematik und inklusive Berücksichti

gung der Ferienbetreuung) sowie die Vorverträge liegen dem Gemeinderat vor.

Aus der Mitte des Gemeinderates kommen verschiedene Wortmeldungen zu der vorliegenden Sachdarstellung bzw. den vorgetragenen Sachverhalten.

Es wird darum gebeten, dass die Anmeldefrist für die Ferienbetreuung vorgezogen wird, damit eine bessere Planungssicherheit für die Eltern besteht. Herr Kolem stellt fest, dass in den vergangenen Jahren die Anmeldungen größtenteils erst am Ende der Frist eingegangen waren und bisher jeder Platzwunsch auch erfüllt werden konnte. Es kann aber versucht werden, die Anmeldefrist vorzuverlegen.

Die Frage, ob allgemein genügend Plätze für die Betreuung der Kinder vorhanden sind, wird bejaht.

Mit Stimmenmehrheit beschließt der Gemeinderat die Verwaltung zu beauftragen, die vorliegende Ergänzungsvereinbarung zum bestehenden Vertrag mit dem Honigtopf e.V. abzuschließen.

5. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Jahr 2026 mit Finanzplanung für die Jahre 2027 bis 2029 - Vorstellung und Beschlussfassung -

Zu Beginn des Tagesordnungspunktes hält der Vorsitzende die übliche Haushaltsrede, die nachfolgend abgedruckt wird:

Haushaltsrede 2026 (es gilt das gesprochene Wort)

„Sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates,

liebe Bürgerinnen und Bürger,
verehrte Vertreterin und Vertreter der Presse,

angesichts der Vielzahl an Tagesordnungspunkten am heutigen Abend werde ich mich sehr kurz fassen: Frau Hasenmaier hat als unsere Fachfrau für Finanzen die Zahlen des 2026er Haushalts sowohl für die vorausgegangene Haushaltsklausur als auch für den heutigen Abend der Beschlussfassung sehr gut vor- und aufbereitet und wird diese nun gleich im Detail präsentieren.

Dass es keine besonders guten Zahlen in einem durchaus herausfordernden Haushalt sind, dafür hat sie keine Schuld, sie kann auch nur mit dem arbeiten, was ihr in immer größerem Anteil von oben vorgegeben wird. Dass diese Vorgaben von einer sich um sich selbst kreisenden und vor sich hin dilettierenden Elite ersonnen werden, lässt auch für die kommenden Jahre nichts Gutes verheißen: Immer wieder und immer öfter werden vermeintliche Segnungen in der Berliner Blase beschlossen, deren Bezahlung dann vor Ort in den Kommunen zu geschehen hat. Beispiele gefällig?

Da wäre das in Umsetzung befindliche Ganztagesförderungsgesetz für unsere Grundschulen zu nennen, ein weiteres, zum Glück rechtzeitig am Freitag im Bundesrat gestopptes die 1.000-Euro-Prämie. An der vor Jahren eingeführten Grundsicherung werden Kreise und Kommunen weiter schwer zu knabbern haben: Wir spüren sie unter anderem in Form einer stetig stark steigenden Kreisumlage. Die jüngste Steuerschätzung verheißt für uns Kommunen ein Minus von sage und schreibe 3 Milliarden Euro in den nächsten Jahren. DAS ist die zentrale Herausforderung, vor der auch wir in Friolzheim in den nächsten Jahren stehen werden, sie wird uns als Kommune zusammen mit unseren Bürgerinnen und Bürgern massiv „Freude bereiten“ und erscheint ohne die nachhaltige Unterstützung derer, die sie heraufbeschworen haben, kaum lösbar.

Unser scheidender Ministerpräsident Kretschmann hat in seiner letzten Bundesratsrede am vergangenen Freitag bemerkt, dem Bund und seiner Regierung fehle es unter anderem an Respekt für die Länder und insbesondere den Kommunen gegenüber. Recht hat er! Es wird höchste Zeit, dass den Sonntagsreden, die eine Unterstützung der Not leidenden Kommunen immer wieder zum Thema haben, endlich auch einmal Taten folgen!

