TOP 1: Bekanntgabe der in der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.2.2025 getroffenen Beschlüsse
Bürgermeister Tretow teilt mit, dass keine Entscheidung getroffen wurde.
TOP 3: 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hauptstraße 15“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Satzungsbeschluss (§ 10 (1) BauGB)
Zum Anlass und Inhalt des Verfahrens wird auf die ausführliche Darstellung in den Beratungsvorlagen für die Gemeinderatssitzungen am 3.6.2024 (siehe Drucksachennummer GR-2024-034) bzw. am 27.1.2025 verwiesen (siehe Drucksachennummer GR-2025-006).
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 3.6.2024 den Aufstellungsbeschluss gefasst; dieser Beschluss wurde am 7.6.2024 im Amtsblatt veröffentlicht. Gleichzeitig wurde zur Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen, die Veröffentlichung im Internet bzw. die öffentliche Auslegung durchzuführen, was dann nach entsprechender öffentlicher Bekanntmachung im Zeitraum 17.6.2024 bis 19.7.2024 erfolgt ist (vgl. § 3 (2) BauGB).
Im Rahmen dieser Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Auf Empfehlung des Landratsamtes Heilbronn wurde ergänzend im Zeitraum vom 30.1. bis zum 21.2.2025 die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt, die mit Beschluss vom 27.1.2025 veranlasst wurde. Das Ergebnis dieser Beteiligung ist in der tabellarischen Aufstellung in der Anlage enthalten. Vom Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung Denkmalpflege, ist dabei ein umfangreicher Hinweis auf die Lage in einem denkmalrelevanten Bereich gegeben worden. Die daraus folgenden Auflagen sind vom Vorhabenträger zu beachten, insbesondere was die weiteren Abstimmungen mit dem Landesamt für Denkmalpflege (LAD) angeht. Der Hinweis wurde in den Bebauungsplan aufgenommen bzw. der bereits vorhandene allgemeine Hinweis entsprechend ergänzt.
Abgesehen von der Ergänzung des denkmalpflegerischen Hinweises ergeben sich am Entwurf keine Änderungen, daher kann gem. § 10 (1) BauGB der Satzungsbeschluss gefasst werden. Der bereits am 30.9.2024 gefasste Satzungsbeschluss wird entsprechend aufgehoben.
Da der Bebauungsplan im Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird, erfolgt die notwendige Anpassung an den Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften treten daher mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig:
Der vorgeschlagenen Behandlung der Stellungnahmen aus der Behörden- und Trägerbeteiligung wird zugestimmt.
Der Satzungsbeschluss vom 30.9.2024 wird aufgehoben. Nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange unter- und gegeneinander wird der Bebauungsplan und die zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gem. § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Beschluss wird öffentlich bekannt gemacht (§ 10 (3) BauGB).
TOP 4: Kindergarten Hölderlin – Beauftragung Umbau Küche
Nach der Wiedereröffnung des Kindergartens Hölderlinstraße soll den Kindern dort die gleiche Möglichkeit des Mittagessens mit dem Dienstleister „Apetito“ ermöglicht werden wie im Kindergarten Abenteuerland. Zur Aufstellung der drei erforderlichen Tiefkühlschränke und Kühlschränke, des Dampfgarers und der Geschirrspülmaschine ist ein Umbau der Räumlichkeiten und der Einbau einer neuen Küche erforderlich. In der bestehenden Küche war kein pädagogisches Kochen möglich, dies ist im neuen Entwurf nach Absprache aller Beteiligten (Kindergartenleitung und Verwaltung) nun möglich.
Hierzu liegen zwei Angebote der Firmen Schreiber und Möller vor.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, bei einer Befangenheit
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Schreinerei Schreiber mit den räumlichen Umbauten sowie der Fertigung und dem Einbau der Küche zu beauftragen.
TOP 5: Ganztagsausbau Grundschule: Vergabe der Planungsleistungen nach VGV-Verfahren
Nach Beschluss des Gemeinderats in der Sitzung am 25.11.2024, Drucksachennummer GR-2024-082, das VGV-Verfahren für Planungsleistungen durchzuführen, wurde dieses Verfahren mit folgenden Fixpunkten durchgeführt:
Architekturbüros zur zweiten Verfahrensstufe ausgewählt:
Studio Ito GmbH
SCD Architekten und Ingenieure GmbH
Architekturbüro S-Projekt Frank Seiter
Werkgruppe Neckar
Folgende Honorarangebote wurden abgegeben:
Folgende gewichtete Bewertung ergab sich aus der 2. Phase, dem Verhandlungsverfahren:
Das beschlussfassende Gremium:
hat sich nach intensiver Beratung einstimmig für die Werkgruppe Neckar entschieden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig
Der Gemeinderat beschließt, das Architekturbüro Werkgruppe Neckar mit den Leistungsphasen 3-9 HOAI (als Generalplaner, die nachgeordneten Fachplaner bearbeiten abweichende Leistungsphasen) zur Sanierung der Grundschule und zum Ausbau zur Ganztagesschule zu beauftragen.
TOP 6: Termine und Veranstaltungen
Bürgermeister Tretow gab folgende Termine bekannt:
7.4.2025: Bildungsbeirat
13.4.2025: Osterbrunnen in der Kirche
25.4.2025: Maibaum-Hocketse der AWO