Gemeinderat

Aus der Arbeit des Gemeinderates – Öffentliche Gemeinderatssitzung am 17.12.2024

1. Bürger fragen die Verwaltung – Fragestunde für jedermann BM Müller eröffnet die öffentliche Sitzung des Gemeinderats um 19:00 Uhr. Eine Bürgerin...

1. Bürger fragen die Verwaltung – Fragestunde für jedermann

BM Müller eröffnet die öffentliche Sitzung des Gemeinderats um 19:00 Uhr.

Eine Bürgerin schildert ihre Situation bezüglich des Kaufs eines Bauplatzes im Wohngebiet Riedwiesen. Es sind Schwierigkeiten mit der Umsetzung des Baus gemäß dem Bebauungsplan aufgekommen. Sie fragt die Verwaltung, welche Gründe gegen den Entwurf sprechen, den Vorplatz für Stellplätze hierfür zu nutzen.

BM Müller antwortet, dass die Problematik bereits bekannt ist. Der Gemeinderat ist hierzu in einem engen Austausch und es liegt nun tagesaktuell ein Gutachten vor, das bewertet werden muss. Ihm ist bewusst, dass eine Entscheidung getroffen werden muss, doch zum aktuellen Zeitpunkt ist die Richtung noch nicht vorherzusagen.

2. Einbringung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 der Gemeinde Winterbach und des Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2025 des Eigenbetriebs Gemeindewerk Winterbach

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von dem eingebrachten Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 der Gemeinde Winterbach sowie von dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Gemeindewerk Winterbach für das Wirtschaftsjahr 2025.

3. Sanierung der Straße Oberdorf (zwischen Engelberger Straße und Schlichtener Straße) hier: Vergabe der Ingenieurleistungen

Der Gemeinderat beschließt die Beauftragung des Ingenieurbüros Klinger und Partner aus Stuttgart mit den Ingenieurleistungen für die Sanierung der Straße Oberdorf.

4. Verschiebung des Umstellungszeitpunkts zu § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG)

Der Gemeinderat beschließt, den § 2 b UStG bis zum 31.12.2026 weiterhin nicht anzuwenden.

5. Anpassung der Pachtpreise für Acker- und Grünflächen

Der Gemeinderat beschließt, dass für neu abzuschließende Pachtverträge in der Regel folgende Pachtbeträge zu vereinbaren sind:

  1. Ackerflächen 3,00 Euro/Ar/Jahr.
  2. Grünland 1,50 Euro/Ar/Jahr.
  3. Biozertifizierte Streuobstwiesen werden bei fachgerechter Pflege unentgeltlich überlassen.

6. Grundstücksangelegenheiten – Regelung der Nutzung gemeindeeigener Flächen als Hausgärten oder Ähnliches

Der Gemeinderat beschließt,

  1. für die Überlassung von Hausgärten/Flächen, die unmittelbar an das Wohn-/Geschäftsgrundstück angrenzen und von diesen genutzt werden, ein Nutzungsentgelt in Höhe von 3,00 €/m²/Jahr zu erheben,
  2. für die Überlassung von Kleingärten/Flächen, die nicht unmittelbar an das Wohngrundstück angrenzen, ein Nutzungsentgelt in Höhe von 15,00 €/Jahr zu erheben und
  3. Flächen, die bereits überbaut sind und/oder der bisherige Nutzer die Fläche erwerben möchte, zu veräußern, soweit dem Verkauf keine weiteren Gründe entgegenstehen. Der Kaufpreis orientiert sich am Bodenrichtwert, abzüglich eventueller Wertminderungen durch Belastungen.

7. Annahme von Spenden

Stellv. Amtsleiterin Freudenthaler berichtet von einer Spende eines Weihnachtsbaums in Höhe von 100 € von Herrn Schahl.

8. Bekanntgaben und Verschiedenes

BM Müller informiert, dass am Mittwoch, 22.01.2025, in der Lehenbachhalle eine Informationsveranstaltung zum Starkregenrisikomanagement stattfinden wird.

GR Uetz fragt, wie die Gemeinde mit ungepflegten Grundstücken vorgeht.

BM Müller antwortet, dass man am Thema dran ist, aber aufgrund vielschichtiger Aufgaben kann es nicht umfassend bearbeitet werden. Bei gewissen Stellen sind weitere Behörden eingebunden und zuständig.

BM Müller schließt die öffentliche Sitzung um 20:40 Uhr.

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Ausgabe 03/2025
von Gemeinde Winterbach
16.01.2025
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