Wir werden sehen. In der Zwischenzeit werden wir mit dem nötigen Optimismus an die große Aufgabe Kommunalfinanzen herangehen und nach für alle Seiten tragfähige Lösungen suchen.

Abschließende danke ich für die gute und einmal mehr konstruktive Zusammenarbeit von Gemeinderat und Verwaltung, nicht nur, aber insbesondere bei der Entstehung dieses Haushalts. Wiederum wurden die Herausforderungen, die in diesem Zahlenwerk stecken, erkannt und entsprechend gewürdigt.

Ich danke unseren engagierten und motivierten Teams im Rathaus, im Bauhof und in den Kitas, ohne die Vieles nicht möglich wäre – herzlichen Dank für Ihren großen Einsatz! Heute Abend erlaube ich mir zudem, ganz besonders die Arbeit unserer Kämmerin Frau Hasenmaier und ihren Kolleginnen herauszustellen, die in einem anhaltend arbeitsintensiven und vielfältigen Umfeld wieder sehr gute Arbeit geleistet haben!

Zuletzt danke ich wie jedes Jahr unseren Einwohnerinnen und Einwohnern, unseren Gewerbetreibenden sowie den vielen ehrenamtlich Aktiven in den Vereinen, Kirchen, Institutionen sowie bei Feuerwehr und beim Rotem Kreuz, die alle am Gelingen und an der Entwicklung unserer Gemeinde ihren wichtigen Anteil haben!

Und nun wird uns Frau Hasenmaier die Zahlen des 2026er Haushalts vorstellen“.

Anhand einer Präsentation gibt Gemeindekämmerin Hasenmaier einen Rückblick auf das Jahr 2025 und stellt den Haushaltsplan für das Jahr 2026 sowie die Finanzplanung für die kommenden Jahre vor. Ende März 2026 wurde bei der Gemeinderatsklausur über die Haushaltsplanung 2026 und die Investitionsplanung der Finanzplanungsjahre 2027 – 2029 beraten. Die Ergebnisse dieser Klausur wurden im Haushalt 2026 eingearbeitet

Fazit aus dem Vorbericht des Haushaltsplans 2026:

Die Aufstellung des Haushaltsplans 2026 erfolgt in einem weiterhin sehr herausfordernden wirt-

schaftlichen und gesellschaftlichen Umfeld. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland

bleibt durch ein nur verhaltenes Wachstum geprägt. Gleichzeitig wirken anhaltende geopolitische

Spannungen sowie ein erneuter Energiepreisanstieg dämpfend auf die Konjunktur, neue Investitio-

nen und den privaten Konsum.

Die Inflationsrate verharrt weiterhin auf einem erhöhten Niveau von aktuell rund 2,9 % und führt zu Kaufkraftverlusten bei Bürgerinnen und Bürgern sowie zu steigenden Aufwendungen in nahezu allen kommunalen Aufgabenbereichen. Dies betrifft insbesondere die Personal- und Sachkosten sowie die Bau- und Energiekosten. Parallel dazu bleibt die Einnahmeseite der Kommunen unter Druck: Trotz stabiler Steuereinnahmen führt die Inflation real zu einem Rückgang der kommunalen Finanzkraft.

Derzeit erfolgt mit für die Gemeinden erschreckender jährlicher Regelmäßigkeit eine Erhöhung der

Kreisumlage durch den Kreistag des Enzkreises. Dieser hat den Hebesatz der Kreisumlage nochmals um 2,3 % auf 36,5 % im Jahr 2026 angehoben, aufgrund dessen steigt die zu zahlende Kreisumlage nochmals gegenüber dem Vorjahr um rund 508.000 € auf 2,69 Mio. € an.

