Gemeinde Althengstett
75382 Althengstett
Gemeinderat

Aus der Arbeit des Gemeinderats

Sitzung am 26.02.2025 Bekanntgaben In der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 29.01.2025 wurde Herr Henning Schulz zum Leiter des Amtes...
Bürgermeister Klahm und Bürgermeister a. D. Götz mit scheidendem Otsvosteher Dipper
Bürgermeister Klahm und Bürgermeister a. D. Götz mit scheidendem Otsvosteher Dipper

Sitzung am 26.02.2025

Bekanntgaben

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 29.01.2025 wurde Herr Henning Schulz zum Leiter des Amtes für Bildung, Betreuung und Bürgerengagement gewählt. Herr Schulz tritt sein Amt zum 01.04.2025 in der Gemeinde an.

Vorschlag zur Wahl des Ortsvorstehers für den Ortsteil Ottenbronn

Richard Dipper ist auf eigenen Antrag aus gesundheitlichen Gründen in der Sitzung vom 10.02.2025 aus dem Ortschaftsrat Ottenbronn ausgeschieden. Aus der Mitte des Ortschaftsrats hat sich kein Mitglied bereit erklärt, das Amt des Ortsvorstehers zu übernehmen. Der Ortschaftsrat selbst konnte Herrn Claus Schmitter für das Amt des ehrenamtlichen Ortsvorstehers gewinnen, der bereit ist, für die restliche Amtszeit des Ortschaftsrats dieses Ehrenamt auszuüben.

In der Sitzung am 10.02.2025 hat der Ortschaftsrat Ottenbronn die einstimmige Empfehlung an den Gemeinderat ausgesprochen, Herrn Claus Schmitter als neuen ehrenamtlichen Ortsvorsteher zu wählen. Dieser Empfehlung ist der Gemeinderat durch einstimmigen Beschluss gefolgt.

Verabschiedung Herr Dipper

Bürgermeister Klahm gibt einen Rückblick auf das Wirken Richard Dippers als Ortschaftsrat und Ortsvorsteher. In dieser Zeit fällt die Abschaffung der unechten Teilortswahl. Richard Dipper war wesentlich daran beteiligt, die Ortschaftsräte durch ihre „Aufgaben und Zuständigkeiten“ zu stärken und den Ortschaften jeweils ein jährliches Ortsbudget zur Verfügung zu stellen. Nachdem zwischenzeitlich zwei Kommunalwahlen 2019 und 2024 stattfanden, kann man im Nachhinein sagen, dass die Sorgen unbegründet waren, dass die Ortsteile unter der Abschaffung der unechten Teilortswahl leiden würden.

Sichtbare Meilensteine der Amtszeit von Richard Dipper waren die Neugestaltung des Dorfplatzes mit dem Projekt essbares Dorf und dem Neubau des dazugehörigen Gebäudekomplexes nebst neuer Ortsverwaltung und Landmarkt. Erfreulicherweise konnte 2024 Herr Bühler als Nachfolger für Frau Gutekunst gefunden und somit für die Ottenbronner die Nahversorgung gesichert werden.

Ein weiteres Großprojekt war und ist das Baugebiet Wasenäcker, welches Richard Dipper an seinen Nachfolger Claus Schmitter übergibt, ebenso wie auch das Projekt Feuerwehrhaus und Nachnutzung des alten Rathauses.

Trotz des Ausscheidens aus dem Ortschaftsrat und der Niederlegung des Amtes des Ortsvorstehers wird Richard Dipper das Mandat im Gemeinderat weiterführen.

Gründung einer Energiegesellschaft; Grundsatzbeschluss

Die regenerative Strom- und Wärmeerzeugung ist aufgrund der politischen und gesellschaftlichen Weichenstellung ein Themenfeld, welchem sich insbesondere die Kommunen zuwenden müssen. Strom- und Wärme kann regenerativ vor Ort produziert, genutzt und auch vermarktet werden. Insbesondere die Netzentgelte werden in der Zukunft die Höhe des Strompreises nachhaltig beeinflussen.

Die Gemeinde Althengstett plant daher den Einstieg in die regenerative Strom- und Wärmeerzeugung sowie den Gasvertrieb durch Gründung einer kommunalen Energiegesellschaft.

Das Prinzip der kommunalen Energiegesellschaft besteht darin, dass mit der Produktion und dem Vertrieb von lokalem Strom, den die ENCW als Partner der Gesellschaft abnimmt und primär an Althengstetter Kunden vermarktet, Einnahmen generiert werden. Damit finanziert die Energiegesellschaft sowohl die Investitionen der erforderlichen Infrastruktur zur Stromerzeugung, aber auch andere Aufgaben, welchen die Gemeinde ohnehin nachkommen müsste. Der Vertrieb umfasst auch das profitable Gasgeschäft.

Insbesondere der Haltepunkt der Hermann-Hesse-Bahn muss in den Punkten Elektromobilität, Carsharing und Abrechnungssysteme für P+R und die Fahrradabstellanlage aufgebaut werden, um den Erfordernissen der Förderung als multimodaler Verkehrsknoten gerecht zu werden.

