Sitzung am 20.11.2024
Zweckverband Hermann-Hesse-Bahn; Kostenbeteiligung der Gemeinde:
Ein Zuhörer fragte an, ob der Investitionskostenanteil (Kapitaleinlage) der Gemeinde Althengstett beim Zweckverband gedeckelt sei, oder ob die Gemeinde noch eine weitere Kapitaleinlage erbringen müsste.
Bürgermeister Klahm führt aus, dass die Gemeinde seit der Kapitaleinlage bei der Gründung des Zweckverbandes keine weiteren Einlagen erbringen musste.
Die Verwaltung berichtet über in nicht-öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats getroffene Personalentscheidungen:
Das Ingenieurbüro Heberle präsentierte dem Gremium die Ergebnisse der Starkregenrisikountersuchung im Kernort Althengstett und im Teilort Neuhengstett. Die Starkregenrisikountersuchung in Ottenbronn wurde bereits im März 2021 abgeschlossen.
Für die Bürgerinnen und Bürger fand ergänzend am Mittwoch, dem 27.11.2024, in der Festhalle Althengstett eine kostenlose Informationsveranstaltung zur Starkregenvorsorge statt.
Um die im Handlungskonzept vorgestellten Maßnahmen umsetzen zu können, wurde die Verwaltung mit einstimmigem Beschluss beauftragt, für die kommunalen Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen in allen Ortsteilen, einen Förderantrag gemäß der „Richtlinie des Umweltministeriums für die Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben“ zu stellen
Vorbereitung der Abrechnung der Sanierungsmaßnahme Althengstett "Ortskern II" mit dem Land
Absehen von der Festsetzung des Ausgleichbetrages gem. § 155 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Das Sanierungsgebiet „Ortskern II“ wurde am 20.02.2008 mit Gemeinderatsbeschluss förmlich festgelegt. Das Sanierungsgebiet wurde währenddessen neun Mal verändert bzw. erweitert.
Im Rahmen dieser Sanierungsmaßnahme entstanden an der „Neuen Ortsmitte am Hirschgarten“ unter anderem das Gebäudeensemble mit Bank- und Postfiliale, Ladengeschäften, Seniorenwohnanlage/Pflegeheim mit öffentlichen Stellplätzen, der Mehrgenerationenpark und der Neubau der Kita Poststraße mit Räumen für das Familienzentrum sowie die Freifläche um das Gerhard-Schanz-Sportzentrum.
Herr Kühnert von der Kommunalentwicklung erläutert dem Gemeinderat die für die ausstehende Schlussabrechnung notwendigen Abschlussarbeiten und holt sich durch einstimmigen Beschluss den entsprechenden Handlungsauftrag ein.
Der Gemeinderat hat einstimmig die neuen Elternbeiträge beschlossen. Sie gelten von 01.01. – 31.12.2025.
Die Satzung über die Nutzung der Kindertagesstätten und die Elternbeiträge wurden auf der Homepage der Gemeinde bekannt gemacht und die Eltern zwischenzeitlich mit einem Elternbrief ausführlich informiert.
Aufgrund der steigenden Nachfrage wurde nach entsprechender Vorbereitung die Möglichkeit geschaffen, auf allen drei Friedhöfen Rasengräber doppeltief auszuweisen. Hierfür wurde gleichzeitig die Gebührenordnung entsprechend angepasst. Des Weiteren wurden rechtliche Änderungen im Bestattungsgesetz in die neue Friedhofssatzung eingearbeitet.
Die Änderung der Friedhofssatzung und Gebührenordnung wurden einstimmig beschlossen.
Der Gemeinderat ist verpflichtet, jährlich die Ermessensentscheidung und Festsetzung Wasserverbrauchsgebühren zu überprüfen bzw. zu treffen
Die Verbrauchsgebühren wurden am 11.10.2024 für 2025 neu kalkuliert. Die Verwaltung schlug demzufolge eine Verbrauchsgebühr von 3,00 Euro/m³ (3,21 Euro/m³ incl. MwSt.) vor, die einem Kostendeckungsgrad von 98,95 % entspricht. Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen.
Auch die Abwasserverbrauchsgebühren unterlagen wieder einer Prüfung durch die Verwaltung und einer Ermessensentscheidung bei der Beschlussfassung durch den Gemeinderat.