Dies stellt nach dem letzten Jahr ein weiteres Rekordhoch bei der zu zahlenden Friolzheimer Kreis-

umlage an den Enzkreis dar. Im Jahr 2022 mussten lediglich 1,45 Mio. € Kreisumlage bezahlt werden (28,5%). Der Kreisumlagehebesatz stieg in den letzten fünf Jahren um 8 %, gegenüber dem Jahr 2020 sogar um 10 % (26,5%). Es bleibt zu hoffen, dass sich dieser Trend nicht weiter fortsetzt.

Aufgrund der hohen Inflation, der stetig steigenden Personalkosten, bedingt durch neue Tarifab-

schlüsse, immer höher zu leistende Umlagezahlungen an den Landkreis und den im neuen kommunalen Haushaltsrecht (NKHR) vollumfänglich zu erwirtschaftenden Werteverzehr (Abschreibungen) des vorhandenen Vermögens fällt der Haushaltsausgleich immer schwerer.

Das planerische Defizit im Planjahr 2026 kann aktuell noch durch die ordentliche Rücklage der Vorjahre gedeckt werden.

Hauptursache für dieses stetig weiterwachsende Defizit ist der Umstand, dass seit vielen Jahren die

Kosten für die Erfüllung der auf die Kommunen übertragenen Aufgaben viel stärker steigen als es

die Einnahmen tun. Diese immer weiter auseinanderklaffende Schere können die Kommunen nicht

aus eigener Kraft schließen.

Auch im Jahr 2026 wird erneut auf das planerische Werkzeug der Globalen Minderausgabe zurück

gegriffen und wie im Vorjahr ebenfalls ein Betrag für die voraussichtlichen Einsparungen aufgrund

Stellenvakanzen und Langzeitkranken im Planwerk eingepreist.

Auch einige Gebührensatzungen der Gemeinde sind gegenwärtig in der Überarbeitung und sollen

auch mit Hinblick auf die Einnahmeerzielung angepasst werden.

Wir hoffen weiterhin auf eine bessere wirtschaftliche Lage in den kommenden Jahren und dadurch

auf stabile und höhere Steuereinnahmen, um die stetig steigenden Aufgaben und deren Ausgaben

erfüllen zu können.

Die Unterhaltungsmaßnahmen unserer Straßen, Gebäude und baulichen Anlagen binden weiterhin

zusätzlich zum monetären Budget einen Großteil der vorhandenen Personalkapazität in unserem

technischen Bereich.

Im investiven Bereich beschäftigt zu Jahresbeginn vor allem noch das Großprojekt der Marktplatzsanierung die Gemeindeverwaltung. Zusätzlich laufen aktuell schon die Vorplanungen für einen Ersatzneubau des Krippencontainers und das Seegraben-Millionenprojekt ist ebenfalls weiterhin in der Vorbereitung.

Vor diesem Hintergrund bleibt die Haushaltswirtschaft der Kommune im Jahr 2026 von einem hohen Maß an Unsicherheit geprägt. Die Sicherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit erfordert weiterhin eine konsequente Haushaltsdisziplin, Priorisierung von Aufgaben sowie eine sorgfältige Abwägung von Investitionen.

Insgesamt zeigt sich, dass der Haushaltsplan 2026 zwar unter schwierigen Rahmenbedingungen

aufgestellt wird, jedoch zugleich die Chance bietet, durch gezielte Investitionen und nachhaltige

Finanzpolitik die Zukunftsfähigkeit der Kommune zu sichern. Voraussetzung hierfür bleibt eine verantwortungsbewusste Steuerung der verfügbaren Ressourcen.

Aus der Mitte des Gemeinderates kommen noch verschiedene Rückfragen bzw. Wortmeldungen zum Thema Haushaltsplanung und den einzelnen Zahlen bzw. dem vorgesehenen Investitionsprogramm, die von Gemeindekämmerin Hasenmaier bzw. dem Vorsitzenden beantwortet werden.