Die Straßenbeleuchtung wird von der Gemeinde betrieben, es gibt jedoch seit Jahren zunehmend Probleme mit der Betreuung der Technik. Hier strebt die Gemeinde ohnehin eine andere Lösung an. Die Synergie mit der ENCW könnte insoweit genutzt werden und die Betreuung der Straßenbeleuchtung dorthin übergeben werden.

Die kommunale Energiegesellschaft kann die zwingend anzugehende kommunale Wärmeplanung angehen und für die Gemeinde Althengstett ausarbeiten.

Die kommunale Energiegesellschaft könnte das bestehende Nahwärmenetz in Althengstett und Neuhengstett übernehmen und weitere Ausbaumöglichkeiten der Nahwärme innerhalb der Gemeinde prüfen.

Die Zusammenarbeit beider kommunaler Partner bietet für beide Seiten einen Mehrwert. Der räumliche Zusammenhang zwischen Calw und Althengstett ist gegeben. Die kommunale Energiegesellschaft bietet eine Chance für die Zukunft.

Bei der vorgeschlagenen kommunalen Energiegesellschaft wird ein Grundsatz darin bestehen, dass die Gemeinde Althengstett immer die Mehrheit an dieser kommunalen Energiegesellschaft halten wird und damit auch immer bestimmen kann, auf welchen Feldern die Gesellschaft agiert. Der Aufsichtsrat ist entsprechend mit einer Mehrheit an Gemeinderäten auszustatten.

Es handelt sich bei der beabsichtigten Gründung um eine GmbH, damit um eine juristische Person des Privatrechts. Folglich besteht als Haftungsrisiko grundsätzlich, dass die GmbH dem allgemeinen Insolvenzrisiko unterliegt.

Der Gemeinderat hat nach der Vorstellung der Geschäftsfelder durch Herrn Graef von der ENCW den Grundsatzbeschluss zur Gründung der Energiegesellschaft mehrheitlich gefasst. Weiteren klärenden Aussprachebedarf sahen einzelne Gremiumsmitglieder zu den Inhalten der im Rahmen der Gesellschaftsgründung notwendigen Verträge.

Daher wird der Gemeinderat in einer späteren Sitzung, nach vorheriger nichtöffentlicher Beratung über die Verträge, zu beraten und zu beschließen haben.

Nord-Nord Erweiterung Graf-Zeppelin-Kaserne; öffentliche Positionierung der Gemeinde

Die Pläne zur Standorterweiterung wurden der Bevölkerung im Rahmen einer Informationsveranstaltung in der Festhalle am 21. Januar 2025 vorgestellt. Der Gemeinderat stellt nach seiner Aussprache durch einstimmigen Beschluss bei 3 Enthaltungen fest, dass sich die Gemeinde der Standorterweiterung nicht grundsätzlich verweigern kann, sondern vielmehr die Interessen der Gemeinde und seiner Einwohner im angebotenen Dialog mit der Bundeswehr vertreten wird, um im Ergebnis für alle Beteiligten eine für beide Seiten erträgliche Lösung zu finden.

Für den prozessbegleitenden Austausch im Rahmen der Erweiterungsplanung durch die Bundeswehr, Bundesbehörden und der Gemeinde Althengstett wurden folgende Eckpunkte als Forderungen der Gemeinde fixiert:

  1. die Verkleinerung der aktuell geplanten Erweiterungsfläche von ca. 23 ha auf der Gemarkung Althengstett.
  2. die Verschiebung der Ausgleichsflächen aus dem aktuellen Plangebiet.
  3. Prüfung der Erforderlichkeit des Neubaus einer Sporthalle und eines Sportplatzes.
  4. eine angemessene Entschädigung der Eigentümer und Pächter für den Verlust der Flächen.
  5. die Übernahme der vollständigen Kosten des Vorhabenträgers durch Änderung der gemeindeeigenen Infrastruktur (Kläranlage, Rad- und Fußwege).
  6. Kompensation (allgemeine Ausgleichsmaßnahmen).

Hermann-Hesse-Bahn
Anbringen von weiteren Fledermauskästen in FFH-Gebieten auf Gemarkung Althengstett

Im Rahmen der Wiederinbetriebnahme der Bahntrasse werden dem Zweckverband Hermann-Hesse-Bahn (HHB) zusätzliche gemeindeeigene FFH-Waldflächen auf Gemarkung Althengstett zur Anbringung von 150 Fledermauskästen für die Dauer von 25 Jahren zur Verfügung gestellt, um den von der höheren Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium Karlsruhe geforderten Ausgleichmaßnahmen Rechnung zu tragen. Die Gemeinde erhält hierfür vom Zweckverband eine Entschädigung von insgesamt 40.000 €. Der Gemeinderat hat dem Beschlussvorschlag einstimmig zugestimmt.

Erscheinung
`s Blättle – Amtsblatt der Gemeinde Althengstett
NUSSBAUM+
Ausgabe 10/2025

Orte

Althengstett

Kategorien

Gemeinderat
Kommunalpolitik
Politik
von Gemeinde Althengstett
07.03.2025
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