Seitens der Verwaltung wurde eine Erhöhung um 0,35 €/m³ auf 4,30 €/m³ für die Schmutzwassergebühr und eine Erhöhung um 0,25 €/m² auf 1,00 €/m² für die Niederschlagswassergebühr ab 01.01.2025 vorgeschlagen. Dieser Beschlussempfehlung ist der Gemeinderat ebenfalls einstimmig gefolgt.
Dies bedeutet beispielsweise für eine vierköpfige Familie bei einem durchschnittlichen Schmutzwasseraufkommen (entsprechend dem Frischwasserbezug) von 150 m³ jährlich Mehrkosten in Höhe von 52,50 €, demzufolge etwa 4,375 € monatlich
Bei einer anzusetzenden Fläche von 200 m² erhöht sich die jährliche Niederschlagswassergebühr um 50 €, was sich mit 4,167 € monatlich auswirkt.
Das Gesamtvolumen des Wirtschaftsplans beläuft sich auf 1.249.800 €, davon 1.158.400 € im Erfolgsplan und 91.400 € im Vermögensplan. Es wird mit einem Jahresverlust von 7.400 € gerechnet.
Die vorgesehenen Kreditaufnahmen betragen 45.000 €, der voraussichtliche Schuldenstand zum 31.12.2025 ca. 217.500 €. Investitionsschwerpunkt für das Wirtschaftsjahr 2025 sind Wasserleitungen in der Industriestraße und in der Eugen-Zeyher-Straße mit 54.000 €.
Die Wasserverbrauchsgebühren pro m³ Frischwasser werden ab 01.01.205 auf brutto 3,21 Euro (3,00 € zzgl. 7 % MwSt.) angehoben.
Der Gemeinderat beschließt den Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebes Wasser einstimmig.
Das Gesamtvolumen beträgt 3.853.500 €, davon 2.730.900 € im Erfolgsplan und 1.122.600 € im Vermögensplan. Es wird mit einem Jahresverlust von 1.000 € gerechnet. Die vorgesehenen Kreditaufnahmen werden mit 575.000 € beziffert. Der voraussichtliche Schuldenstand zum 31.12.2025 beträgt ca. 7.554.750 €.
Die Investitionsschwerpunkte im Wirtschaftsjahr 2025 sind die Erneuerung der Brauchwasseranlage mit 250.000 €, der Kanal in der Industriestraße und Eugen-Zeyher-Straße mit 280.000 €, Bahnumfeld an der Hermann-Hesse-Bahn – Kanalplanung 50.000 € und ein P-Autoanalyzer (automatisches Phosphormessgerät) mit 60.000 €.
Die zum 01.01.2025 festgesetzte Abwassergebühr für die Schmutzwassergebühr beträgt 4,30 €/m³ (01.01.2024 bei 3,95 €/m³). Die Niederschlagswassergebühr zum 01.01.2025 beträgt 1,00 € (bis 31.12.24 0,75).
Der Gemeinderat beschließt den Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung ebenfalls einstimmig.
Kreditaufnahme für die Gemeinde Althengstett und
Kreditaufnahme für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Althengstett
Das Gremium wird informiert, dass im Rahmen des Eilentscheidungsrechtes des Bürgermeisters Kredite für die Gemeinde und den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung aufgenommen wurden.
Der Bürgermeister habe zur Sicherung von tagesgünstigen Zinssätzen von seinem Eilentscheidungsrecht Gebrauch gemacht. Hierüber hat der Bürgermeister vorschriftsmäßig gegenüber dem Gemeinderat Bericht erstattet und der Gemeinderat hat hiervon Kenntnis genommen.
Vergabebeschluss Fachplanungsleistungen – Delegation an TA am 03.12.2024
Aktuell werden für den Ersatzneubau an die Grundschule Althengstett (vormaliger Projekttitel Ersatzneubau Familienzentrum Althengstett) die EU-weit auszuschreibenden Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung, Technische Gebäudeausrüstung (Heizungs-, Lüftungs-, Sanitärplanung), Elektroplanung und Garten- und Landschaftsplanung submittiert und geprüft.
Um das Vergabeprozedere und den Planungsprozess zu beschleunigen, schlug die Verwaltung die Delegation der Vergabe der Fachplanungsleistungen an den Technischen Ausschuss vor, der Gemeinderat ist dem Beschlussvorschlag einstimmig gefolgt.