Mit Stimmenmehrheit beschließt der Gemeinderat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2026 mit Finanzplanung für die Jahre 2027 – 2029 in der vorgelegten und vorgestellten Form.

6. Neukalkulation der Friedhofsgebühren und Neufassung der Friedhofssatzung ab 01.06.2026
- Beschlussfassung -

Anhand einer Präsentation stellt Gemeindekämmerin Hasenmaier den vorliegenden Entwurf der Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung vor und geht auf die geänderten/ergänzten Vorschriften ein. Auch erläutert Sie anhand von verschiedenen Beispielen die neuen Gebühren für einzelne Bestattungsarten.

Die derzeit gültige Friedhofsordnung stammt aus dem Jahr 2005, zuletzt geändert in 2009, die se

parate Bestattungsgebührenordnung ebenfalls aus dem Jahr 2005 wurde zuletzt in 2007 geändert.

Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen, insbesondere gestiegener Personal- und Sachkosten,

einer veränderten Bestattungskultur (Anteil der Urnenbestattungen zunehmend) sowie einer Erwei-

terung des Bestattungs- und Beisetzungsangebots war eine Neukalkulation der Friedhofsgebüh-

ren erforderlich.

Hierbei sollen auch die beiden bisherigen Satzungen in eine gemeinsame Friedhofs- und

Bestattungsgebührensatzung inklusive Gebührenverzeichnis zusammengeführt werden. In der neuen

Satzung wurden die geänderten Textpassagen in gelber Farbe hinterlegt.

Im Zuge der Überarbeitung wurden zwei neue Bestattungs- und Beisetzungsformen in die Satzung

aufgenommen:

• gärtnergepflegtes Urnengrabfeld

• Wiesengräber (Urnen- und Erdbestattungen)

Diese entsprechen dem aktuellen Bedarf der Bevölkerung nach pflegearmen bzw. pflegefreien

Grabarten.

In die Kalkulation eingeflossen sind insbesondere:

• Personalaufwendungen (Bauhof, Verwaltung)

• Unterhaltungskosten der Friedhofsanlagen

• Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen

• Fremdleistungen

• Pflege- und Bewirtschaftungskosten

Die Gebühren dürfen nach § 14 Kommunalabgabengesetz (KAG) höchstens so bemessen werden,

dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen insgesamt ansatzfähigen Kosten (Gesamtkos-

ten) der Einrichtung gedeckt werden. Eine vollständige Kostendeckung ist zulässig, jedoch nicht

zwingend vorgeschrieben. Der Gemeinderat hat im Rahmen seines Ermessensspielraums die

Möglichkeit, den Kostendeckungsgrad festzulegen.

Die Verwaltung hat verschiedene Szenarien geprüft

• 100 % Kostendeckung vollständige Umlage der Kosten auf Gebührenzahler

• reduzierter Kostendeckungsgrad von im Durchschnitt rund 74 % Teilsubventionierung durch den Gemeindehaushalt

Ein reduzierter Kostendeckungsgrad kann insbesondere aus folgenden Gründen gerechtfertigt

sein:

• Friedhöfe erfüllen auch eine öffentliche und kulturelle Funktion

• soziale Verträglichkeit der Gebühren

• Vermeidung übermäßiger Gebührensteigerungen

Die Verwaltung empfiehlt einen Kostendeckungsgrad von im Durchschnitt 74 % und damit die

Teilsubventionerung der Kosten zugunsten der Bevölkerung.

Je nach festgelegtem Kostendeckungsgrad ergeben sich Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt:

• bei 100 % Kostendeckung: keine Unterdeckung

• bei reduziertem Kostendeckungsgrad: jährlicher Zuschussbedarf in Höhe von ca. 50.500 €,

hiervon kann voraussichtlich ein Teil durch die jährlichen Einnahmen vom Friedwald gedeckt werden.

