Bürgermeister Vierling begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Biegert und Frau Kircher von der Firma Landschaftsarchitektur Biegert GmbH und erläuterte, dass bereits im Jahr 2015 der Gemeinderat bei seiner Klausurtagung das langfristige Ziel benannt hat, die beiden alten Friedhöfe in Untergruppenbach und Unterheinriet in Friedparks umzuwidmen. Die ersten Weichen für eine Umgestaltung wurden mit Beschlüssen des Gemeinderats vom 24. September 2015 und 10.Dezember 2015 zu den weiteren Bestattungsmöglichkeiten bei bestehenden Wahlgräbern gestellt. In den Haushalten 2023 und 2024 wurden für eine Überplanung des alten Friedhofes in Untergruppenbach Mittel in Höhe von insgesamt 15.000Euro bereitgestellt. Mit Beschluss des Gemeinderats vom 27. Juli 2023 wurde das Landschaftsarchitekturbüro Biegert GmbH mit einer Konzeptentwicklung beauftragt. In einem ersten Workshop am 12.Oktober 2023 erarbeiteten Mitglieder des Gemeinderats und der Verwaltung in Gruppenarbeiten die möglichen zukünftigen Funktionen und Gestaltungselemente des Friedhofes unter Anleitung der Fachplanerinnen. Die Ideen wurden zusammengetragen und eine Auswahl getroffen. Bürgermeister Vierling erläuterte die Schwerpunkte bei der Umgestaltung. So sollen zwei Hauptwege entstehen, Urnenfelder in den Randlagen, ein Multifunktionsandachtsplatz im Bereich des Übergangs zwischen dem alten und dem neuen Teil des Friedhofes und einzelne Spielpunkte. Aus den vorgeschlagenen Ideen hat das Landschaftsarchitekturbüro Biegert einen Masterplan erstellt. Nach verschiedenen Abstimmungen mit der Verwaltung liegt nun ein Gesamtkonzept vor, das in drei Bauabschnitten zur Umsetzung kommen könnte. Dabei wird differenziert in die grundlegenden Dinge (Wegebau und Bepflanzung) und in nicht oder auch später erst zu ergänzende Bestandteile („Nice to have“: Sitzmöglichkeiten, Spielelemente, Sonnensegel, Zusatzbepflanzungen etc.). Der Start der Baumaßnahmen soll, nicht wie im Haushalt 2024 vorgesehen im Jahr 2025, sondern wegen des Umfangs der Maßnahme und der Kosten, erst im Jahr 2026 erfolgen. Es wird versucht für die Neugestaltung der Grünfläche Zuschüsse zu generieren, damit eine Finanzierung der Maßnahme erfolgen kann. Für den 1. Bauabschnitt, der im Wesentlichen den Neubau von zwei Hauptwegen und die Bepflanzung mit gestaltenden Pflanzen beinhaltet, soll im Jahr 2026 begonnen werden. Frau Biegert und Frau Kircher haben dem Gremium den Masterplan und die verschiedenen Bauabschnitte 1 bis 3 sowie die ergänzenden Bestandteile differenziert nach „must have“ und „nice to have“ vorgestellt. Die Festlegung welche Punkte aus den Bereichen „Nice to have“ des beiliegenden Masterplans umgesetzt werden, erfolgt im Jahr 2025 im Rahmen der Baubeauftragungen.
Einstimmig hat der Gemeinderat den Masterplan für die Umgestaltung des alten Friedhofs in Untergruppenbach zur Kenntnis genommen und für die weitere Umsetzung des 1. Bauabschnittes im Friedhof Untergruppenbach die Landschaftsarchitektur GmbH Biegert entsprechend des Honorarangebots vom 18.04.2024 auf Grundlage der HOAI beauftragt. Vorgesehen ist im Jahr 2026 mit der Bauausführung des 1. Bauabschnittes zu beginnen.
Bestandsplan (links) und Masterplan (rechts) für die künftige Gestaltung des „Alten Friedhofs“ in Untergruppenbach
2. Vergabe der Tiefbauarbeiten im Quartier "Auensteiner Straße" in Donnbronn
Bürgermeister Vierling begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Jung vom Ingenieurbüro I-Motion GmbH aus Ilsfeld und informierte, dass nach der Fertigstellung der Erschließung des Baugebietes „Auensteiner Straße“ in Donnbronn die vor dem Baugebiet gelegenen Straßen Auensteiner-; Wunnenstein-, Lauffener- und Horkheimer Straße in einem Vollausbau saniert werden sollen. Das bedeutet, dass im Zuge dieser Tiefbaumaßnahme die Wasserleitungen mit den Schächten erneuert werden. Ebenfalls soll die Wasserleitung in der Talheimer Straße erneuert werden und auch ein Ringschluss für das Baugebiet Auensteiner Straße hergestellt werden. Zudem sollen die Stromleitungen als Erdverkabelung ausgeführt werden und auch das Glasfaserkabel der Giganetz wird im Zuge der Tiefbauarbeiten mitverlegt. Die Stromleitung und die Glasfaserverlegungsarbeiten wurden in dem Gesamtpaket mit ausgeschrieben. Diese müssen von den Versorgern direkt beauftragt werden und sind somit bei der Auftragssumme der Gemeinde Untergruppenbach in Abzug zu bringen. Zur Submission am 23. April 2024 lagen für das Gewerk Tief- und Straßenbau zwei Angebote vor. Für das Gewerk Rohleitungsbau lagen insgesamt 5 Angebote vor. Insgesamt liegen die beauftragten Gewerke unterhalb der Kostenberechnung.