Aus der Mitte des Gemeinderates werden verschiedene Rückfragen zu den Themen gärtnergepflegte Urnengräber, Erdbestattungen im Bereich der Wiesengräber und Regelungen zu der Ausgestaltung der Särge gestellt, die von Gemeindekämmerin Hasenmaier beantwortet werden.

Mit Stimmenmehrheit beschließt der Gemeinderat den Entwurf der vorliegenden Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung inklusive Gebührenverzeichnis mit Gültigkeit ab dem 01.06.2026.

7. Anfragen und Bekanntgaben

- Presseschau

- Jubiläumswald, Ortstermin mit dem Forstamt am 10.06., 18 Uhr, eine entsprechende Einladung wird noch im Mitteilungsblatt und auf der homepage veröffentlicht. Insbesondere wird es bei diesem Termin auch um eine forstliche und zukunftsfähige Pflege und Auslichtung des Jubiläumswaldes gehen. Alle damaligen Baumspenderinnen und Baumspender werden zu dieser Veranstaltung herzlich eingeladen.

- Info Breitbandausbau

Aus der Mitte des Gemeinderates, angesprochen werden folgende Themen:

- Beleuchtung Kirchentreppe, hier müssen noch Umbaumaßnahmen erfolgen, auch wird Anfang Juni noch ein neues Trafogebäude gesetzt werden.

- Marktplatz, Ausgestaltung der Beete, fehlende Beschattung, Nebeldüsen, Bodenhülse

Die Gemeindeverwaltung hatte zu diesem Punkt auch schon die eine oder andere Rückmeldung erreicht. Bei der damaligen Planung des Platzes, die in intensiven Beratungen mit dem Gemeinderat und auch mittels einer Bürgerveranstaltung stattgefunden hatte, hatte sich eine deutliche Mehrheit gefunden, die den Platz als zentrale Veranstaltungsfläche erhalten wollte. So soll nach wie vor auch das traditionelle Boxauto beim Pfingstmarkt seinen Platz finden und auch für sonstige Festaktivitäten genügend Platz vorhanden sein. Eine Pflanzung von Bäumen im südlichen Bereich des Marktplatzes konnte deshalb nicht erfolgen.

Bezüglich der Pflanzungen wird festgestellt, dass zum besseren Aufwuchs der vielen tausend Pflanzen ein Schottergranulat und eine Pflanzfolie eingebracht und hier kein „Schottergarten“ angelegt wurde. Die Pflanzen benötigen nun einfach eine gewisse Zeit zum Wachsen und es ist etwas Geduld gefragt.

Die Nebeldüsen sollen voraussichtlich im Juni nach dem Pfingstmarkt und der Stellung des neuen Trafohauses in Betrieb genommen werden. Im Bereich der Bänke wird es dann einen Fußschalter geben, mit dem die Düsen für eine kurze Zeit in Betrieb genommen werden können.

Bei der Bodenhülse für den Maibaum bzw. Weihnachtsbaum soll noch eine kleinere Einlegehülse eingesetzt werden, die Verwaltung schaut nach einer Lösung.

Für das geplante Einweihungsfest des Platzes am Samstag, 18.07., 14 – 18 Uhr haben sich inzwischen viele Vereine mit Programmbeiträgen und Bewirtungsvorschlägen gemeldet, entsprechende Infos werden noch veröffentlicht.

- Lärmschutzwall Breitlau, hier hat die Firma Strabag mit der Erweiterung des Lärmschutzwalles begonnen. Die Baustelle wird eingerichtet, während der Bauphase wird der Weg abgesperrt.

- Regelungen zur Nutzung der Zehntscheune durch die Vereine. Die Verwaltung wird 2026 dem Gemeinderat einen Entwurf zur Neuregelung der Benutzungsgebühren in der Halle und in der Zehntscheune vorlegen.

Die nächste Sitzung des Gemeinderates wird am Montag, 15.06.2026 stattfinden.

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