Nach der Überprüfung und technischen Wertung durch das Ingenieurbüro I-Motion GmbH aus Ilsfeld hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, das Gewerk Tief- und Straßenbau an die Firma Langjahr aus Kirchheim am Neckar zu Kosten von 492.261,56 Euro brutto und das Gewerk Rohrleistungsbau an die Firma R. Steinbrenner aus Blaufelden zu Kosten von brutto 96.854,43 Euro zu vergeben.
Grobübersicht Baufeld „Quartier Auensteiner Straße“
3. Bauantrag für die Errichtung eines Gerätehauses auf dem Grundstück Schloßstraße 21 (Flst.-Nr. 16/2) in Untergruppenbach
Bürgermeister Vierling erläuterte, dass der Bauherr auf seinem Grundstück in der Schloßstraße 21 in Untergruppenbach beabsichtigt, ein Gerätehaus an der Grundstücksgrenze zu errichten. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Ortskern - Teilbereich I“. Das Gerätehaus soll an der Grundstücksgrenze zum Nachbargrundstück errichtet werden. Im Bebauungsplan ist diese Fläche als private Grünfläche festgesetzt. Diese Flächen dürfen nur als Vor- und Hausgärten genutzt werden. Der Bauherr beantragt daher eine Abweichung vom Bebauungsplan. Da im Geltungsbereich des Bebauungsplans bereits in der Happenbacher Straße ein Schuppen und eine Garage innerhalb der privaten Grünfläche genehmigt und errichtet wurde, hat der Gemeinderat einstimmig das Einvernehmen für die Errichtung des Gerätehauses auf dem Grundstück Schloßstraße 21 in Untergruppenbach erteilt.
4. Bauantrag für die Errichtung eines 2-Familienwohnhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Neolithenweg (Flst.-Nr. 4369) in Donnbronn
Bürgermeister Vierling informierte, dass die Eigentümer beabsichtigen auf ihrem Grundstück Flst.-Nr. 4369 im Neubaugebiet „Neues Wohnen 2.0“ in Donnbronn ein 2-Familienhaus mit Garage und Carport zu errichten. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Neues Wohnen 2.0“. Dieser wurde aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofs erneut im Regelverfahren durchgeführt. Der Satzungsbeschluss wurde in der Gemeinderatssitzung am 25. Juli 2024 gefasst. Da der Bebauungsplan jedoch noch vom Landratsamt genehmigt werden muss, um rechtskräftig zu werden, können die Bauanträge momentan nur nach § 33 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung) genehmigt werden. Bei Bauanträgen, die nach § 33 BauGB genehmigt werden sollen, muss die Gemeinde das Einvernehmen erteilen. Da das geplante Bauvorhaben den Vorgaben des Bebauungsplans entspricht und keine Abweichungen oder Befreiungen beantragt wurden, hat der Gemeinderat einstimmig das Einvernehmen für die Errichtung des 2-Familienwohnhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Flst.-Nr. 4369 im Neolithenweg in Donnbronn erteilt.
5. Bauantrag für die Errichtung eines Balkonanbaus auf dem Grundstück Eschenrain 21 (Flst.-Nr. 8506) in Unterheinriet
Bürgermeister Vierling informierte, dass durch eine Baukontrolle vom Landratsamt Heilbronn festgestellt wurde, dass der auf dem Grundstück Eschenrain 21 errichtete Balkon durch die Vorbesitzer ohne Genehmigung außerhalb des Baufensters errichtet wurde. Dadurch, dass das Baufenster überschritten wurde, wird auch der Mindestgrenzabstand von 2,50 m zum anliegenden Nachbar nicht eingehalten. Zur Regelung dieser Abstandsflächen soll eine Baulast aufgenommen werden. Im Dezember 2021 und 2023 wurde bereits über das Bauvorhaben im Bauausschuss entschieden. Das Einvernehmen für die Baugrenzüberschreitung wurde in Aussicht gestellt, bis geklärt ist, ob eine Baulastübernahme, bzw. Zustimmung durch die Nachbarschaft erfolgt. Zwischenzeitlich hat die Baurechtsbehörde geprüft, ob der Treppenaufgang zum Balkon Abstandsflächen auslöst. Da es sich bei der Außentreppe um eine bauliche Anlage handelt, die kein Gebäude ist und lediglich eine Höhe von 0,60 m aufweist, müssen hierfür keine Abstandsflächen eingehalten werden. Bürgermeister Vierling erläuterte, dass von den Festsetzungen des Bebauungsplans u.a. befreit werden kann, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Grundsätzlich sprechen keine städtebaulichen Gründe gegen die Baugrenzüberschreitung durch die Errichtung eines Balkons. Aus Sicht der Baurechtsbehörde kann nach planungsrechtlicher Beurteilung eine Befreiung für die Überschreitung des Baufensters erteilt werden. Der Gemeinderat hat mehrheitlich das Einvernehmen für die Errichtung des Balkonanbaus auf dem Grundstück Eschenrain 21 in Unterheinriet erteilt.
6. Annahme von Spenden
Bei der Gemeinde sind wieder zwei Spenden eingegangen und zwar eine Geldspende in Höhe von 9.100 Euro für die Seniorenarbeit im Treff zum Zentrum sowie eine Geldspende über 267,20 Euro für den Waldkindergarten. Einstimmig stimmte der Gemeinderat der Annahme dieser Spenden zu.
7. Fragestunde
Seitens der Zuhörenden wurden keine Fragen an Bürgermeister Vierling gestellt.
Nach dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben und Anfragen schloss der Vorsitzende die öffentliche Gemeinderatssitzung, eine nicht öffentliche Sitzung schloss sich an.